BETRIEBSMITTEL- LISTE 2021
Ebenfalls dürfen online unter www.betriebsmittelliste.de als Demeter konform ausgewiesene Mittel eingesetzt werden auch wenn sie noch nicht in dieser Liste
KRITERIENLISTE
Pflanzenschutzmittel. Bewilligung des BLW (es werden nur die bewilligten Kulturen und Schadorganis- men kommen für eine Aufnahme in die Liste in Frage).
CRITERES
produits phytosanitaires. Autorisation par l'OFAG (seulement les cultures et les organismes nuisibles auto- risés sont éligibles pour l'inclusion dans la
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel; Praxistipps für
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift. „Elektrische Anlagen und. Betriebsmittel“ (BGV/GUV A3) gilt wer aufgrund seiner fach- lichen
Utilisation de lisier méthanisé de digestat solide et de digestat
30 sept. 2021 Pour contrôler ceci les produits doivent être
Liste des intrants du FiBL pour lagriculture biologique en Suisse
La liste des intrants contient tous les produits phytosani- taires les engrais
durchführungsverordnung (eu) 2021/1165 der kommission
15 juil. 2021 biologischen Produktion sicherzustellen sollten diese Erzeugnisse und Stoffe in die beschränkenden Verzeichnisse.
Publications Office
15 juil. 2021 biologischen Produktion sicherzustellen sollten diese Erzeugnisse und Stoffe in die beschränkenden Verzeichnisse.
Produkte zur Reinigung Desinfektion und Hygiene Basis
Die European Input List hat diese Liste mit Ausnahme von Formaldehyd und Natriumhypochlorit übernommen. In Übereinstimmung mit der Interpretation von EGTOP4
Zertifizierungskennzeichnungsvorschriften für Betriebsmittel gemäß
ERLAUBT: Unser Betriebsmittel XY ist zertifiziert für den ökologischen Landbau – nach dem. Standard der Gütegemeinschaft Betriebsmittel – Zertifiziert durch
Prüfung
elektrischerBetriebsmittel
Praxistipps für Betriebe
Mai 2007
aktualisierte Fassung September 2009DGUV Information 203-049
203-049
BGI/GUV-I 8524 Mai 2007 aktualisierte Fassung September 2009Information
elektrischer BetriebsmittelPraxistipps für Betriebe
Durchführung von Wiederholungsprüfungen an
Anlagen und Betriebsmittel
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Unter Mitwirkung des AK "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel im Fachausschuss Elektrotechnik © Mai 2007 aktualisierte Fassung September 2009Alle Rechte vorbehalten
DGUV Information 203-049 (bisher BGI/GUV-I 8524),
oder unter www.dguv.de/publikationen Informationen enthalten Festlegungen, die die Anwendung der vorliegenden Erkenntnisse und Regelungen zu einem bestimm- ten Sachgebiet oder Sachverhalt bei der praktischen Arbeit erleichtern soll. 3Inhalt
Seite 2Einführung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anla gen undBetriebsmittel (BGV/GUV-V A
3) ist der Unternehmer (Betreiber)
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: ortsfeste elektrische Betriebsmittel,In den Durchführungsanweisungen zu §
5 Abs. 1 Nr. 2 der
Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüf- fristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbe- dingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit "Prüfungen von Arbeits- mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1201 auf- geführt. Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwor- tung unter Berück sichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann. derlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschied- ten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen. Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur DurchführungBetriebsmittel erfüllen kann.
Begriffsbestimmung4
Personelle Anforderungen an Prüfer
Fachliche Qualifikation6
Arbeitsschutzorganisation
Leitungs- und Aufsichtsverantwortung
Unterweisung
8 11Prüffristen
Allgemeines
weitere Prüffristen 12 13Durchführung der Prüfung
Organisation
Prüfablauf
Prüfumfang
16 16 18Aufzeichnung22
Prüfplaketten24
Prüfnachweis
Kopiervorlage26
5Dies sind Anlagen, die mit ihrer
Umgebung fest verbunden sind,
z.Baustellenwagen, Containern
und auf Fahr zeugen.Sie sind dadurch gekennzeich-
net, dass sie entsprechendGebrauch nach dem Einsatz
wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestimmungs ort wieder aufgebaut (zusam- mengeschaltet) werden. HierzuB. Anlagen auf Bau-
und Montagestellen, fliegendeBauten.
4Begriffsbestimmung
Ortsfeste elektrische
Betriebsmittel
Dies sind fest angebrachte
Betriebsmittel oder Betriebs-
mittel, die keine Tragevorrich- tung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht wegen mechanischer Befesti- ihren Aufstellungsort gebun- elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Lei- tungen betrieben werden.Ortsfest sind in der Regel:
alle elektrischen Betriebs- mittel, die fest in eine elek- trische Anlage eingebaut sind, z.B. Schütze, Lampen,
Motoren,
elektrische Betriebsmittel, die mit Steckvorrichtung ausgestattet oder mit beweg- lichen Anschlussleitungen fest angeschlossen sind, z. B.Kühlschrank, Elektroherd,
Standbohrmaschine, Warm-
wasserspeicher. *) Quelle DIN VDE 0100-200 trische BetriebsmittelDies sind Betriebsmittel,
bewegt oder leicht von einem Platz zum anderenVersorgungsstromkreis
angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerk- liche elektrische Betriebs- mittel sind im Sinne derBetriebsssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV) orts-Arbeitsmittel.
