[PDF] Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss)

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung von Wohngeld?

Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, den jeweiligen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bildet. Maßgebliches Indiz für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebens- beziehungen ist der gemeldete Hauptwohnsitz.

Was ist ein Ausschluss von Wohngeld?

Er gilt auch für Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der vorgenannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind. Ein Ausschluss von Wohngeld besteht auch bereits dann, wenn ein Antrag auf eine der oben genannten Leistungen gestellt wurde, über den noch nicht entschieden ist.

Ist ein Antrag auf Wohngeld abzulehnen?

In diesem Falle ist ein Antrag auf Wohngeld abzulehnen, da die Wohnkosten im Rahmen dieser Leistungen übernommen werden. Das gilt auch für die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

Wann ist ein Wohngeldbezug ausgeschlossen?

Das gilt auch für die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind. Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Sie bereits, wenn ein Antrag auf eine der oben genannten Transferleistungen gestellt wurde und über den noch nicht entschieden ist.

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Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss) - bielefeldde

der Höhe der zuschussfähigen Miete für Ihren Wohnraum Die Miete/das Nutzungsentgelt ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum ein- schließlich Umlagen (kalte Betriebskosten) Hierzu gehören auch Zuschläge und Zahlungen an Dritte (z B Gebühren für die Straßenreinigung Müllabfuhr Abwasserbeseitigung auch wenn sie



ERLÄUTERUNGEN zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld wird nach § 1 Abs 2 WoGG nur als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet Der Bezug von Wohngeld setzt voraus dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Wohnkosten durch eigene Einnahmen bestritten werden Ein Anspruch auf Wohngeld besteht daher nur wenn ein zuschussfähi­ ges Einkommen erzielt wird (Subventionsprinzip)



Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss)

Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss) Bitte vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt lesen! Sehr geehrte Damen und Herren einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen wenn Sie Mieter/in bzw Untermieter/in von Wohnraum sind oder wenn Sie Wohnraum als mietähnlich Nutzungsberechtigte(r) (z B Inhaber/in einer Genossen



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