DGUV
BGV D44. Munition zum 1. Februar 2014 außer Kraft gesetzt. Verbesserung der Arbeitssicherheit erfor- ... 06221 5108-21600 michael.glueck@bgrci.de.
Gemeinsames Vorschriftenwerk für die BG RCI
der BG RCI unter www.bgrci.de zu finden. „Munition“ (BGV D44) der Berufsgenossenschaft der chemischen In- dustrie vom 1. Oktober 1988 in der Fassung vom ...
Sprengschwaden beim Tunnelvortrieb (Aus der Arbeit des IFA Nr
stoffe – Allgemeine Vorschrift“ (BGV B5) „Zu- und Sprengschnüre“ (BGV D42) und „Munition“. (BGV D44) ... E-Mail: ifa@dguv.de
Literatur über Explosivstoffe
Brunswig H.: Schlagwettersichere Sprengstoffe
Regel: Tätigkeiten mit Explosivstoffen (BGR/GUV-R 242)
Stoffe beinhalten (hierzu zählen auch Munition und Teile von Munition im Sinne de. Gebäude und Anlagen mit Räumen die nicht nur zum vorübergehenden.
Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
23?/06?/2015 Aktuelle Informationen www.arbeitshilfen-kampfmittelraeumung.de ... BGV D44: Munition vom 01.10.1988/01.01.1997. (früher VBG 55m)
Bemerkungen zur Tagesordnung
16?/11?/2012 Da die Grenzwerte auf der Basis einer Literaturrecherche und ... und Sprengschnüre“ (BGV D42) und „Munition“ (BGV D44) nicht zu.
Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe
E-Mail: FHuster@dslv.spediteure.de sind da sie zwischenzeitlich geändert bzw. ergänzt sein können. ... Vorschriften (BGV) B4
Untitled
roland.hain@polizei.brandenburg.de BGV D44: Munition vom 01.10.1988/01.01.1997 (früher ... rung und Arbeitssicherheit die gleichen Anforderungen.
XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
27?/08?/2014 Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der ... Soll ich da hingehen wird sich mancher fra- ... BGV D44 Munition.
Hinweise
Rechtsquellen
Lagerung
Herausgeber:
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.Weberstraße 77
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Kontakt: Frank Huster
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Die Rechte an den Inhalten des Kapitels 7 liegen bei Dr. Norbert, Müller, Duisburg (Kontakt über DSLV e. V.)
DSLV / Gefahrstofflagerung 3 Februar 2011
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung
42. Begriffsbestimmungen
52.1 Lagerung
2.2 Gefahrstoffe
3. Identifizierung
63.2 Kennzeichnung
4. Grundanforderungen an die Lagerung
74.1 Formale Grundanforderungen
4.2 Materielle Grundanforderungen
5. Ausnahmeregelungen
106. Lagerverwaltung
106.1 Pflichten des Einlagerers
6.2 Pflichten des Lagerhalters
7. Stofforientierte Übersicht
108. Fazit
14 Anhang 1 Checkliste zur Lagerung von Gefahrstoffen 15 Anhang 2 Vergleich Kennzeichnung Gefahrenstoffe alt/neu 19Anhang 3 Weiterführende Literatur
20DSLV / Gefahrstofflagerung 4 Februar 2011
1. Einleitung
Die gewerbliche Lagerhaltung ist Teil der umfangreichen Palette logistischer Dienstleistun- aus Industrie und Handel hohe Anforderungen, insbesondere der Gesetzgeber hat ein dich- tes, geradezu verwirrendes Netz aus Vorschriften gewoben. der Öffentlichkeit sowie der natürlichen Umwelt. nachteilige Folgen für das eigene Unternehmen haben. Die Errichtung eines Gefahrstofflagers erfordert beachtliche finanzielle Investitionen und dessen Betrieb weitreichende organisatorische Maßnahmen. Das wirtschaftliche Risiko wird sogar einen Straftatbestand darstellen (§ 328 Absatz 3 Nr. 1 Strafgesetzbuch), die mit Haft fen in großen Mengen gelagert werden, ist der Abschluss einer Umweltschaden- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 160 Mio. Euro nach dem Umwelthaf- tungsgesetz (UHG) sogar zwingend vorgeschrieben. Unternehmensinhaber, ggf. der Niederlassungsleiter, der Abteilungsleiter "Lagerlogistik" oder eine besonders beauftragte Person. Der Gefahrgutbeauftragte (Gb) ist im rechtlichen tigkeiten der Be- und Entladung einschließt, umfasst das Handlungsfeld des Gb zumindest die Schnittstelle Lager/Transport.Diese Ausarbeitung will sensibilisieren:
fe, sofern diese in Transportverpackungen oder anderen Gebinden verpackt oder abge- füllt sind, checklistenartig vorgestellt. Die Lagerung in ortsfesten Tanks oder Silos wird hier nicht behandelt.DSLV / Gefahrstofflagerung 5 Februar 2011
