HELVETICA
HELVETICA. Zeichnungen und Graphik August Laube Buch- und Kunstantiquariat seit 1922 – Nachfolgerin Brigitta Laube Oppliger.
« Biens culturels de la Confédération : Enquête sur la période de
Helvetica : Aberli Biedermann
Schweizerisches
August 1895 festgestellt worden. Kassier und Zuchtbuchführer; 5) Felizian Laube von Böbikor in Golden- bühl-Wislikofen
LE NEBELSPALTER ZURICHOIS
Base Helvetica de la Bibliothèque nationale suisse ; Zentral Bibliothek (bibliothèque figures de l'artiste apparaissant à l'aube des années Jugendstil.
Le Grand Bérochal Jean-Philippe Schütz a reçu la médaille Kasthofer
27 août 2021 siècle et à l'aube du XXe par le sylvicul- teur Henri Biolley. D'ailleurs des visiteurs ... Helvetica
Wochenende der offenen Antiquariate in Zürich
4 mars 2012 August Laube Buch- und Kunstantiquariat. Brigitta Laube ... Naturwissenschaften – Medizin – Kinderbücher – Helvetica – Literatur –.
Publikationsliste von Prof. Dr. habil. Giuseppe Manno (Stand August
Manno G. (2004): “Le français régional de Suisse romande à l'aube du XXIe offerts à Jakob Wüest
Impressum
Zeitschrift: Topiaria helvetica : Jahrbuch. Band (Jahr): - (2005) Barbara Scalabrin-Laube. Zelglistrasse 19 ... Redaktionsschluss ist Anfang August.
Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft: Untersuchung zum
Im November 2018 hat das BAK die Untersuchungen von 1998 aktualisiert und den ersten Teil der Ausstellung Buch- und Kunstantiquariat August Laube
Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft: Untersuchung zum
Helvetica: Aberli Biedermann
Bundesamt für Kultur BAK
"Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft:Untersuchung zum Zeitraum
1933 bis 1945»
Aktualisierung des Berichts des
Bundesamtes für Kultur
aus dem Jahr 1998Teil 2
Bern,Dezember 2020
2/58Inhalt
1 Vorwort .......................................................................................................... 3
2 Vorgehen ....................................................................................................... 4
3 Ergebnisse der Provenienzforschung ........................................................ 6
3.1 Kunstsammlungen des Bundes ............................................................................................ 6
3.1.1 Bundeskunstsammlung ............................................................................................................. 6
3.2 Schweizerisches Nationalmuseum ..................................................................................... 21
3.3 Schweizerische Nationalbibliothek ..................................................................................... 28
3.4 Museum für Musikautomaten .............................................................................................. 36
3.5 Graphische Sammlung ETH Zürich .................................................................................... 42
4 Fazit ............................................................................................................. 48
5 Anhang: Provenienzangaben zu den untersuchten Objekten der
Kategorien C und D .................................................................................... 50
5.1 Kunstsammlungen des Bundes .......................................................................................... 50
5.1.1 Bundeskunstsammlung ........................................................................................................... 50
5.2 Schweizerisches Nationalmuseum ..................................................................................... 53
5.3 Schweizerische Nationalbibliothek ..................................................................................... 55
5.4 Museum für Musikautomaten .............................................................................................. 56
5.5 Graphische Sammlung ETH Zürich .................................................................................... 57
3/581 Vorwort
Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat 1998 erstmals die Provenienzen der Kulturgütersammlungen im Eigentum des Bundes im Hinblick auf die Frage der NS-Raubkunst untersucht und die Resultate imBericht "Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft: Untersuchung zum Zeitraum 1933 bis 1945»
("Provenienzforschungsbericht 1998») publiziert. 1 Im November 2018 hat das BAK die Untersuchungen von 1998 aktualisiert und den ersten Teil der Ergebnisse in einem Bericht publiziert ("Teil 1»). 2Der Bericht umfasst die Resultate der Museen und
Sammlungen des Bundes, bei denen
weniger als 100 Objekte geprüft wurden. 3Der nun vorliegende Bericht ("Teil 2»)
Ergebnisse der Museen und Sammlungen des
4Die folgenden Entwicklungen seit 1998 machten die
Aktualisierung der Untersuchungen von 1998 notwendig 5Informationen sowie für die Recherche
entstanden; der Erkenntnisse; - die Arbeit der Provenienzforschenden hat sich stark entwickelt und professionalisiert. Dies hat - im "Provenienzforschungsbericht 1998» wurden nur die Erwerbungen im Zeitraum von 1933 bis 1945 geprüft. Erwerbungen nach 1945, die im Zeitraum von 1933 bis 1945 einenHandwechsel ode
r eine Provenienzlücke aufweisen , waren nichtTeil der Untersuchung.
