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„HDW hat doch gar keine Zwangsarbeiter gehabt“

„HDW hat doch gar keine Zwangsarbeiter gehabt“ Und diese beiden Werften haben im Zweiten Weltkrieg sehr wohl Zwangsarbeiterinnen und. Zwangsarbeiter ...



Zwangsarbeit in einem Kieswerk 1939 - 1945

Protestiert hat allerdings niemand auch nicht der Bürgermeister von Wattenbek. Er S. 100ff. und „HDW hat doch gar keine Zwangsarbeiter gehabt”.



Deutscher Bundestag

So haben Sie es doch am Freitag ausdrücklich formu- So hat es doch Ihr eigener neben Ihnen ... sei ja gar nicht gesagt wo die sichere Grenze Polens.



Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871 - 1945

folglich kein Erhebungskriterium. Tabelle 2: Ausländer im Deutschen Reich nach der Berufszählung vom 12.6.1907. Staaten insgesamt. Landwirtschaft Gärtnerei 



Krise und Konjunktur: die Flensburger Schiffbau- Gesellschaft von

haben das allerdings dann doch nicht in die Tat umgesetzt wurde. Das Jahr 1925 hat für die Werft einen unbefriedigenden Verlauf genommen



Plenarprotokoll 15/86

Fraktion der CDU/CSU hat fristgerecht beantragt die kann man doch gar nicht reden! – Günther ... dass die Politik die Option haben soll



Zu diesem Buch In allen westlichen Industrieländern ist die

gar nicht spaziern. Da haben wir doch 'n großen Apparat nech



JOSEF KULISCHER Allgemeine Wirtschaftsgeschichte

in diesem ersten Buch doch an manchen älteren zuweilen als überholt gar nicht so geschlossen



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21 sept. 2010 Doch bereits 1935 war wieder Vollbeschäftigung erreicht wie man es seit der Zeit vor dem ersten. Weltkrieg nicht mehr gehabt hatte.





leay:block;margin-top:24px;margin-bottom:2px; class=tit wwwgeschichtsverein-bordesholmde„HDW hat doch gar keine Zwangsarbeiter gehabt“

Zwangsarbeiter beschäftigt Die Konzernleitung von HDW hat letztendlich - wohl auf Druck der damaligen Muttergesellschaft Babcock-Borsig - einsehen müssen dass eine derart abwehrende Haltung gegenüber der eigenen Firmengeschichte nicht mehr zeitgemäß ist und eventuell sogar geschäftsschädigend sein könnte

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 14 / 1147

Landtag 16. 10. 98

14. Wahlperiode

Bericht des Untersuchungsausschusses "Bremer Vulkan" Die Bürgerschaft (Landtag) hat am 20. Mai 1996 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß "Bremer Vulkan" eingesetzt. Der Untersuchungs-ausschuß legt hiermit seinen Bericht nach õ 20 Absatz 1 des Unter-suchungsausschußgesetzes vor. Er bittet die Bürgerschaft (Landtag) um

Kenntnisnahme.

Bremen, den 16. Oktober 1998

Dr. Hermann Kuhn

(Vorsitzender)

Hinweise für den Leser:

Der Bericht ist in vier Hauptteile gegliedert. Teil A "Einsetzung und Arbeit des Untersuchungsausschusses" unterrichtet über den Verlauf des Untersuchungsverfahrens. Teil B Verfügung gestellten Aktenmaterials sowie die Wiedergabe und Verwertung der Zeugenvernehmungen. In Teil C "Bewertungen des Untersuchungsaus-schusses" werden die unter Untersuchungsausschusses, die vom Untersuchungsausschuß gefaßten Beweisbeschlüsse, die Zeugenliste sowie ein Verzeichnis der im Bericht verwendeten Abkürzungen. Jedem Kapitel in Teil B sind ein Inhaltsverzeichnis und eine kurze Inhaltsangabe vorangestellt. Auslassungen in Zitaten sind durch eckige Klammern mit drei Punkten gekennzeichnet. Texte in einem Zitat, die mit eckigen Klammern versehen sind, sind Anmerkungen des

Untersuchungsausschusses.

Wird aus Akten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zitiert, geschieht dies unter betreffenden Akte (z. B. PUA 152/318). des Namens des Zeugen jeweils eine mehrstellige Zahl aufgeführt. Aus den ersten beiden Zahlen kann entnommen werden, in der wievielten Beweisaufnahme der Zeuge vernommen worden ist, die rest-lichen Zahlen beziehen sich auf die Seitenzahl des jeweiligen Wortproto-kolls. A Einsetzung und Arbeit des Untersuchungsausschusses

I. Einsetzung und Auftrag

II. Arbeitsweise und Arbeitsaufwand

III. Beiziehung von Beweismitteln

IV. Zeugnisverweigerung

V. Parallelverfahren

I. Einsetzung und Auftrag

Am 8.5.1996 beantragten die Fraktionen von AFB und Bündnis 90/Die Grünen in der Bürgerschaft

(Landtag) die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Bremer Seite 1 von 360Bremische Bürgerschaft

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Vulkan" (Drucksache 14/305).