Studium der jeweiligen Rechtsvorschriften durch den Anwender nicht ersetzen. Zu beachten ist weiterhin, dass die zitierten Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden2. Begriffsbestimmungen
2.1 Lagerung
Der Begriff der "Lagerung" / des "Lagerns" ist in den verschiedenen heranzuziehenden Vor- schriften nicht einheitlich geregelt. Insbesondere die Abgrenzung zum "Umgang", darunter Das "Aufbewahren zur Abgabe an Dritte" kann generell als Lagerung definiert werden. In § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird ein zeitlicher Bezug hergestellt. Danach zahlreicher Rechtsvorschriften fallen. Eine solche Unterscheidung nimmt das Wasserrecht hingegen nicht vor. Zum Schutz des nur bei der Lagerung, sondern auch beim Umschlag einhalten.2.2 Gefahrstoffe
physiologischen, toxikologischen und radiologischen Eigenschaften - entzündlich, - sensibilisierend, - radioaktiv, sein. te Maßnahmen. Bei der Beurteilung, welche Maßnahmen für die jeweilige Stoffgruppe ergrif-3. Identifizierung
Stoffes zwingend, um den hohen Anforderungen an die Lagerung gerecht zu werden, Ge- gilt die gesetzliche allgemeine Hinweispflicht des Einlagerers an den Lagerhalter gem. Han- delsgesetzbuch (HGB).DSLV / Gefahrstofflagerung 6 Februar 2011
§ 468 HGB:
lagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, so weit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Er hat fer- ner das Gut, so weit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Ur- kunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die der La- Vor Annahme eines Lagerauftrags ist der Lagerhalter von seinem Auftraggeber so genau tet ist (gesetzliche Verpflichtung nach Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung). Dem nicht verwendet werden dürfen, welche besonderen Zusammenlagerverbote bestehen und Umlauf sind, die nicht alle, teilweise sogar falsche Informationen enthalten. Der Lagerhalter chen auf der einzulagernden Ware und den ihm vorliegenden Informationen) durchführen.3.2 Kennzeichnung
identifiziert werden. Diese Kennzeichnungen ergeben sich aus den Bestimmungen des Ge- - UN-Nummer - Eventuell richtiger technischer Name Chemikalienrecht: - Gefahrensymbole (siehe Kap. 7) - GefahrenbezeichnungenStoffen nach der 2. Sprengstoffverordnung
Zu beachten ist, dass es auch Stoffe gibt, für die besondere Lagervorschriften gelten, ohne dass eine Pflicht zur Kennzeichnung und / oder zur Übergabe eines Sicherheitsdatenblatts besteht. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sowie die Verpackungskennzeichnungen sind wichti- ge Voraussetzungen für die Ermittlung der anzuwendenden Lagervorschriften.DSLV / Gefahrstofflagerung 7 Februar 2011
Beispiele:
- Arzneimittel - bestimmte kosmetische Erzeugnisse, wie ethanolhaltige Parfüm- Produkte und Spraydosen für kosmetische Zwecke, noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 468 HGB verwiesen werden.4. Grundanforderungen an die Lagerung
nicht, vielmehr beschreiben verschiedene Vorschriften unterschiedliche Schutzziele, wie den und der Öffentlichkeit, etc.. tungen sind die nachfolgenden formalen und materiellen Grundanforderungen zu beachten, die in Deutschland aus folgenden gesetzlichen Bestimmungen resultieren. Wesentlich für dieDSLV / Gefahrstofflagerung 8 Februar 2011
Gesetz auf Grundlage des Gesetzes erlassene
Verordnung Technische Regel oder
Richtlinie
Sprengstoffgesetz (SprengG) 2. Sprengstoffverordnung (2. SprengV) Sprengstofflager-Richtlinien SprengLR (240 - 410) Waffengesetz (WaffG) 1. Waffenverordnung (1. WaffV) ---Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln für Ge-fahrstoffe (TRGS) 510, 511,
520Bundesimmissionsschutz-
Gesetz (BImSchG) 4. und 12. Bundesimmissions-schutzverordnung (BImSchV) --- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verordnung Anlagen wasserge-Bauordnungen (BauO) der
Sozialgesetzbuch (SGB) VII BerufsgenossenschaftlicheVorschriften (BGV) B4, D44 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) 595, Vor-schriften (BGV) und Regeln (BGR)
