[PDF] Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel; Praxistipps für





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BETRIEBSMITTEL- LISTE 2021

Ebenfalls dürfen online unter www.betriebsmittelliste.de als Demeter konform ausgewiesene Mittel eingesetzt werden auch wenn sie noch nicht in dieser Liste 



KRITERIENLISTE

Pflanzenschutzmittel. Bewilligung des BLW (es werden nur die bewilligten Kulturen und Schadorganis- men kommen für eine Aufnahme in die Liste in Frage).



CRITERES

produits phytosanitaires. Autorisation par l'OFAG (seulement les cultures et les organismes nuisibles auto- risés sont éligibles pour l'inclusion dans la 



Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel; Praxistipps für

Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift. „Elektrische Anlagen und. Betriebsmittel“ (BGV/GUV A3) gilt wer aufgrund seiner fach- lichen 



Utilisation de lisier méthanisé de digestat solide et de digestat

30 sept. 2021 Pour contrôler ceci les produits doivent être



Liste des intrants du FiBL pour lagriculture biologique en Suisse

La liste des intrants contient tous les produits phytosani- taires les engrais



durchführungsverordnung (eu) 2021/1165 der kommission

15 juil. 2021 biologischen Produktion sicherzustellen sollten diese Erzeugnisse und Stoffe in die beschränkenden Verzeichnisse.



Publications Office

15 juil. 2021 biologischen Produktion sicherzustellen sollten diese Erzeugnisse und Stoffe in die beschränkenden Verzeichnisse.



Produkte zur Reinigung Desinfektion und Hygiene Basis

Die European Input List hat diese Liste mit Ausnahme von Formaldehyd und Natriumhypochlorit übernommen. In Übereinstimmung mit der Interpretation von EGTOP4 



Zertifizierungskennzeichnungsvorschriften für Betriebsmittel gemäß

ERLAUBT: Unser Betriebsmittel XY ist zertifiziert für den ökologischen Landbau – nach dem. Standard der Gütegemeinschaft Betriebsmittel – Zertifiziert durch 

Prüfung

elektrischer

Betriebsmittel

Praxistipps für Betriebe

Mai 2007

aktualisierte Fassung September 2009

DGUV Information 203-049

203-049

BGI/GUV-I 8524 Mai 2007 aktualisierte Fassung September 2009

Information

elektrischer Betriebsmittel

Praxistipps für Betriebe

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an

Anlagen und Betriebsmittel“

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-6132

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Unter Mitwirkung des AK "Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel“ im Fachausschuss Elektrotechnik © Mai 2007 aktualisierte Fassung September 2009

Alle Rechte vorbehalten

DGUV Information 203-049 (bisher BGI/GUV-I 8524),

oder unter www.dguv.de/publikationen Informationen enthalten Festlegungen, die die Anwendung der vorliegenden Erkenntnisse und Regelungen zu einem bestimm- ten Sachgebiet oder Sachverhalt bei der praktischen Arbeit erleichtern soll. 3

Inhalt

Seite 2

Einführung

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anla gen und

Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A

3) ist der Unternehmer (Betreiber)

Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: ortsfeste elektrische Betriebsmittel,

In den Durchführungsanweisungen zu §

5 Abs. 1 Nr. 2 der

Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüf- fristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbe- dingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit "Prüfungen von Arbeits- mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 auf- geführt. Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwor- tung unter Berück sichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann. derlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschied- ten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen. Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur Durchführung

Betriebsmittel erfüllen kann.

Begriffsbestimmung4

Personelle Anforderungen an Prüfer

Fachliche Qualifikation6

Arbeitsschutzorganisation

Leitungs- und Aufsichtsverantwortung

Unterweisung

8 11

Prüffristen

Allgemeines

weitere Prüffristen 12 13

Durchführung der Prüfung

Organisation

Prüfablauf

Prüfumfang

16 16 18

Aufzeichnung22

Prüfplaketten24

Prüfnachweis

Kopiervorlage26

5

Dies sind Anlagen, die mit ihrer

Umgebung fest verbunden sind,

z.

