[PDF] ERLÄUTERUNG IHRES ABLEHNUNGSBESCHEIDS





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Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen (Schengenvisum)

In diesem Merkblatt finden Sie Erläuterungen zu Ihrem Ablehnungsbescheid die Ihnen helfen sollen



Erläuterungen zum Ablehnungsbescheid

Erläuterungen zum Ablehnungsbescheid. 1. Es wurde ein falsches gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt. 2. Der Zweck und die Bedingungen des 



ERLÄUTERUNG IHRES ABLEHNUNGSBESCHEIDS

Weiter unten im Text finden Sie Erläuterung was Sie nach einer Ablehnung Ihres Visumantrags Ablehnungsbescheid angegebenen Geschäftszeichens) an.



WEBSEITE VISAMETRIC – INFORMATIONEN

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Fachliche Weisungen zu § 7 SGB II

(6) Wird ein BAföG-Ablehnungsbescheid vorgelegt ist zu prüfen



UIG Leitfaden - Entscheidungshilfe für BMU-Mitarbeiterinnen und

Office umfangreichere Erläuterungen veröffentlicht s. https://ico.org.uk/for-organisations/guide-to-the-environmental-infor-.



Info 2 / Informationsfreiheit

(Erläuterungen hierzu siehe unter Punkt 8 .); ? Beratung des Deutschen Bundestages der Bundesregierung sowie der in § 1 Abs. 1 IFG genannten Stellen des 



visumhandbuch-data.pdf (auswaertiges-amt.de)

02.03.2022 Ablehnungsbescheid in diesen Fällen nach Abstimmung mit Referat 509 ... Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie unter den FAQ zur.



Elterngeldantrag

Es wird auch auf die Erläuterungen im Antrag. „Erklärung zum Bezugszeitraum“ verwiesen. Basiselterngeld: Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann 



Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)

Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld. (Mietzuschuss). Bitte vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt lesen! ? Die Randnummern beziehen sich auf die im 



Erläuterungen zum Ablehnungsbescheid - Auswärtiges Amt

Erläuterungen zum Ablehnungsbescheid 1 Es wurde ein falsches gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt 2 Der Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen •Die notwendigen Unterlagen (siehe auch Merkblatt) wurden nicht vollständig vorgelegt



Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen (Schengenvisum)

Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen (Schengenvisum) In diesem Merkblatt finden Sie Erläuterungen zu Ihrem Ablehnungsbescheid die Ihnen helfen sollen die zur Ablehnung führenden Gründe besser zu verstehen: Es wurde ein falsches gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt

1

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben. Dieser enthält die Ablehnungsgründe

in allgemeiner Form. Unten finden Sie nähere Details zu möglichen Ablehnungsgründen. Bitte beachten Sie, dass die

folgende Aufzählung die häufigsten Ursachen für eine Visumsablehnung benennt. Sie erhebt daher keinen Anspruch

auf Vollständigkeit. Weiter unten im Text finden Sie Erläuterung, was

Sie nach einer Ablehnung Ihres Visumantrags

tun können.

1.Es wurde ein falsches, gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt.Der Reisepass, den Sie vorgelegt haben, ist gefälscht.

2.Der Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen.

Die notwendigen Unterlagen laut Merkblatt wurden nicht vollständig vorgelegt. Sollte Ihr Visumantrag lediglichaufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt worden sein, empfiehlt die Botschaft Ihnen die Einreichung einesneuen Antrages, da ein Remonstrationsverfahren mitunter mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Ihr Aufenthaltszweck war aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich.

Das Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses (für Besuchsaufenthalte) wurde nicht glaubhaft gemacht.

Das Arbeitsverhältnis wurde nicht nachgewiesen / bestätigt (Bus-, LKW-Fahrer, Journalisten etc.).

Die beantragte Visumgültigkeit ist nicht vereinbar mit etwaigen Urlaubsansprüchen. Die Vorvisa auf Einladung desselben Gastgebers wurden nicht für Deutschland genutzt.

