[PDF] Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe





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DGUV

BGV D44. Munition zum 1. Februar 2014 außer Kraft gesetzt. Verbesserung der Arbeitssicherheit erfor- ... 06221 5108-21600 michael.glueck@bgrci.de.



Gemeinsames Vorschriftenwerk für die BG RCI

der BG RCI unter www.bgrci.de zu finden. „Munition“ (BGV D44) der Berufsgenossenschaft der chemischen In- dustrie vom 1. Oktober 1988 in der Fassung vom ...



Sprengschwaden beim Tunnelvortrieb (Aus der Arbeit des IFA Nr

stoffe – Allgemeine Vorschrift“ (BGV B5) „Zu- und Sprengschnüre“ (BGV D42) und „Munition“. (BGV D44) ... E-Mail: ifa@dguv.de



Literatur über Explosivstoffe

Brunswig H.: Schlagwettersichere Sprengstoffe



Regel: Tätigkeiten mit Explosivstoffen (BGR/GUV-R 242)

Stoffe beinhalten (hierzu zählen auch Munition und Teile von Munition im Sinne de. Gebäude und Anlagen mit Räumen die nicht nur zum vorübergehenden.



Arbeitshilfen Kampfmittelräumung

23?/06?/2015 Aktuelle Informationen www.arbeitshilfen-kampfmittelraeumung.de ... BGV D44: Munition vom 01.10.1988/01.01.1997. (früher VBG 55m)



Bemerkungen zur Tagesordnung

16?/11?/2012 Da die Grenzwerte auf der Basis einer Literaturrecherche und ... und Sprengschnüre“ (BGV D42) und „Munition“ (BGV D44) nicht zu.



Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe

E-Mail: FHuster@dslv.spediteure.de sind da sie zwischenzeitlich geändert bzw. ergänzt sein können. ... Vorschriften (BGV) B4



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roland.hain@polizei.brandenburg.de BGV D44: Munition vom 01.10.1988/01.01.1997 (früher ... rung und Arbeitssicherheit die gleichen Anforderungen.



XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

27?/08?/2014 Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der ... Soll ich da hingehen wird sich mancher fra- ... BGV D44 Munition.

Hinweise

Rechtsquellen

Lagerung

Herausgeber:

DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.

Weberstraße 77

53113 Bonn

Kontakt: Frank Huster

Tel.: +49 (0) 228-91440-41

Fax: +49 (0) 228-91440-741

E-Mail: FHuster@dslv.spediteure.de

www.dslv.org, www.spediteure.de

Fall die rechtliche oder sonstige Beratung für Maßnahmen im Einzelfall ersetzt, die auf der Grundlage der in diesem Leitfaden

nen handelt, ist eine Haftung des DSLV ausgeschlossen.

Die Inhalte dieses Leitfadens sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber-

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Die Rechte an den Inhalten des Kapitels 7 liegen bei Dr. Norbert, Müller, Duisburg (Kontakt über DSLV e. V.)

