[PDF] DVSG Positionspapier - Entlassungsmanagement durch Soziale





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Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege 2

medic. Gesundheits- und Krankenpfleger



Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die

für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). 4) Das Krankenhaus gewährleistet dass der Krankenhausarzt im Rahmen des.



Entlassmanagement durch Soziale Arbeit - in Krankenhäusern und Entlassmanagement durch Soziale Arbeit - in Krankenhäusern und

derlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus DKI (Deutsches Krankenhaus Institut) (2019): Entlassungsmanagement im ...



DVSG Positionspapier - Entlassungsmanagement durch Soziale DVSG Positionspapier - Entlassungsmanagement durch Soziale

1 SGB V „Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“ 



Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a

9 Aug 2017 (1) Ist im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die Verordnung von Arzneimitteln erforderlich hat das Krankenhaus dem weiterbehandelnden ...



ü Konkretes Thema: Pflegerisches Entlassungsmanagement im

Das Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung von Patienten und Angehörigen auf die Versorgung nach 



Entlassungsmanagement

www.krankenhaus-kiel.de info@krankenhaus-kiel.de. Folgen Sie uns auf: Anfahrtskizze. Entlassungsmanagement. Das Team Casemanagement bietet kostenlose Beratung 



Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der

27 Sept 2017 Ob eine Anschlussversorgung notwendig ist muss nach der Krankenhausaufnahme des. Patienten in einem von der Klinik entwickelten ...



Projekt Entlassungsmanagement Hartmann Pflegepreis 2017

Projekt Entlassungsmanagement. ➢ Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. ➢ Abteilung Innere Medizin III. •. Erkrankungen des Herzkreislaufsystems.



Informationen zum Entlassmanagement der Kerckhoff-Klinik GmbH

Ihr behandelnder. Arzt stellt fest ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhaus- entlassungsmanagement@kerckhoff- ...



Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die

1) Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege).



Entlassungsmanagement im Krankenhaus

den Teilnehmerkrankenhäusern befragt welche ein spezielles Entlassungsmanagement erhalten haben; konkret Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf in 



DVSG Positionspapier - Entlassungsmanagement durch Soziale

1 SGB V „Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“ 



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Zweite Aktualisierung des Expertenstandards Entlassungsmanagement V ein Anspruch auf ein „Krankenhaus-Entlassungsmanagement“ mit dem Ziel einer ...



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Das Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung von Patienten und Angehörigen auf die Versorgung nach 



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Ich willige ein dass das o.g. Krankenhaus für mich ein Entlassmanagement durchführt. Dabei geht es im Wesentlichen darum



22 Februar 2012 Entlassungsmanagement der Krankenhäuser

22.02.2012 Bereits seit dem Jahr 2007 haben Versicherte in den Krankenhäusern Anspruch auf Versorgungsmanagement § 11. Abs. IV SGB V. Mit dem GKV-VStG ...



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17.09.2015 ten auf ein Entlassungsmanagement im Krankenhaus nochmals weiter konkretisiert. Mit der Verankerung des. Anspruchs im §39 SGB V wurde das ...



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10.07.2017 Case Management als Konzept in der Umsetzung von. Entlassungsmanagement im Krankenhaus. Referent(in):. Frau Birgit Planitz. Korreferent(in):.



Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus

03.02.2020 Krankenhaus hat das pflegerische Entlassungsmanagement einen großen Bedeu- tungszuwachs erfahren. Was in den 1990er Jahren mit vereinzelten ...



Entlassungsmanagement im Krankenhaus - DKI

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Arbeitsblatt • I care Pflege 3 3 Patientenentlassung - Thieme

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ExpErtEnstandard entlassungsmanagement in der Pflege - DNQP

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Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in

>Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in https://www kbv de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagemen · Fichier PDF

Was ist das Entlassungsmanagement?

Das Entlassungsmanagement hat zum Ziel, dass die Patienten gut vorbereitet und ohne Verlust von Informationen (Entlassungsbrief, Verordnungen, Dokumente …) nahtlos entweder im ambulanten Sektor oder in der stationären Pflege weiter betreut werden können. Damit handelt es sich in erster Linie um eine koordinierende Funktion.

Wie läuft ein Entlassungsmanagement-Prozess in der Pflege ab?