Die von Ihnen vorgelegte Hotel-/Flugbuchung wurde zwischenzeitlich storniert. Dies können sie selbst

auf Booking.com, HRS.com, www.myairlines.ru, www.checkmytrip.com, www.virtuallythere.com oder der

Homepage der Fluggesellschaft nachvollziehen.

3.Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für

die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihre Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die

Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese

Mittel rechtmäßig zu erlangen.

Sie haben keine oder nicht ausreichende Finanzierungsnachweise vorgelegt. Bitte schauen Sie in das Merkblatt

für Ihren Reisezweck und bereiten für den nächsten Antrag entsprechende Unterlagen vor. Ihr Kontoauszug war ganz oder teilweise gefälscht.

4.Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von sechs Monaten bereits drei Monate im Gebiet der Mitgliedstaatenauf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aufgehalten.

Grundsätzlich dürfen Sie sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten.Eine Visumerteilung ist deshalb frühestens nach Ablauf des gegenwärtigen 180-Tage-Zeitraums möglich.

Sie haben sich bereits länger als die Ihnen erlaubten 90 Tage pro Jahr in Deutschland aufgehalten(LKW/Busfahrer, Sportler, Künstler, Models).

5.Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.

Gegen Sie besteht eine Eintragung im SIS. Solange diese besteht, ist eine Visumserteilung in der Regel nicht möglich.

Um zu erfahren, ob gegen Sie von deutschen Behörden veranlasste Speicherungen im Schengener

Informationssystem (SIS) bestehen, haben Sie die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden um

Selbstauskunft zu bitten und danach gegebenenfalls eine Überprüfung und Löschung bzw. Befristung Ihrer

Speicherung bei der Dienststelle zu beantragen, die diese veranlasst hatte.

Die Anschrift lautet:

Bundeskriminalamt

ZD 12 - Sirene Deutschland

65173 Wiesbaden

Folgende Angaben müssen Sie dazu machen:

Familienname, Vorname, abweichender Geburtsname, andere Namensschreibweisen, Geburtsdatum, Geburtsort,

Staatsangehörigkeit.

2 D

er Antrag ist in deutscher Sprache zu stellen und zu unterschreiben, wobei die Unterschrift vor einer deutschen

Behörde (zum Beispiel vor der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Moskau) geleistet und beglaubigt

werden muss. Der Antrag sollte als Brief formuliert sein, ein Antragsformular gibt es nicht. 6.E

in oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die inner

e Si

cherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr 562/2006 (Schengener

Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen.

Sie haben gefälschte Unterlagen vorgelegt bzw. falsche und/ oder widersprüchliche Angaben gemacht.

Sie haben einen Täuschungsversuch unternommen.

Gegen Sie besteht eine Eintragung im Ausländerzentralregister; solange diese besteht, ist eine Visumserteilung

in der Regel nicht möglich. Entsprechende Hinweise finden Sie auch hier:

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach §34 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR)

A ntrag auf Erteilung einer Auskunft 7.D

er Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, wurde nicht

erbracht.

Sie haben keinen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz (Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro /

alle Schengen-Staaten) nachgewiesen.

Ihre Krankenversicherungspolice ist gefälscht.

8.D

ie vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht

glaubhaft.

Sie haben widersprüchliche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht. Bitte prüfen Sie Kohärenz und Logik Ihres

Aufenthaltszwecks.

9.I

hre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt

werden.

Die Botschaft hat eine sogenannte Rückkehrprognose zu erstellen. Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen bzw. Ihre

sonstigen Angaben reichten nicht aus, um in dieser Prognose zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Hierbei

berücksichtigt die Botschaft: die familiäre Bindung an Russland (Ehepartner, minderjährige Kinder, Vormundschaften etc.) die berufliche Bindung (Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses) die wirtschaftliche Bindung (regelmäßige sonstige Einnahmen aus Mieten bzw. Immobilienbesitz) die ordnungsgemäße Nutzung von Schengenvisa in der Vergangenheit Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation seit Erteilung des letzten Schengenvisums. W

AS TUN NACH EINER ABLEHNUNG?

