Hinweise zu Gebühren in Patentsachen
Hinweise zu Gebühren in Patentsachen. Postanschrift. Telefax. Telefon Hinweis zur Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung .
Hinweise zu Gebühren in Patentsachen
Hinweis zur Aufrechterhaltung eines Patents oder einer Anmeldung. Für jedes Patent und jede Anmeldung ist unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes
Antrag auf Erteilung eines Patents
Service – Formulare – Sonstige Formulare – Hinweise zum Datenschutz. Beispiele siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).
Antrag auf Erteilung eines Patents
hinweise auf. Rechercheantrag - Ermittlung des Standes der Technik ohne Prüfung siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).
Merkblatt für Patentanmelder
der Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor enthält das Informationsblatt „Hinweise zu Gebühren in Patentsachen“ (P 2795).
Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden
hinweise siehe. Seite 3. Gebührenzahlungin Höhe von und den Zahlungsfristen können Sie den Hinweisen zu Gebühren in Patentsachen (P 2795) entnehmen.
Antrag auf Erteilung eines Patents
hinweise siehe. Seite 4 und 5. Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 siehe Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen" (P 2795).
Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für
hinweise siehe. Seite 4. Gebührenzahlung in Höhe von und den Zahlungsfristen können Sie den Hinweisen zu Gebühren in Patentsachen (P 2795) entnehmen.
Merkblatt für Patentanmelder
Dieses Merkblatt gibt dem Anmelder Hinweise zum Vorbereiten und Einreichen der Anmeldegebühr sind im Vordruck "Hinweise zu Gebühren in Patentsachen".
Merkblatt für Patentanmelder
der Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt enthält das Informationsblatt "Hinweise zu Gebühren in Patent-.
Hinweise zu Gebühren in Patentsachen - Deutsches Patent- und
Die Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts sind im Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) enthalten Der Vordruck kann beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie über das Internet (www dpma de) bezogen werden
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