[PDF] Hausaufgaben 5 10787 Berlin. Zuletzt überarbeitet





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Hausaufgaben

5 10787 Berlin. Zuletzt überarbeitet im Oktober 2012. Die gesamte Reihe: www.gew-berlin.de/schulgesetz.htm. Über Sinn und Zweck von Hausaufgaben – zumindest in 



Generalsekretariat EDK

27 mai 2014 Kantonale Vorgaben zu Hausaufgaben in der obligatorischen ... April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR).



Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen RdErl. des MK

28 oct. 1992 Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.



Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über (1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen dass die Schüler sie ohne ...



Hausaufgabenbetreuung und Schulerfolg

dort Hausaufgaben mitbringen. Sie benöti- die Erzieherin die Hausaufgaben nicht mehr ... Gesetz): Im Abs. 2 heißt es weitergehend:.



Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben

Rechtliche Grundlagen: 1. Brandenburgisches Schulgesetz (in der Fassung vom 02. August 2002 zuletzt geändert durch Artikel. 2 des Gesetzes vom 14.



BaySchO: § 28 Hausaufgaben

(1) 1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen werden. Hausaufgaben gestellt



LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN

2 mars 2017 Nach dem Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Hausaufgaben zu erledigen. Im Gesetz findet sich keine Regelung



Amtliche Abkürzung: Neugefasst: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle

10 sept. 2010 letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. ... Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und ...



HAMBURGISCHES SCHULGESETZ

wenn sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder aufgrund die- Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen im Rahmen der.



[PDF] Hausaufgaben - GEW Berlin

Herausgegeben von der GEW BERLIN Ahornstr 5 10787 Berlin Zuletzt überarbeitet im Oktober 2012 Die gesamte Reihe: www gew-berlin de/schulgesetz htm



[PDF] Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen

12 sept 2019 · Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüle- rinnen und Schüler Je nach Schulform Schulbereich 



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28 oct 1992 · 1 1 Hausaufgaben stehen in engem Zusammenhang mit dem Unterricht Sie dienen in ers- ter Linie der Sicherung und Festigung des im Unterricht 



[PDF] Hausaufgaben_dfpdf - Edudocch

27 mai 2014 · Kantonale Vorgaben zu Hausaufgaben in der obligatorischen April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR)



[PDF] Hausaufgaben und selbständiges Lernen

„Unter Hausaufgaben werden hier alle von der Schule direkt und indirekt ein- geforderten Lern- und Übungstätigkeiten der Schüler in der Familie im Hort oder in



[PDF] Hausaufgaben - Tipps - Studienseminare RLP

Geeignete Aufgabenstellungen für Hausaufgaben • Übungsbeispiele die zur Selbstkontrolle auffordern • Unterrichtsinhalte in eine andere Darstellungsform 



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Wir wollen einen klaren Umgang bezüglich der Bewertung von Hausaufgaben - Wir wollen „sinnvolle“ Hausaufgaben Was sagt das Gesetz zu Hausaufgaben?



Gesetze und Verordnungen zum Thema Hausaufgaben

22 août 2010 · Gesetze und Verordnungen zum Thema Hausaufgaben /imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz start&ts=1256894742



BaySchO: § 28 Hausaufgaben - Bürgerservice - BayernRecht

3Sonntage Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten (2) 1An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen gilt eine Zeit von bis zu 

:
Das Schulgesetz für Berlin - Chancen, Risiken und Nebenwirkungen15 Herausgegeben von der GEW BERLIN, Ahornstr. 5, 10787 Berlin

Zuletzt überarbeitet im Oktober 2012

Die gesamte Reihe: www.gew-berlin.de/schulgesetz.htm

Über Sinn und Zweck von Hausaufgaben -

gogInnen durchaus gestritten. An keiner Stelle in schulrechtlichen Vorschriften ist eine Pflicht zur

Erteilung von Hausaufgaben festgelegt, es gibt

mutbar sein, sie dürfen die Zeit für eigene Aktivi- der Disziplinierung sind sie verboten. Werden sie erteilt, sind die SchülerInnen natürlich verpflich- tet, sie zu erledigen. Im Rahmen der Ganztagsan- gebote sollen am Nachmittag Zeiten zur Erledi- gung von Hausaufgaben eingeplant werden. In die Leistungsbewertung gehen Hausaufgaben als "sonstige Leistungsnachweise" ein, allerdings wird nicht festgelegt mit welchem Anteil. zur Erteilung von Hausaufgaben ist die Schul- konferenz der jeweiligen Schule. Damit kann sie auch den Stellenwert von Hausaufgaben an ihrer

Schule bestimmen.

