[PDF] Merkblatt - Immatrikulation zum Wintersemester 2022/2023 Bitte





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Bezahlen per Banküberweisung. Bitte überweisen Sie an folgende Bankverbindung: Kreditinstitut: Wachovia. Kontonummer: 2000029022973.



Ficima simporum dellam sus aribus exerumque sit quatur atus

Zahlung per Banküberweisung: Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag gebührenfrei auf das nachfolgend ...



Merkblatt - Immatrikulation zum Wintersemester 2022/2023 Bitte

27 mai 2022 Dem Antrag auf Immatrikulation sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Sofern Sie bisher noch an keiner Hochschule immatrikuliert waren: 1.



Zahlung und Versand

Bitte nutzen Sie die Zahlungsarten PayPal oder Vorkasse per Überweisung. Versand. Unser Angebot enthält überwiegend Artikel die per Paketdienstleister 



Service Center Studium

27 mai 2022 Dem Antrag auf Immatrikulation sind folgende Unterlagen beizufügen: ... per Banküberweisung: Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto ...



Bezahlen per Banküberweisung

Bezahlen per Banküberweisung. Bitte überweisen Sie an folgende Bankverbindung: Kreditinstitut: Wells Fargo. Kontonummer: 2000029022973.



Wichtige Informationen für die Rückmeldung zum Wintersemester

Auf der folgenden Seite lesen Sie sich bitte den angezeigten Text gut durch. Bitte beachten Sie dass Sie noch vor der Online-Rückmeldung mit WueStudy ...



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Landguts Molen van

11 mai 2021 Bitte beachten Sie: Die Zahlung mit EC-. Karte ist auf unserem Landgut nicht möglich Zahlungen können ausschließlich per. Banküberweisung ...



Wie kann mein Kind an der Übermittagsverpflegung teilnehmen

Essen einfach bargeldlos bezahlen Bitte bringen Sie zur Kontoeröffnung folgende ... (diese ist für die Überweisung des Essensgeldes wichtig).



Sepa-Überweisung oder Auslandszahlung?

Überweisen Sie EUR-Zahlungen innerhalb der EU/EWR und ist Ihnen der IBAN bekannt? Folgende EU- bzw. EWR-Staaten sind per Sepa-Überweisung erreichbar:.

1/4

Merkblatt

Immatrikulation zum Wintersemester 2023/2024

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, für die Immatrikulation werden ein Antrag auf Immatrikulation, Kopie des Zulassungsbescheids der ist. online ausfüllen (https://campus.uni-freiburg.de/), ausdrucken, unterschreiben und mit Antrag auf Immatrikulation online zu erstellen, steht für alle Studienbewerber:innen zur

Verfügung.

campus.uni-freiburg.de Ihre Unterlagen dort hochladen und einen Antrag auf Online- Immatrikulation ausfüllen. Diesen müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit allen

Oktober 2023 einreichen.

Nachfolgend finden Sie die zum Immatrikulationsantrag erforderlichen Informationen: a) Merkblatt UniCard c) Merkblatt zur Krankenversicherung und Musterbescheinigung d) Begrüßungsschreiben und Beitragsbescheid des Studierendenwerks

Freiburg ein.

Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und

Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.

2/4

Anfangsbuchstabens Ihres Nachnamens):

Buchstabe Sachbearbeiter/in Email Telefon

Frau Diana Horvat

julia.roettele@zv.uni-freiburg.de diana.horvat@zv.uni-freiburg.de

0761 203-98656

0761 203-95413

Fm - J Frau Marie-Eloise Ratzel marie.ratzel@zv.uni-freiburg.de 0761 203-4240 K-Me Frau Christina Wallrafen christina.wallrafen@zv.uni- freiburg.de

0761 203-4234

Mf - Schd Frau Franziska Feldmeier franziska.feldmeier@zv.uni- freiburg.de

0761 203-4239

Sche ± T Frau Desireè Schrenk desiree.schrenk@zv.uni- freiburg.de

0761 203-4236

freiburg.de

0761 203-4235

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Immatrikulationsfrist von Ihnen einzuhalten ist. Dem Antrag auf Immatrikulation sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Sofern Sie bisher noch an keiner Hochschule immatrikuliert waren:

1. Original oder Kopie des Zulassungsbescheides (bei vorheriger Bewerbung)

2. bei Deutschen: Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschul-

zugangsberechtigung (wird zurückgegeben). Dies ist auch erforderlich, wenn Sie bereits bei der Bewerbung eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht haben.

3. Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung

von der Versicherungspflicht: wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für Uni Freiburg" an. Die Chip- werden. amtlich beglaubigter Kopie

6. für Bewerber:innen in ein 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem

Online-Studienorientierungsverfahren (z.B. www.was-studiere-ich.de), sofern noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht. Bewerber:innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen

7. Einen an Sie adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Rückumschlag im Format DIN

C4 für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen b) Sofern Sie bereits an einer oder mehreren Hochschulen immatrikuliert waren:

1. Original oder Kopie des Zulassungsbescheides (bei vorheriger Bewerbung)

2. Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (wird

zurückgegeben). Dies ist auch erforderlich, wenn Sie bereits bei der Bewerbung eine 3/4 Kopie der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht haben. Deutsche, die eine

3. Original oder amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen bereits abgelegter

Orientierungs-, Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen (werden zurückgegeben)

5. Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von

der Versicherungspflicht: wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns Krankenkasse den "Meldegrund 10 für Uni Freiburg" an. Die Chip-Karte/EHIC oder eine Exmatrikulationsbescheinigung von Amts wegen) von allen bislang besuchten Hochschulen. Die Bescheinigung soll Angaben zum Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation und Datum der Exmatrikulation enthalten.

8. wenn Sie an deutschen Hochschulen beurlaubt waren: Studienbescheinigung/en der

deutschen Hochschule mit Beurlaubungsvermerk amtlich beglaubigter Kopie

10. für Bewerber:innen in das 1. Fachsemester: Nachweis der studienfachbezogenen

Beratung, wenn Sie an einer Hochschule mindestens 3 Fachsemester in einem

11. für Bewerber:innen in das 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem

Online-Studienorientierungsverfahren (z.B. www.was-studiere-ich.de), sofern noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht. Bewerber/innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen

12. Einen an Sie adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Rückumschlag im Format DIN C4

für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen

1. Zulassungsbescheid

2. bei fachgebundener Hochschulreife: Original oder amtlich beglaubigte Kopie der

Hochschulzugangsberechtigung (wird zurückgegeben)

3. ggf. Nachweise über abgelegte Abschlussprüfungen (werden zurückgegeben)

4. Antrag auf Studiengang-/Fachwechsel (erhalten Sie im Studierendensekretariat oder

freiburg.de/de/studierendenservices/studienplatztausch-etc herunterladen und ausdrucken). Der Immatrikulationsantrag ist in diesem Fall nicht auszufüllen.

5. Nachweis der studienfachbezogenen Beratung, wenn Sie nach dem 3. Fachsemester ein

amtlich beglaubigter Kopie

7. für Bewerber:innen in das 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem

Online-Studienorientierungsverfahren (z.B. www.was-studiere-ich.de), sofern noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht. Bewerber:innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen 4/4

8. Sofern Sie sich für das Wintersemester 2023/2024 noch nicht rückgemeldet haben,

20232Matrikelnummer)

9. Einen an Sie adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Rückumschlag im Format DIN C4

für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Immatrikulation nur durchgeführt wird, wenn

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Studierendensekretariat

=X ]MOOHQ VLQG ÓH 6HPHVPHU 70 ¼ 9HURMOPXQJVNRVPHQNHLPUMJ JHPl‰ † 12 LHGebG), 7 ¼ %HLPUMJ

07.12.2022 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des StWG). Bei Aufnahme eines zweiten

Semester an.

ƒ per Banküberweisung. Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der DE71 6005 0101 7438 5087 68, BIC SOLADEST600. Als Verwendungszweck geben Sie bitte in Ihrer Überweisung ausschließlich die Zeichenfolge 'BEW', Ihre Bewerbungsnummer UND Ihren Vor- und Nachnamen an (z.B.

BEW621798LenaMusterfrau).

ƒ SHU *LURŃMUG Ä(F-.MUPH³ PLP 3H1 GLUHNP NHL GHU HPPMPULNXOMPLRQ 1/3 zugeschickt. Ihre UniCard ist ± sofern Sie sich nicht vorher exmatrikulieren bzw. exmatrikuliert werden ± mit Beginn des Semesters (01.04. zum Sommersemester bzw.

01.10. zum Wintersemester) fünf Jahre gültig.