*) Quelle DIN VDE 0100-200 6Personelle Anforderungen an Prüfer
Prüfungen durch elektrotech-
nisch unterwiesene Personen setzen allerdings die Verwen- sowie die Leitung und Aufsicht higten Person voraus. * DIN VDE 0701-0702 Ziffer 4Sinne der Betriebssicherheits-
verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung,Berufserfahrung und zeitnahe
erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.Personen - Besondere Anforde-
gen - TRBS 1203 Teil3 muss dieBetriebsmittel (Arbeitsmittel)
zum Schutz vor elektrischen technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüfaufgabe vergleichbare elektrotechnischeQualifikation besitzen. Als
Berufserfahrung gilt eine min-
mit der Errichtung, dem Zusam- menbau oder der Instandhal- tung von elektrischen Arbeits- mitteln und/oder Anlagen.Die Prüfung zur Feststellung
der elektrischen Sicherheit werden. Elektrotechnische unterwiesene Personen durften nach den Durchführungsan- weisungen zu §5 der Unfallver-
hütungsvorschrift "ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel
(BGV/GUV-V A3) Wiederho- lungsprüfungen durchführen.Eine Prüfung allein durch
elektrotechnisch unterwiesenePersonen ist auf Grund der
higte Personen - BesondereAnforderungen - Elektrische
dass in einem Prüfteam (z. B.Elektrofachkraft/elektrotech-
nisch unterwiesene Person) die elektrotechnisch unterwiesenePerson im Rahmen von Wieder-
übernimmt und damit die Elekt-
rofachkraft unterstützt. 7Sie muss für die vorgesehene
elektrischer Betriebsmittel über die im Einzelnen erforderlichenKenntnisse der Elektrotechnik
sowie der relevanten elektro- technischen Regeln verfügen und ihre Kenntnisse aktuali- sieren.Aus dieser Forderung ist ersicht-
lich, dass zur sicherheitstechni- licher elektrischer Betriebsmittel dem Grundsatz nach die Quali- kraft vorliegen müssen.Als Elektrofachkraft im Sinne
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen undBetriebsmittel (BGV/GUV A3)
gilt, wer aufgrund seiner fach- lichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis gen die ihm übertragenen Arbei-Gefahren erkennen kann (im
Regelfall z.
B. Elektrogeselle,
Elektromeister, Elektrotechniker,
Elektroingenieur).
Als Elektrofachkraft für fest-
gilt, wer in Bezug auf die Inbetriebnah- me und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in gleichartige, sich wiederho- lende Arbeiten ausgebildet ist, die vom Unternehmer in einerArbeitsanweisung beschrieben
auch die Durchführung wieder- kehrender Prüfungen.Elektrotechnisch unterwiese-
ne Person ist, wer durch eineElektrofachkraft über die ihr
übertragenen Aufgaben und die
richtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die not- wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Hierfür kommen z. B. betriebseigene Handwerker bzw.Hausmeister in Frage.
*) vergleiche Anhang A1 der Informati- on "Kommentar zur UVV ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel(GUV-I
8590) bzw. Grundsatz "Ausbildungs-
im Sinne der Durchführungsanwei- sungen zur Unfallverhütungsvor- schrift "Elektrische Anlagen undBetriebsmittel (BGG 944)
98elektrischer Betriebsmittel
UNTERNEHMER
Organisations-, Auswahl- und
Aufsichtsverantwortung
(z.B. Elektrofachkraft)
Leitung und Aufsicht
z.B. eines Prüfteams mit
unterwiesenen PersonenElektrotechnische
Unterweisung von Laien
Elektrotechnische
unterwiesene PersonArbeitsschutzorganisation
Der Unternehmer
Der Arbeitgeber bzw. der Unter-
leistung von Sicherheit undGesundheit bei der Arbeit
verantwortlich. Das nebenste- hende Organigramm gibt bei- spielhaft eine Struktur für eine arbeitsschutzgerechte Delega- tion der Aufgaben zur PrüfungBetriebsmittel wieder. Die
Verantwortlichkeit des Unter-
Teilbereiche gliedern:
1. Organisationsverantwortung:
Da der Unternehmer in der
Regel nicht allen sich aus seiner
Gesamtverantwortung erge-
benden Unternehmerpflichten nachkommen kann, delegiert er einen Teil seiner Aufgaben an qualifiziertes Personal (Füh-übertragenen Rahmen die Auf-
gaben des Unternehmers wahr- nehmen.2. Auswahlverantwortung:
Vor der Übertragung von Auf-
gaben auf Mitarbeiter hat derUnternehmer zu prüfen, ob
diese über die zur Wahrneh- mung der Aufgaben notwendi- gen Kenntnisse und Erfahrun- gen verfügen (vgl. §7 "Grund-
1 bzw. BGV A1)).
3. Aufsichtsverantwortung:
Wichtige Merkmale sind hier-
für die Kontrolle des Personals der übertragenen Aufgaben und die Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen.Hinweise zur Umsetzung einer
vorschriftengerechten Arbeits- schutzorganisation sind derInformation "Organisation des
Arbeitsschutzes (GUV-I 8631)
zu entnehmen. Wichtige Ele- mente hier sind zum Beispiel:Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortungen wurden
geeignete Personen delegiert 1110Unterweisung zur elektrotech-
nisch unterwiesenen PersonDie Unterweisung für Wieder-
holungsprüfungen an ortsver- triebsmitteln erfolgt durch eine Elektrofachkraft und be- inhaltet:Theoretische Unterweisung
Gefahren durch den elektri-
schen Strom§ 5 der UVV "Elektrische Anla-
gen und Betriebsmittel sen elektrischer Betriebs- mittelEinweisung in den notwendi-
gen PrüfumfangUnterscheidung ortsfester
rischer BetriebsmittelOrganisation der durchzu-
führenden Wiederholungs- prüfungenUnterweisung in der Führung
quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] Betriebsordnung - Urz - Universität Heidelberg
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