[PDF] AMTSBLATT 2020?3?31? Das Amtsblatt





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2021?8?17? Das Amtsblatt für den Kreis Borken ist über den Internetauftritt des Kreises Borken ... Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken.



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2022?6?10? Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle - Burloer Straße 93



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bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein

Entgelt von 40,

Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken.

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für den Kreis Borken

Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken

Jahrgang: 46

Ausgabe: 11/2020

Datum: 31.03.2020

Datum Inhalt Seite

26.03.2020 Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für Rehwild 2 - 3

31.03.2020

16.03.2020

13.03.2020 Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 13.03.2020 zur Änderung

(Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom

05.07.2012

5 - 7

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

8 - 21

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

22 - 34

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

35 - 48

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

49 - 61

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

-Rümping-

62 - 74

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

75 - 88

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

89 -101

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

102 - 114

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

115 - 127

05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und

128 - 140

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 2

Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für Rehwild

Allgemeinverfügung

des Gesetzes vom 14.11.2018 (BGBl. I S. 1850), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Rehwild (nur Zeit vom 01.04.2020 bis zum 30.04.2020 aufgehoben.

III. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 01.04.2020 bis

2021 bleibt hiervon unberührt.

Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung

für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit

entfallen. V. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2020.

VI. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land

Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

Gründe:

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-

Gesellschaft in Verbindung mit den aktuellen Herausforderungen für die Waldbesitzer ist es Ziel, den

anzupassen.

Das heutige Handeln entscheidet über den zukünftigen Waldzustand, den wir nachfolgenden Generationen

Landesforstverwaltung gleichermaßen erforderlich.

Damit die anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen gelingen, bittet das Ministerium u. a. die unteren

In einer weiteren Mitteilung des Ministeriums vom 16.03.2020 wird darauf hingewiesen, dass Ziel des

Erlasses die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Wiederbewaldung ist. Hierzu wird eine

Wiederbewaldungsmaßnahmen stattfinden (Objektschutz). Die Bejagung auf landwirtschaftlichen Das gleiche gilt für Jagdbezirke, in den keine Wiederbewaldungsmaßnahmen stattfinden. lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 3

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland, hat mit Schreiben

vom 18.02.2020 im Rahmen des o. g. Erlasses auf Basis von erhobenen Schadholzmengen

Hauptschadensgebiete festgestellt. Darüber hinaus wird aber mitgeteilt, dass aus der Erfahrung auch

geringe Waldanteil im gesamten Münsterland. Insbesondere durch die oftmals schlechte Arrondierung ist

viele nicht i

Regionalforstamt Münsterland bittet daher, für alle Gemeinden im Kreis Borken über die Erlasslage hinaus,

Allgemeinverfügung anzuordnen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zum Jagen ausgesprochen wird. Es wird die

Aufforstungsmaßnahmen als auch bei der Naturverjüngung zu unterstützen. Um Erfahrungswerte

mit dem Kreisjagdberater und seinem Stellvertreter abgestimmt.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter IV. ist notwendig, damit eine Klage gegen die

Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Rehwild

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die

Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Manfred-von-

Richthofen-Str. 8, 48145 Münster, zu erheben.

Hinweis:

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die

Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

Borken, den 26.03.2020

Kreis Borken

Im Auftrag

gez.

Heribert Volmering

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 4

Benachrichtigungen über

Herrn Michal Maciej Troczynski, geboren am 13.02.1984 in Kolo/Polen, zuletzt wohnhaft in 48599 Gronau,

Gildehauser Str. 80, ist ein Bescheid vom 26.11.2019, Aktenzeichen KT36251523989TK, zuzustellen.

Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1219, Etage 2C, eingesehen

und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser

Rechtsgrundlage:

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG

46325 Borken, 31.03.2020

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Verkehr

Im Auftrag

gez.

Dr. Altenhoff-Weber

Herrn Dmitrij Danilo, geboren am 17.12.1982, ist ein Bescheid vom 26.03.2020, Aktenzeichen

51.20.UV.46255, zuzustellen.

Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2227, Etage 2A, eingesehen

und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser

Rechtsgrundlage:

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG

46325 Borken, 16.03.2020

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Unterhaltsvorschusskasse

Im Auftrag

gez.

Wilting

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 5

Öffentliche Bekanntmachung

der Satzung vom 13.03.2020 zur Änderung (Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom

05.07.2012

Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der

(GV. NRW S. 90), des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV. NRW

des § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe, in der Fassung der

I S. 1131),

der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.2019 (GV. NRW S. 877),

(BGBl. I, S. 2402) hat der Kreistag des Kreises Borken in seiner Sitzung am 12.03.2020 folgende Satzung

beschlossen:

Artikel I

vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 § 5 Einkommensermittlung und Beitragsfestsetzung (1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und

des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und vergleichbaren

Einkünften, die im Ausland erzielt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten

Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des

Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. dem Einkommensteuergesetz und entsprechenden Vorschriften und das Elterngeld nach dem Gesetz zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG)

Monate, 4 Partnerschaftsbonu

hinzuzurechnen (bei Mehrlingsgeburten je Kind). Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem

Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem

nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem

Einkommensteuergesetz steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten sind von dem nach diesem

Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen.

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 6

(1) Sofern mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die nach § 2 an die Stelle der Eltern

wird oder Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für sie

Beitragsbefreiung nach Satz 1 oder bei unterschiedlichen Eltern-Kind-Konstellationen der zur Familie (2) Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelung

das Land Nordrhein-Westfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder

dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem dritten

und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes

Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).

Artikel II

Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom

28.04.2008 in der Fassung vom 05.07.2012

§ 5 Einkommensermittlung und Beitragsfestsetzung (1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und

des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und vergleichbaren

Einkünften, die im Ausland erzielt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten

Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des

Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. dem Einkommensteuergesetz und entsprechenden Vorschriften und das Elterngeld nach dem Gesetz zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) bis zu einem Betrag von 300,

hinzuzurechnen (bei Mehrlingsgeburten je Kind). Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem

Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem

nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem

Einkommensteuergesetz steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten sind von dem nach diesem

Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen.

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 7

(2) Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelung

das Land Nordrhein-Westfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder

dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem dritten

und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes

Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).

Artikel III

Die Änderungen treten mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung des Kreises Borken zur Änderung

25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012

und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis Borken vorher gerügt und dabei die

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Borken, 13.03.2020

gez.

Dr. Kai Zwicker

Landrat

lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020

Seite 8

Bekanntmachung

der Neufassung der Satzung des Wasser- und Boden

Der Ausschuss des Wasser-

Neufassung der Satzung beschlossen. Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes (WBV)

(Wasserverbandsgesetz WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung

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