Ziel des Entlassungsmanagements ist es die Kontinuität der Versorgung, ebenso wie die Kommunikation zwischen den verschiedenen, involvierten Stellen zu steigern. Als Resultat verbessert sich die Genesung des Patienten. Versorgungsumbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich.

Was ist ein Entlassungsplan?

Der Entlassungsplan wird auf Grundlage personenbezogener Aspekte, des Wissensstandes, der Bewältigungskompetenz und der erwartbaren Unterstützung erstellt, sodass die Bedarfe und Ziele des Patienten und seiner Angehörigen Berücksichtigung finden. Dabei stehen der Erhalt und die Förderung der Selbst- pflegekompetenzen im Mittelpunkt der Planung.

DVSG Positionspapier

Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit

Versorgung

Vernetzung

Entlassungs-

management ambulant 2

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)

Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin

Tel.: + 49 (0) 30 / 39 40 64 54-0 | Fax: +49 (0) 30 / 39 40 64 54-5

E-Mail: info@dvsg.org | Internet: www.dvsg.org

1. Auflage: 2.500 / Oktober 2013

ISBN 978 - 3- 9811072 - 5 - 8

Bildnachweis: SP-PIC, fotolia.com

Vorwort

letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Gründe dafür sind u.a. die Erkenntnis, dass der medizinische Be-

an Schnittstellen sowie Problemen bei nicht gelingender Organisation der Anschlussversorgung in Frage ge-

bei den Patientinnen/Patienten zu vermeidbaren gesundheitlichen und sozialen Problemen sowie funktionalen

Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Versorgungsmanagement in § 11 Abs. 4 SGB V und den Rege-

und Leistungserbringer beim Übergang von Krankenhaus und Rehabilitationsklinik in andere Versorgungs-

tungsausführung für die Patientinnen/Patienten zu garantieren.

rehabilitativen Angeboten für die Patientinnen/Patienten von großer Bedeutung. In Teilbereichen wie bei-

spielsweise der geriatrischen Rehabilitation sind die Überschneidungen des Spektrums der Entlassungsma-

nagementaufgaben mit denen im Krankenhaus sehr hoch. In anderen Rehabilitationseinrichtungen, bei denen

deutlich kleiner. Hier verschiebt sich der Fokus auf Maßnahmen der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben,

mung im Alltagsleben. Das Entlassungsmanagement im Krankenhaus bildet im Folgenden den Referenzrah-

men für die Ausführungen, wenn auch der überwiegende Teil der Aussagen gleichfalls für das Setting

Rehabilitationsklinik gilt.

§39 Abs. 1 SGB V im Jahr 2013 noch einmal vom Gesetzgeber hervorgehoben. Mit der Formulierung des §39

beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung" wird das Entlassungsmanagement als

zung der aktuellen Diskussion um das Entlassungsmanagement vor und formuliert Anforderungen an die Wei-

terentwicklung dieses Feldes aus der Perspektive der Sozialen Arbeit.

Ulrich Kurlemann Heike Ulrich

(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzende) 3 4

Inhaltsverzeichnis

Vorwort .......................................................................................................................................................................3

1 Gewandelte Anforderungen an das Entlassungsmanagement .....................................................................5

1.1 Versorgungsmanagement als Rahmen eines modernen Entlassungsmanagements .................................7

1.2 Entlassungsmanagement im Aufgabenspektrum der Sozialen Arbeit im Krankenhaus

und in Rehabilitationskliniken...........................................................................................................................7

1.3 Entlassungsmanagement als differenziertes und komplexes Aufgabenfeld................................................8

1.4 Entlassungsmanagement als interprofessionelle Aufgabe..........................................................................10

2.1 Ziele des Entlassungsmanagements..............................................................................................................16

2.2 Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit.............................................................................................17

2.4 Kooperationen im Rahmen des Entlassungsmanagements ........................................................................23

2.5 Voraussetzungen für Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit ........................................................25

3 Empfehlungen der DVSG ................................................................................................................................27

Anhang 1 "Produkt- und Leistungskatalog der DVSG" ........................................................................................32

Anhang 2 "Hauptfallgruppen der DVSG" ..............................................................................................................33

5

1 Gewandelte Anforderungen an das Entlassungsmanagement

Verschiedene Entwicklungen führen dazu, dass sich die Anforderungen an die Organisation des Entlassungs-

1

hinderung und Pflegebedürftigkeit ins Zentrum der Versorgung. Bei einer künftig noch wachsenden Anzahl

kenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalts und in der Entlassungsvorbereitung an (Kurlemann 2011).

