[PDF] Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter





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Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter

Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern. Geschäftszeichen der Regierung (optional):.



Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter

Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern. Geschäftszeichen der Regierung (optional):.



rop_22-005 - Bezirksschorfsteinfeger Bewertungsformular - Anlage 1

Stand: 5. Mai 2020. Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirks- schornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen.



Kehrbezirksausschreibung

30 nov. 2017 Handwerksgesetz -SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte ... „Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter.



ArtVSchfW - Anhang - Anlage 2

23 mars 2021 I. Bewertungsformular ... ist gesundheitlich geeignet die Tätigkeit als bevollmächtigte. Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter ...



Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter

weiterbewertet (Ausschluss vom Bewerbungsverfahren). Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.



AMTSBLATT

28 oct. 2021 für einen Bezirk in Bayern“ und „Bewertungsformular für die. Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in für.



Anforderungen für die Bestellung als bevollmächtigte/r

(Hinweis: Im Bewertungsformular sind Informationen enthalten verfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in mit ...



Anforderungen für die Bestellung als bevollmächtigte/r

(Hinweis: Im Bewertungsformular sind Informationen enthalten Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in.



Kehrbezirk Neustadt 2

31 juil. 2022 ... (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte ... Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind der Internetseite der Regierung von.

für einen Bezirk in Bayern

Ausschreibung des Bezirks:

Bewerbungsstichtag

Bewerbungsschluss:

Bewerbungseingang:

Name, Vorname

Geburtsdatum:

Hinweise:

zirksschornsteinfeger/in auszuführen. terbewertet (Ausschluss vom Bewerbungsverfahren). 1 handwerk in den letzten 14 Jahren ren (-10 Punkte) aufgehoben wurde (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes - SchfHwG). -, Widerrufs- sigkeitsprüfung kann auch nach Ablauf des genannten Zeitraums das anhaltende Vorliegen der chen berücksichtigt: - Betriebs-und Brandsicherheit - Verwaltungsrecht - Baurecht - Kehrbuchführung - KÜO - 1. BImSchV - EnEV Insbesondere werden folgende Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigt: - Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung bei Schornsteinfegerarbeiten - Ermittlung von Energieeinsparungspotentialen bei Anlagen - Fortbildungen mit Themenbereich Messen, Reinigen und Überprüfen von Feuerungs-und Lüf- c herheit, u. a. Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TR-OL), Technische Regeln für Gasin- stallationen nach TRGI, Pellets-bzw. Hackschnitzeltechniken und ihre Anwendung - Hygieneschulung für Raumlufttechnische Anlagen (RLT) nach VDI 6022, Kategorie A - Prüfen und Reinigen von Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 und DIN 1946-6 - Software-Schulung für Kehrbezirksverwaltungsprogramme - Überprüfung von Dunstabzugsanlagen nach § 9 VVB, u. a. Brandschutzklappen - Weiterbildungsmaßnahmen zu SchfHwG, KÜO, 1. BImSchV, EnEV und landesrechtliche Auf- und Vorgaben (Abnahmen nach Art. 78 Abs. 3 BayBO, Feuerungsverordnung - FeuV) 4

Hinweise:

Der Katalog der relevanten Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen ist nicht abschließend, die Vorlage anderer Qualifikationsnachweise ist daher nicht ausgeschlossen. auch Veranstaltungen von anderen Veranstaltern akzeptiert werden. Insbesondere folgende Fort-und Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen finden keine Aner- kennung, da sie schornsteinfeger/in haben: - Betriebswirt des Handwerks (HWK) - Bewerbungstraining - Einführung für Heizungsmonteure/Gas-und Wasserinstallateure in die Gas-bzw. Ölbrenn- werttechnik - Energiewirt (IHK) - Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Fachkraft Arbeitssicherheit - Gas-und Ölfeuerung für Heizungsbauer - Gashausschau - Heizungscheck - Hydraulischer Abgleich an Heizungsanlagen - Kundendienstmonteur (Gas-und Wasserinstallation)

Door-bzw. Differenzdruck-Messverfahren)

terprüfung angerechnet). - Rauchwarnmelder (Funktionsweise, Installation und Wartung) - Schimmelpilzberater - SHK-Kundendiensttechniker - SHK-Techniker - Solar(fach-)berater: Photovoltaik & Thermische Anlagen - Standard-Software (z. B. Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation) - Thermografie an Photovoltaikanlagen - Thermografie Einführung/Grundlagen - Thermografie Stufe 1 und 2 (Sektor Bau) - Thermografie Stufe 2 (Sektoren Elektro, Industrie) 5 lenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag wie folgt vergeben: A) - lungen, Abendschulungen - 0,2 Punkte/ganzer Tag - 0,1 Punkte/halber Tag

Kalenderjahr und insgesamt 6,3 Punkte

nur einmal angerechnet werden. B) terverordnung - 0,2 Punkte/ganzer Tag - 0,1 Punkte/halber Tag - Innerbetriebliche und familieninterne Schulungen bzw. Unterweisungen finden keine An- erkennung. C) - steinfegergesellin bzw. zum Schornsteinfegergesellen (i.d.R. Verantwortlicher Ausbilder ent- sprechend Ausbildungsvertrag) rücksichtigt: - Asbest-Sachkunde (TRGS 519) - Brandschutzbeauftragter (i.d.R. 64 Unterrichtseinheiten) - Brandschutztechniker (TÜV; i.d.R. 240 Unterrichtseinheiten) - Energieberater (HWK; i.d.R. 240 Unterrichtseinheiten) - Truppführer/in bei der Feuerwehr oder vergleichbarer Abschluss, sofern ehrenamtlicher akti- ver Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr geleistet wird 6

Es werden folgende Punkte vergeben:

- Der Brandschutzbeauftragte und der Asbest-Sachkundenachweis sind jeweils mit 0,4 Punkten bewertet. - Für ehrenamtlichen aktiven Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr min- destens mit abgeschlossener Modularer Truppausbildung (MTA) oder einer vergleichbaren Qualifikation als Truppführer/in werden 0,8 Punkte vergeben, sofern in den letzten sieben vol- len Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag die aktive Dienstleistung (gegebenenfalls inklusive - Die restlichen genannten Zusatzqualifikationen mit Abschluss sind jeweils mit 1,0 Punkten be- wertet. - Insgesamt bis maximal 3 Punkte.

Hinweise:

tung hinsichtlich des Abschlusses, sofern dieser nicht selbst einer Befristung unterliegt; im Falle einer Befristung ist für die Anerkennung eine Auffrischung oder Wiederholung notwendig. Studienabschlüsse als solche werden nicht berücksichtigt. Fachspezifische Zusatzqualifikatio nen, die im Rahmen eines (Fach-)Hochschulstudiums erworben werden, werden bei entspre- chendem Nachweis berücksichtigt. Der Katalog der relevanten Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen ist nicht abschließend, die Vorlage anderer Qualifikationsnachweise ist daher nicht ausgeschlossen. dienst, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeurlaub). Ausfallzeiten werden bis zu einer Grenze von

24 Monaten (gegebenenfalls auch kumulativ) berücksichtigt.

nigungen oder -zeugnissen, - weis geeignete Unterlagen (z. B. der Buchhaltung, Steuer, Verwaltung oder Statistik).

Die genannte

n Punktwerte von 1,1 oder 1,5 Punkten beziehen sich auf ein Jahr.

Stand: 5. Mai 2020

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