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Merkblatt Erdbeben

Merkblatt Erdbeben - Was mache ich wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft.



Merkblatt - Erdbeben

Was mache ich wenn in Starkbeben gebieten die Erde bebt? ausgearbeitet von Prof. Dr. Peter Bormann. Das Merkblatt soll Bürgern



Erdbeben was tun im Ereignisfall

Hilfe die Erde bebt! Vorbereitet sein (auf Erdbeben und andere Notlagen) ... Das Gebäude nur verlassen



Erdbeben

Merkblatt Erdbeben · Version 03/15. Merkblatt. Erdbeben. Was mache ich wenn in Starkbeben gebieten die Erde bebt? ausgearbeitet von Prof. Dr. Peter Bormann.



Die Ausstellung „Wenn die Erde bebt…“

Die Austellung „Wenn die Erde bebt“ ... Erdbeben sind unregelmäßig in Raum und Zeit wieder- ... häuser erdbebensicher zu machen werden in verfeinerter.



ASPEKTE 03 WENN DIE ERDE BEBT – HILFE UND VORSORGE

12/01/2010 Um die Auswirkungen von Erdbeben miteinander vergleich bar zu machen entwickelte der italienische Vulkanologe. Guiseppe Mercalli 1902 eine ...



Merkblatt Erdbeben

Was mache ich wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Das stärkste bisher registrierte Erdbeben hatte eine Magnitude. M = 9



Wenn die Erde bebt

Wie stark ist ein Erdbeben? Grafik: ZAMG. Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Methoden um die Stärke eines Erdbebens zu bestimmen:.



Wegleitung Verhaltensregeln Schulposter A5 v1.0.pages

Was tun wenn die Erde bebt? Eine Wegleitung zu den Verhaltensregeln bei einem Erdbeben www.erdbeben.bs.ch · www.seismo.ethz.ch 



Wenn die Erde zittert

In Österreich werden von Bewohnern pro Jahr durchschnitt- lich 40 Erdbeben wahrgenommen. Die meisten Beben machen sich durch ein deutliches Rütteln bemerkbar; 



Was mache ich wenn in Starkbeben gebieten die Erde bebt?

Helmholtz-Zentrum Potsdam · Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ Merkblatt Erdbeben · Version 03/15 1 Merkblatt Erdbeben Was mache ich wenn in Starkbeben­ gebieten die Erde bebt? ausgearbeitet von Prof Dr Peter Bormann Das Merkblatt soll Bürgern die sich zeitweilig oder länger in erdbeben­ gefährdeten Gebieten im Ausland aufhalten



Merkblatt Erdbeben - gfz-potsdamde

Merkblatt Erdbeben - Was mache ich wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft Einsturz verursachen Nachbeben können noch bis zu mehreren Tagen Wochen oder sogar Mona-ten nach dem Hauptbeben auftreten

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Merkblatt Erdbeben

Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? ausgearbeitet von Prof. Dr. Peter Bormann

Das Merkblatt soll Bürgern, die sich zeitweilig oder länger in erdbebengefährdeten Gebieten im Aus-

land aufhalten, Hinweise geben

1. zur Stärke und Dauer von Erdbebenerschütterungen, den dabei möglichen Schäden sowie zur

Erdbebengefährdung,

2. wo genauere Auskünfte zur Erdbebengefährdung eingeholt werden können, 3. welche lokalen und baulichen Gegebenheiten diese Gefährdung erhöhen,

4. wie man sich in stark erdbebengefährdeten Gebieten vorbeugend auf Erdbebenerschütterun-

gen und -schäden einrichten soll,

5. wie man sich im Falle eines Bebens zu verhalten hat,

6. was auch nach einem Schadenbeben noch beachtet werden muss.

Zu 1. Erdbebenwahrnehmungen und -schäden werden nach einer Intensitätsskala klassifiziert. Die mo- dernste und international weit verbreitete Skala is t die 12gradige Europäische Makroseismische Skala

(EMS 1998). Eine Kurzfassung ist als Anlage beigefügt und kann auch über das Internet unter http://www.gfz-potsdam.de/pb5/pb53/projekt/ems/kurz.htm

ausgedruckt werden. Auch in den meisten außereuropäischen Gebieten werden Beben nach einer

12gradigen Skala klassifiziert. Eine Ausnahme ist Japan, das eine 7gradige Skala (JMA) verwendet. JMA

= 4 entspricht Intensitäten von VI bis VII und JMA = 7 gilt für Bebenerschütterungen über X nach der

EMS. Erdbebeningenieure bevorzugen Angaben der Erschütterungsstärke in Werten der Bodenbeschleu-

nigung (in m/s

2 oder Prozent der Erdbeschleunigung).