DSLV / Gefahrstofflagerung 3 Februar 2011

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Einleitung

4

2. Begriffsbestimmungen

5

2.1 Lagerung

2.2 Gefahrstoffe

3. Identifizierung

6

3.2 Kennzeichnung

4. Grundanforderungen an die Lagerung

7

4.1 Formale Grundanforderungen

4.2 Materielle Grundanforderungen

5. Ausnahmeregelungen

10

6. Lagerverwaltung

10

6.1 Pflichten des Einlagerers

6.2 Pflichten des Lagerhalters

7. Stofforientierte Übersicht

10

8. Fazit

14 Anhang 1 Checkliste zur Lagerung von Gefahrstoffen 15 Anhang 2 Vergleich Kennzeichnung Gefahrenstoffe alt/neu 19

Anhang 3 Weiterführende Literatur

20

DSLV / Gefahrstofflagerung 4 Februar 2011

1. Einleitung

Die gewerbliche Lagerhaltung ist Teil der umfangreichen Palette logistischer Dienstleistun- aus Industrie und Handel hohe Anforderungen, insbesondere der Gesetzgeber hat ein dich- tes, geradezu verwirrendes Netz aus Vorschriften gewoben. der Öffentlichkeit sowie der natürlichen Umwelt. nachteilige Folgen für das eigene Unternehmen haben. Die Errichtung eines Gefahrstofflagers erfordert beachtliche finanzielle Investitionen und dessen Betrieb weitreichende organisatorische Maßnahmen. Das wirtschaftliche Risiko wird sogar einen Straftatbestand darstellen (§ 328 Absatz 3 Nr. 1 Strafgesetzbuch), die mit Haft fen in großen Mengen gelagert werden, ist der Abschluss einer Umweltschaden- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 160 Mio. Euro nach dem Umwelthaf- tungsgesetz (UHG) sogar zwingend vorgeschrieben. Unternehmensinhaber, ggf. der Niederlassungsleiter, der Abteilungsleiter "Lagerlogistik" oder eine besonders beauftragte Person. Der Gefahrgutbeauftragte (Gb) ist im rechtlichen tigkeiten der Be- und Entladung einschließt, umfasst das Handlungsfeld des Gb zumindest die Schnittstelle Lager/Transport.

Diese Ausarbeitung will sensibilisieren:

fe, sofern diese in Transportverpackungen oder anderen Gebinden verpackt oder abge- füllt sind, checklistenartig vorgestellt. Die Lagerung in ortsfesten Tanks oder Silos wird hier nicht behandelt.

DSLV / Gefahrstofflagerung 5 Februar 2011

Studium der jeweiligen Rechtsvorschriften durch den Anwender nicht ersetzen. Zu beachten ist weiterhin, dass die zitierten Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Lagerung

Der Begriff der "Lagerung" / des "Lagerns" ist in den verschiedenen heranzuziehenden Vor- schriften nicht einheitlich geregelt. Insbesondere die Abgrenzung zum "Umgang", darunter Das "Aufbewahren zur Abgabe an Dritte" kann generell als Lagerung definiert werden. In § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird ein zeitlicher Bezug hergestellt. Danach zahlreicher Rechtsvorschriften fallen. Eine solche Unterscheidung nimmt das Wasserrecht hingegen nicht vor. Zum Schutz des nur bei der Lagerung, sondern auch beim Umschlag einhalten.

2.2 Gefahrstoffe

physiologischen, toxikologischen und radiologischen Eigenschaften - entzündlich, - sensibilisierend, - radioaktiv, sein. te Maßnahmen. Bei der Beurteilung, welche Maßnahmen für die jeweilige Stoffgruppe ergrif-

3. Identifizierung

Stoffes zwingend, um den hohen Anforderungen an die Lagerung gerecht zu werden, Ge- gilt die gesetzliche allgemeine Hinweispflicht des Einlagerers an den Lagerhalter gem. Han- delsgesetzbuch (HGB).

DSLV / Gefahrstofflagerung 6 Februar 2011

§ 468 HGB:

lagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, so weit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Er hat fer- ner das Gut, so weit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Ur- kunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die der La- Vor Annahme eines Lagerauftrags ist der Lagerhalter von seinem Auftraggeber so genau tet ist (gesetzliche Verpflichtung nach Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung). Dem nicht verwendet werden dürfen, welche besonderen Zusammenlagerverbote bestehen und Umlauf sind, die nicht alle, teilweise sogar falsche Informationen enthalten. Der Lagerhalter chen auf der einzulagernden Ware und den ihm vorliegenden Informationen) durchführen.

