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2022?6?10? Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle - Burloer Straße 93
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für den Kreis BorkenHerausgeber: Der Landrat des Kreises Borken
Jahrgang: 46
Ausgabe: 11/2020
Datum: 31.03.2020
Datum Inhalt Seite
26.03.2020 Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für Rehwild 2 - 3
31.03.2020
16.03.2020
13.03.2020 Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 13.03.2020 zur Änderung
(Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom05.07.2012
5 - 705.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
8 - 21
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
22 - 34
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
35 - 48
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
49 - 61
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
-Rümping-62 - 74
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
75 - 88
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
89 -101
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
102 - 114
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
115 - 127
05.03.2020 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasser- und
128 - 140
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 2
Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für RehwildAllgemeinverfügung
des Gesetzes vom 14.11.2018 (BGBl. I S. 1850), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Rehwild (nur Zeit vom 01.04.2020 bis zum 30.04.2020 aufgehoben.III. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 01.04.2020 bis
2021 bleibt hiervon unberührt.
Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkungfür die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit
entfallen. V. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2020.VI. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land
Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.Gründe:
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Gesellschaft in Verbindung mit den aktuellen Herausforderungen für die Waldbesitzer ist es Ziel, den
anzupassen.Das heutige Handeln entscheidet über den zukünftigen Waldzustand, den wir nachfolgenden Generationen
Landesforstverwaltung gleichermaßen erforderlich.Damit die anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen gelingen, bittet das Ministerium u. a. die unteren
In einer weiteren Mitteilung des Ministeriums vom 16.03.2020 wird darauf hingewiesen, dass Ziel desErlasses die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Wiederbewaldung ist. Hierzu wird eine
Wiederbewaldungsmaßnahmen stattfinden (Objektschutz). Die Bejagung auf landwirtschaftlichen Das gleiche gilt für Jagdbezirke, in den keine Wiederbewaldungsmaßnahmen stattfinden. lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 3
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland, hat mit Schreiben
vom 18.02.2020 im Rahmen des o. g. Erlasses auf Basis von erhobenen SchadholzmengenHauptschadensgebiete festgestellt. Darüber hinaus wird aber mitgeteilt, dass aus der Erfahrung auch
geringe Waldanteil im gesamten Münsterland. Insbesondere durch die oftmals schlechte Arrondierung ist
viele nicht iRegionalforstamt Münsterland bittet daher, für alle Gemeinden im Kreis Borken über die Erlasslage hinaus,
Allgemeinverfügung anzuordnen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zum Jagen ausgesprochen wird. Es wird die
Aufforstungsmaßnahmen als auch bei der Naturverjüngung zu unterstützen. Um Erfahrungswerte
mit dem Kreisjagdberater und seinem Stellvertreter abgestimmt.Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter IV. ist notwendig, damit eine Klage gegen die
Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von RehwildRechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die
Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Manfred-von-
Richthofen-Str. 8, 48145 Münster, zu erheben.
Hinweis:
Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die
Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.
Borken, den 26.03.2020
Kreis Borken
Im Auftrag
gez.Heribert Volmering
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 4
Benachrichtigungen über
Herrn Michal Maciej Troczynski, geboren am 13.02.1984 in Kolo/Polen, zuletzt wohnhaft in 48599 Gronau,
Gildehauser Str. 80, ist ein Bescheid vom 26.11.2019, Aktenzeichen KT36251523989TK, zuzustellen.Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1219, Etage 2C, eingesehen
und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieserRechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG
46325 Borken, 31.03.2020
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Verkehr
Im Auftrag
gez.Dr. Altenhoff-Weber
Herrn Dmitrij Danilo, geboren am 17.12.1982, ist ein Bescheid vom 26.03.2020, Aktenzeichen51.20.UV.46255, zuzustellen.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2227, Etage 2A, eingesehen
und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieserRechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG
46325 Borken, 16.03.2020
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Unterhaltsvorschusskasse
Im Auftrag
gez.Wilting
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 5
Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung vom 13.03.2020 zur Änderung (Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom05.07.2012
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der
(GV. NRW S. 90), des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV. NRWdes § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe, in der Fassung der
I S. 1131),
der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.2019 (GV. NRW S. 877),(BGBl. I, S. 2402) hat der Kreistag des Kreises Borken in seiner Sitzung am 12.03.2020 folgende Satzung
beschlossen:Artikel I
vom 25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 § 5 Einkommensermittlung und Beitragsfestsetzung (1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern unddes Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und vergleichbaren
Einkünften, die im Ausland erzielt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen EinkunftsartenSinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des
Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. dem Einkommensteuergesetz und entsprechenden Vorschriften und das Elterngeld nach dem Gesetz zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG)Monate, 4 Partnerschaftsbonu
hinzuzurechnen (bei Mehrlingsgeburten je Kind). Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem
Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist demnach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem
Einkommensteuergesetz steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten sind von dem nach diesemAbsatz ermittelten Einkommen abzuziehen.
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 6
(1) Sofern mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die nach § 2 an die Stelle der Elternwird oder Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für sie
Beitragsbefreiung nach Satz 1 oder bei unterschiedlichen Eltern-Kind-Konstellationen der zur Familie (2) Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelungdas Land Nordrhein-Westfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder
dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem drittenund 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes
Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).Artikel II
Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom28.04.2008 in der Fassung vom 05.07.2012
§ 5 Einkommensermittlung und Beitragsfestsetzung (1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern unddes Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und vergleichbaren
Einkünften, die im Ausland erzielt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen EinkunftsartenSinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des
Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. dem Einkommensteuergesetz und entsprechenden Vorschriften und das Elterngeld nach dem Gesetz zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) bis zu einem Betrag von 300,hinzuzurechnen (bei Mehrlingsgeburten je Kind). Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem
Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist demnach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem
Einkommensteuergesetz steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten sind von dem nach diesemAbsatz ermittelten Einkommen abzuziehen.
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 7
(2) Aufgrund der landesrechtlichen Regelung in § 50 Absatz 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Sofern aufgrund dieser Regelungdas Land Nordrhein-Westfalen den Elternbeitrag für dieses Kind übernimmt, werden alle Kinder
dieser Beitragsgemeinschaft (der/dem Beitragspflichtigen zuzuordnende Kinder) in diesem entsprechenden Zeitraum beitragsfrei gestellt. oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem drittenund 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes
Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).Artikel III
Die Änderungen treten mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Kraft.Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung des Kreises Borken zur Änderung25.01.2008 in der Fassung vom 05.07.2012
und b. der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom 05.07.2012 und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis Borken vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.Borken, 13.03.2020
gez.Dr. Kai Zwicker
Landrat
lfd. Nr. 11 Amtsblatt für den Kreis Borken 31.03.2020Seite 8
Bekanntmachung
der Neufassung der Satzung des Wasser- und BodenDer Ausschuss des Wasser-
Neufassung der Satzung beschlossen. Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes (WBV)(Wasserverbandsgesetz WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung
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