Weitere neue Anforderungen resultieren aus der Neuausrichtung der gesundheitspolitischen Rahmenbedin-

Einerseits hat die Bedeutung des Entlassungsmanagements mit der Einführung der DRGs und dem damit for-

cierten weiteren Rückgang der Verweildauern im Krankenhaus zugenommen. Eine geregelte Anschlussver-

sorgung, ebenso wie eine frühzeitige Entlassungsplanung, die insbesondere bei elektiven Patientinnen/

Patienten bereits vor der Aufnahme beginnt, sind Voraussetzungen für eine fristgerechte Entlassung.

Andererseits stellt die Verkürzung der Aufenthaltsdauer, die mit einer zum Teil sehr hohen Dichte an diagnos-

tischen und therapeutischen Maßnahmen einhergeht, neue konzeptionelle Anforderungen sowohl an das Ent-

lassungsmanagement als auch an die Unterstützung der Patientinnen/Patienten bei krankheits- und behand-

Zeitkorridor für alle sozialarbeiterischen Interventionen deutlich verkürzt. Der Entscheidungsdruck für die Pa-

tientinnen/Patienten bei der Organisation ihrer Weiterversorgung ist deutlich angestiegen. Entlassungsmanagement. Es wird zunehmend als interprofessionelle Aufgabe verstanden, an denen neben zialen Arbeit 2 mitwirken (SVR Gesundheitswesen 2012; Kraus, Schmidt 2013, BMC 2012). kungen der Patientinnen/Patienten bei der Auswahl der Nachversorgung.

gungsangebote neue Probleme, die Anschlussversorgung für bestimmte Patientengruppen und deren spezifische

Insgesamt wird vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen der Entlassungsprozess aus Sicht der Patientin-

1

management" beibehalten. Nur dort wo die Ausführungen Bezug auf den Gesetzestext nehmen, wird der Begriff "Entlassmanagement" verwendet.

2

"Soziale Arbeit" zusammengefasst. Soziale Arbeit integriert damit immer die beiden Berufsbezeichnungen "Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter" und

6

70er-Jahren wurden die Sozialdienste der Kliniken, denen die Nachsorgeorganisation und Überleitung damals

Durch den Professionalisierungsprozess in der Pflege wurde in den letzten 15 Jahren die Grundlage gelegt, dass

auch in Deutschland die Pflege als Berufsgruppe in die Aufgaben der Entlassungs- und Nachsorgeorganisation zu-

tienten mit dauerhaftem Pflegebedarf haben.

Ferner konnte der monoprofessionelle Expertenstandard "Entlassungsmanagement in der Pflege" aus dem Jahr

anderer evidenzbasierter sozialarbeiterischer oder interprofessioneller Standardsetzungen in der Diskussion um

die Entwicklung des Themas eine hohe Bedeutung gewinnen.

Die Einbeziehung der Pflege in die Aufgaben des Entlassungsmanagements seit Ende der 90er-Jahre des 20. Jahr-

hunderts stellt gegenüber rein sozialdienstbasierten Modellen prinzipiell eine Ausweitung des Kompetenzspektrums

zialen Arbeit und der von ihnen vertretenen Versorgungsleistungen durch Pflegepersonal geführt. Es kam also in

engung der Aufgaben des Entlassungsmanagements auf pflegerische Überleitungsaufgaben. Die beschriebenen

gender Tendenz (vgl: Statistisches Bundesamt 2004, 2006, 2011a). Hinzu kommen ca. 2.200 Sozialarbeiterinnen/So-

zialarbeiter in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. In diesem Bereich hat es eine langsame kontinuierliche

kenhaus ist unter anderem mit Aufgaben des Entlassungsmanagements betraut. In Deutschland haben sich in den

letzten Jahren verschiedene Entlassungsmanagement-Konzepte entwickelt. Neben der alleinigen Übernahme der

Aufgabe des Entlassungsmanagements durch die Sozialdienste existieren Strukturen, in denen ausschließlich Über-