Der Antrag wurde in der 19. (außerordentlichen) Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 20.5.1996

in Form einer Neufassung (Drucksache 14/312), der sich die Fraktionen von SPD und CDU angeschlossen hatten, behandelt und einstimmig angenommen (Beschlußprotokoll Nr. 14/277). Der Einsetzungsbeschluß und der darin enthaltenen Auftrag an den Untersuchungsausschuß lauten wie folgt: "Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuß ein mit dem Auftrag, im Rahmen der seit Gründung des Unterweserverbunds vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen

Situation des Schiffbaumarktes zu untersuchen, soweit der Senat (einschließlich aller Dienststellen

des Landes und der Stadtgemeinden sowie der staatlichen und kommunalen Eigen- und

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf

* die Verflechtungen zwischen der Bremer Landespolitik und dem Bremer Vulkan Konzern; * die Einflußnahme von Vertretern des Landes, der Stadtgemeinden sowie staatlicher und kommunaler Eigen- und (Mehrheits-) Beteiligungsgesellschaften auf strategische Unternehmensentscheidungen des Bremer Vulkan Konzerns bzw. von Vertretern (einschließlich von Aufsichtsratsmitgliedern) des Bremer Vulkan Konzerns auf politische Entscheidungen des

Landes und der Stadtgemeinden;

* die Hintergründe und fiskalischen Auswirkungen des finanziellen Engagements des Landes gegenüber dem Konzern. Über das Ergebnis der Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der

Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

1. Welchen Einfluß hat der Senat auf die Unternehmenspolitik des Bremer Vulkan Konzerns

ausgeübt, und welche Rolle hat er im Vorfeld des Konkurses gespielt? Insbesondere soll in diesem Zusammenhang untersucht werden:

1.1 Weshalb ist es nicht zu dem seit Jahren angekündigten "Unterweserkonzept" zur

Modernisierung der Vulkan-Werften in Vegesack und Bremerhaven gekommen?

1.2 Wie weit war der Senat an der Expansion des Bremer Vulkan Konzerns in den letzten Jahren

1.3 Ab wann verfügte der Senat über Informationen über die drohende Schieflage des Konzerns,

und ab wann lagen ihm Hinweise vor, daß angesichts der be-triebswirtschaftlichen Daten, der Haltung der Banken und der Gesamtlage des Konzerns ein Konkurs wahrscheinlich war? Übernahme der Ostsee-Werften mit den damit verbundenen Treuhand-Geldern bekannt?

1.5 Ab wann verfügte der Senat über Anhaltspunkte, daß Treuhand-Gelder, die für die Ostwerften

des Konzerns bestimmt waren, im Rahmen des zentralen Cash-management zweckentfremdet

1.6 Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt hatte der Senat Kenntnis von den Vorberichten der

Jahresabschlußprüfungen der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?

1.7 Inwieweit wurden wichtige Unternehmensentscheidungen zwischen Vertretern des Senats und

Mitgliedern des Aufsichtsrats des Bremer Vulkan Konzerns besprochen und abgestimmt?

1.8 Wurden aktienrechtlich vorgesehene Personalentscheidungen des Bremer Vulkan Konzerns

vom Senat beeinflußt bzw. mit ihm abgestimmt?

2. Welchen Einfluß haben Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats des Bremer Vulkan

Konzerns auf das Unternehmen betreffende Entscheidungen des Senats genommen?

3. Welche finanziellen Folgen hat der Zusammenbruch des Bremer Vulkan Konzerns für den

Haushalt der Freien Hansestadt Bremen; was sollte mit dem finanziellen Engagement des Landes

3.1 Wie hat sich das finanzielle Engagement der Freien Hansestadt Bremen und ihr zuzurechnender

Gesellschaften gegenüber dem Bremer Vulkan Konzern seit Gründung des "Unterweserverbunds" entwickelt (Aktienanteile, Bürgschaften und Garantien, Darlehen, Übernahme von Vulkan- Gesellschaften durch das Land bzw. die HIBEG etc.)?

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3.2 Welche Sicherheiten standen diesem Engagement gegenüber?

3.4 Welche Bürgschaften und andere finanziellen Engagements des Landes sind in den letzten

Jahren haushaltswirksam geworden, und in welchem Umfang wird der Haushalt der Freien Hansestadt Bremen durch den Konkurs des Unternehmens in Anspruch genommen?

3.5 Inwieweit und durch wen wurde die Übernahme finanzieller Verpflichtungen durch die Freie

Hansestadt Bremen gutachterlich abgesichert?

3.6 Wurden die Bürgschaftsausschüsse oder andere parlamentarische Gremien im notwendigen

finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Bremer Vulkan Konzern informiert? sind aus den Erfahrungen mit dem Bremer Vulkan Konzern zu ziehen?"

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder

Adolf, Hilde (SPD) Berk, Gerlinde (SPD)

Kleen, Hermann (SPD) Reichert, Ingrid (SPD)

Wiedemeyer, Cornelia (SPD) Wenke, Heinz (SPD)

Eckhoff, Jens (CDU) Dreyer, Brigitte (CDU)

Motschmann, Elisabeth (CDU) Herderhorst, Rolf (CDU)

Wilhelms, J. Henry (CDU) Striezel, Silke (CDU)

Winther, Sibylle (CDU) Tuczek, Karin (CDU)

Dr. Kuhn, Hermann Linnert, Karoline

(Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen)

Dr. Trüpel, Helga Thomas, Martin

(Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) Hettling, Ludwig (AFB) Prof. Bernbacher, Klaus (AFB)

Untersuchungsausschusses.