Die UniCard bietet Ihnen:

ƒ Bargeldloses Zahlen an Kopierern und speziellen Druckern

ƒ Bargeldloses Zahlen in Mensen und Cafeterien

ƒ Stammkarte für das Semesterticket in Verbindung mit einem gültigen

Lichtbildausweis

Website: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/unicard ± Hier finden Sie auch die aktuellenÖffnungszeiten des UniCard-Büros im Service Center

Studium (Sedanstraße 6, 79098 Freiburg).

Kontakt: E-Mail: unicard@uni-freiburg.de (bitte immer Vor- und Nachname, Matrikelnummer sowie UniCard-Nummer angeben), Tel.: +49 (761) 203-8893.

Bezahlfunktion der UniCard

Mensen und Cafeterien sowie an Automaten, Druckern, Kopierern, Waschmaschinen in den Wohnheimen etc. per Autoload-System des Studierendenwerks Freiburg (SWFR, 2/3 Bei weiteren Fragen zur Bezahlfunktion wenden Sie sich bitte an die Service-Points in den

Mensen oder an mensacard@swfr.de

Mit Ihrer UniCard haben Sie innerhalb der Öffnungszeiten Zutritt zur UB. Um Ihre UniCard zur Nutzung der UB zu aktivieren, loggen Sie sich mit Ihrem Uni-Account in Ihr UB-Konto ein (https://www.ub.uni-freiburg.de/) oder melden Sie sich bei der Information im Erdgeschoss der UB. Ihren Uni-Account bekommen Sie nach der Einschreibung automatisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Verlust: Um eine Sperrung der UniCard zu veranlassen, teilen Sie dem UniCard-Büro bitte Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Matrikelnummer per Email mit (unicard@uni- freiburg.de). Sollte die Karte wiedergefunden werden, werden Sie per Email benachrichtigt. Sie kann dann auch wieder entsperrt werden (solange noch keine neue produziert wurde).

Bitte beachten Sie:

Das Guthaben der UniCard kann weder gesperrt, noch dessen Verlust ersetzt werden.

Sollten Sie das "Autoload"-

(Infopoint in der Mensa) 2 oder online mit Kartennummer und Ihrem Passwort (https://www.swfr.de/kaservice). 3/3 schicken Sie den Einzahlungsbeleg als E-Mail-Anhang im PDF oder JPG Format direkt an das UniCard-Büro. Bitte fragen Sie VOR der Überweisung undedingt nach, ob Ihre Karte Gebühren (keine Bar-Einzahlung!) bezahlen. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Produktion kein Garderobenschließfach in der UB belegt sein darf. Öffnungszeiten in das UniCard Büro. Oder Sie schreiben eine E-Mail (unicard@uni- freiburg.de) und melden uns, unter Angabe Ihres Namens und der Kartennummer, die a)Versicherungspflicht

9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJ VLQG 6PXGHQPHQ GLH MQ VPMMPOLŃOHQ RGHU VPMMPOLŃO

MQHUNMQQPHQ +RŃOVŃOXOHQ LQ GHU %XQGHVUHSXNOLN GHXPVŃOOMQG HLQJH GLH LOUHQ JROQVLP] RGHU JHR|OQOLŃOHQ $XIHQPOMOP LP $XVOMQG OMNHQ

MXI 6MŃOOHLVPXQJHQ NHVPHOPB

GLH 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP NHVPHOP NLV ]XP $NVŃOOX‰ GHV 14B)MŃOVHPH VPHUV OlQJVPHQV NLV ]XP (QGH GHV 6HPHVPHUV LQ GHP GMV 30BIHNHQV ÓMOU YROOHQGHP RLUGB UNHU GLHVHQ =HLPSXQNP OLQMXV NHVPHOP GLH 9HU

VLŃOHUXQJVSIOLŃOP IRUP RHQQ

GLH $UP GHU $XVNLOGXQJ

LQVNHVRQGHUH GHU (URHUN GHU =XJMQJVYRUMXVVHP]XQJ LQ HLQHU $XVNLO GXQJVVPlPPH GHV ]RHLPHQ %LOGXQJVRHJV GLH UNHUVŃOUHLPXQJ GHU $OPHUV JUHQ]H RGHU HLQH OlQJHUH )MŃOVPXGLHQ]HLP UHŃOPIHUPLJHQB