Kreislaufwirtschafts- und Abfall-
gesetz (KrW-/AbfG) --- --- keitsprüfung (UVPG) --- --- Infektionsschutzgesetz (IfSG) --- Technische Regel für biologi- sche Arbeitsstoffe (TRBA) / berufsgenossenschaftliche Re- gel (BRG) 2504.1 Formale Grundanforderungen
der einzulagernden Stoffe) eine Pflicht zur o d e rDSLV / Gefahrstofflagerung 9 Februar 2011
Je nach Bundesland kann
- das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt / Staatliche Amt für Arbeitsschutz - das Staatliche Umweltamt / Staatliche Amt für Umweltschutz - die Bezirksregierung Auflagen an den Betrieb eines Gefahrstofflagerhalters stellen.4.2 Materielle Grundanforderungen
Die materiellen Grundanforderungen an ein Gefahrstofflager unterscheiden sich in technischer Hinsicht wie z. B. - ausreichende Angriffswege für die FeuerwehrBrandmeldung
Bodenabdichtung
Ex-Schutz-Einrichtungen
Gaswarnanlage
Be- und Entlüftungsanlage
sowie organisatorischer Hinsicht wie z. B. - Regelung des Zutritts von Unbefugten - Zusammenlagerverbote - Lagerliste (Gefahrstoffkataster) - Betriebsanweisungen - Schulungen und Unterweisungen - Nachweis über die Wartung und Instandhaltung - Einhaltung der Fristen von wiederkehrenden Prüfungen - Absicherung der Risiken durch Abschluss von Versicherungen, wie Feuerversicherung,Betriebsunterbrechungsversicherung,
Umweltschaden-Haftpflichtversicherung.
DSLV / Gefahrstofflagerung 10 Februar 2011
5. Ausnahmeregelungen
satzmaßnahme angeboten werden kann. Abweichungen bedürfen u. U. der formalen Aus-6. Lagervertrag
Für den Lagervertrag gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 467 ff HGB und die ein- este Fassung. Darüber hinaus sollte der Lagervertrag die folgenden gefahrstoffspezifischenRegelungen enthalten:
6.1 Pflichten des Einlagerers
Der Einlagerer verpflichtet sich, Angaben über das Lagergut (Klassifizierung, Menge) zu6.2 Pflichten des Lagerhalters
der Lagerhalter im Lagervertrag verpflichtet werden soll, die Ware des Einlagerers hinsicht- Ein besonderes Risiko bei der Gefahrstofflagerung besteht für den Lagerhalter im Konkurs zu deklarieren, für dessen Entsorgung der Lagerhalter als Abfallbesitzer und Entsorgungs- pflichtiger nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) alle hieraus entste- henden Kosten zu tragen hat. Erste erkennbare Anzeichen für ein solches Risiko sind derWahrnehmungen über den Kunden.
7. Stofforientierte Übersicht
sind unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Regelwerke, wie z. das Wasserhaushaltsgesetz anzuwenden (vgl. Kap. 4). Die folgende "stofforientierte Übersicht" macht dies deutlich. Dabei erfolgt die methodi- Im Rahmen der Angleichung an das so genannte Global Harmonisierte System (GHS) wer- folgenden Übersicht werden die derzeit noch geltenden Symbole den zukünftigen, aber heu-DSLV / Gefahrstofflagerung 11 Februar 2011
Lagerung von Gefahrstoffen in Versandstücken
- Überblick über die spezifischen VorschriftenStand: 01/11; © Dr. Norbert Müller
Kennzeichnung (Gefahrzettel / Gefahrsymbol / Aufschrift)Gefahrstoff
Eigenschaft des
Lagerguts Gefahrgut RL 67 / 548 / EWG /
RL 1999 / 45 / EG VO (EG) Nr. 1272 / 2008
("EU-GHS-VO") sonstige Regel (1) (2) (3) (4) (5) (6)Außer Munition:
SprengG, 2. SprengV,
SprengLR 210-410; 4.
BImSchV, 12. BImSchV
Munition:
WaffG, 1. WaffV;
BGV D44; 4. BImSchV,
12. BImSchV
Gas 2 2 AEROSOLE TRGS 510; Anh. I Nr. 1 GefStoffV; 4. BImSchV, 12. BImSchV; UVPGEntzündbar flüssig
3 ./. BetrSichV, TRGS 510, Anh. I Nr. 1 GefStoffV; 4. BImSchV, 12. BImSchVEntzündbar fest
4 ./. TRGS 510, Anh. I Nr. 1 GefStoffVSelbstentzündlich
4 ./. TRGS 510, 12. BImSchV falls flüssiger StoffDSLV / Gefahrstofflagerung 12 Februar 2011 Bei Berührung mit Was-ser entzündliche Gase entwickelnd
4 ./. TRGS 510; Calciumcarbid: TRAC 301; 12. BImSchVEntzündend (oxidierend)
wirkend ./. Ammoniumnitrat: Anh. I Nr. 5 GefStoffV + TRGS 511; sonst: TRGS 510; 4. BImSchV, 12. BImSchVOrganisches Peroxid
./. BVG B4: 4. BImSchV, 12. BImSchVSehr giftig und
giftig 6 ./. TRGS 510; 4. BImSchV, 12. BImSchV; ChemVerbotsVSchwach giftig bzw.