Die Erdbebengefährdung wird üblicherweise als die Wahrscheinlichkeit definiert (z. B. 10 %), mit

der die Erdbebenerschütterungen an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Zeitraum (z. B. 50 Jah-

re) eine bestimmte Erschütterungsintensität oder Beschleunigung erreichen bzw. überschreiten. So beträgt

z. B. in Deutschland für Gebiete in der Schwäbischen Alb, um Aachen sowie um Basel die Wahrschein-

lichkeit 10 %, dass im Verlaufe von 50 Jahren eine Erschütterungsintensität von VII erreicht oder über-

schritten wird. Im Mittel wiederholen sich Beben dieser Stärke in den genannten Gebieten dann etwa alle

475 Jahre. Für Erdbebeningenieure wird die Gefährdung angegeben als die Wahrscheinlichkeit, mit der

ein bestimmter Wert der Bodenbeschleunigung überschritten wird. Für die Intensität VII ist die Bodenbe-

schleunigung im Mittel etwa 1 m/s2 . Das entspricht etwa 10 % der Erdbeschleunigung. Bei den stärksten Beben können im Epizentrum über dem Bebenherd Beschleunigungen mehr als 10 m/s

2 auftreten.

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Merkblatt Erdbeben - Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft

Angaben der Erschütterungsintensität dürfen nicht verwechselt werden mit den Angaben der Erdbe-

benstärke nach der Richterskala (Magnituden). Letztere sind ein Maß für die im Erdbebenherd ausgelöste

Schwingungsenergie und beziehen sich nicht auf die Erschütterungsstärke an verschiedenen Orten der

Erdoberfläche. Magnitudenwerte werden ermittelt aus instrumentellen Messungen der Schwingungsge- schwindigkeit des Bodens. Das stärkste bisher registrierte Erdbeben hatte eine Magnitude M = 9,5. Beben

mit M = 7 gibt es im Mittel weltweit etwa 17 pro Jahr. Sie können im Herdgebiet bei geringer Herdtiefe

bereits Erschütterungen der Intensität X bis XI bewirken. _________ Merkblatt Erdbeben - Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft

Die Erschütterungsdauer kann bei starken Beben, in Abhängigkeit von der Art und Größe des

Bruchvorganges sowie des Untergrundes, einige Sekunden (bei etwa Magnitude 6) bis zu etwa 3 min (bei

Magnitude 9,5) betragen.

Zu 2.

Eine weltweite Übersicht über die Erdbebengefährdung gibt die Globale Seismische Gefährdungskarte.

Sie ist im Internet unter

großformatig zum Download verfügbar. Zu 3.

Aussagen in seismischen Gefährdungskarten beziehen sich auf mittlere stabile Untergrundverhältnisse.

In Gebieten, die mit lockeren und feuchten Sedimenten bedeckt sind, kann die Intensität der Erdbebener-

schütterungen um 1° bis 1½° erhöht sein. Bei niedrigem Grundwasserspiegel besteht in manchen Sedi-

mentgebieten bei Erdbeben auch die Gefahr der Bodenverflüssigung. Dadurch können Straßen aufbre-

chen, absacken oder abrutschen, Häuser oder Brücken aus ihren Fundamenten gerissen werden und um-

kippen. Deshalb sollte in erdbebengefährdeten Gebieten das Bauen von und Wohnen in Gebäuden auf

instabilem Untergrund vermieden werden. Gebäude mit schweren Wänden und Dächern aus unbearbeite-

ten Naturbruchsteinen ohne ausreichende Zementverfugung sind zu meiden. Holzrahmenkonstruktionen

mit leichten Dächern (Fachwerkbauten) sind am wenigstens gefährdet. Stabile erdbebenverstärkte Rah-

menbauweise wird oft auch in Stahl oder Stahlbeton ausgeführt. Erforderlichenfalls holen Sie bei den

örtlichen Bau- und Genehmigungsbehörden Auskünfte zur Festigkeit des Untergrundes, der Fundament-

beschaffenheit und zur Berücksichtigung von Normen des bebensicheren Bauens für die von Ihnen be-

wohnten oder geplanten Gebäude ein. Zu 4.