Nachfolger für die ausgeschiedene Abgeordnete Karoline Linnert wurde der Abgeordnete Helmut ausgeschiedenen Abgeordneten J. Henry Wilhelms wurden die Abgeordnete Karin Tuczek zum

II. Arbeitsweise und Arbeitsaufwand

Der Untersuchungsausschuß trat am 20.5.1996 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er wurde; sie ist als Anlage D 1 beigefügt.

3 beigefügt. Eine Vereidigung von Zeugen hat nicht stattgefunden.

Eine Besonderheit der Beweisaufnahme ergab sich im Hinblick auf die vom Ausschuß für besteht keine rechtliche Verpflichtung, vor dem Untersuchungsausschuß eines Landesparlaments acht Mitglieder teilgenommen. Über das Ergebnis der Besprechung ist ein Protokoll erstellt worden, das mit Kommissar Van Miert abgestimmt und im Anschluß daran der Öffentlichkeit Die vier im Ausschuß vertretenen Fraktionen wurden bei ihrer Arbeit jeweils durch eine

Assistentin oder einen Assistenten unterstützt. Die von der Verwaltung der Bürgerschaft gestellte

Ausschußassistenz bestand aus zwei Mitarbeitern. Der Ausschuß bildete drei große Themenkomplexe, an denen er seine Arbeit hinsichtlich der

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Der erste Komplex "Die Bildung des Bremer Werftenverbundes" umfaßt den Zeitraum vom Zusammenführung der bremischen Werften unter Führung des Bremer Vulkan. Der zweite Komplex "Das Unterweserkonzept" betrifft den Zeitraum von Anfang 1992 bis zum Sommer 1995. Untersuchungsgegenstand war dabei im wesentlichen das Bemühen um die Entwicklung des sogenannten Unterweserkonzeptes zur Sicherung der Werftenstandorte im Lande

Bremen.

Der dritte Komplex "Die Krise des Bremer Vulkan" untersucht die Situation des Bremer Vulkan Andere Themen, die zwar nicht im Mittelpunkt stehen, aber gleichwohl vom Untersuchungsauftrag erfaßt werden, sind - ohne daß dazu systematisch Zeugen vernommen worden sind - in der Weise bearbeitet worden, daß auf der Grundlage der dem Untersuchungsausschuß zur Verfügung stehenden Unterlagen Sachberichte erstellt worden sind, die dann in diesen Abschlußbericht eingeflossen sind. Hierbei handelt es sich um den Komplex Fusion von Senator Linie und Deutsche Seereederei (DSR), die Übernahme von Krupp Atlas Elektronik durch den Bremer Vulkan, das Vorhaben Vulkan Industrie Holding (VIH) sowie den Erwerb der Ostwerften. Der Sachbericht Senator Linie/DSR-Senator ist überdies in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

III. Beiziehung von Beweismitteln

Aufgrund entsprechender Beweisbeschlüsse zog der Ausschuß von verschiedenen Stellen Akten und sonstige Unterlagen als Beweismittel bei, unter anderem vom Senat, vom Magistrat der Stadt Bremerhaven, der Hanseatischen Industrie-Beteiligungen GmbH (HIBEG), der Bremer Vulkan Verbund AG i. K., der Staatsanwaltschaft Bremen, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften C & L Deutsche Revision AG und Warth & Klein GmbH sowie von der Bremer Landesbank. Ferner forderte der Untersuchungsausschuß Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen sowie des

Bundesrechnungshofs an.

Sieht man von den Stellen des Bundes ab, so verlief die Beiziehung der angeforderten Unterlagen erst auf gezielte Nachfragen zur Verfügung stellte. Sehr kooperativ verhielten sich die Konkursverwalter der Bremer Vulkan Verbund AG, Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek und Herr van Betteray, die den Wünschen des Ausschusses im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Aktenmaterials in jeder Hinsicht entgegenkamen. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft Bremen und das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Die Unterlagen der Bremer Vulkan Verbund AG waren, bevor sie auf der Grundlage des Beweisbeschlusses IV vom 7.6.1996 an den Ausschuß übergeben werden konnten, von der Staatsanwaltschaft Bremen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue gegen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan gebracht worden. Bei der Sichtung und Aufarbeitung dieses Materials wurde der Ausschuß von der Staatsanwaltschaft und vom Bundeskriminalamt großzügig unterstützt. Weniger erfreulich gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof. Der Bundesminister der Finanzen behandelte die mehrfach schriftlich an ihn herangetragene Bitte

auf Überlassung von Unterlagen dilatorisch und begründete seine Haltung damit, daß aufgrund der

im Bereich der Bremischen Bürgerschaft geltenden Regelungen eine vertrauliche Behandlung von unternehmens- und personenbezogenen Daten nicht sichergestellt sei. Auch nachdem der Untersuchungsausschuß daraufhin seine Verfahrensordnung im Sinne der Forderungen des

daß die Bürgerschaft über keine Geheimschutzordnung verfügt, die Herausgabe der Unterlagen.