Baustellenwagen, Containern

und auf Fahr zeugen.

Sie sind dadurch gekennzeich-

net, dass sie entsprechend

Gebrauch nach dem Einsatz

wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestimmungs ort wieder aufgebaut (zusam- mengeschaltet) werden. Hierzu

B. Anlagen auf Bau-

und Montagestellen, fliegende

Bauten.

4

Begriffsbestimmung

Ortsfeste elektrische

Betriebsmittel

Dies sind fest angebrachte

Betriebsmittel oder Betriebs-

mittel, die keine Tragevorrich- tung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht wegen mechanischer Befesti- ihren Aufstellungsort gebun- elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Lei- tungen betrieben werden.

Ortsfest sind in der Regel:

alle elektrischen Betriebs- mittel, die fest in eine elek- trische Anlage eingebaut sind, z.

B. Schütze, Lampen,

Motoren,

elektrische Betriebsmittel, die mit Steckvorrichtung ausgestattet oder mit beweg- lichen Anschlussleitungen fest angeschlossen sind, z. B.

Kühlschrank, Elektroherd,

Standbohrmaschine, Warm-

wasserspeicher. *) Quelle DIN VDE 0100-200 trische Betriebsmittel

Dies sind Betriebsmittel,

bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen

Versorgungsstromkreis

angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerk- liche elektrische Betriebs- mittel sind im Sinne der

Betriebsssicherheitsver-

ordnung (BetrSichV) orts-

Arbeitsmittel.

*) Quelle DIN VDE 0100-200 6

Personelle Anforderungen an Prüfer

Prüfungen durch elektrotech-

nisch unterwiesene Personen setzen allerdings die Verwen- sowie die Leitung und Aufsicht higten Person voraus. * DIN VDE 0701-0702 Ziffer 4

Sinne der Betriebssicherheits-

verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung,

Berufserfahrung und zeitnahe

erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Personen - Besondere Anforde-

gen“ - TRBS 1203 Teil3 muss die

Betriebsmittel (Arbeitsmittel)

zum Schutz vor elektrischen technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüfaufgabe vergleichbare elektrotechnische

Qualifikation besitzen. Als

Berufserfahrung gilt eine min-

mit der Errichtung, dem Zusam- menbau oder der Instandhal- tung von elektrischen Arbeits- mitteln und/oder Anlagen.

Die Prüfung zur Feststellung

der elektrischen Sicherheit werden. Elektrotechnische unterwiesene Personen durften nach den Durchführungsan- weisungen zu §

5 der Unfallver-

hütungsvorschrift "Elektrische

Anlagen und Betriebsmittel“

(BGV/GUV-V A3) Wiederho- lungsprüfungen durchführen.

Eine Prüfung allein durch

elektrotechnisch unterwiesene

Personen ist auf Grund der

higte Personen - Besondere

Anforderungen - Elektrische

dass in einem Prüfteam (z. B.

Elektrofachkraft/elektrotech-

nisch unterwiesene Person) die elektrotechnisch unterwiesene

Person im Rahmen von Wieder-

übernimmt und damit die Elekt-

rofachkraft unterstützt. 7

Sie muss für die vorgesehene

elektrischer Betriebsmittel über die im Einzelnen erforderlichen

Kenntnisse der Elektrotechnik

sowie der relevanten elektro- technischen Regeln verfügen und ihre Kenntnisse aktuali- sieren.

Aus dieser Forderung ist ersicht-

lich, dass zur sicherheitstechni- licher elektrischer Betriebsmittel dem Grundsatz nach die Quali- kraft vorliegen müssen.