6PXGHQPHQ GLH QHNHQ GHP 6PXGLXP JHJHQ (QPJHOP MUNHLPHQ NOHLNHQ

VPXGHQPLVŃO SIOLŃOPYHUVLŃOHUP RHQQ VLH LOUHP (UVŃOHLQXQJVNLOG QMŃO GMV 6PXGLXP LQ $QVSUXŃO JHQRPPHQ RHUGHQB JHU GMJHJHQ MXIJUXQG GHV 8PIMQJV VHLQHU %HVŃOlIPLJXQJ YRQ VHLQHP (UVŃOHLQXQJVNLOG OHU $UNHLPQHOPHU LVP LVP QLŃOP MOV 6PXGHQP VRQGHUQ MOV $UNHLPQHOPHU YHU

VLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJB

b)Familienversicherung

6PXGHQPHQ VLQG QLŃOP YHUVLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJ RHQQ VLH LQ GHU JHVHP]OL

ŃOHQ .UMQNHQYHUVLŃOHUXQJ LOUHU (OPHUQ RGHU (OHJMPPHQ IMPLOLHQYHU

2DBIHNHQVÓMOUHV RHQQ VLH VLŃO LQ 6ŃOXO RGHU %HUXIVMXVNLOGXQJ NHILQ

GHQB JLUG GLH $XVNLOGXQJ GXUŃO JHOU RGHU =LYLOGLHQVP XQPHUNURŃOHQ GHP GMVV GHU )MPLOLHQMQJHO|ULJH NHLQ *HVMPPHLQNRPPHQ OMP GMV UHJHOPl‰LJ LP 0RQMP HLQ 6LHNPHO GHU %H]XJVJU|‰H 2001 d)Befreiung von der Versicherungspflicht JHU GXUŃO GLH (LQVŃOUHLNXQJ MOV 6PXGHQP YHUVLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJ RLUG NMQQ VLŃO MXI $QPUMJ YRQ GHU 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP NHIUHLHQ OMVVHQB GHU $QPUMJ LVP LQQHUOMON YRQ GUHL 0RQMPHQ QMŃO %HJLQQ GHU 9HUVLŃOHUXQJV SIOLŃOP NHL GHU .UMQNHQNMVVH ]X VPHOOHQB GLH %HIUHLXQJ NMQQ QLŃOP RLGHU

e)Freiwillige Versicherung6PXGHQPHQ GLH MXV GHU 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP MXVJHVŃOLHGHQ VLQG ]B%B

RHJHQ UNHUVŃOUHLPHQV GHU +|ŃOVPVHPHVPHU]MOOCGHV +|ŃOVPMOPHUV OMNHQ GLH 0|JOLŃONHLP VLŃO IUHLRLOOLJ ]X YHUVLŃOHUQB 9RUMXVVHP]XQJ LVP

240RQMPH RGHU XQPLPPHONMU YRU GHP $XVVŃOHLGHQ PLQGHVPHQV 12

0RQMPH XQXQPHUNURŃOHQ YHUVLŃOHUP RMUHQB GLH )RUPVHP]XQJ GHU 0LP

JOLHGVŃOMIP LQ GHU .UMQNHQYHUVLŃOHUXQJ MOV IUHLRLOOLJHV 0LPJOLHG VHP]P MX‰HUGHP YRUMXV GMVV GHU %HLPULPP GHU .UMQNHQNMVVH LQQHUOMON YRQ GUHL 0RQMPHQ QMŃO $XVVŃOHLGHQ MXV GHU 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP VŃOULIP OLŃO MQJH]HLJP RLUGB JHU VLŃO IUHLRLOOLJ RHLPHUYHUVLŃOHUP NOHLNP YHUVLŃOH

UXQJVSIOLŃOPLJ LQ GHU 3IOHJHYHUVLŃOHUXQJB

2.Leistungen

6PXGHQPHQ XQG JJIB LOUH PLPYHUVLŃOHUPHQ $QJHO|ULJHQ HUOMOPHQ MOV IHL

VPXQJHQ XBMB lU]POLŃOH XQG ]MOQlU]POLŃOH %HOMQGOXQJ HLQVŃOOLH‰OLŃO GHU VPHU LQ +|OH YRQ 26D21 (XUR ]XU .UMQNHQYHUVLŃOHUXQJ XQG 47D2 (XUR ]XU 3IOHJHYHUVLŃOHUXQJ GLHV HQPVSULŃOP HLQHP PRQMPOLŃOHQ %HLPUMJ YRQ LP 9RUMXV MQ GLH ]XVPlQGLJH .UMQNHQNMVVH ]X ]MOOHQB GLH 6MP]XQJHQ GHU .UMQNHQNMVVHQ N|QQHQ MQGHUH =MOOXQJVRHLVHQ YRUVHOHQB %HL YHURHLJHUP GLH +RŃOVŃOXOH GLH (LQVŃOUHLNXQJ RGHU GLH $QQMOPH GHU