3.2 Kennzeichnung

identifiziert werden. Diese Kennzeichnungen ergeben sich aus den Bestimmungen des Ge- - UN-Nummer - Eventuell richtiger technischer Name Chemikalienrecht: - Gefahrensymbole (siehe Kap. 7) - Gefahrenbezeichnungen

Stoffen nach der 2. Sprengstoffverordnung

Zu beachten ist, dass es auch Stoffe gibt, für die besondere Lagervorschriften gelten, ohne dass eine Pflicht zur Kennzeichnung und / oder zur Übergabe eines Sicherheitsdatenblatts besteht. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sowie die Verpackungskennzeichnungen sind wichti- ge Voraussetzungen für die Ermittlung der anzuwendenden Lagervorschriften.

DSLV / Gefahrstofflagerung 7 Februar 2011

Beispiele:

- Arzneimittel - bestimmte kosmetische Erzeugnisse, wie ethanolhaltige Parfüm- Produkte und Spraydosen für kosmetische Zwecke, noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 468 HGB verwiesen werden.

4. Grundanforderungen an die Lagerung

nicht, vielmehr beschreiben verschiedene Vorschriften unterschiedliche Schutzziele, wie den und der Öffentlichkeit, etc.. tungen sind die nachfolgenden formalen und materiellen Grundanforderungen zu beachten, die in Deutschland aus folgenden gesetzlichen Bestimmungen resultieren. Wesentlich für die

DSLV / Gefahrstofflagerung 8 Februar 2011

Gesetz auf Grundlage des Gesetzes erlassene

Verordnung Technische Regel oder

Richtlinie

Sprengstoffgesetz (SprengG) 2. Sprengstoffverordnung (2. SprengV) Sprengstofflager-Richtlinien SprengLR (240 - 410) Waffengesetz (WaffG) 1. Waffenverordnung (1. WaffV) ---

Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln für Ge-fahrstoffe (TRGS) 510, 511,

520

Bundesimmissionsschutz-

Gesetz (BImSchG) 4. und 12. Bundesimmissions-schutzverordnung (BImSchV) --- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verordnung Anlagen wasserge-

Bauordnungen (BauO) der

Sozialgesetzbuch (SGB) VII Berufsgenossenschaftliche

Vorschriften (BGV) B4, D44 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) 595, Vor-schriften (BGV) und Regeln (BGR)

Kreislaufwirtschafts- und Abfall-

gesetz (KrW-/AbfG) --- --- keitsprüfung (UVPG) --- --- Infektionsschutzgesetz (IfSG) --- Technische Regel für biologi- sche Arbeitsstoffe (TRBA) / berufsgenossenschaftliche Re- gel (BRG) 250

4.1 Formale Grundanforderungen

der einzulagernden Stoffe) eine Pflicht zur o d e r

DSLV / Gefahrstofflagerung 9 Februar 2011

Je nach Bundesland kann

- das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt / Staatliche Amt für Arbeitsschutz - das Staatliche Umweltamt / Staatliche Amt für Umweltschutz - die Bezirksregierung Auflagen an den Betrieb eines Gefahrstofflagerhalters stellen.

4.2 Materielle Grundanforderungen

Die materiellen Grundanforderungen an ein Gefahrstofflager unterscheiden sich in technischer Hinsicht wie z. B. - ausreichende Angriffswege für die Feuerwehr

Brandmeldung

Bodenabdichtung

Ex-Schutz-Einrichtungen

Gaswarnanlage

Be- und Entlüftungsanlage

sowie organisatorischer Hinsicht wie z. B. - Regelung des Zutritts von Unbefugten - Zusammenlagerverbote - Lagerliste (Gefahrstoffkataster) - Betriebsanweisungen - Schulungen und Unterweisungen - Nachweis über die Wartung und Instandhaltung - Einhaltung der Fristen von wiederkehrenden Prüfungen - Absicherung der Risiken durch Abschluss von Versicherungen, wie Feuerversicherung,

Betriebsunterbrechungsversicherung,

Umweltschaden-Haftpflichtversicherung.

