[PDF] Infodienst Landwirtschaft 2/2020





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24 sept. 2015 1.1 Wichtige Hinweise für DAVO-Mitglieder / Important Announcements for Members ... Ziel mögliche Antworten zu geben auf die Frage



Infodienst Landwirtschaft 2/2020

18 mars 2020 vorab einige wichtige Hinweise die sich aus der aktuellen Pandemie-Situation auf- grund des Corona-Virus ergeben:.



Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners

Agricultural and Forest Entomology vol. 14 (2) p. Regional kann es Entwicklungsunterschiede geben



Integration von Solarenergie in die niedersächsische

13 août 2020 geben Standort und Blickrichtung des Fotografen an) (Lenné3D GmbH 2020) ... nahmen_aum/aum_details_zu_den_massnahmen/wichtige-hinweise-zum- ...



Fachliche Weisungen - Aufenthaltsgesetz und

Die wichtigsten Kriterien für eine Beschäftigung sind Hinweis: Die Erfassung von § 16d Abs. 2 AufenthG erfolgt aus rein statistischen Gründen.



Neuerungen in SAP S/4HANA 2020 FPS01

24 févr. 2021 Sie Aufgaben zu wichtigen Fällen in Erweiterbarkeitsanwendungen ... Quellsysteme ab SAP ECC 6.0 (Implementierung wie in SAP-Hinweis 3017968.



Newsletter Juni 2020

Bilanz unseres Jungpflanzenverkaufs; Einige wichtige Hinweise; ... dass der VERN seine traditionellen Kartoffel- und Tomatentage absagen musste.



2021 - Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher

20 avr. 2021 vereine die ernst zu nehmen



Quo vadis Kaiserswerth?

Fehlen gemeinsame Einstellungsmuster kann es dennoch wichtige Rituale geben



Forschen – heute und morgen

8 juil. 2020 Nimmt die. Mobilität einer Person ab wird das un mittelbare Umfeld wichtiger. Nachbarn leisten praktische Hilfe

Infodienst Landwirtschaft 2/2020

Inhalt

Vorwort

03 Corona: Informationen des LfULG und des Freistaates Sachsen 04 04

Richtlinie AZL/2015 - SpezifischeGebieteab2020

04 04 05 05 06 Datenweitergabe über DIANAweb ist von großem Vorteil für Landwirte 06

Landwirtschaftliche Erzeugung

07 Düngebedarfsermittlung 2020: Hinweise zu N- und S-Düngung sowie Nmin-Werte 07 Meldepflichten nach der Verordnung über das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger nicht ve rgessen! 09 Agrarmeteorologische Informationen (ISABEL) über ISIP abrufbar 10 10 11 12

Beratung

12 Naturschutzberatung für Landnutzer/Betriebsplan Natur 12

Bildung

13

Ausbildungsvergütung neu geregelt

13 chulzentrum Freiberg-Zug 13

Bekanntmachungen

14 hrend der Ernte 2020 14

Erfassungen des LfULG im Bereich Naturschutz

15

Information zu Monitoringvorhaben der BfUL

16

Mitteilungen

17 17

Aktuelle Hinweise

17 17

Befragungen

18 Landwirte-Umfrage 2020: Digitale Technologien in der Landwirtschaft 18

Veranstaltungen, Schulungen

18 Informationsveranstaltung zum neuen Vorbereitungslehrgang Pferdewirtschaftsmeister 18 Tag der offenen Tür: Landwirtschaft zwischen Tradition und smart farming 18

Veranstaltungen des LfULG von April bis Juni

19 20 20 21
21
Ein Naturschutzgroßprojekt für den Erzgebirgskreis? 21

Landwirtschaftliche Erzeugung

22

Hinweise für Düngung 2020

22

Bildung

22

15. Landesmelkwettbewerb 2020

22

Veranstaltungen, Schulungen

23

Veranstaltungen

23
02 | | 03

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

vorab einige wichtige Hinweise, die sich aus der aktuellen Pandemie-Situation auf- grund des Corona-Virus ergeben: Alle Fachinformationsinformationsveranstaltungen der FBZ und ISS wurden vor- erst bis zum 20.04.2020 abgesagt. Überregionale Veranstaltungen finden bis zum

30.4.2020 nicht statt.