Erdbeben treten plötzlich, heftig und unerwartet auf. Es gibt keine Möglichkeit der Vorhersage und

Frühwarnung. Eine zuverlässige Reduzierung des Risikos ist nur durch vorbeugende Maßnahmen mög-

lich. Ergibt die Fachbegutachtung des Bauzustandes und der Gründung Ihres Gebäudes eine unzureichen-

de Erdbebensicherheit, dann kann diese nur durch fachkundige Verstärkungsmaßnahmen verbessert wer-

den. Ungeachtet dessen sind folgende individuelle Vorkehrungen möglich: Bei der Auswahl und Anmietung von Wohnungen ist auf die Erdbebensicherheit des Gebäudes und die Beschaffenheit des Untergrundes zu achten. Das Gebäude sollte nicht auf weichem, san- digem Boden, unterirdischen Hohlräumen oder aktiven tektonischen Verwerfungslinien stehen.

Hanglage ist zu vermeiden.

Mieten Sie keine Wohnung in Hochhäusern ohne Erdbebensicherung, oder Häuser, die in engen

Gassen gelegen sind; meiden Sie Objekte, auf

die schlecht konstruierte Nachbarhäuser stürzen können. Regale sind fest an der Zimmerwand zu verankern (z.B. mit Winkeleisen und langen Schrauben ins Mauerwerk oder Gebälk); Schwere Gegenstände nur in unteren Regalteilen aufbewahren; _________ Merkblatt Erdbeben - Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft Gleiches gilt für zerbrechliche Gegenstände wie Flaschen, Gläser, Porzellan. Diese sind in Schränken mit fest geschlossenen Türen aufzubewahren. Haushaltschemikalien und entflammbare Flüssigkeiten sind in verschlossenen Schränken in unte- ren Regalen aufzubewahren; Schwere Gegenstände wie Bilder, Spiegel und Kronleuchter nicht über Betten, Sofas oder andere

Sitzgelegenheiten anbringen;

Deckenlampen und Zuführungskabel durch Haltebänder und Schellen stabilisieren; Keine schweren Möbel und Regale in die Nähe von Ausgängen stellen; Fernseher, Computerbildschirme, Maschinen u.a. bewegliche elektrische Geräte sind stabil zu be- festigen; Defekte elektrische und Gasleitungen sind umgehend zu reparieren (Brandgefahr!); verwenden Sie flexible Strom- und Gasleitungsverbindungen zu Versorgungsgeräten. Warmwasserboiler sind fest im Boden zu verankern und mit Haltebändern an der Wand zu befes- tigen; Erkunden Sie geeignete Zufluchtsorte in der Wohnung (z.B. unter einem stabilen Tisch, Bett oder

verstärkten Türrahmen, an einer tragenden Innenwand und abseits von Außenwänden, Fenstern,

Spiegeln, Bildern, schweren Möbeln und Bücherregalen, Kronleuchtern etc.); Erkunden Sie die nächstgelegenen sicheren Orte im Freien in ausreichender Entfernung von Ge- bäuden, Bäumen, Telefon- und Stromleitungen, Straßen- und Bahnüberführungen; Sichern Sie, dass alle Familienmitglieder wissen, wie sie sich während und nach einem Erdbeben (s. u.) zu verhalten haben. Insbesondere muss bekannt sein, wo Gas, Strom und Wasser abzuschal- ten sind, unter welchen Telefon-Nummern Polizei und Feuerwehr zu erreichen sind, wie man mit einem Feuerlöscher umgeht und welche Radiostationen Unfall- und Katastrophenmeldungen ge- ben;

Organisieren Sie eine Katastrophennotversorgung für mindestens 3 Tage. Sie sollte umfassen: Ta-schenlampen und Kofferradio mit Ersatzbatterien, Handy, Erste-Hilfe-Kasten mit Anleitung, sons-

tige benötigte Medikamente, A-B-C-Feuerlöscher, haltbare Nahrungsmittel (Büchsenöffner und