DSLV / Gefahrstofflagerung 10 Februar 2011

5. Ausnahmeregelungen

satzmaßnahme angeboten werden kann. Abweichungen bedürfen u. U. der formalen Aus-

6. Lagervertrag

Für den Lagervertrag gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 467 ff HGB und die ein- este Fassung. Darüber hinaus sollte der Lagervertrag die folgenden gefahrstoffspezifischen

Regelungen enthalten:

6.1 Pflichten des Einlagerers

Der Einlagerer verpflichtet sich, Angaben über das Lagergut (Klassifizierung, Menge) zu

6.2 Pflichten des Lagerhalters

der Lagerhalter im Lagervertrag verpflichtet werden soll, die Ware des Einlagerers hinsicht- Ein besonderes Risiko bei der Gefahrstofflagerung besteht für den Lagerhalter im Konkurs zu deklarieren, für dessen Entsorgung der Lagerhalter als Abfallbesitzer und Entsorgungs- pflichtiger nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) alle hieraus entste- henden Kosten zu tragen hat. Erste erkennbare Anzeichen für ein solches Risiko sind der

Wahrnehmungen über den Kunden.

7. Stofforientierte Übersicht

sind unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Regelwerke, wie z. das Wasserhaushaltsgesetz anzuwenden (vgl. Kap. 4). Die folgende "stofforientierte Übersicht" macht dies deutlich. Dabei erfolgt die methodi- Im Rahmen der Angleichung an das so genannte Global Harmonisierte System (GHS) wer- folgenden Übersicht werden die derzeit noch geltenden Symbole den zukünftigen, aber heu-

DSLV / Gefahrstofflagerung 11 Februar 2011

Lagerung von Gefahrstoffen in Versandstücken

- Überblick über die spezifischen Vorschriften

Stand: 01/11; © Dr. Norbert Müller

Kennzeichnung (Gefahrzettel / Gefahrsymbol / Aufschrift)

Gefahrstoff

Eigenschaft des

Lagerguts Gefahrgut RL 67 / 548 / EWG /

RL 1999 / 45 / EG VO (EG) Nr. 1272 / 2008

("EU-GHS-VO") sonstige Regel (1) (2) (3) (4) (5) (6)

Außer Munition:

SprengG, 2. SprengV,

SprengLR 210-410; 4.

BImSchV, 12. BImSchV

Munition:

WaffG, 1. WaffV;

BGV D44; 4. BImSchV,

12. BImSchV

Gas 2 2 AEROSOLE TRGS 510; Anh. I Nr. 1 GefStoffV; 4. BImSchV, 12. BImSchV; UVPG

Entzündbar flüssig

3 ./. BetrSichV, TRGS 510, Anh. I Nr. 1 GefStoffV; 4. BImSchV, 12. BImSchV

Entzündbar fest

4 ./. TRGS 510, Anh. I Nr. 1 GefStoffV

Selbstentzündlich

4 ./. TRGS 510, 12. BImSchV falls flüssiger Stoff

DSLV / Gefahrstofflagerung 12 Februar 2011 Bei Berührung mit Was-ser entzündliche Gase entwickelnd

4 ./. TRGS 510; Calciumcarbid: TRAC 301; 12. BImSchV

Entzündend (oxidierend)

wirkend ./. Ammoniumnitrat: Anh. I Nr. 5 GefStoffV + TRGS 511; sonst: TRGS 510; 4. BImSchV, 12. BImSchV

Organisches Peroxid

./. BVG B4: 4. BImSchV, 12. BImSchV

Sehr giftig und

giftig 6 ./. TRGS 510; 4. BImSchV, 12. BImSchV; ChemVerbotsV

Schwach giftig bzw.