Der Amtsbetrieb wird in allen Kernbereichen des LfULG aufrechterhalten. Der Zutritt zum Amt ist jedoch nur noch nach vorheriger Anmeldung und einer Besucherselbst- erfolgen. insbesondere mit Blick auf eine Sicherung beantragter Auszahlungen (Liq ntsprechend der aktuellen Situation getroffen und zeitnah mitgeteilt. Bitte informieren Sie sich zum jeweils aktuellen Stand über unsere St artseite im Internet und auf der Internetseite Ihres FBZ/ Ihrer ISS.

Liebe Leserinnen und Leser,

eine am Bedarf orientierte Versorgung der Ackerpflanzen mit Stickstoff ist wichtig sser. Um den Bedarf zu ermitteln, stellen wir Ihnen im vorliegenden Heft die Nmin-Richtwerte für dieses Jahr zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Wert vorzugsweise über eine dies seit 2019 ohnehin Pflicht. Den Nitratstickstoff im Boden zum Vegetationsende zu minimieren, ist auch Ziel der momentanen Novellierung der Düngeverordnung. Die neue Verordnung wird für die e in Sachsen sigen Grenz- Auf der Pflanzenbautagung im Februar in Groitzsch haben wir Sie über die Eckpunkte der Düngeverordnung informiert. Und wir haben Ihnen Handlungsoptionen für Ihre Betriebe vorgestellt. Zudem stehen Ihnen vor Ort unsere Fachberaterinnen und Fach- en Informati- ons- und Servicestellen (ISS) für alle Fragen zur Düngung gern zur Verfügung - der- zeit jedoch ausschließlich telefonisch. Wir werden Sie weiter über neue Entwicklungen im Düngerecht auf de m Laufenden halten und Sie bei der Umsetzung unterstützen. Aktuelle Informationen erhalten Sie wie immer auf unseren Internetseiten und zukünftig dann auch wieder a uf unseren

Fachveranstaltungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Norbert Eichkorn

t und Geologie 04 |

Corona: Informationen des LfULG und des

Freistaates Sachsen

Aktuelle Informationen des LfULG finden Sie unter www.lfulg.sachsen.de und auf den Seiten der FBZ/der ISS. Informationen des Freistaates Sachsen unter www.coronavirus.sachsen.de.

Richtlinie AZL/2015 - Spezifische Gebiete ab 2020

Mit der Genehmigung des 5. Änderungsantrages zum EPLR 2014-2020 durch die schutz, Umwelt und Landwirtschaft gelten ab 2020 als benachteiligte Gebiete im Frei- staat Sachsen auch andere, aus spezifischen Gründen benachteiligte Ge Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. welche in spezifisch benachteiligten Gebieten wirtschaften. Die aktualis ierte Gemar- kungsliste steht unter https://www.lsnq.de/AZL zur Verfügung. Wie im vergangenen Antragsjahr ist im Rahmen der vereinfachten Antragste llung der Ausgleichszulage (AZL) mittels DIANAweb das entsprechende Kreuz im Sammelantrag lage FV) für die konkret AZL beantragt werden soll, ist nicht erford erlich. Man kann die Feldblockattribute "Feldblock benachteiligt", "Agrarzone" un d "Phasing Out" über die on DIANAweb ein- sehen. Wird für den abgefragten Feldblock beim Attribut "Agrarzone " der Wert "1", "2" en, vorbehaltlich der rlich benachtei- ezifisch benachteilig- h den weiter- hin gültigen Regeln im DV-System vorgenommen.

Antragskreuz

für die Ausgleichzulage gesetzt wurde, ist empfehlenswert.