Ferner gibt es Kliniken, die das Entlassungsmanagement outsourcen und die Aufgabe auf externe Anbieter über-

tragen. Diese Form der Kooperation zwischen einem Krankenhaus und externen Dienstleistern im Aufgabenfeld

Entlassungsmanagement, ist dann als problematisch einzustufen, wenn einzelne externe Leistungserbringer, wie

oder in Rehabilitation übernehmen und nicht sichergestellt ist, dass eine Beratung und Vermittlung der Patientin-

Zu befürchten ist hier, dass das wirtschaftliche Interesse der Beratenden deren Handeln beeinflusst und die beste-

henden Kooperationen sowie finanziellen Interessenlagen den Patientinnen/Patienten nicht ausreichend transparent

gemacht werden. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, den Hilfebedarf der Patientinnen/des Patienten ausschließ-

bieten, d.h. den Schwerpunkt auf die ambulante pflegerische Versorgung oder Rehabilitation zu legen, obwohl

1.1 Versorgungsmanagement als Rahmen eines modernen Entlassungsmanagements

gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ein Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanage- ment gesetzlich festgeschrieben.

Versorgungsmanagement der Leistungserbringer soll im Gesundheitswesen zu einer verbesserten Patienten-

Versorgungsmanagement die aktive Gestaltung des gesamten Versorgungsprozesses einer Patientin/eines

Patienten vor, parallel zur und nach der Leistungserbringung im Gesundheitswesen zu verstehen. Durch eine

Gleichzeitig ist mit dem Versorgungsmanagement ein sektorenübergreifender Steuerungs- und Unterstüt-

zungsprozess für die Patientinnen/Patienten verbunden. Neben der Verbesserung der Patientenversorgung

und der Behebung von Schnittstellenproblemen in der sektoralen Leistungserbringung ist auch eine Kosten-

2011).

Ein elementarer Baustein eines umfassend zu verstehenden Versorgungsmanagements ist der Übergang vom

che. Das Entlassungsmanagement im Krankenhaus wurde vom Gesetzgeber durch das GKV-Versorgungs-

strukturgesetz im Januar 2012 besonders hervorgehoben. In § 39 Abs. 1 SGB V wird das Entlassungsmanage-

ment als ein Teil des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung konkretisiert.

1.2. Entlassungsmanagement im Aufgabenspektrum der Sozialen Arbeit

im Krankenhaus und in Rhabilitationskliniken

Entlassungsmanagement stellt nur einen Teil im Aufgabenspektrum der Sozialen Arbeit in Krankenhaus und

durch Interventionen, die auf intrapersonelle und soziale Probleme der Patientinnen/Patienten im Zusammen-

Aufgabe, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherzustellen (Kraus 2011, Bikowski 2008, Hanses 2010).

und Rehabilitationskliniken bzw. ihrer Sozialdienste an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert (s. z.B. §112

Abs. 2 Nr. 4 und 5 SGB V, Landeskrankenhausgesetze, DVSG 2012a).

genrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in verschiedenen Gutachten gefordert hat,

Erkrankung (medizinische Aspekte) oder der Grad der Pflegebedürftigkeit (pflegerische Aspekte) sind für die

sozialen Netzes.

Sozialarbeiterisches Entlassungsmanagement ist ein konzeptionelles, professionelles Vorgehen der Sozialen

nen im interprofessionellen Rahmen unter Berücksichtigung von individuellen Ressourcen und Belastungen,

Konkret werden von der Sozialen Arbeit im Krankenhaus und in Rehabilitationskliniken - u.a. im Kontext des

Entlassungsmanagements - folgende Themen bearbeitet, die jeweils Überschneidungen mit der Aufgabe des

7

1. Sozialrechtliche Beratung über Sozialleistungen und wirtschaftliche Sicherung

2. Beratung und Zugangsanbahnung zu medizinischen Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen,

Pflegeleistungen und spezifischen Beratungsangeboten

4. Maßnahmen der beruflichen Teilhabe mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben

6. Angebote der Patientenschulung, psychoedukative Gruppenarbeit

Im Fokus des Entlassungsmanagements durch die Soziale Arbeit stehen komplexe gesundheitliche und psy-

wendigen Leistungen und der Mobilisierung sozialer Ressourcen zu unterstützen und die angestrebten Ar-

unterstützt sie bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen und Patientenrechten. Ferner wird im Bedarfs-

fall der Kontakt zu ambulanten Beratungs- und Case-Management-Strukturen gebahnt.