Die Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst stützen sich auf die 1998 durch die Schweiz mitverabschiedeten "Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von denNazis konfisziert wurden»
6 (Washingtoner Richtlinien). Die Bedeutung der Washingtoner RichtlinienDie Washingtoner Richtlinien
gelten sowohl in der Schweiz, als auch auf internationaler Ebene als "Best Practice» im Umgang mit der NS-Raubkunst. Sie fordern die Staaten insbesondere auf, Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden transparenten Aufarbeitung der NS-Raubkunstthematik grosse Bedeutung zumisst. Diese Aufarbeitung 1 Die Untersuchung umfasste die Erwerbungen zwischen 1933 bis 1945 der Kunstsammlungen des Bundes, derSchweizerischen Nationalbibliothek (damals Schweizerische Landesbibliothek) sowie des Schweizerischen
Nationalmuseums (damals Schweizerisches Landesmuseum). Der Bericht ist abrufbar unter: www.bak.admin.ch/rk
> Anlaufstelle Raubkunst > Dokumente. 2Der Bericht "Teil 1» ist abrufbar unter www.bak.admin.ch/rk > Provenienzforschung in der Schweiz > Provenienz-
forschung der Institutionen des Bundes > "Aktualisierung des Berichts des Bundesamtes für Kultur 'Kulturgüter im
Eigentum der Eidgenossenschaft: Untersuchung zum Zeitraum 1933 bis 1945'». 3 V incenzo Vela in Ligornetto und Museum Kloster St. Georgen in Stein am Rhein. 4 Untersuchte Museen und Sammlungen: Kunstsammlungen des Bundes (bestehend aus der Bundeskunst-Schweizerische
5 Ausführlich beschrieben im Bericht "Teil 1», S. 3-4. 6 Washingtoner Richtlinien abrufbar unter www.bak.admin.ch/rk > Dokumente. 4/582 Vorgehen
Im Rahmen des vorliegenden Berichts "Teil 2» haben folgende Museen und Sammlungen des Bundes - Die Museen und Sammlungen aus dem "Provenienzforschungsbericht 1998», welche imRahmen des
Berichts "Teil 1» von 2018 noch nicht untersucht worden sind; namentlich die Kunstsammlungen des Bundes, bestehend aus der Bundeskunstsammlung 7 (BKS) und der 8 (GKS), das SchweizerischeNationalmuseum
9 (SNM) und die Schweizerische Nationalbibliothek 10 (NB); - das Museum für Musikautomaten in Seewen (MMA), dessen Sammlung im "Provenienzforschungsbericht 1998» als Teil des damaligen Schweizerischen Landesmuseums (heute SNM) summarisch untersucht worden ist; 11 - die Graphische Sammlung ETH Zürich, welche über eine Sammlung bedeutender Kunstwerke auf Papier vom 15. Jahrhundert bis heute verfügt und daher für den Untersuchungsgegenstand im vorliegenden Bericht ebenfalls relevant ist. 12 und Sammlungen haben die Provenienzrecherchen für ihre Sammlungen durchgeführt und individuelle Berichte zu ihren Ergebnissen verfasst. 13Die Anlaufstelle Raubkunst des
BAK, die innerhalb des Bundes federführend für die Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst
ist, hat den vorliegenden Bericht "Teil 2», bestehend aus den individuellenProvenienzforschungsergebnissen
, koordiniert. Der Bericht stützt sich auf die Standards des BAK für die Provenienzforschung, welche auf demInternetportal zur NS-Raubkunst publiziert sind.
14 in die folgenden Kategorien: A: Die Provenienz zwischen 1933 und 1945 ist rekonstruierbar und unbedenklich. Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich beim Objekt um NS-Raubkunst handelt. vorhandenen Informationen lassen aber auf eine unbedenkliche Provenienz schliessen.Herkunft muss weiter erforscht werden.