RL SZH/2019

Antragsberechtigt sind Schaf- und Ziegenhalter, welche über den Haltungszeitraum vom 1. April 2020 bis zum 15. September 2020 mindestens 50 Schafe und/oder Ziegen r die ein Antrag ge- stellt wird, müssen zum 1. Januar 2020 über 9 Monate alt gewesen sein. Als Nachweis herangezogen. Der Nachweis der Beweidung erfolgt nach Ablauf des Haltung szeit- endung gelten die enzen (max. 20.000 Euro De-minimis-Beihilfen innerhalb von 3 Steuerjahren). Im Jahr 2020 ist die Antrag- t und Geologie ein- zureichen. Sofern die Bewilligung erfolgt, ist der Verwendungsnachweis im Zeitraum Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren im Antragsjahr 2020 sowie die

Ansprechpartner LfULG:

Vermittlung

Telefon: 0351 2612-0

E-Mail: poststelle.LfULG @smul.sachsen.de

Fachbildungszentren (FBZ) bzw.

Informations- und Servicestellen (ISS)

Antragstellung und Ansprechpartner

LfULG:

Telefon: 03518928-3301

E-Mail: abt3.lfulg@smul.sachsen.de

Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden

| 05

RL TZ/2015: Erweiterung der

vieh, Deutsches Sattelschwein, Merinofleischschaf, Leineschaf, Skudde un d Thüringer Waldziege werden seit dem 1. Januar 2020 auch die Rassen Leicoma (Schwein), Weiße liedschaft in forstwirtschaftlicher Maßnahmen Die Neuanlage von Erstaufforstungen im Freistaat Sachsen ist über die www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm Bautzen, Frau Ines Lemke, Telefon: 03591 216-0, zu wenden. Nachfolgend Hinweise zu bereits bestehenden Erstaufforstungen:

Richtlinien 93/03, 93/00, 93/98 und 10

stellung ÖW 2020 wurden Ihnen bereits per Post zugesendet. Alternativ wurden die Unterlagen auch in das Internet eingestellt. Sie finden die Unterlagen i logie unter: Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben bis 30.04.2020 (Posteingang) beim

ULG), Informa-

tions- und Servicestelle Pirna, Krietzschwitzer Straße 20, 01796 Pirna oder einem an- berücksichtigt werden, da es sich um einen Ausschlusstermin handelt.

Richtlinie AuW/2007, Teil B (ÖW)

2020 ist Bestandteil

s für Umwelt, Land wirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen. Die Einreichung muss in digitaler Form KSP).

Eigentums- oder Besitzwechsel

mene Erbfolge, Erbfolge durch Tod des Antragstellers oder eine Betriebsübergabe sein. schen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) anz uzeigen ist. ft und Geologie; Informations- und Servicestelle Pirna; Krietzschwitzer Straße 20; 01796 Pirna Informationen finden Sie unter: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm. forst, Obere

Telefon: 03591 216-0,

zu wenden.

Ansprechpartner LfULG:

Referat 74: Tierhaltung

Ramona Klee

Telefon: 034222 46 2112

E-Mail:

ramona.klee@smul.sachsen.de

Ansprechpartner:

Dietmar Kost

Telefon: 03501 7996-44

E-Mail:

dietmar.kost@smul.sachsen.de 06 | und Waldverjüngung in Schutzgebieten von Schutzgebieten und der Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutz- llt, damit werden ig. Die seit 2019 be-

Datenweitergabe über DIANAweb ist von

großem Vorteil für Landwirte stück- bzw. Landpachtverkehrsgesetz. Eine diesbezügliche Genehmigung kann grund chen im Rahmen des siedlungsrechtlichen Vorkaufrechts nach Reichssiedlungsgesetz. sondere die Land lungsrechtlichen Vorkaufsrechten zugunsten von Landwirten und Agrarbetrieben und Vorteil wirkt sich auch für Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe aus, die landwirt- bedürftiger Landwirt, auf einen Öffentlichen Hinweis zum Erwerb la ndwirtschaftlicher Ein Zugriff auf diese Daten darf durch die ULB nur anlassbezogen erfolge n, d.h. nur wenn ein konkreter Vorgang im Rahmen des Grundstück- oder Landpachtverkehrs- gesetzes eine Sondierung zur Landwirteigenschaft beim Erwerber bzw. von Erwerbs- Eine Nichtzustimmung zur Datenweitergabe hat keine Auswirkungen auf die