Aus dieser Sicht besteht eine enge Verknüpfung zwischen psychosozialer sowie sozialrechtlicher Beratung

1.3 Entlassungsmanagement als differenziertes und komplexes Aufgabenfeld

ten. Entlassungsmanagement wird insbesondere im Krankenhausbereich als technisches Problem der

Überführung einer Patientin/eines Patienten aus einem professionellen Versorgungssegment in ein anderes

melle Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens kombiniert werden müssen. Damit erhalten die personellen und sozialen Ressourcen der Patientinnen/Patienten einen hohen Stellenwert.

Situationen und Perspektiven sowie ihre finanzielle Situation und die Wohn- und Wohnumfeld-Situationen

stark variieren. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede durch die wachsende Zahl der Patientinnen/Patienten

die über Entlassungsmanagementleistungen hinaus zu weiteren Leistungen der Sozialen Arbeit führen müs-

Organisation der Entlassung aus dem Krankenhaus und die soziale Beratung im Krankenhaus sein. Eine Un-

tersuchung der Beratungsanliegen, die von den Patientinnen/Patienten an die Sozialdienste herangetragen

8

dar (DVSG 2007; Layer/Mühlum 2003). Bedarfslagen betreffen nicht nur den Bereich des SGB V, IX und XI,

sondern das gesamte Spektrum der Sozialgesetzbücher, betreuungsrechtliche Fragen sowie berufliche und

angeboten des Sozial- und Gesundheitssystem sowie des informellen Hilfesystems erfordern.

Insbesondere wird es der Lebenswirklichkeit von Betroffenen nicht gerecht, wenn im Entlassungs- und Bera-

tungsprozess nur die ersten Tage nach Entlassung in den Blick genommen werden, also der direkte Übergang

ten Patientengruppen in eine Beratung zu mittelfristigen Perspektiven nach der Entlassung eingebettet sein.

Ansonsten kann es zu ungewollten Drehtüreffekten kommen. Beratung im Krankenhaus und in der Rehabili-

tationsklinik (z.B. Neurologie) muss - beispielsweise bei einer Überleitung in die Kurzzeitpflege - auch die an-

schließende Rückkehr nach Hause in der Beratung thematisiert haben. Patientinnen/Patienten sollen informiert

einer Überleitung in eine Rehabilitationsmaßnahme die Fragen der Rückkehr an den Arbeitsplatz und einzu-

leitende Schritte (u.U. bis hin zur beruflichen Rehabilitation) bereits im Krankenhaus angesprochen werden.

und der patientenseitig individuell sehr unterschiedlichen personalen und sozialen Ressourcen. Außerdem

muss es in ein Konzept der psychosozialen Beratung und Unterstützung eingebettet sein. Neben standardi-

sierten Prozeduren für Routineaufgaben sind auch jeweils hochspezifische Beratungs- und Unterstützungs-

leistungen vorzuhalten, die bei komplexen medizinischen und psychosozialen Problemlagen, aber auch bei

sozial benachteiligten Patientinnen/Patienten mit geringen eigenen Ressourcen zum Einsatz kommen. Ihre Be-

rechtigung haben solche Methoden im Akutkrankenhaus nicht nur, um den differenzierten Bedarfslagen der

Patientinnen/Patienten gerecht zu werden, sondern auch um Fehlnutzungen des Medizinsystems aufgrund rein sozialer Probleme zu verhindern. 9

56 % Anschlussheilbehandlung (AHB)

43 % Rückkehr nach Hause/Situation nach der Entlassung

27 % Sozialversicherung (z.B. Kranken- Renten-, Pflegeversicherung,

24 % Andere Rehabilitationsmaßnahmen z.B. Kur/Umschulung

18 % Finanzielle und wirtschaftliche Situation

17 % Wohnen im Heim

17 % Beratungsstellen/Selbsthilfegruppen

2 % Bauliche Probleme/Wohnungsausstattung Tabelle 1: Beratungsthemen, die im Mittelpunkt der Beratung durch den Sozialdienst

im Krankenhaus standen

1.4 Entlassungsmanagement als interprofessionelle Aufgabe

und der weiterversorgenden Institutionen gerecht zu werden, braucht es die Kooperation mehrerer Profes-

sionen. Das Entlassungsmanagement ist daher eine interprofessionelle Aufgabe, in der jede Berufsgruppe

punkte der einzelnen Professionen. Die jeweilige Verantwortung muss den einzelnen Prozessschritten zuge-