6 ./. TRGS 510 ./. ./. IfSG; TRBA / BGR 250DSLV / Gefahrstofflagerung 13 Februar 2011
Radioaktiv
UN 2908 UN 2909 UN 2910 UN 2911 ./. ./. ./. StrlSchV; DIN 25422Ätzend
8 ./. BGl 595, TRGS 510Reizend
./. BGl 595, TRGS 510 (WGK 1) (WGK 2)Abfall Verschiedene oder gar keine
Verschiedene (vgl. TRGS 200 / TRGS 201) oder gar keine (EG) Nr. 1272 / 2008)DSLV / Gefahrstofflagerung 14 Februar 2011
8. Fazit
hierfür geeignet, nicht jeder Lagerbetreiber hinreichend qualifiziert. Jeder (potentielle) La- rungen für das jeweilige zu lagernde Gut zu verschaffen. Erst wenn sichergestellt ist, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden,DSLV / Gefahrstofflagerung 15 Februar 2011
Anhang 1
Checkliste zur Lagerung von Gefahrstoffen
bei der Einlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigende Sachverhalte geben. Je nach1. Welche Stoffe sollen gelagert werden?
- Brennbare Flüssigkeiten / Quelle: BetrSichV - Giftige und/oder sehr giftige Stoffe nach GefStoffV / Quelle: TRGS 5102. In welcher Menge ist die Lagerung der Gefahrstoffe vorgesehen?
3. Soll die Lageranlage mit Gabelstaplern, Hubwagen oder per Hand beschickt wer-
den? menlagerungsverbote sind zu beachten. - Quellen: TRGS 5105. Muss das Lager baurechtlichen Vorschriften entsprechen? Bestehen grundstück-
spezifische, baurechtliche Vorschriften für den geplanten Lagerbereich (Bebauungs- - Quellen: WHG / VAwS / TRbF 20 / TRGS 510 ausgeschlossen ist. Gefahrstoffe sind hochwassersicher zu lagern. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510DSLV / Gefahrstofflagerung 16 Februar 2011
8. Sind die Lageranlagen mit ausreichend dimensionierten und gegen die zu la-
10% der Gesamtlagermenge,
- Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 / GefStoffV - Quelle: TRGS 520 10. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 / GefStoffV 11. ren/Tore selbst schließend mit Schließfolgeregelung, Anti-Panik-Verschluss und Tür- feststeller auszustatten? 12. Kennzeichnung der Fluchtwege und der Lageranlage insbesondere nach DIN 4844.13. Sind für die Aufstellung und die Beschickung ausreichende Verkehrswege zur verkehrssicher frei zu halten. - Quellen: WHG / VAwS / TRGS 510 14. vorzusehen.
WGK 1 > 100 t
WGK 2 > 10 t
WGK 3 > 1 t
DSLV / Gefahrstofflagerung 17 Februar 2011
15. 16. anlage einzurichten? - Quellen: TRGS 510 17. Ist eine Sicherung der Lageranlage zur Vermeidung elektrischer Ausgleichs- anlage installiert werden? - Quellen: TRGS 510 18. Die Lageranlage ist zu be- und entlüften. Ist ein 5facher Luftwechsel erforderlich? 19. durch geeignete lüftungstechnische Anlagen zu erfassen und gefahrlos zu be- seitigen? 20. Die Lageranlage muss mit einer ausreichenden Beleuchtungsanlage ausge- sind zu beachten. 21.Sind definierte Lagertemperaturen vorgegeben? Kann die Einhaltung der min. zungsanlage oder sonstigen klimatechnischen Maßnahmen entsprechenden sicher- heitstechnischen Vorschriften sichergestellt werden? Kann auf ein bestehendes Hei- zungssystem oder auf eine bestehende klimatische Anlage zurückgegriffen werden?
DSLV / Gefahrstofflagerung 18 Februar 2011
22. Das Betreten der Lageranlage und die Entnahme von Gefahrstoffen darf nur
durch befugte und entsprechend geschulte Mitarbeiter erfolgen. Ein Überblick über den jeweils aktuellen Lagerbestand und den Lagerort von Gefahrstoffen inner- halb der Lageranlage ist durch entsprechende Aufzeichnungen sicherzustellen. - Quellen: TRGS 51023. Sicherheitstechnische Maßnahmen bei der Lagerhaltung
gerung brennbarer Flüssigkeitenquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] bgv`PV - BATI CENTRAL Colmar
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