Antrag auf Bewertung ausländischer Bildungsnachweise als
4 mars 2020 an der Technischen Hochschule Nürnberg. Posteingangsstempel ... Alle Informationen dazu unter: www.th-nuernberg.de/bewerbung. Studiengang:.
Anerkennung von Leistungsnachweisen inländischer Hochschulen
inländischer Hochschulen im Studiengang BW-Bachelor und BW-Master der Technischen Hochschule Nürnberg. 1. Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung.
Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule
23 juil. 2018 2Sie enthält allgemeine Regelungen für das Studium und das Prüfungswesen an der Technischen Hochschule Nürnberg. Georg Simon Ohm die für alle ...
180521
Alle Formen des Dualen Studiums mit speziellem Theorie-Praxis-. Transfer finden Sie hier: www.th-nuernberg.de/duales-studium/.
1/27 Studienbüro Studien- und Prüfungsordnung für den
Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2017 lfd. (3) 1Bei der Bewerbung ist mit der Anmeldung im Online-Bewerber-Portal eine ...
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
22 avr. 2016 SB_spoB-BW 2016_Amtsblatt 2016 lfd. ... Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ... 2Sie gilt für alle Studierenden die.
Technische Hochschule Nürnberg - Fakultät Sozialwissenschaften
5 sept. 2022 Sehr geehrte Studierende im Namen des gesamten Kollegiums darf ich Sie alle zum neuen Studienjahr herzlich willkommen heißen! Seit Ausbruch der ...
1/14 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
1 déc. 2017 Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2015 lfd. ... a) Kopien von Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie aller ...
Wintersemester 2022/2023 Betriebswirtschaft (BW
http://www.th-nuernberg.de/bw Alle Veranstaltungen finden zum Großteil am Standort Bahnhofstraße ... Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm.
1/8 Zulassungsangebotsgrenzen (Grenznoten) in den
13 oct. 2021 an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ... alle alle alle. -. Management in der Ökobranche HV alle alle alle alle alle.
1/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021
Studienbüro
Unser Zeichen/AZ: SB-6033.11
Studien
- und Prüfungsordnung für denMasterstudiengang Betriebswirtschaft
an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO M-BW) Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2017, lfd. Nr. 13 nach redaktioneller Änderung in § 5 a Abs. 3 Buchst. d) vom 15.11.201828. Juli 2021 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2021, lfd. Nr. 26)
27. September 2021 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2021, lfd. Nr. 29)
"Marktdesign und Wirtschaftliches Entscheidungsverhalten" in Anlage 2 um den Zusatz, ist, da diese Kombination bei der Konzeption des Studiengangs nie beabsichtigt war, dem Studiengangskonzept widerspricht und ausschließlich aus Versehen, in die Studien- und Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch/Studienplan übernommen wurdre. In der konsolidierten - nicht amtlichen Fassung - der Änderungssatzung vom 27. September "blau". Redaktionelle Änderungen, erscheinen hervorgehoben in "grün".Aufgrund von Art.
9 Satz 1 und Satz 2, Art. 90 Abs. 1 Satz 2, Art. 80 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 und Art. 96 Abs. 1
Satz 1 des Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210§ 1
Zweck der Studien- und Prüfungsordnung für die Fachhochsch ulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl. S. 686, BayRS 2210 -4-1-4-1- Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm vom 23. Juli2018 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2018, lfd. Nr. 10; www.th-
nuernberg.de Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2020, lfd. Nr. 30; www.th-nuernberg.de), in der jeweiligenFassung.
§ 2
Studienziel
(1) Der Masterstudiengang Betriebswirtschaft ist ein wirtschaftswissenschaftlicher, postgradualer und
2/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021
konsekutiver Studiengang. (2) 1 Ziel des Studiums ist eine weiterführende und vertiefende Managementausbildung. 2 Eine anwendungsbezogene , wissenschaftliche Vertiefung wird durch Wahl einer berufsfeldbezogenenSpezialisierung
(Masterschwerpunkt) erreicht.(3) Mit der Masterprüfung erwerben die Studierenden einen Abschluss, der für Führungsaufgaben sowie
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern einschließlich der Masterarbeit in
Vollzeit.
(2) 1Das Studium ist modular aufgebaut.
2 Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen. (3) 1 Bei der Bewerbung ist mit der Anmeldung im Online-Bewerber-Portal eine Spezialisierung verbindlich 2 Eine Bewerbung für mehrere Spezialisierungen oder mehrere Bewerbungen für unterschiedliche (4) 1 Der Wechsel in eine andere Spezialisierung ist im Verlauf des Masterstudiums einmal auf Antrag 2 Der Antrag auf Wechsel kann frühestens gestellt werden, wenn mindestens eine endnotenbildende Prüfungsleistung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich der jeweiligenSpezialisierun
g im Masterstu diengang Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg GeorgSimon Ohm erfolgreich erbracht wurde.
3 Der Antrag auf Wechsel muss im Studienbüro eingereicht werden. 4Bereits erbrachte
Spezialisierung ebenfalls
als Pflicht- oder Wahlpflichtfach vorgesehen sind - von Amts wegenübernommen.