Wie die Aufgabenteilung zwischen den Berufsgruppen konzeptionell gefasst und innerklinische Versorgungs-

versorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen", der Konferenz der

wesen 2011). Darin werden Aufgaben und Kooperationserfordernisse der beteiligten Berufsgruppen in den

Versorgungsalgorithmen entwickelt.

ambulanten Angeboten

Die Erfahrungen der letzten Jahre aus dem Entlassungsmanagement zeigen, dass die Begrenzung der Verant-

endet, stellt eine Barriere für ein patientenorientiertes, sektorenübergreifendes, bedarfsgerechtes Schnittstel-

lenmanagement im Sinne eines umfassenden Versorgungsmanagements nach § 11 SGB V dar. Aktuell fehlt

Leistungserschließung und -koordination übernimmt. Die existierende Beratungslandschaft stellt sich für die

Gerade vulnerable Patientengruppen würden von Beratungs- und Case-Management-Strukturen profitieren,

die über sektorenübergreifende Kompetenzen der Koordination und Verordnung von Leistungen sowie der

rat für die Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten aus den Jahr 2007 empfohlen wurde.

einen gewissen Zeitraum sehr wünschenswert.

struktur, insbesondere der Pflegestützpunkte, mit den Strukturen der psychosozialen Beratung in den Sozial-

ten und umzusetzen. Zum anderen sollen Impulse für die strukturelle Weiterentwicklung der lokalen Versor-

gungslandschaft auf Basis der Erfahrungen in den verschiedenen Beratungssettings gesetzt werden. Hierfür

10

sollten verbindliche Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene getroffen werden. Ein gelungenes Bei-

spiel ist das Netzwerk "Älter werden in Potsdam", in dessen Rahmen ein Konzept erarbeitet und abgestimmt

wurde, das zur Vermeidung von Prozessbrüchen bei der Aufnahme, Entlassung oder Verlegung von Patien-

tinnen/Patienten in ein oder aus einem Krankenhaus dient und damit die weitere patientenorientierte Versor-

gung und Behandlung sicherstellt.

Dieses Überleitungs- und Nachsorgekonzept schließt an die jeweiligen Entlassungsmanagement-Konzepte der

beschreibt das Konzept die erforderlichen Handlungsschritte inklusive Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung

der nahtlosen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Handlungsleitend sind der Wunsch und das

Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen. Bestandteil ist auch ein Feedbacksystem, das die Beteiligten

verpflichtet, Probleme, Prozessbrüche, Informationsdefizite, aber auch gelungene "Überleitungen" jeweils an

Aufgaben der Pflegeberatung - und darüber hinaus - übernehmen (zum Umfang dieser Leistungen durch So-

"aufsuchende Beratung am Bett" kommt allen Patientinnen/Patienten zu Gute, ohne dass sie sich über exis-

einer Beratungsstelle überwinden müssen. 11 Fallbeispiel: Reha-Patient mit einem berufsbezogenen sozialarbeiterischen Interventionsbedarf zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen und musste nun aufgrund der Erkrankung seine Ausbil-

dung unterbrechen. Er zog aufgrund eines erheblichen Hilfe- und Pflegebedarfs wieder in den elterlichen

Haushalt zurück. Nach langer medizinischer Rehabilitation einer hochgradigen Hemiparese wurden Mobi-

erst im Verlauf der mehrmonatigen Rehabilitation, als Maßnahmen zur beruflichen Reintegration indiziert

der Reintegration geplant werden. Erst dann wurden ein Antrag auf

Schwerbehinderung, sowie ein Antrag

auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)gestellt. In Hinblick auf einen zu erwartenden Grad der Behinderung (GdB) wurde Herr M. auch an den

Integra-

tionsfachdienst

Rehafachberatervorbereitet. Sein vor-

12 Bedenken und Ängste zu besprechen. Eine Belastungserprobung wurde seitens des Arbeitgebers ange-

boten, sodass Herr M. die Gelegenheit nutzen konnte, den bisherigen Arbeitsalltag in seinem Ausbildungs-

Darüber hinaus wurde er zur

beraten und bei der Antragstellung von Lohnersatzleistungen unterstützt. Mit Herrn M. wurden im Verlauf

der Beratung Fragen der

Wohnum-

feldberatung , um im Bedarfsfall Unterstützung bei der Optimierung der Wohnsituation zu erhalten.