Agrar-

Insofern bitten wir die Antragsteller in ihrem eigenen Interesse, in DIA NAweb im Formular "Einwilligung Datenweitergabe" der Abfrage zur "Ein willigung zur ah- men des Vollzugs der Bodengesetzgebung und der Agrarstrukturplanung an reistaates n, um von den

Ansprechpartner StS:

Bewilligungsstelle des Staatsbetriebes

Sachsenforst

Telefon: 03591 216-144 und -108

Ansprechpartner im LfULG:

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten/

Öffentlichkeitsarbeit

Birgit Hiller

Telefon: 0351 2612-2117

E-Mail:

birgit.hiller@smul.sachsen.de | 07

Düngebedarfsermittlung 2020: Hinweise zu

N- und S-Düngung sowie Nmin-Werte

Hinweise zur Stickstoff- und Schwefeldüngung sowie Nmin-Werte für die N-Düngebedarfsermittlung für Ackerkulturen nach § 4 und Anlage

4 Düngever-

ordnung in Sachsen 2020 Nach § 3 Absatz 2 Düngeverordnung (DüV) besteht für den Be triebsinhaber die

Stick-

stoff (>50 kg N/ha und Jahr) den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu ermitteln. Die im Boden verfügbare St ickstoffmenge (Nmin-Gehalt) ist dabei bei Acker- und Gemüsebau als Abschlag zum N-Bedarfswert zu berücksichtigen. Dies kann erfolgen: andesamt für

Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG),

a) durch die Übernahme der Untersuchungsergebnisse vergleichbarer Stando rte oder Nach § 10 Abs.1 DüV besteht Aufzeichnungspflicht für den ermittelten Dü ngebedarf einschließlich der Berechnungen. m Aufbringen nicht auf Grün- Nach verbreitet schwierigen Aussaatbedingungen im Sommer/Herbst 2019 konnten terungsbedin- gungen bis Ende des Jahres gut entwickeln. Im Vergleich zu den vorangegangenen arbeitung und/ lisierung im Herbst waren zu Vegetationsende 2019 vergleichsweise hohe Nmin-Werte zu verzeichnen. te in der oberen Bodenschicht aufgefüllt. Jedoch bestehen schon in ca. 30 bis in 60 cm

Tiefe regionale

Unterschiede. Durch das erhebliche Niederschlagsdefizit in 2018 und 2019 sind in tieferen Bodenschichten noch immer geringe Bodenfeuchtegehalte zu verzei chnen. den muss mit einer Verlagerung von Nitrat und Sulfat gerechnet werden. Bis Ende Februar 2020 traten in Sachsen nur extrem kurze Frostphasen auf. Verbreitet sind Zwischenfrüchte nicht abgefroren. Aktuell ist mit eher durchschnittlichen Nmin- und sehr geringen Smin -Werten zu rech- nen. Die im LfULG vorliegenden Untersuchungen von 656 Praxis- und Dauerbeob- Bodentiefe und 36,1 kg Smin/ha in 0-60 cm Bodentiefe - jeweils in steinfreiem Boden. Die Nmin-Werte sind nach DüV in der Regel aus 0-90 cm für die N-Düngebedarfs- ermittlung anzurechnen, bei einigen Kulturarten geringere Bodentiefen. D iese sind der "Datensammlung Düngerecht" Tabelle 8: "Stickstoffbedarfswerte von Ackerkulturen gsniveau; Nmin - Probenahmetiefe" bzw. Tab. 9 für Gemüse und Erdbeeren zu entnehmen unter https:// In jedem Fall ist maximal die durchwurzelbare Bodentiefe des konkreten S chlages zu

Grunde zu legen.

Landwirtschaftliche

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