C) oder bei denen
es sich um NS-Raubkunst handelt (Kategorie D). Diese werden mit ihrer jeweiligenProvenienz und mit einer Abbildung aufgeführt. Sodann werden diese Objekte ebenfalls in der Lost Art-
7Siehe Kapitel 3.1.1.
8Siehe Kapitel 3.1.2.
9Siehe Kapitel 3.2.
10Siehe Kapitel 3.3. Die aktualisierten Ergebnisse der Schweizerischen Nationalbibliothek umfassen auch die
Untersuchungen zu der im Jahre 2016 aufgenommenen Sammlung der Schweizerischen Nationalphonothek sowie
zu der im "Provenienzforschungsbericht 1998» nicht geprüften Kunstsammlung des Centre Dürrenmatt Neuchâtel.
11Siehe Kapitel 3.4.
12 Siehe Kapitel 3.5. Die Graphische Sammlung ETH Zürich wurde im Rahmen des "Provenienz- forschungsberichts 1998» nicht untersucht. 13Siehe Kapitel 3.1 bis 3.5.
14 www.bak.admin.ch/rk > Provenienzforschung in der Schweiz. 5/58Datenbank publiziert.
15 Der vorliegende Bericht ist eine Momentaufnahme. Die von den einzelnen Museen und Sammlungendes Bundes individuell erarbeiteten Ergebnisse basieren auf den zum heutigen Zeitpunkt verfügbaren
Quellen und Informationen.
Die Provenienzforschung ist integraler Bestandteil der Arbeiten der Museen und Sammlungen desweiter erforscht; im Rahmen einer periodischen Berichterstattung wird über den Stand dieser Arbeiten
informiert. Auch bei Neuerwerbungen überprüfen alle Museen und Sammlungen des Bundes dieProvenienzen und sehen von
Erwerbungen mit problematischen Provenienzen ab.
15 Die Lost Art-Datenbank ist die zentrale Datenbank zur Dokumentierung von NS-Raubkunst und vonKunstwerken, für die auf Grund von Provenienzlücken eine problematische Herkunft nicht ausgeschlossen werden
kann. Vgl. www.lostart.de 6/583 Ergebnisse der Provenienzforschung
3.1Kunstsammlungen des Bundes
Die Kunstsammlungen des Bundes bestehen aus der Bundeskunstsammlung (Kapitel 3.1.1) und der3.1.1 Bundeskunstsammlung
I. Grundlagen
a. Angaben zur Bundeskunstsammlung und zu deren Zusammensetzung ng s BAK auf Empfehlung derSchliesslich wurden auch zahlreiche Kunstwerke
in die BKS aufgenommen, die im Rahmen eines "Kunst am Bau» -Wettbewerbes des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) bei Schweizer Kunstschaffenden in Auftrag gegeben oder angekauft wurden, Eine Reihe von Schenkungen und Legate an die Eidgenossenschaft haben den Sammlungsbestand erweitert. Zwei Kunstsammlungen mit Objekten aus dem 17. bis 20. Jahrhundert gingen mit den Schenkungen des Beatrice von Wattenwyl-Hauses 1929 und des Landsitzes Lohn in Kehrsatz 1942 an den Bundesrat in die BKS ein. Weitere grosse Legate folgten mit der Spitzensammlung der Contessa Carolina Maraini-Sommaruga 1947, der Schenkung der Sammlung chinesischer Jadeobjekte und Schnupftabakdosen durch Reinhard J. C. Hoeppli 1960 sowie der Sammlung kunsthandwerklicher Objekte aus China und Japan, welche der Eidgenossenschaft 1975 durch Ernst Bleibler vermachtKunstschaffenden. Ein
Teil der Sammlung ist online über die Website der BKS detailliert beschrieben. 16Bundesverwaltung im In
- und Ausland zur Verfügung. Sodann werden Werke der BKS an Schweizer im In- und Ausland ausgeliehen. Die BKS wird im Sinne des Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG, SR 432.30) vom Dienst Kunstsammlungen des Bundes (KDB) administrativ und konservatorisch betreut und vom BAK über die Sektion Museen und Sammlungen geführt. BKS 17 16 www.kunstsammlungen-bund.ch > Kunstsammlungen online. 17Das Sammlungskonzept ist auf Anfrage einsehbar.
