[PDF] 1/27 Studienbüro Studien- und Prüfungsordnung für den





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Antrag auf Bewertung ausländischer Bildungsnachweise als

4 mars 2020 an der Technischen Hochschule Nürnberg. Posteingangsstempel ... Alle Informationen dazu unter: www.th-nuernberg.de/bewerbung. Studiengang:.



Anerkennung von Leistungsnachweisen inländischer Hochschulen

inländischer Hochschulen im Studiengang BW-Bachelor und BW-Master der Technischen Hochschule Nürnberg. 1. Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung.



Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule

23 juil. 2018 2Sie enthält allgemeine Regelungen für das Studium und das Prüfungswesen an der Technischen Hochschule Nürnberg. Georg Simon Ohm die für alle ...



180521

Alle Formen des Dualen Studiums mit speziellem Theorie-Praxis-. Transfer finden Sie hier: www.th-nuernberg.de/duales-studium/.



1/27 Studienbüro Studien- und Prüfungsordnung für den

Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2017 lfd. (3) 1Bei der Bewerbung ist mit der Anmeldung im Online-Bewerber-Portal eine ...



Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

22 avr. 2016 SB_spoB-BW 2016_Amtsblatt 2016 lfd. ... Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ... 2Sie gilt für alle Studierenden die.



Technische Hochschule Nürnberg - Fakultät Sozialwissenschaften

5 sept. 2022 Sehr geehrte Studierende im Namen des gesamten Kollegiums darf ich Sie alle zum neuen Studienjahr herzlich willkommen heißen! Seit Ausbruch der ...



1/14 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

1 déc. 2017 Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2015 lfd. ... a) Kopien von Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie aller ...



Wintersemester 2022/2023 Betriebswirtschaft (BW

http://www.th-nuernberg.de/bw Alle Veranstaltungen finden zum Großteil am Standort Bahnhofstraße ... Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm.



1/8 Zulassungsangebotsgrenzen (Grenznoten) in den

13 oct. 2021 an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ... alle alle alle. -. Management in der Ökobranche HV alle alle alle alle alle.

1/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021

Studienbüro

Unser Zeichen/AZ: SB-6033.11

Studien

- und Prüfungsordnung für den

Masterstudiengang Betriebswirtschaft

an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO M-BW) Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2017, lfd. Nr. 13 nach redaktioneller Änderung in § 5 a Abs. 3 Buchst. d) vom 15.11.2018

28. Juli 2021 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2021, lfd. Nr. 26)

27. September 2021 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2021, lfd. Nr. 29)

"Marktdesign und Wirtschaftliches Entscheidungsverhalten" in Anlage 2 um den Zusatz, ist, da diese Kombination bei der Konzeption des Studiengangs nie beabsichtigt war, dem Studiengangskonzept widerspricht und ausschließlich aus Versehen, in die Studien- und Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch/Studienplan übernommen wurdre. In der konsolidierten - nicht amtlichen Fassung - der Änderungssatzung vom 27. September "blau". Redaktionelle Änderungen, erscheinen hervorgehoben in "grün".

Aufgrund von Art.

9 Satz 1 und Satz 2, Art. 90 Abs. 1 Satz 2, Art. 80 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 und Art. 96 Abs. 1

Satz 1 des Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210

§ 1

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung für die Fachhochsch ulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl. S. 686, BayRS 2210 -4-1-4-1- Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm vom 23. Juli

2018 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2018, lfd. Nr. 10; www.th-

nuernberg.de Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2020, lfd. Nr. 30; www.th-nuernberg.de), in der jeweiligen

Fassung.

§ 2

Studienziel

(1) Der Masterstudiengang Betriebswirtschaft ist ein wirtschaftswissenschaftlicher, postgradualer und

2/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021

konsekutiver Studiengang. (2) 1 Ziel des Studiums ist eine weiterführende und vertiefende Managementausbildung. 2 Eine anwendungsbezogene , wissenschaftliche Vertiefung wird durch Wahl einer berufsfeldbezogenen

Spezialisierung

(Masterschwerpunkt) erreicht.

(3) Mit der Masterprüfung erwerben die Studierenden einen Abschluss, der für Führungsaufgaben sowie

§ 3

Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums

(1) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern einschließlich der Masterarbeit in

Vollzeit.

(2) 1

Das Studium ist modular aufgebaut.

2 Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen. (3) 1 Bei der Bewerbung ist mit der Anmeldung im Online-Bewerber-Portal eine Spezialisierung verbindlich 2 Eine Bewerbung für mehrere Spezialisierungen oder mehrere Bewerbungen für unterschiedliche (4) 1 Der Wechsel in eine andere Spezialisierung ist im Verlauf des Masterstudiums einmal auf Antrag 2 Der Antrag auf Wechsel kann frühestens gestellt werden, wenn mindestens eine endnotenbildende Prüfungsleistung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich der jeweiligen

Spezialisierun

g im Masterstu diengang Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg Georg

Simon Ohm erfolgreich erbracht wurde.

3 Der Antrag auf Wechsel muss im Studienbüro eingereicht werden. 4

Bereits erbrachte

Spezialisierung ebenfalls

als Pflicht- oder Wahlpflichtfach vorgesehen sind - von Amts wegen

übernommen.