(6) 1 Das Masterstudium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester beginnen. 2 EinAnspruch
darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von qualifizierten Studienbewerbern oder Studienbewerberinnen durchgeführt wird, besteht nicht.§ 4
Qualifikationsvoraussetzungen
(1) Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft sind beispielsweise der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm mit 210 ECTS-Leistungspunkten, oder ein gleichwertiger Abschluss, außerhalb der Hochschule von mindestens 20 Wochen, soweit nicht das Hochschulstudium oder3. der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 5 a bis
e dieser Satzung.(2) Über die Gleichwertigkeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums oder des erworbenen Abschlusses
nach Abs. 1 Ziff. 1 und das Vorliegen der weiteren Kriterien nach Abs. 1 Ziff. 2 und 3 entscheidet die
Auswahlkommission
unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG. (3) 1 Bewerberinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, jedoch mindestens 1803/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021
ECTS -Leistungspunkte vergeben wurden, müssen zur Erfüllung der Eingangsqualifikation4/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021
dienangebot der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm erbringen oder2. falls die 180 Leistungspunkte als reines Theoriestudium erbracht wurden, die Ableistung eines
Praktikums im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich von mindestens 20 WochenDauer mit Erfolg nachweisen.
(4) 1 Die Auswahlkommission legt fest, welche dieser Voraussetzungen zu erfüllen ist. 2Im Falle von Abs. 3
Satz 1 Ziff. 1 und Abs. 3 Satz 3 legt die Auswahlkommission fest, welche Studien- und Prüfungsleistun-
gen abgelegt werden müssen. 3Diese Studien
- und Prüfungsleistungen sind bei jeweils maximal einer ten. 4 zum Ende des ersten Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgeholt werden. anhand der sog. Modifizierten Bayerischen Formel:N = 1+3 × (Pmax
- P) ÷ (Pmax - Pmin)N = gesuchte Note (Durchschnittsnote)
P = im Zeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl / NotePmin= unterer Eckwert (unterste Bestehensnote)
N = 1,0 (für P>Pmax)
(6) 1 Falls ein Abschluss keine Leistungspunkte ausweist, werden pro theoretischem Studiensemester 30 ECTS -Leistungspunkte anerkannt. 2 Praxissemester werden mit weiteren 30 ECTS-Leistungspunkten anerkannt, soweit diese dem praktischen Studiensemester in Art und Umfang an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm entsprechen. §5 aZulassungsverfahren
Studienb
eginn im Sommersemester, durchgeführt. (2) 1 auf Zulassung zum Studium sind mit dem vom Studienbüro der Hochschule im Online-Verfah- ren zur Verfügung gestellten Formular zu stellen. 2Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember für das
darauffolgende Sommersemester bzw. der 31. Mai für das darauffolgende Wintersemester. 3 Nicht 4 und/oder in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellte AntragsunterlagenÜbersetzungsstelle vorgenommenen und amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung
vorzulegen. (3) Dem Antrag sind beizufügen: a) bei bereits abgeschlossenem Studium Kopien von Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie aller Zwischenzeugnisse / Notenbescheinigungen über den nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung alsQualifikation
5/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021
lation); bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine geeignete Notenbescheinigung. Aus insgesamt erreichten Leistungspunkte, die Leistungspunkte in den einzelnen abgelegten Studien leistungen sowie die in dem Studiengang insgesamt zu erreichenden Leistungspunkte hervorgehen b) Kopien von Arbeits- bzw. Praktikumszeugnissen zum Nachweis wirtschaftswissenschaftlicherKenntnisse
nach § 4 Abs. 1 Ziff. 2, c) tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,Sprachen
über die Sprachkenntnisse in Deutsch, soweit Deutsch nicht Ausbildungssprache des ein beispielsweise durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den am Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveau- stufe 3 in allen vier Prüfungsteilen) oder durch vergleichbare Nachweise erbracht werden. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen (4) Die Bestellung der Mitglieder der Auswahlkommission zur Feststellung der studiengangspezifischenEignung
(5) 1Über die Sitzung der Auswahlkommission und deren Ergebnis ist eine Niederschrift anzufertigen, aus
der Tag und Ort der Durchführung des Tests zur Besserbewertung der Abschlussnote des Vorstudiums, die Namen der an der Auswahlkommissionssitzung beteiligten Professorinnen / Professoren und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber hervorgehen müssen. 2Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden der
Auswahlkommission zu
unterschreiben. (6) 1 Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens soll den Bewerbern und Bewerberinnen innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist bekannt gegeben werden. 2Im Falle einer Teilnahme am
Wochen.
§ 5b
Zugang mit abgeschlossenem Bachelorstudium oder vergleichbarem Abschluss (1) 1 Die Zulassung zum Studium erfolgt nach form- und fristgerechter Anmeldung aufgrund der vorgelegtenBewerbungsunterlagen, wenn
1. die Auswahlkommission die Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 formal
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