6 ./. TRGS 510 ./. ./. IfSG; TRBA / BGR 250

DSLV / Gefahrstofflagerung 13 Februar 2011

Radioaktiv

UN 2908 UN 2909 UN 2910 UN 2911 ./. ./. ./. StrlSchV; DIN 25422

Ätzend

8 ./. BGl 595, TRGS 510

Reizend

./. BGl 595, TRGS 510 (WGK 1) (WGK 2)

Abfall Verschiedene oder gar keine

Verschiedene (vgl. TRGS 200 / TRGS 201) oder gar keine (EG) Nr. 1272 / 2008)

DSLV / Gefahrstofflagerung 14 Februar 2011

8. Fazit

hierfür geeignet, nicht jeder Lagerbetreiber hinreichend qualifiziert. Jeder (potentielle) La- rungen für das jeweilige zu lagernde Gut zu verschaffen. Erst wenn sichergestellt ist, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden,

DSLV / Gefahrstofflagerung 15 Februar 2011

Anhang 1

Checkliste zur Lagerung von Gefahrstoffen

bei der Einlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigende Sachverhalte geben. Je nach

1. Welche Stoffe sollen gelagert werden?

- Brennbare Flüssigkeiten / Quelle: BetrSichV - Giftige und/oder sehr giftige Stoffe nach GefStoffV / Quelle: TRGS 510

2. In welcher Menge ist die Lagerung der Gefahrstoffe vorgesehen?

3. Soll die Lageranlage mit Gabelstaplern, Hubwagen oder per Hand beschickt wer-

den? menlagerungsverbote sind zu beachten. - Quellen: TRGS 510

5. Muss das Lager baurechtlichen Vorschriften entsprechen? Bestehen grundstück-

spezifische, baurechtliche Vorschriften für den geplanten Lagerbereich (Bebauungs- - Quellen: WHG / VAwS / TRbF 20 / TRGS 510 ausgeschlossen ist. Gefahrstoffe sind hochwassersicher zu lagern. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510

DSLV / Gefahrstofflagerung 16 Februar 2011

8. Sind die Lageranlagen mit ausreichend dimensionierten und gegen die zu la-

10% der Gesamtlagermenge,

- Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 / GefStoffV - Quelle: TRGS 520 10. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 / GefStoffV 11. ren/Tore selbst schließend mit Schließfolgeregelung, Anti-Panik-Verschluss und Tür- feststeller auszustatten? 12. Kennzeichnung der Fluchtwege und der Lageranlage insbesondere nach DIN 4844.
13. Sind für die Aufstellung und die Beschickung ausreichende Verkehrswege zur verkehrssicher frei zu halten. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 14. vorzusehen.

WGK 1 > 100 t

WGK 2 > 10 t

WGK 3 > 1 t

DSLV / Gefahrstofflagerung 17 Februar 2011

15. 16. anlage einzurichten? - Quellen: TRGS 510 17. Ist eine Sicherung der Lageranlage zur Vermeidung elektrischer Ausgleichs- anlage installiert werden? - Quellen: TRGS 510 18. Die Lageranlage ist zu be- und entlüften. Ist ein 5facher Luftwechsel erforderlich? 19. durch geeignete lüftungstechnische Anlagen zu erfassen und gefahrlos zu be- seitigen? 20. Die Lageranlage muss mit einer ausreichenden Beleuchtungsanlage ausge- sind zu beachten. 21.
Sind definierte Lagertemperaturen vorgegeben? Kann die Einhaltung der min. zungsanlage oder sonstigen klimatechnischen Maßnahmen entsprechenden sicher- heitstechnischen Vorschriften sichergestellt werden? Kann auf ein bestehendes Hei- zungssystem oder auf eine bestehende klimatische Anlage zurückgegriffen werden?

DSLV / Gefahrstofflagerung 18 Februar 2011

22. Das Betreten der Lageranlage und die Entnahme von Gefahrstoffen darf nur

durch befugte und entsprechend geschulte Mitarbeiter erfolgen. Ein Überblick über den jeweils aktuellen Lagerbestand und den Lagerort von Gefahrstoffen inner- halb der Lageranlage ist durch entsprechende Aufzeichnungen sicherzustellen. - Quellen: TRGS 510

23. Sicherheitstechnische Maßnahmen bei der Lagerhaltung

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