Na ch der Ablehnung Ihres Visumantrags haben Sie drei Möglichkeiten: eine erneute Beantragung, eine

Remonstration gegen die Entscheidung oder eine direkte Klage gegen die Entscheidung. Die Deutsche Botschaft

Moskau wird die Gründe für die Ablehnung aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller oder dessen

Bevollmächtigten mitteilen.

Nach dem Durchlesen des Ablehnungsbescheids sollten Sie selbst entscheiden, ob Sie erneut beantragen, ob Sie

gegen die Entscheidung remonstrieren oder ob Sie direkt gegen die Entscheidung klagen. Eine erneute Beantragung

ist die schnellste Möglichkeit, doch noch ei n Visum zu erhalten und empfiehlt sich vor allem, wenn die Ablehnung wegen fehlenden Dokumenten erfolgt ist. R

EMONSTRATION

S

ie können nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Antrags auf ein Schengenvisum innerhalb eines Monats, nach

Bekanntgabe der Ablehnung eines Antrags auf ein nationales Visum innerhalb eines Jahres eine Remonstration bei

der Deutschen Botschaft einlegen. Dies kann per E-Mail (remo@mosk.diplo.de ), auf dem Postweg, oder per Fax geschehen.

Bei der

Remonstration wird der abgelehnte Visumantrag von einem zuvor damit nicht befassten Sachbearbeiter nochmals geprüft. 3

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Remonstrationsverfahren mehrere Monate betragen kann. Häufig

muss die Botschaft einen Visumantrag nur deshalb ablehnen, weil die vorgelegten Unterlagen die gesetzlichen

Erteilungsvoraussetzungen nicht hinreichend belegen. Im Falle eines Schengenvisums ist es jederzeit möglich, bei

einem der Visaantragszentren des Dienstleisters VisaMetric einen neuen Visumantrag mit vollständigen und

aussagekräftigen Unterlagen zu stellen. Die erneute Beantragung eines nationalen Visums ist nur mit einem Termin

in der Botschaft möglich. Durch eine Neubeantragung erledigt sich die Remonstration.

Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig unterschrieben sein. Einer E-Mail muss der Scan der eigenhändig

unterschriebenen Remonstration angehängt sein. Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie

ihr eine Vollmacht ausstellen. Für die Vollmacht gelten die gleichen formalen Erfordernisse wie für die Remonstration

selbst.

Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer die Bearbeitungsnummer (das heißt die letzten sieben Ziffern des im

Ablehnungsbescheid angegebenen Geschäftszeichens) an. Vermerken Sie auf jeder Einsendung Ihren Namen und Ihre Bearbeitungsnummer. Die Bearbeitungsnummer finden Sie links oben im Ablehnungsschreiben (xxx/DEU/500600/ Datum/Bearbeitungsnummer).

Geben Sie bitte sämtliche Kontaktdaten an, unter denen Sie für Rückfragen erreichbar sind (Telefonnummer(einschließlich Ortsvorwahl), Mobiltelefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, vollständige Postadresse.

Gehen Sie auf die Kurzbegründung der Ablehnung ein. Unterlagen, die bei der Antragstellung gefehlt haben,sollten mit der Remonstration nachgereicht werden. Sie können den Text auf Russisch, Deutsch oder Englisc

h f ormulieren, bevorzugt auf Deutsch.

Bei Remonstrationen gegen Ablehnungen nationaler Visa müssen alle relevanten Unterlagen, auch dieRemonstration selbst, mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden, da innerdeutsche Behörde

n g egebenenfalls erneut zu beteiligen sind.quotesdbs_dbs2.pdfusesText_3
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