7/58 Unterlagen zur administrativen und konservatorischen Betreuung. Neben der Sammlung online, die stetig erweitert wird, kann vor Ort auch die integrale elektron ische Datenbank mit dem gesamten Objektbestand konsultiert werden. Das Archiv kann auf Anmeldung eingesehen werden. b. Sammlungspolitik vor dem Hintergrund der NS-Raubkunstproblematik die Kommissionen nur Werke bei lebenden Schweizer Kunstschaffenden direkt oderüber ihre Galerien
erwerben. Dasselbe gilt für die Kunstwerke, die im Rahmen eines "Kunst am Bau»-Projektes des BBL
für die Zeit des NS-Regimes. Die Prüfung der Provenienz ist heute integraler Bestandteil des Erwerbungsprozesses. c. Ausgangslage und Forschungsstand zu Beginn der erneuten Aufarbeitung derProvenienzen
Die Erwerbungen der Jahre 1933 bis 1945
wurden im "Provenienzforschungsbericht 1998» ein erstes aufgrund ihrer direkten Schweizer Provenienz für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand unbedenklich sind.Offene Fragen
an die Eidgenossenschaft, deren Provenienz betreffend den Zeitraum 1933 bis 1945 unbekannt war. Diese Objekte standen bei der erneuten Überprüfung im Vordergrund. Der Dienst KDB ist seit 2018 daran, die bedeutendsten Objekte der Kunstsammlungen des Bundes 18 19Bislang sind über 1'200 Objekte
aufgeschaltet.Sodann wird
mit denStandardangaben zur Provenienz erweitert.
II. a. Ermittlung nicht zu prüfender Objekte eingehenden Prüfung ausgeschlossen werden: - Sie wurden vor 1933 erworben. Dies betrifft 1'588 Objekte der gesamten Sammlung; - sie sind nach 1945 entstanden. Dies betrifft 9'040 Objekte der gesamten Sammlung; - sie sind Teil eines Sammlungsbestandes, dessen erste Analyse auf keineProvenienzproblematik hinweist.
20 Dies betrifft 11'980 Objekte der gesamten Sammlung. 18BKS und GKS.
19Siehe https://kdb.e-pics.ethz.ch/.
20geschenkt wurden; die Textilsammlung und die Sammlung antiker Fundstücke der Contessa Maraini-Sommaruga.
8/58 b. Überprüfte ObjekteVom Gesamtbestand der BKS verblieben 165
Objekte
, die auf ihre Provenienz vertieft überprüft wurden.Es sind dies:
- Schenkungen an die Eidgenossenschaft nach 1933 oder zu einem unbekannten Zeitpunkt;Schweizer Vertretungen;
Zollverwaltung) nach 1933 oder zu einem unbekannten Zeitpunkt.Resultate zu den geprüften Objekten wie folgt:
Kat. Einstufung der überprüften
Objekte
Erwerb durch die
Eidgenossenschaft
1933-1945
Erwerb durch die
Eidgenossenschaft
nach 1945Erwerbsjahr
unbekannt Total ADie Provenienz zwischen 1933
und 1945 ist rekonstruierbar und unbedenklich. Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich beim Objekt um NS-Raubkunst handelt.
13 28 1 42
BDie Provenienz zwischen 1933
und 1945 ist nicht eindeutigDie vorhandenen Informationen
lassen aber auf eine unbedenkliche Provenienz schliessen.16 52 55 123
C Die Provenienz zwischen 1933
und 1945 ist nicht eindeutigDie vorhandenen Informationen
Raubkunst hin. Die Herkunft
muss weiter erforscht werden.0 0 0 0
D Die Provenienz zwischen 1933
eindeutig problematisch. Es handelt sich um NS-Raubkunst. muss gefunden werden.0 0 0 0
Zu den einzelnen Kategorien wird
folgendes festgestellt: a) Kategorie A Zu 42Objekten
sich bei allen Objekten als unbedenklich erwiesen. b) Kategorie B Bei weiteren 123 Objekten konnte die Provenienz in den Jahren 1933 bis 1945 nicht abschliessend Provenienz für die besagte Zeit mit dem Deutschen Reich oder im vom Deutschen Reich besetztenGebieten, oder mit Personen und Institutionen, die für die Raubkunstproblematik eine Rolle spielen, in
Verbindung bringt.
9/58Objekte
der online 21c) Kategorien C und D Die Provenienzrecherchen haben für keines der Objekte einen konkreten Hinweis auf NS-Raubkunst ergeben. Es wurden dementsprechend keine Zuweisungen in die Kategorien C und D vorgenommen.