vertrauliche Bericht über die Prüfung der Privatisierung ostdeutscher Werften durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an die Bremer Vulkan Verbund AG behandele Angelegenheiten des Bundes, die nicht der Kontrollbefugnis des Untersuchungsausschuß anhand von Pressemitteilungen nachgewiesen hatte, daß der Bericht auch Aussagen über den Kenntnisstand der Bundesregierung über die wirtschaftliche Entwicklung der Bremer Vulkan Verbund AG aufgrund entsprechender Informationen durch den Senat der Freien Bericht insoweit auszugsweise zur Verfügung zu stellen, wobei jedoch zuvor ein Geheimhaltungsbeschluß erforderlich sei, der den Anforderungen des Deutschen Bundestages entspreche. Da dem Untersuchungsausschuß der gesamte Bericht des Bundesrechnungshofs und auch zum Teil die vom Bundesminister der Finanzen erbetenen Unterlagen von anderer Seite zur Verfügung gestellt wurden, sah der Ausschuß davon ab, seinen Anspruch auf Überlassung der Unterlagen gerichtlich durchzusetzen.

IV. Zeugnisverweigerung

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1. Dr. Friedrich Hennemann

Bei seiner Vernehmung am 5.11.1996 beantwortete der Zeuge Dr. Hennemann Fragen zum Beweisbeschluß VII (Bildung des Vulkan Verbundes). Da sich für den Ausschuß weiterer weiteren Vernehmung geladen. Nunmehr verweigerte der Zeuge unter Hinweis auf gegen ihn laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen wegen des Verdachts zweckwidriger Verwendung von Steuergeldern und unter Bezugnahme auf õ 55 StPO generell die weitere Aussage und Verfahren von Untersuchungsausschüssen (UAG) für die Vernehmung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen entsprechend gilt, kann ein Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. des Gerichts stellte. Mit Beschluß vom 10.2.1997 (91 Gs 1418/1996) setzte das Amtsgericht Bremen gegen den Zeugen DM fest. Das Gericht schloß sich dabei im Kern der Auffassung des Untersuchungsausschusses an, daß zwischen den im Beweisbeschluß VII formulierten Fragen und den Sachverhalten, derentwegen die Staatsanwaltschaft Bremen Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, weder ein zeitlicher noch ein thematischer Zusammenhang bestehe. Aus diesem Grunde sei es ausgeschlossen, daß sich der Zeuge durch die Beantwortung von Fragen zum Beweisbeschluß VII der Gefahr einer Strafverfolgung aussetze. Insbesondere hat das Gericht auch darauf hingewiesen, daß die von dem Zeugen vorab angekündigte und pauschale umfassende Aussageverweigerung wies das Landgericht Bremen mit Beschluß vom 2.6.1997 als unbegründet zurück (11 Qs

138/1997).

Dr. Hennemann beantwortete daraufhin bei seiner erneuten Ladung am 9.9.1997 die Fragen des Untersuchungsausschusses zum Beweisbeschluß VII. Bereits vor Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts vom 10.2.1997 wurde der Zeuge Dr. Hennemann zu einer weiteren Vernehmung auf den 27.2.1997 geladen, wobei er zum Beweisbeschluß IX (Unterweserkonzept) aussagen sollte. Nachdem Dr. Hennemann auch zu diesem Beweiskomplex unter Berufung auf õ 55 StPO die Aussage verweigert hatte, beantragte der Untersuchungsausschuß am 4.3.1997 erneut die Festsetzung einer Ordnungsstrafe gegen den Zeugen beim Amtsgericht Bremen. Diesen Antrag lehnte das Gericht mit Beschluß vom 14.3.1998 Beweisbeschlusses IX zu denen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Der Untersuchungsausschuß hat davon abgesehen, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Landgericht Bremen einzulegen. Ausschlaggebend dafür war, daß der Ausschuß im Hinblick auf

eine zügige Fortführung seiner Arbeit nur an einer kurzfristigen Entscheidung interessiert war.

Davon war jedoch aufgrund der unangemessen langen Dauer der Gerichtsverfahren von sechs erster Instanz im zweiten Verfahren nicht auszugehen. Der Ausschuß bedauert im übrigen, daß Dr. Hennemann als einer der wichtigsten Zeugen zur

5.11.1996 zu einer Aussage bereit war und danach, trotz eines bei seiner Vernehmung am

sieht man von der durch das Gericht erzwungenen Aussage vom 9.9.1997 ab - sich auf sein Aussageverweigerungsrecht nach õ 55 StPO berufen hat. Als Affront hat der Ausschuß in diesem Zusammenhang angesehen, daß Dr. Hennemann sowohl als auch am 12.12.1997 vor dem 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschuß "Privatisierungs- Untersuchungsausschuß" des Landtags Mecklenburg-Vorpommern umfassend und auch zu Fragen Stellung genommen hat, die Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind,

Verbund AG.