VXQJ LQ GHU 6MP]XQJ GHU .UMQNHQNMVVH JHUHJHOPB

4.Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungs-

bescheinigung -HGHU 6PXGLHQNHRHUNHU PX‰ VLŃO YRU GHU (LQVŃOUHLNXQJ PLP GHU ]XVPlQ GLJHQ .UMQNHQNMVVH LQ 9HUNLQGXQJ VHP]HQ XP HLQH 9HUVLŃOHUXQJVNH VŃOHLQLJXQJ ]X HUOMOPHQB GLH .UMQNHQNMVVH VPHOOP GHP 6PXGLHQNHRHU

RN HU YHUVLŃOHUP LVP RGHU

RN HU YHUVLŃOHUXQJVIUHL YRQ GHU 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP NHIUHLP RGHU

QLŃOP YHUVLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJ LVPB

VŃOUHLNXQJ GHU +RŃOVŃOXOH YRU]XOHJHQB JLUG GLH +RŃOVŃOXOH JHRHŃO VHOP LVP HLQH QHXH 9HUVLŃOHUXQJVNHVŃOHLQLJXQJ HLQ]XUHLŃOHQB

5.Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Ver-

GHUOLŃOH 9HUVLŃOHUXQJVNHVŃOHLQLJXQJ YRQ GHU .UMQNHQNMVVH NHL GHU VLH ]XP 6PXGLHQNHJLQQ MOV 0LPJOLHG RGHU )MPLOLHQMQJHO|ULJHU YHUVL ŃOHUP VLQG RGHU YRUMXVVLŃOPOLŃO YHUVLŃOHUP VHLQ RHUGHQB GLH 6PXGLHQNHRHUNHU GLH ]XP 6PXGLHQNHJLQQ QLŃOP LQ GHU JHVHP]OLŃOHQ .UMQNHQYHUVLŃOHUXQJ YHUVLŃOHUP VLQG HUOMOPHQ LOUH 9HUVLŃOHUXQJVNH VŃOHLQLJXQJ YRQ GHU .UMQNHQNMVVH NHL GHU ]XOHP]P HLQH 0LPJOLHGVŃOMIP RGHU )MPLOLHQYHUVLŃOHUXQJ NHVPMQGB 8QHUOHNOLŃO LVP GMNHL RLH OMQJH OHP]PH .UMQNHQNMVVH QLŃOP YRUOMQGHQ LVP HLQH GHU RlOONMUHQ .UMQNHQ

6PXGLHQNHRHUNHU GLH VLŃO YRQ GHU 9HUVLŃOHUXQJVSIOLŃOP NHIUHLHQ OMVVHQ

RROOHQ HUOMOPHQ LOUH 9HUVLŃOHUXQJVNHVŃOHLQLJXQJ YRQ GHU .UMQNHQ

NMVVH GLH GLH %HIUHLXQJ MXVVSULŃOPB

6.Krankenkassenwahl

6HLP GHP 1B -MQXMU 1EE6 OMNHQ YHUVLŃOHUXQJVSIOLŃOPLJH RGHU YHUVLŃOH

UXQJVNHUHŃOPLJPH 6PXGHQPHQ GLH 0|JOLŃONHLP GLH 0LPJOLHGVŃOMIP NHL

HLQHU GHU IROJHQGHQ .UMQNHQNMVVHQ ]X RlOOHQ

GLH $2. GHV JROQRUPHV

ÓHGH (UVMP]NMVVH GHUHQ =XVPlQGLJNHLP VLŃO QMŃO GHU 6MP]XQJ MXI

GHQ JROQRUP GHV 9HUVLŃOHUPHQ HUVPUHŃNP

GLH %HPULHNV RGHU HQQXQJVNUMQNHQNMVVHQ RHQQ GLH 6MP]XQJ GLHVYRUVLHOP XQG GHU 9HUVLŃOHUPH LP .MVVHQNH]LUN RROQP

GLH .UMQNHQNMVVH NHL GHU ]XOHP]P HLQH 0LPJOLHGVŃOMIP RGHU HLQH )MPLOLHQYHUVLŃOHUXQJ NHVPMQGHQ OMP

GLH .UMQNHQNMVVH NHL GHU GHU (OHJMPPH YHUVLŃOHUP LVPMerkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen

JHPB 6PXGHQPHQNUMQNHQYHUVLŃOHUXQJV0HOGHYHURUGQXQJ YRP 27B3B1EE6 MNPXMOLVLHUP MXIJUXQG YRQ $QJMNHQ GHV

%.. %XQGHVYHUNMQGHV 4D128 (VVHQ - die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die

Hochschule ihren Sitz hat.

Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die

Wahlentscheidung des Mitglieds.

7. Wer informiert über die Krankenkasse?

Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. erteilen die Krankenkassen.

Basler Straße 2, 79100 Freiburg

Verwaltungsratsvorsitz: Prof. Dr. Kerstin Krieglstein

Liebe Studierende,

wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium in Freiburg entschieden haben. Ihr Studienort hat rund 230.000

der Stadt und die attraktive Umgebung tragen zudem zur Beliebtheit Freiburgs bei. Mit Sicherheit werden auch Sie

sich hier wohl fühlen.

Falls Sie als doch mal Probleme oder Fragen haben sollten, wenden Sie sich einfach an uns. Wir sind für Sie da und

helfen Ihnen weiter ± sei es bei der Zimmersuche oder in finanziellen Fragen, bei Problemen in rechtlicher Hinsicht

oder wenn Sie einen Job suchen.

In unseren Mensen bieten wir frische und abwechslungsreiche Kost für jeden Geschmack an. Unsere Wohnheime

Sozialberatung und eine Psychotherapeutische Beratung zur Unterstützung in Krisen. Auch unser kulturelles

treffen.

Für Studierende aus dem Ausland bieten wir darüber hinaus spezielle Leistungen, zum Beispiel die Service-Pakete

Anreise auf unserer Website (s. Internationales, Internationaler Club) HLQHQ Ä%XGG\³ VXŃOHQ GHU 6LH NHL HOUHQ HUVPHQ

Schritten in Freiburg unterstützt.

den Sozialen Medien vertreten, u.a. auf Facebook, Twitter und Instagram. Und immer aktuell sind die Informationen

Johanneskirche liegt direkt vor unserer Tür.

Ich wünsche Ihnen nun eine gute Anreise nach Freiburg, einen guten Start ins Studium und hoffe, dass Sie sich

rasch bei uns einleben.

Clemens Metz

An die

Erstsemester

der Freiburger Hochschulen

Clemens Metz

Telefon 0761/2101-200

Fax 0761/383030

E-Mail info@swfr.de

www.swfr.de

Datum: Mai 2023

INFORMATION ZUR ANPASSUNG DER BEITRAGSORDNUNG

Wie setzt sich der Studierendenwerksbeitrag zusammen? der Semesterbeitrag zusammensetzt, den alle Studierenden je Semester als einen Gesamtbetrag an die ‡ 7,00 Euro Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft (Stand 01/2023) ‡ 75,00 Euro Beitrag zum Studierendenwerk Freiburg ab dem WS 2023/24

‡ 28,00 Euro Beitrag zum SemesterTicket

‡ ggf. weitere Gebühren für internationale Studierende und Studierende, die ein Zweitstudium

aufnehmen Der Beitrag, den die Hochschulen als Studierendenwerksbeitrag ausweisen (103,- ¼ ab dem Wintersemester 2023/2024), setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem eigentlichen

Hinzu kommt der Solidarbeitrag für das SemesterTicket für die Nutzung des ÖPNV ab 19.00 Uhr sowie

an Sonn- und Feiertagen (RVF-Verbundgebiet). Wir leiten diesen Anteil direkt an den Verkehrsverbund weiter.