(6) 1 Das Masterstudium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester beginnen. 2 Ein

Anspruch

darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von qualifizierten Studienbewerbern oder Studienbewerberinnen durchgeführt wird, besteht nicht.

§ 4

Qualifikationsvoraussetzungen

(1) Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft sind beispielsweise der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm mit 210 ECTS-Leistungspunkten, oder ein gleichwertiger Abschluss, außerhalb der Hochschule von mindestens 20 Wochen, soweit nicht das Hochschulstudium oder

3. der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 5 a bis

e dieser Satzung.

(2) Über die Gleichwertigkeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums oder des erworbenen Abschlusses

nach Abs. 1 Ziff. 1 und das Vorliegen der weiteren Kriterien nach Abs. 1 Ziff. 2 und 3 entscheidet die

Auswahlkommission

unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG. (3) 1 Bewerberinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, jedoch mindestens 180

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ECTS -Leistungspunkte vergeben wurden, müssen zur Erfüllung der Eingangsqualifikation

4/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021

dienangebot der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm erbringen oder

2. falls die 180 Leistungspunkte als reines Theoriestudium erbracht wurden, die Ableistung eines

Praktikums im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich von mindestens 20 Wochen

Dauer mit Erfolg nachweisen.

(4) 1 Die Auswahlkommission legt fest, welche dieser Voraussetzungen zu erfüllen ist. 2

Im Falle von Abs. 3

Satz 1 Ziff. 1 und Abs. 3 Satz 3 legt die Auswahlkommission fest, welche Studien- und Prüfungsleistun-

gen abgelegt werden müssen. 3

Diese Studien

- und Prüfungsleistungen sind bei jeweils maximal einer ten. 4 zum Ende des ersten Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgeholt werden. anhand der sog. Modifizierten Bayerischen Formel:

N = 1+3 × (Pmax

- P) ÷ (Pmax - Pmin)

N = gesuchte Note (Durchschnittsnote)

P = im Zeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl / Note

Pmin= unterer Eckwert (unterste Bestehensnote)

N = 1,0 (für P>Pmax)

(6) 1 Falls ein Abschluss keine Leistungspunkte ausweist, werden pro theoretischem Studiensemester 30 ECTS -Leistungspunkte anerkannt. 2 Praxissemester werden mit weiteren 30 ECTS-Leistungspunkten anerkannt, soweit diese dem praktischen Studiensemester in Art und Umfang an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm entsprechen. §5 a

Zulassungsverfahren

Studienb

eginn im Sommersemester, durchgeführt. (2) 1 auf Zulassung zum Studium sind mit dem vom Studienbüro der Hochschule im Online-Verfah- ren zur Verfügung gestellten Formular zu stellen. 2

Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember für das

darauffolgende Sommersemester bzw. der 31. Mai für das darauffolgende Wintersemester. 3 Nicht 4 und/oder in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellte Antragsunterlagen

Übersetzungsstelle vorgenommenen und amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung

vorzulegen. (3) Dem Antrag sind beizufügen: a) bei bereits abgeschlossenem Studium Kopien von Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie aller Zwischenzeugnisse / Notenbescheinigungen über den nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung als

Qualifikation

5/27 SB_spoM-BW 2017_kons. Fassung n. 4. AendSatzg 2021

lation); bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine geeignete Notenbescheinigung. Aus insgesamt erreichten Leistungspunkte, die Leistungspunkte in den einzelnen abgelegten Studien leistungen sowie die in dem Studiengang insgesamt zu erreichenden Leistungspunkte hervorgehen b) Kopien von Arbeits- bzw. Praktikumszeugnissen zum Nachweis wirtschaftswissenschaftlicher

Kenntnisse

nach § 4 Abs. 1 Ziff. 2, c) tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,

Sprachen

über die Sprachkenntnisse in Deutsch, soweit Deutsch nicht Ausbildungssprache des ein beispielsweise durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den am Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveau- stufe 3 in allen vier Prüfungsteilen) oder durch vergleichbare Nachweise erbracht werden. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen (4) Die Bestellung der Mitglieder der Auswahlkommission zur Feststellung der studiengangspezifischen

Eignung

(5) 1

Über die Sitzung der Auswahlkommission und deren Ergebnis ist eine Niederschrift anzufertigen, aus

der Tag und Ort der Durchführung des Tests zur Besserbewertung der Abschlussnote des Vorstudiums, die Namen der an der Auswahlkommissionssitzung beteiligten Professorinnen / Professoren und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber hervorgehen müssen. 2

Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden der

Auswahlkommission zu

unterschreiben. (6) 1 Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens soll den Bewerbern und Bewerberinnen innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist bekannt gegeben werden. 2

Im Falle einer Teilnahme am

Wochen.

§ 5b

Zugang mit abgeschlossenem Bachelorstudium oder vergleichbarem Abschluss (1) 1 Die Zulassung zum Studium erfolgt nach form- und fristgerechter Anmeldung aufgrund der vorgelegten

Bewerbungsunterlagen, wenn

1. die Auswahlkommission die Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 formal

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