Herr M. begann unmittelbar im Anschluss an die medizinische Rehabilitation mit der genehmigten beruf-

lichen Rehaleistung. Erbrachte Leistungen nach der Produkt- und Leistungsbeschreibung der DVSG (2007). Siehe Anhang 1: Wirtschaftliche Sicherung 3.1 Entgeltfortzahlung/Grundsicherung für

Arbeitssuchende

Beratung zum Antrag auf Schwerbehinderung 3.4 Leistungen nach dem SGB IX Beratungen zu arbeitsbezogenen Problemen 7.1 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Belastungserprobung 7.3 Belastungserprobung

Wohnumfeldberatung 2.2 Wohnungsangelegenheiten

Fallbeispiel: Kinderklinischer Patient mit einer schwer einstellbaren Epilepsie (geb. 2009) mit einem sozialrechtlichen und psychosozialen Beratungs- und Betreuungsbedarf

ohne Mutter - in den Blick genommen. Angedacht wurde mit der Familie die Installation einer Haushaltshilfe

zur Unterstützung des Vaters, bei der Versorgung der jüngeren Kinder Zuhause. Diese familienunterstüt-

zende Maßnahme konnte zu diesem Zeitpunkt von der Familie jedoch noch nicht angenommen werden. deren fiel es der Mutter sehr schwer, ihrem Mann die Verantwortung der Pflege zu übertragen.

Ein großer Abschnitt der Beratungsarbeit des Sozialdienstes lag somit auf der kontinuierlichen psychoso-

zialen Beratung der Mutter zu folgenden Themen: 13 ■Umgang mit der Trauer wegen der Behinderung des Kindes ■Umgang mit der Sorge, den anderen Kindern Zuhause nicht gerecht zu werden nahme des Vaters bzgl. des behinderten Kindes innerhalb des Klinikalltags Thema Im Hinblick auf die drohende Behinderung konnte so im Einvernehmen ein Antrag auf Schwerbehinderung

für den kleinen Patienten gestellt werden, der im Oktober 2010 mit einem Grad der Behinderung von 100 %

und den Merkzeichen H (= Hilflos) und B (= Begleitung) bewilligt wurde. lung von T. zu entlasten. Patienten wurde eine Komplexbehandlung im Rahmen seiner schwer einstellbaren Epilepsie eingeleitet.

notwendig - durch die psychosoziale und sozialrechtliche Beratung des Sozialdienstes kontinuierlich be-

gleitet wurden.

schwere Retardierung von T. fest und es erfolgte eine Neueinstellung auf ein anderes Antiepileptikum.

Der Sozialdienst beriet daher die Eltern erneut zum SchwbG und stellte daraufhin einen Änderungsantrag der

Gleichzeitig fand in Kooperation mit den Ergotherapeuten des Hauses eine Hilfsmittelberatung statt, die zur

ter Hochstuhl, behindertengerechter Autositz, Badewannenliege mit Hubfix) durch die Krankenkasse führte.

Wiederaufnahme des Patienten im Mai 2013:

T. hat sich hinsichtlich seines Anfallsleidens weiter verschlechtert. Es erfolgte eine Implantation eines

Vagusnervstimulators.

In der psychosozialen Beratung der Mutter durch den Sozialdienst geht es vermehrt um Bei diesem Aufenthalt wurde auf Grund der enormen Verschlechterung des Zustandes von T. die Pflege- stufe 3 nach SGB XI beantragt und die Eltern wurden auf die Begutachtung des medizinischen Dienstes mit einem Pflegetagebuch vorbereitet.

Mittlerweile ist die Pflegestufe 3 bewilligt.