In diesem Rahmen ist es dann Aufgabe der

Klassenkonferenzen, über Umfang und Vertei-

lung der Hausaufgaben für die jeweilige Klasse zu entscheiden. In den (nicht mehr offiziell gültigen) Ausfüh- rungsvorschriften über Hausaufgaben von 1991 sind einige Vorgaben enthalten, auf die man sich konferenz noch keine Grundsatzbeschlüsse zu

Hausaufgaben für die einzelne Schule gefasst

hat.

Hausaufgaben

nen; rInnen entsprechen und dürfen diese nicht

überfordern;

dürfen die Freizeit nicht unangemessen ein- unterstützen den Unterricht; haben dienen; müssen unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sein; sollen im Unterricht ausgewertet und kontrol- liert werden; wobei die Kontrolle 10 Minuten nicht über- schreiten darf.

Hausaufgaben

dürfen nicht von Sonnabend auf Montag oder

über die Schulferien erteilt werden;

sind in Ganztagsgrundschulen zu vermeiden und dürfen in Ganztagschulen der Sek I in den Klassenstufen 7 und 8 bis zu 180 Minuten und in den Klassenstufen 9 und 10 bis zu 240

Minuten in der Woche betragen;

dürfen in Ganztagsschulen oder bei Nachmit- tagsunterricht nicht von einem Tag auf den anderen aufgegeben werden; dürfen bei durchschnittlichem Arbeitstempo schreiten: 1. Klasse 15 Minuten, 2. Kl. 30 Min.,

3./4. Kl. 45 Min., 5./6. Kl. 60 Min., 7./8./9. Kl. 90

Min., 10. Kl. 120 Min.;

sollen in der Einführungsphase der gymnasi- alen Oberstufe der OSZs in der Woche nicht mehr als 360 Minuten in Anspruch nehmen und sollen ansonsten in der Sek II (bei 36 Wo- chenstunden) 10 Zeitstunden in der Woche nicht überschreiten; sollen bei Teilzeitunterricht in den berufsbil- denden Schulen und in Abendschulen unter

Berücksichtigung der zeitlichen Belastung

durch die betriebliche Ausbildung bzw. Be-

Anzahl der Wochenstunden soll der Umfang

von 120 bis 180 Minuten pro Woche nicht

überschritten werden.

(AV Hausaufgaben v. 15.3.1991 - nicht mehr in Kraft)

Hausaufgaben

Schulgesetz

Verteilung der Hausaufgaben (...).

§ 81 Klassenkonferenzen, Jahrgangskonfe-

renzen, Semesterkonferenzen (1) Für jede Klasse wird eine Klassenkonferenz

Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit

in der Klasse. Sie entscheidet insbesondere

über (...)

3. Umfang und Verteilung der Hausaufgaben

und der Lernerfolgskontrolle (...).

Grundschulverordnung

(entspr. Regelungen gibt es auch in der Sek

I-VO alt und neu, dort § 19)

§ 20 Lernerfolgskontrollen

(1) Lernerfolgskontrollen dienen der Sicherung und Dokumentation der Lernleistung. Zur

Feststellung der erreichten Lern-, Leistungs-

und Kompetenzentwicklung werden berück- sichtigt: a) schri? liche Leistungsnachweise in Form von

Klassenarbeiten, Portfolio, schri? lichen Teilen

kontrollen, zum Beispiel Diktate, Vokabeltests und Grammatikarbeiten, b) mündliche Leistungsnachweise in Form chen Prüfungen und mündlichen Teilen von c) sonstige Leistungsnachweise, insbesondere

Hausaufgaben, He? erführung sowie schri? -

liche Projekt- und Gruppenarbeiten. Lerner- folgskontrollen dürfen nicht als Strafe oder als

Ausführungsvorschriften

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