Dr. Hennemann hat dieses Verhalten gegenüber dem Untersuchungsausschuß in Mecklenburg- heute Fragen zu beantworten und mich damit in Grenzen über die Bedenken meiner juristischen Diesen "Respekt" brachte der Zeuge Dr. Hennemann dem Untersuchungsausschuß der Bremischen Bürgerschaft nicht entgegen, dem er bei seiner Vernehmung am 27.2.1997 mit haltloser

Begründung vorwarf,

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"[...] daß der Ausschuß in seiner Gesamtheit [...] an einer neutralen bzw. objektiven Auch gegenüber dem Untersuchungsausschuß in Mecklenburg-Vorpommern hat der Zeuge betont, er habe sein "Recht auf Aussageverweigerung [...] in Bremen erst dann in Anspruch genommen, als zweifelsfrei dazu nicht in der Lage war."3

2. Günter Smidt

Der Zeuge Günter Smidt verweigerte bei seiner Vernehmung am 26.2.1997 die Antwort auf mehrere Fragen zum Beweisbeschluß IX (Unterweserkonzept) mit dem Hinweis darauf, daß die Staatsanwaltschaft Bremen gegen ihn als Vorstandsmitglied der ehemaligen Vulkan Verbund AG worden sind, für andere Zwecke verwendet zu haben. Den Antrag des Untersuchungsausschusses vom 4.3.1997, gegen den Zeugen Smidt wegen Beschluß vom 22.8.1997 (92 Gs 380/1997) mit der Begründung ab, daß die bei der Vernehmung Finanzierung des Vulkan berührten und damit den Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen

Ermittlungsverfahrens.

3. Hans Schnüttgen

Der Zeuge Hans Schnüttgen verweigerte ebenfalls unter Berufung auf õ 55 StPO die Auskunft auf Fragen, die ihm zum Beweisbeschluß XI (Krise des Bremer Vulkan) gestellt wurden. Der Untersuchungsausschuß akzeptierte in diesem Fall angesichts des zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs zwischen dem Gegenstand des Beweisbeschlusses XI und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Recht zur Aussageverweigerung des früheren Vorstandsmitglieds der

Bremer Vulkan Verbund AG.

V. Parallelverfahren

Der Bremer Vulkan war auch Gegenstand von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern. Bundestages hatte u. a. Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Investitionsbeihilfen Privatisierung von ehemals volkseigenen Betrieben in Mecklenburg- Vorpommern" (Privatisierungs-Untersuchungsausschuß) hatte gleichfalls den Auftrag, der

geführt hatten, trafen sich Mitglieder aller drei Untersuchungsausschüsse am 27.5.1997 zu einem

Erfahrungs- und Informationsaustausch in Schwerin. Außerdem haben sich die Untersuchungsausschüsse gegenseitig die Protokolle der Zeugenvernehmungen zur Verfügung gestellt. Der Privatisierungs-Untersuchungsausschuß hat zudem die vom Untersuchungsausschuß "Bremer Vulkan" beigezogenen Unterlagen im Hinblick auf die Verwendbarkeit für den dortigen

Auftrag gesichtet und teilweise kopiert.

Sowohl der Bundestag als auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben die jeweiligen Abschlußberichte ihrer Untersuchungsausschüsse im Juni 1998 debattiert. Der Untersuchungsausschuß "Bremer Vulkan" unterstützte die EU-Kommission in ihren Bemühungen, Fehlverwendungen von Beihilfemitteln im Zusammenhang mit der Bremer Vulkan Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue gegen Verantwortliche der Bremer Vulkan Verbund AG stellte der Untersuchungsausschuß auch der Staatsanwaltschaft Bremen auf deren Wunsch hin seine Vernehmungsprotokolle zur Verfügung. Am 18.8.1998 erhob die Staatsanwaltschaft Bremen u. a. gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bremer Vulkan Verbund AG, Dr. Friedrich Hennemann, und die ehemaligen Vorstandsmitglieder Hans Schnüttgen, Günter Smidt und Dr. Rüdiger Zinken Anklage beim Landgericht Bremen. Eine Auswertung der Anklageschrift konnte der Untersuchungsausschuß aus Zeitgründen nicht mehr vornehmen.

1 3. Parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Landtages Mecklenburg-Vorpommern,

Wortprotokoll über die Zeugenvernehmung von Dr. Hennemann, S. 65

2 Dr. Hennemann 1818/4

3 3. Parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Landtages Mecklenburg-Vorpommern,

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Wortprotokoll über die Zeugenvernehmung von Dr. Hennemann, S. 66 7

B Feststellungen des Untersuchungsausschusses

Der Bremer Vulkan 1893 bis 19811

Die Wurzeln des Bremer Vulkan reichen bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Bereits

1805 gründete der Schiffbaumeister Johann Lange in Grohn eine Holzschiffswerft. In den

folgenden Jahrzehnten entstanden dort über 350 Schiffe für die Fahrt auf Binnen- und Der Initiative des Werftprokuristen und leitenden Ingenieurs, Victor Nawatzki, ist es zu danken, Eisenschiffswerft interessierten. Mit einem Grundkapital von 300.000. Reichsmark wurde am 23. Oktober 1893 die Aktiengesellschaft "Bremer Vulkan, Schiffbau & Maschinenfabrik" im kamen aus Vegesack der Reeder Fr. Bischoff, der Rechtsanwalt H. Danziger, aus Blumenthal F. Josef L. Meyer und schließlich Victor Nawatzki selbst. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates Aktiengesellschaft und blieb es fast dreißig Jahre lang, bis 1922. Bei der Namensgebung hatte man sich das renommierteste deutsche Schiffbauunternehmen zum Vorbild genommen: die Stettiner Vulcan-Werft. Zugleich war dies wohl auch als Ansporn zu verstehen, denn auf den Helgen des Stettiner Vulcan entstanden zu Ende des letzten Jahrhunderts

Aktiengesellschaft bestanden im Jahr ihrer Gründung aus fünf Hellingen, einer Gießerei, einer

einziges Seeschiff ist ein Fischdampfer verzeichnet. Die Gesamtleistung betrug lediglich 360

Bruttoregistertonnen (BRT).

