[PDF] Hinweise zu Gebühren in Patentsachen

Wie lange sind die Gebühren für Patente zu zahlen?

(1) Die Jahresgebühren für Patente, Schutzzertifikate und Patentanmeldungen und die Aufrechterhaltungsgebühren für Gebrauchsmuster und eingetragene Designs sind bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen.

Wie lange dauert es bis die Gebühr für die Aufrechterhaltung meines Patents eingegangen ist?

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen ist. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG ). Mit dem Beginn des 3. Schutzjahres müssen Sie unaufgefordert Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung Ihres Patents bezahlen.

Was kostet eine Patentanmeldung?

III § 4 Abs. 2 Satz 1 IntPatÜbkG) bestimmt sich nach dem Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 des Patentkostengesetzes (PatKostG). Für die Einleitung der nationalen Phase sind bei Patentanmeldungen die Gebührennummern 311 150 (60 EUR) und 311 160 (30 EUR für den 11. und jeden weiteren Anspruch) maßgeblich.

Was passiert wenn die Patente nicht gezahlt werden?

Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. erlischt das Patent. Im Voraus kann eine Jahresgebühr frühestens ein Jahr vor Eintritt der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Für Zusatzanmeldungen/Zusatzpatente müssen keine Jahresgebühren gezahlt werden.

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Hinweise zu Gebühren in Patentsachen

Hinweise zu Gebühren in Patentsachen. Postanschrift. Telefax. Telefon Hinweis zur Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung .



Hinweise zu Gebühren in Patentsachen

Hinweis zur Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung. Für jedes Patent und jede Anmeldung ist unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes 



Antrag auf Erteilung eines Patents

Service – Formulare – Sonstige Formulare – Hinweise zum Datenschutz. Beispiele siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).



Antrag auf Erteilung eines Patents

hinweise auf. Rechercheantrag - Ermittlung des Standes der Technik ohne Prüfung siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).



Merkblatt für Patentanmelder

der Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor enthält das Informationsblatt „Hinweise zu Gebühren in Patentsachen“ (P 2795).



Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden

hinweise siehe. Seite 3. Gebührenzahlungin Höhe von und den Zahlungsfristen können Sie den Hinweisen zu Gebühren in Patentsachen (P 2795) entnehmen.



Antrag auf Erteilung eines Patents

hinweise siehe. Seite 4 und 5. Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).



Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für

hinweise siehe. Seite 4. Gebührenzahlung in Höhe von und den Zahlungsfristen können Sie den Hinweisen zu Gebühren in Patentsachen (P 2795) entnehmen.



Merkblatt für Patentanmelder

Dieses Merkblatt gibt dem Anmelder Hinweise zum Vorbereiten und Einreichen der Anmeldegebühr sind im Vordruck "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen".



Merkblatt für Patentanmelder

der Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt enthält das Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patent-.



Hinweise zu Gebühren in Patentsachen - Deutsches Patent- und

Die Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts sind im Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) enthalten Der Vordruck kann beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie über das Internet (www dpma de) bezogen werden

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