Taschenmesser nicht vergessen!) und Trinkwasser (ca. 4 Ltr. pro Tag pro Person), festes Schuh- werk und warme Kleidung, Schlafsäcke oder leichte Wärmedecken und Thermomatten, Zelt, Bar- geld und Kreditkarten, Ausweispapiere, Stadtplan, Kugelschreiber und Notizblock. Legen Sie das Informationsblatt mit den wichtigsten Adressen und Telefonnummern zu der Notausrüstung. Die-

se ist an einem sicheren und leicht zugänglichem Ort unterzubringen. Erneuern Sie regelmäßig die

Lebensmittel und Trinkwassernotversorgung.

Machen Sie mit Ihrer Familie oder Ihrem Team einen Erste-Hilfe-Test und stellen Sie sicher, dass alle mit den Notversorgungsgütern umgehen können. Legen Sie einen Katastrophen-Kommunikationsplan fest, für den Fall, dass Familienmitglieder

voneinander getrennt werden und wo sie sich wieder treffen können, nach Möglichkeit außerhalb

des Katastrophengebietes. Stimmen Sie sich auch mit Ihren Nachbarn oder Kollegen ab, dass diese nach Ihrer Familie oder Ihrer Wohnung schauen, falls Sie im Katastrophenfall abwesend sind. _________ Merkblatt Erdbeben - Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? Version 01/08 - © GeoForschungsZentrum Potsdam in der Helmholtz-Gemeinschaft Zu 5.

Bei Aufenthalt im Gebäude:

Bleiben Sie ruhig! Keine Panik! Springen Sie nicht aus dem Fenster oder vom Balkon! Suchen Sie sofort Schutz unter einem schweren stabilen Möbelstück (z. B. Tisch) und halten Sie

sich fest, solange die Erschütterung dauert, auch wenn sich das Möbel bewegt. Ist das nicht mög-

lich, flüchten Sie unter einen stabilen Türrahmen oder legen Sie sich auf den Boden nahe einer tragenden Innenwand und weg von Fenstern und schützen Sie Kopf und Gesicht mit verschränk- ten Armen. Bleiben Sie im Haus, solange die Erdbebenerschütterungen anhalten! Am gefährlichsten ist der

Versuch, das Gebäude während des Bebens zu

verlassen. Man kann durch fallende Gegenstände oder Glassplitter verletzt werden. Ausnahme: Sie befinden sich bei Beginn der Erschütterung

im Erdgeschoss in Nähe einer Außentür, die direkt ins Freie führt (Garten oder offener Platz, nicht

enge Strasse). Kein Treppenhaus begehen! Keinen Fahrstuhl benutzen!

Bei Aufenthalt im Freien:

Suchen Sie schnellstmöglich einen freien Platz auf, entfernt von Gebäuden, Straßenlampen und

Versorgungsleitungen - bleiben Sie dort, bis die Erschütterungen abgeklungen sind. Wenn Sie Auto fahren, steuern Sie es sofort an den Straßenrand, weg von Gebäuden, Bäumen,

Überführungen und Versorgungsleitungen. Bleiben Sie im Fahrzeug, solange die Erschütterungen

anhalten. Schalten Sie das Autoradio ein. Befahren Sie keine Brücken, Kreuzungen oder Unter-

führungen! Nach dem Beben fahren Sie mit größter Vorsicht weiter (vermeiden Sie dabei Brücken

und Rampen, die durch das Beben beschädigt sein könnten) oder lassen Sie das Auto ganz stehen (siehe 6.). Befinden Sie sich bei Beginn der Erschütterungen am Fuße eines Steilhanges, dann bewegen Sie sich umgehend von diesem weg (Gefahr von Erdrutschen oder Steinschlag!).

Verspüren Sie Erdbebenerschütterungen an einer flachen Küste, dann rennen Sie so schnell wie

möglich landeinwärts auf möglichst höheres Niveau. Das Erdbeben kann (u. U. bis zu 30 m hohe)

Meereswogen auslösen (Tsunami). Diese treffen manchmal erst lange nach Abklingen der Bebe-quotesdbs_dbs2.pdfusesText_3
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