Ulrichs-Werft in Vegesack, ein entscheidender Schritt nach vorn. Nach den erforderlichen Um- und Neubauten zog der Bremer Vulkan von Grohn auf das günstiger gelegene, für Schiffe mit mehr Auftraggeber des Bremer Vulkan in der Folgezeit, erstmalig zwei große Frachter zu je 5000 BRT und noch im selben Jahr einen weiteren Fracht- und Passagierdampfer von 7500 BRT. diesem Jahr die Produktionszahlen von Schiffen, Maschinen und Kesseln verdoppelt werden konnten, hatte ein 1900 begonnener und nach drei Jahren erfolglos beendete Versuch, in Antwerpen eine neue Werft aufzubauen, große Verluste verursacht. Als Folge eines zwischenzeitlichen Einbruchs der Schiffbaukonjunktur mußte der Vulkan in den Konjunkturkrise, vom Norddeutschen Lloyd abgenommen werden konnten. durchschnittliche Tonnageproduktion zur ersten deutschen Werft aufgestiegen. Zu den bisherigen Auftraggebern, wie dem Lloyd und der Hapag, gesellten sich neue, wie Hugo Stinnes und die Hamburg-Südamerikanische Dampfschiffahrtsgesellschaft, hinzu. 1912 war die

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Nach Kriegsausbruch erfolgte eine Umstellung der Werftproduktion auf den Kriegsschiffbau auf Aufsichtsratsvorsitzenden Franz Schütte im Jahre 1911 kein Bremer Kaufmann mehr gefunden, der Aufsichtsrat eingezogen und baute in der Folgezeit seinen Stimmenanteil bis hin zur Mehrheitsbeteiligung im Jahre 1919 kontinuierlich weiter aus. Nach seinem Tod, 1926, wurde das Großpaket an seinen zweiten Sohn, Baron Heinrich Thyssen-Bornemisza, übertragen. In dessen Familie verblieb es, bis Thyssen-Bornemisza Europe n.V. 1983 den Entschluß faßte, sich aus dem In den zwanziger Jahren war die Situation der Werft eng an die gesamtwirtschaftliche Lage des

vertrat der Vulkan den Grundsatz, lieber auf sich alleine gestellt Schiffbau wie bislang zu betreiben

als sich auf Fusionsangebote mit der AG Weser oder dem Stettiner Vulcan einzulassen oder sich sogar der DESCHIMAG, der Deutschen Schiffs- und Maschinenfabrik, einer großen Werften- Holdinggesellschaft, anzuschließen. Victor Nawatzki, inzwischen Aufsichtsratsvorsitzender, schrieb dazu 1925 in einem Brief an den auf Expansion bedachten August Thyssen: "Was nun ihre Nach einer kurzen Konsolidierungsphase Ende der zwanziger Jahre, die 1929 für knapp 3.300 noch bei 697, aber das Unternehmen arbeitete noch. Andere bekannte Großwerften wie der

Stettiner Vulcan oder Tecklenborg in Bremerhaven überlebten die Krise nicht und mußten in dieser

Zeit geschlossen werden.

Nawatzki schrieb dazu in einem Brief an seine Aufsichtsratskollegen: "Um alle diese - vielleicht - Sieger werden diejenigen Werften hervorgehen, die den Reedern weitgehendst finanzieller Vorteile aller Art bieten."4 Weltkrieg nicht mehr gehabt hatte. 1937 arbeiteten knapp 4.000 Menschen auf der Werft. Dabei Passagierschiffe. Die Exportquote lag in diesem Jahr über 70%. Zu Beginn des zweiten Weltkrieges waren die Auftragsbücher des Vulkan prall gefüllt mit Handelsschiffen aller Art. Bereits im ersten Kriegsjahr jedoch mußte der Handelsschiffbau auf die Produktion von Kriegsschiffen umgestellt werden. Wie im ersten Weltkrieg entstanden dort in den

Zwangsarbeiter eingesetzt wurden.