Als Elektrofachkraft im Sinne

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel“ (BGV/GUV A3)

gilt, wer aufgrund seiner fach- lichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis gen die ihm übertragenen Arbei-

Gefahren erkennen kann (im

Regelfall z.

B. Elektrogeselle,

Elektromeister, Elektrotechniker,

Elektroingenieur).

Als Elektrofachkraft für fest-

gilt, wer in Bezug auf die Inbetriebnah- me und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in gleichartige, sich wiederho- lende Arbeiten ausgebildet ist, die vom Unternehmer in einer

Arbeitsanweisung beschrieben

auch die Durchführung wieder- kehrender Prüfungen.

Elektrotechnisch unterwiese-

ne Person ist, wer durch eine

Elektrofachkraft über die ihr

übertragenen Aufgaben und die

richtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die not- wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Hierfür kommen z. B. betriebseigene Handwerker bzw.

Hausmeister in Frage.

*) vergleiche Anhang A1 der Informati- on "Kommentar zur UVV ‚Elektrische

Anlagen und Betriebsmittel‘“(GUV-I

8590) bzw. Grundsatz "Ausbildungs-

im Sinne der Durchführungsanwei- sungen zur Unfallverhütungsvor- schrift "Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel“ (BGG 944)

98
elektrischer Betriebsmittel

UNTERNEHMER

Organisations-, Auswahl- und

Aufsichtsverantwortung

(z.

B. Elektrofachkraft)

Leitung und Aufsicht

z.

B. eines Prüfteams mit

unterwiesenen Personen

Elektrotechnische

Unterweisung von Laien

Elektrotechnische

unterwiesene Person

Arbeitsschutzorganisation

Der Unternehmer

Der Arbeitgeber bzw. der Unter-

leistung von Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit

verantwortlich. Das nebenste- hende Organigramm gibt bei- spielhaft eine Struktur für eine arbeitsschutzgerechte Delega- tion der Aufgaben zur Prüfung

Betriebsmittel wieder. Die

Verantwortlichkeit des Unter-

Teilbereiche gliedern:

1. Organisationsverantwortung:

Da der Unternehmer in der

Regel nicht allen sich aus seiner

Gesamtverantwortung erge-

benden Unternehmerpflichten nachkommen kann, delegiert er einen Teil seiner Aufgaben an qualifiziertes Personal (Füh-

übertragenen Rahmen die Auf-

gaben des Unternehmers wahr- nehmen.

2. Auswahlverantwortung:

Vor der Übertragung von Auf-

gaben auf Mitarbeiter hat der

Unternehmer zu prüfen, ob

diese über die zur Wahrneh- mung der Aufgaben notwendi- gen Kenntnisse und Erfahrun- gen verfügen (vgl. §

7 "Grund-

1 bzw. BGV A1)).

3. Aufsichtsverantwortung:

Wichtige Merkmale sind hier-

für die Kontrolle des Personals der übertragenen Aufgaben und die Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen.

Hinweise zur Umsetzung einer

vorschriftengerechten Arbeits- schutzorganisation sind der

Information "Organisation des

Arbeitsschutzes“ (GUV-I 8631)

zu entnehmen. Wichtige Ele- mente hier sind zum Beispiel:

Aufgaben, Kompetenzen und

Verantwortungen wurden

geeignete Personen delegiert 1110

Unterweisung zur elektrotech-

nisch unterwiesenen Person

Die Unterweisung für Wieder-

holungsprüfungen an ortsver- triebsmitteln erfolgt durch eine Elektrofachkraft und be- inhaltet:

Theoretische Unterweisung

Gefahren durch den elektri-

schen Strom

§ 5 der UVV "Elektrische Anla-

gen und Betriebsmittel“ sen elektrischer Betriebs- mittel

Einweisung in den notwendi-

gen Prüfumfang

Unterscheidung ortsfester

rischer Betriebsmittel

Organisation der durchzu-

führenden Wiederholungs- prüfungen

Unterweisung in der Führung

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