Erbrachte Leistungen nach der Produkt- und Leistungsbeschreibung der DVSG (2007). Siehe Anhang 1: Beratung "Haushaltshilfe" 4.2 Haushaltshilfe/Familienpflege Beratung "Antrag auf Schwerbehinderung" 3.4 Leistungen nach SGB IX - Teil 2

Beratung "Pflegegeld" 3.3 Leistungen nach SGB XI

14

1.3 Hilfen bei Problemen in der Familie/Beziehung

1.4 Hilfen bei existenziellen Krisen

Komplexbehandlung bei schwer 8-972 Komplexbehandlung bei schwer einstellbarer einstellbarer Epilepsie Epilepsie (OPS) Fallbeispiel: Wirtschaftliche Notlage aufgrund onkologischer Erkrankung

Frau A, 49 Jahre alt, getrennt lebend, drei Kinder im Alter von 20, 17 und 14 Jahren (Bundesfreiwilligen-

Ehemann ist ohne Arbeit, ALG-II-Bezug, leistet keinen Unterhalt. Dezember 2012 Diagnose eines malignen Melanoms, OP, seit Januar 2013 Hochdosis Interferonbehand- maschige Kontrollen im Rahmen der onkologischen Nachsorge.

Unterstützung bei finanziellen Belastungen durch die Erkrankung (Fahrkosten, Zuzahlungsbefreiung), Un-

terstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Soziale Fragen, Unterstützung der Kinder, jüngster Sohn hat nach Trennung der Eltern erhebliche schuli-

sche Probleme und leidet nach Diagnose der Krebserkrankung seiner Mutter unter Panikattacken, Verlust-

angst, kann nicht mehr alleine bleiben etc. rung des Behandlungserfolges geleistet werden. Dadurch wurden die Entlassung aus der Akutbehandlung

Interventionen:

■Sozialrechtliche Beratung zu Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Verfahren nach § 51 SGB V, Schwerbehindertenrecht, Leistungskatalog SGB V, Medizinische Rehabilitation, Berufliche Wieder- eingliederung;

■Vermittlung zu psychoonkologischem Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche krebskrankerEltern

■Vermittlung zu Beratungsangebot für Alleinerziehende im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Folgekontakt Mai 2013 im Rahmen der ambulanten onkologischen Nachsorge:

Zentrale Fragestellung: Gibt es neben dem Krankengeld weitere Leistungen? Familieneinkommen ca. 2.000

Euro (Krankengeld ca 1.470 Euro, Kindergeld 558 Euro,) reicht nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts

(Warmmiete 1.150 Euro), Unterhaltsleistungen des Ehemannes werden nicht geleistet; Fragen zu berufli-

cher Wiedereingliederung und Rehabilitationsverfahren 15

Interventionen:

■Beratung zu Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III, Wohngeld und Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Folgekontakte Juni/Juli und August 2013 im Rahmen der ambulanten onkologischen Nachsorge:

Kontaktanlass: Patientin hat weder einen Antrag auf ALG II noch auf Wohngeld gestellt, da sie die münd-

die monatliche Mietbelastung deutlich zu hoch sei und sie ggf. die Wohnung wechseln müsse. Dies würde

nen, um die Wohnung zu halten und den Lebensunterhalt für die Familie sicherzustellen. Aufforderung zur medizinischen Rehabilitation durch Krankenkasse mit dem Hinweis auf Umwandlung

tende Erwerbsminderungsrente würde ca. 1.100 Euro betragen, davon müssten noch die Ansprüche des

Ehemannes aus zu erwartendem Versorgungsausgleich abgezogen werden. Zu erwartendes Familienein-

Interventionen:

■Beratung und Information zum Verfahren nach § 51 SGB V ■Information zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ■Vermittlung an Beratungsstelle Deutsche Rentenversicherung ■Antrag auf Einleitung der medizinischen Rehabilitation

Aktuell ist die weitere (wirtschaftliche) Situation der Patientin neben dem offenen Krankheitsverlauf ab-

Erkrankung.

Erbrachte Leistungen nach der Produkt- und Leistungsbeschreibung der DVSG (2007). Siehe Anhang 1: Wirtschaftliche Sicherung 3.1 Entgeltfortzahlung/Grundsicherung für

Arbeitssuchende

3.3 Rentenleistungen

3.4 Leistungen nach dem SGB IX - Teil 2

3.6 Weitere Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung

1.3 Hilfen bei Problemen in der Familie/Beziehung

1.4 Hilfen bei existenziellen Krisen

Beratungen zur medizinischen Rehabilitation6.1 Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitationquotesdbs_dbs22.pdfusesText_28
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