Schiffbaus direkt nach dem 8. Mai 1945 war aber nicht zu denken. Bis 1950 verhinderte ein Verbot der Alliierten den Neubau von Schiffen. Das Potsdamer Abkommen bestimmte hierzu: "Die Produktion aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen (ist( zu verbieten.5 So entstanden auf der produziert oder Schiffsreparaturen durchgeführt. erneut. Frachter, Kombifrachter (kombinierte Fracht- und Passagierschiffe) und Tanker finden sich in der Bauliste dieser Jahre. 1954 arbeiteten schon wieder über 5.500 Menschen auf der Werft. fünfziger Jahren: Prozent (bebauen( Feld- oder Gartenland als Eigentümer oder Mieter [...], so daß eine moderne

Werkküche außer Betrieb gesetzt werden mußte, da die Stammbelegschaft sie nicht benutzte: sie

lebte lieber von den eigenen Gartenerzeugnissen. [...] Auf den einzelnen Arbeiter (kamen( im

Durchschnitt 7,5 Dienstjahre [...], eine Ziffer, die bei einer so großen Belegschaft selten erreicht

werden wird und die gewiß ein gutes Zeichen für das Betriebsklima des Werkes ist. Nicht selten sind die Lehrlinge, von denen nicht bloß der Vater, sondern schon der Großvater auf der Werft

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Siedlungsbedingungen zu finden sind, kann der Bremer Vulkan für Norddeutschland als das Muster eines sogenannten krisenfesten Betriebes gelten."6 Schiffbauhallen, zwei Schwimmdocks, Schnürboden, Spantenbiegerei, Schiffsschmiede,

Schlosserei, Tischlerei, Zimmerei und eine Taklerwerkstatt.7 und vereinigte somit, wie auch früher

schon, unterschiedlichste Gewerke auf engem Raum. Der Vulkan begann in diesen Jahren mit dem Teilsektionen auf den Helgen zu einem fertigen Schiff zusammengeschweißt wurden.8 am Bau von Großtankern. Technische Voraussetzung dafür war die Erstellung eines geeigneten Baudocks. Eigentlich bestimmt für große Containerfrachter der sog. dritten Generation und Bulkcarrier, diente es in diesen Jahren auch für den Bau von Großtankern. Weitere bedeutende

Investitionsmaßnahmen wie Großsektionshalle und Paneelstraße trugen mit zum wirtschaftlichen

Erfolg der Werft in dieser Zeit bei.

fand, wurde deutlich, daß es richtig gewesen war, sich im Gegensatz zur AG Weser nicht anzupassen. Doch auch der Vulkan blieb in dieser Zeit des wirtschaftlichen Abschwungs für den Schiffbau von existentiellen Krisen nicht verschont. Im Rahmen des 1976 erteilten Auftrags zum Bau von 6 Fregatten für die Bundesmarine, bei dem dem Vulkan die Generalunternehmerschaft übertragen wurde, liefen knapp 200 Millionen DM Mehrkosten auf. der Bremer Vulkan AG"9 bezeichnet. Ein Konstruktionsfehler beim Bau des Kreuzfahrtschiffes hereingenommen worden waren, "führten zu einem hohen Betriebsverlust, der nur durch die werden konnte."10

1 Verwendete Quellen: Bremer Vulkan Schiffbau und Maschinenfabrik (Hg.): 150 Jahre Schiffbau

in Vegesack, bearb. von Georg Bessell, Bremen 1955. Heiner Heseler: Bremer Vulkan - Aufstieg

1997. Hartmut Roder: Der Bremer Vulkan. Von der Johann-Lange-Werft zum Bremer Vulkan, Teil

1, Bremen 1987. Ders.: Der Bremer Vulkan. Schiffbau und Werftarbeit in Vegesack, Teil II,

Bremen 1987.

2 zit. nach Bessell, S. 105

3 zit. nach Bessell, S. 111

4 zit. nach Bessell, S. 112

5 zit. nach Heseler, S. 12

6 Bessell, S. 121

7 siehe HANSA (1964), S. M 97, zit. nach Heseler, S. 13

8 siehe Michael Schumann u.a.: Rationalisierung, Krise, Arbeiter, Frankfurt 1982, nach Heseler, S.

13 6

B1 Die Bildung des Bremer Werftenverbundes

B1a Die Wurzeln des Bremer Werftenverbundes

I. Die Lage auf dem Schiffbaumarkt

II. Die Situation auf den bremischen Großwerften

IV. Das Werftengutachten von 1982

V. Die Entstehung des Verbundkonzeptes

VI. Der Verschmelzungsvertrag von Juni 1983

VII. Die zwei Standortmodelle und das Ende der AG "Weser"

VIII. Diskussion um Schließung der AG "Weser"

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Problem (I). Davon war auch die bremische Schiffbauindustrie betroffen. Der Bremer Vulkan AG drohte ein Insolvenzverfahren (II). Im Dezember 1981 beschloß der Senat in einem ersten Schritt, Unternehmensberatungsgesellschaften ein Werftgutachten angefertigt worden war (IV), wurden die Werften zu erarbeiten. Die Freie Hansestadt Bremen forderte den Bund auf, sich an der Finanzierung eines solchen Konzepts zu beteiligten. Dies wurde unter der Voraussetzung zugesagt, unterzeichnet (VI). In Fortsetzung dieser Verhandlungsbemühungen einigten sich die Beteiligten im August 1983 auf ein Zwei-Standorte-Modell. Eines sah die AG "Weser" vor, das andere nicht. Nachdem ein Treuarbeitsgutachten signifikante Wirtschaftlichkeitsunterschiede zugunsten des Modells ohne AG-"Weser"-Beteiligung feststellte, wurde die Werft geschlossen (VII). Die Frage, ist nach wie vor strittig (VII).