III. Schlussfolgerung
Die Bund
Sie fallen für die vorliegende Fragestellung ausser Betracht. Die Untersuchung konzentrierte sich somit
Provenienzkette betreffend die Jahre von 1933
Rahmen der online
IV. Quellen- und Literaturverzeichnis
Kunstsammlungen des Bundes, Bern, Archiv der Bundeskunstsammlung, BAK. Kunstsammlungen des Bundes, Bern, Inventar der Bundeskunstsammlung, BAK. Kunstsammlungen des Bundes, Bern, Bundeskunstsammlung, BAK, Vorder- und Rückseite der untersuchten Objekte.Schweizerisches Bundesarchiv, BAR, Bern.
b. Konsultierte Datenbanken Cultural Plunder by the Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), www.errproject.org/jeudepome Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste, Magdeburg: Lost Art-Datenbank, www.lostart.de. Getty Research Institute, Los Angeles: Getty Provenance Index Database und German Sales 1933 1945,www.getty.edu/research/tools/provenance Baud-Bovy, Daniel [et al.]: Die Kunstpflege des Bundes seit 1887. Katalog zur Ausstellung im
Kunstmuseum Luzern,
Luzern 1943.
21Siehe Fussnote 19.
10/58 Bilfinger, Monica: Das Landgut Lohn in Kehrsatz BE, Bern 2010.Bundes / 100 ans d"encouragement de la Confédération aux beaux-arts / 100 anni d"incoraggiamento
della Confederazione alle belle arti, Baden 1988. Bundesamt für Kultur (Hg.): Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft. Untersuchung zum Zeitraum 1933 bis 1945. Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Kultur, Bern 1998. Bundesamt für Kultur (Hg.): Kunst zwischen Stuhl und Bank. Das Schweizerische SchulwandbilderWerk 1935
-1995 / L"art entre férule et frottoir. Tableaux scolaires suisses de 1935 à 1995 / L"arte tra i
banchi di scuola. Opera svizzera per il quadro scolastico 1935 -1995, Baden 1996.Bundesamt für Kultur (Hg.): Made in Switzerland. La Confédération et les arts appliqués - 80 ans
100 anni di Concorso federa
le delle belle arti, Berne/Zürich 1999. Burkart-Bauer, Marie-Fleur: Chinesische Jaden aus drei Jahrtausenden, Zürich 1986. Gewerbemuseum Winterthur (Hg.): Kunsthandwerkliches aus China und Japan. Schenkung Ernst Angelegenheiten und der Stadt Winterthur, Winterthur 1978.Hall, Robert:
Chinese Snuff bottles. Masterpieces from the Rietberg Museum Zurich. The collection ofReinhard J.C. Hoeppli, Zurich 1993.
11/58I. Grundlagen
Sammlung
des Schweizer Politikers und Unternehmers Alfred Escher, ins Leben gerufen. Sie vermachte der st zugunsten der Schweizer Museen anzukaufen. Die Schenkung wird seit 1890 als Spezialfonds des Bundes geführt.Der Name der Stiftung erinnert an den
berühmten Schweizer Dichter und Maler Gottfried Keller, der ein Freund der Familie Escher war. Schweizer Kunst- oder Sammlungsgeschichte an. So ist eine der bedeutendsten Sammlungen zur Kunst und zum Kunsthandwerk des 12. bis 20. Jahrhunderts entstanden, in der fast alle Gattungen der Sammlungsbestand der GKS erweitert, so der umfangreiche Bestand an Originalgraphiken von Pablo Picasso, den der Sammler Georges Bloch 1972 bis 1982 der GKS schenkte. Aktuell umfasst dieSammlung der GKS 6
'383 Objekte. Die Werke der Sammlung der GKS sind Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden der Sammlung ist online über die Website der GKS detailliert beschrieben. 22Die Sammlung GKS wird im Sinne des Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG, SR 432.30) vom Dienst Kunstsammlungen des Bundes (KDB) administrativ und konservatorisch betreut und vom BAK über die Sektion Museen und
Sammlungen geführt.
MSG, legt den Auftrag der GKS fest, dokumentiert die Geschichte und definiert das Profil der GKS. Es 23Unterlagen zur administrative
n und konservatorischen Betreuung. Das Archiv kann auf Anmeldungquotesdbs_dbs19.pdfusesText_25[PDF] HEM - acier mottard
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