Zusammensetzung

des Studierendenwerksbeitrags ab dem Wintersemester 2023/24

Aufgaben des Studierendenwerks

Grundfinanzierung des SemesterTickets

Zum Wintersemester 2023/24 wird der Studierendenwerksbeitrag um 19,00 Euro angehoben ± von derzeit 56,00 Euro auf künftig 75,00 Euro. Warum diese Maßnahme notwendig ist, machen wir hier transparent:

Die massiven Preissteigerungen ± insbesondere im Energiesektor und bei den Lebensmitteln ± haben

auch auf das Studierendenwerk Freiburg gravierende Auswirkungen. Sie treffen gerade die Bereiche der Hochschulgastronomie, verteuert sich um 1,1 Mio. Euro pro Jahr. Das bedeutet Mehrkosten von derzeit 4,2 Mio. Euro. Eine Situation, die uns vor Herausforderungen stellt. Wir haben uns intensiv mit der wirtschaftlichen Lage des Studierendenwerks auseinandergesetzt und bereitstellen kann, mussten wir unsere Angebotspreise beim Wohnen und in der Gastronomie anpassen. Studierendenwerksbeitrag zum Wintersemester 2023/24 anzupassen.

Warum Studierendenwerksbeitrag?

so zur Grundfinanzierung bei. Dies gilt auch, wenn man das Angebot des Studierendenwerks nicht nutzen

gelingt es, dass z.B. Essenspreise in den Mensen oder Betreuungsgebühren der Kitas bezahlbar bleiben

sowie alle unsere Beratungen kostenfrei sind.

Unsere Angebote stehen allen Studierenden offen und sollen aufgrund unserer gemeinnützigen

Ausrichtung für alle erschwinglich sein.

im Falle einer Schwerbehinderung. Wichtig: Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu

Download auf unserer Website.

* Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung ist die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung, die

gem. § 12 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 StWG (Studierendenwerksgesetz) vom Verwaltungsrat des

Studierendenwerks Freiburg erlassen wurde.

Über das Studierendenwerk Freiburg:

Studierende an 10 Hochschulen bereit. Seit über 100 Jahren setzen wir uns dafür ein, das Leben rund um das Studium zu

erleichtern und Studierende in wirtschaftlichen und sozialen Belangen zu unterstützen und zu betreuen.

¾Mit 12 Mensen und 15 Cafeterien sind wir in der ganzen Region vertreten und über 10.000 leckere und

nachhaltige Essen gehen pro Tag über die Tresen.

¾Mit unseren Beratungsstellen der Rechtsberatung, Beratung zur Studienfinanzierung, Sozialberatung oder

Psychotherapeutischen Beratung sind wir kostenfrei zur Stelle. Frage des Geldes sein, sondern eine der Begabung und des Engagements.

Studierendenwerksgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt ist. Wir verstehen uns als Partner der Studierenden und

unserer Studierenden. Ganz nach dem 0RPPR ÄGX VPXGLHUVP ± RLU PMŃOHQ GHQ 5HVPA³B

KONTAKT

Tel.: +49 761 2101-200

info@swfr.de

Basler Straße 2, 79100 Freiburg

Verwaltungsratsvorsitz: Prof. Dr. Kerstin Krieglstein

Freiburg, 26. Mai 2023

BEITRAGSBESCHEID

Studierendenwerks am 17.11.2022 beschlossenen Fassung in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des

Studierendenwerksgesetzes (StWG) ist von Ihnen zur Deckung der Kosten des Studierendenwerks Freiburg und für die

10300 ½

Studierendenwerk sowie ein Anteil von 28tickets. Dieser Sockelbeitrag den Regio-Verkehrsverbund Freiburg weitergeleitet. Das Studierendenwerk finanziert aus dem Beitragsanteil von 75 und

Maßnahmen:

- allgemeine Zwecke des Studierendenwerks - die Mensen und Cafeterien - die Versicherungen - die Kinderkrippen - die Psychotherapeutische Beratung - das Beratungszentrum - die Zimmer- und Jobvermittlung

Beim Beitrag handelt es sich um einen Solidarbeitrag, dessen Entrichtung für alle Studierenden verpflichtend ist.

wird nicht erhoben (das Semesterticket kann nicht erworben werden).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Studierendenwerk Freiburg

§ 80 Abs. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Clemens Metz

Hinweis:

V

auch auf die vom Service Center Studium herausgegebenen Informationen für die Einschreibung oder Rückmeldung. Bitte

freiburg.de/de/studierendenservices/studiengebuehren) vor der Einschreibung oder Rückmeldung auf das Konto der

Matrikelnummer (falls vorhanden) z.B. 202321234567 bzw. für Bewerber/innen BEW gefolgt von der Bewerbernummer (falls

vorhanden) oder dem Namen. Studierendenwerk Freiburg Basler Straße 2 79100 Freiburg

An die

Studierenden

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