I. Die Lage auf dem Schiffbaumarkt

Anfang der achtziger Jahre waren die goldenen Zeiten des bremischen Schiffbaus endgültig vorüber. Nach einer zusammenfassenden Darstellung in der gemeinsamen Senatsvorlage des Senators für Wirtschaft und Außenhandel und des Senators für Arbeit vom 22.1.19851 war der Weltschiffbaumarkt zu dieser Zeit durch ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zurückgegangen. 1979 bis 1981 stiegen sie zwar, als Folge des als Kriseninstrument eingesetzten mit lediglich 16 v. H. im Vergleich zum Jahr 1975 jedoch ihren Tiefstand.3 Von dieser Negativentwicklung der Schiffbauindustrie war auch das Land Bremen betroffen. Gesamtentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verlief, sank der Auftragsbestand bis 1979

12 v. H. gegenüber der Jahres- produktion 1975.4

bis Ende Dezember 1981 auf 14.147.5 Die heimische Werftindustrie stellte aber trotzdem noch arbeitsmarktpolitisch war der Schiffbau von Bedeutung, denn er trug auch zur Zuliefervolumens für die Werften entfiel auf Bremer Unternehmen. Der Anteil der im Schiffbau Bremer Vulkan waren mehr als 50 Berufsgruppen im Facharbeiterbereich vertreten. Auch der

Selbstbewußtseins geworden.

II. Die Situation auf den bremischen Großwerften Durch internationalen und nationalen Konkurrenzdruck mußten viele Werften bei Akquisition von Zeit wurden von den Werften zur Auftragsakquisition auch Beteiligungen an den von ihnen gebauten Schiffen eingegangen,7 um auf diese Weise den Erwerbspreis für den Reeder zu Unternehmens. Schiffsbeteiligungen waren und sind, nach Aussage des Zeugen Keller, "im Grunde der mehrheitlich im Besitz der Thyssen-Bornemisza-Europe n. V. (TBE) befindlichen Bremer Vulkan AG Schiffbau- und Maschinenfabrik (BV) in Vegesack, waren in den Jahren 1979 bis 1981 Zwar hatte Krupp 1978 bis 1981 im Rahmen des Ergebnisübernahmevertrages bereits 230 Mio. DM Verluste von der AGW übernommen, zum 31.12.1981 erfolgte jedoch die Kündigung dieses Übernahmevertrages.11 Damit war klar, daß Krupp nicht mehr bereit war, die permanenten Verluste der AG "Weser" auch weiterhin aufzufangen. Per Aufsichtsratsbeschluß wurde der AGW

Seite 10 von 360Bremische Bürgerschaft

kalkulierte Charterrate absicherten, oder die Übernahme von Schiffsbeteiligungen forderten, Aber auch über dem Bremer Vulkan waren dunkle Wolken zusammengezogen. Nach dem kumulierten Finanzdesaster aus dem Bau der Europa und dem Generalunternehmerauftrag für die stark angegriffen, daß ein Insolvenzverfahren drohte. So informierten am 1.9.1981 Vorstand und Schwierigkeiten stünde, die das Unternehmen weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe seiner Eigner Nach Verhandlungen mit dem Bund genehmigte schließlich am 10.12.1981 der Haushaltsausschuß Fregattenprogramm und sicherte so das Überleben.16 Aber auch das Land Bremen sah sich in der Pflicht. Bereits am 7.12.1981 hatte der Senat des Senats, Bürgermeister Hans Koschnick, sei dies eine Forderung des Bundes gewesen.17 Managements aufzuspüren.19 Gegen diese Bundesforderung habe sich der Senat nach Angabe des

Neid der übrigen Werften erzeugen würde.21

Für den Beteiligungserwerb beim Bremer Vulkan bediente sich der Senat einer landes-eigenen Gesellschaft, der Hanseatischen Industrie-Beteiligungen GmbH (HIBEG), die Bremer Gesellschaft für Wirtschaft und Arbeit (BGWA). 1,3 v. H. hielt die HIBEG selbst, und 0,1 Portefeuille der HIBEG, und ein Anteil von 500 DM wird aus grunderwerbssteuerlichen Gründen von der Flughafen Bremen GmbH gehalten.22 Die Anteile der BGWA wiederum sind zu 49,5 v.H. im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen,

Bremerhaven.

Instrument Bremens"23, um "wirtschaftspolitische Fragestellungen marktkonform, das heißt mit

Treuhandauftrag des Landes ausgeführt,

"ein eigener Entscheidungs- oder Ermessensspielraum bei der Abwicklung dieser Aufgaben war (an die HIBEG( beigefügt wurden"25. Die HIBEG handelt dabei nicht auf eigenes Risiko26, sondern die "Risikotragung des Landes aus wenn es ihnen nicht gutgeht, konnte auf diese Weise durch die Dazwischenschaltung der HIBEG gemildert werden."28 geringer geworden sei, antwortete der Zeuge Geertz: "In der Sache ist sie sicher nicht geringer gewesen, denn, Sie haben es ja zu Recht gesagt, das Risiko wurde vom Land getragen, und die Mittel wurden auch vom Land bereitgestellt, aber nach außen hin hatte es eine andere Wirkung."29 Entsprechend wurden, so der Zeuge Geertz, "die bremischen Werften von der Konkurrenz, und dasquotesdbs_dbs17.pdfusesText_23
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