[PDF] [PDF] Akkreditierungsbericht Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

19 mai 2015 · M ) sind im Fachbereich 3 „Allgemeine Verwaltung“ angesiedelt Der Studiengang „Recht im Unternehmen“ (LL B ) wird im Fachbereich 4 



Previous PDF Next PDF





[PDF] Mitteilungsblatt - HWR Berlin

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Verwaltungswirtschaft“ am Fachbereich Allgemeine Verwaltung der Hochschule für



[PDF] EuropäischEs managEmEnT - iCampus Wildau - TH Wildau

Fachbereich Ingenieurwesen/Wirtschaftsingenieurwesen Prof Dr Bertil Haack Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht Bewerbung Immatrikulation



[PDF] Leseversion 26/2020 27052020 - TH Wildau

27 mai 2020 · Öffentliche Verwaltung Brandenburg Bachelor of Laws (LL Wirtschaft, Informatik, Recht der Technischen Hochschule Wildau mit Beschlussfassung vom 06 01 2020 die folgende Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht



[PDF] Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Fulda

21 août 2019 · gangs Wirtschaftsrecht der Fachbereiche Wirtschaft, Sozial- und telständischen Unternehmen, in Verbänden und Organisationen sowie in der Verwaltung Poolmodell; wobei aus Pool A (interdisziplinär - Recht/Wirtschaft) 



Fachbereich „Wirtschaft & Verwaltung“ Fachbereich „Recht

Fachbereich „Wirtschaft Verwaltung“ Da die Grundlagen der Wirtschaft alle Berufsbereiche und alle Segmente einer Aus- und Weiterbildung schneiden, hat  



[PDF] Studiengänge mit direktem Jura Bezug - Juristische Fakultät - LMU

Dekanat Fachbereich Rechtswissenschaften Universität Osnabrück Inhalte: Grundausbildung im Bürgerlichen und im Öffentlichen Recht mit deren Berufsfelder: Menschen, die später in der Verwaltung, der Wirtschaft oder in Verbänden 



[PDF] Akkreditierungsbericht Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

19 mai 2015 · M ) sind im Fachbereich 3 „Allgemeine Verwaltung“ angesiedelt Der Studiengang „Recht im Unternehmen“ (LL B ) wird im Fachbereich 4 

[PDF] Fachbereich, Bereich oder - Fachhochschule Südwestfalen

[PDF] Fachbrief Nr. 3 Musik - Bildungsserver Berlin

[PDF] Fachdidaktik I - Institut für Wirtschaftspädagogik

[PDF] Fachdienst Rettungshundearbeit - Kreisverband Augsburg-Land

[PDF] Fächerverbindend und fächerübergreifend

[PDF] Fachexamen Chirurgie

[PDF] Fachfortbildungen - Bärbel Hoffmeister

[PDF] Fachforum Brandschutz Programm

[PDF] Fachgebiet Kristallographie Univ. Bremen Ausstellungskonzept und

[PDF] Fachgebiet Qualitätsmanagement

[PDF] Fachgruppe Analytische Chemie Newsletter

[PDF] Fachgruppe Ausbildung Kutu, Rolf Niederhäuser

[PDF] Fachgruppe Geschichtsmuseen - Programm

[PDF] FACHGRUPPENNEWS - e-reader.wko.at

[PDF] Fachhochschule Bielefeld Faculty of Art and Design University of

19. Mai 2015

Akkreditierungsbericht

Akkreditierungsverfahren an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin "Öffentliche Verwaltung" (B.A.), "Recht für die Öffentliche Verwaltung" (LL.M.), "Public und Nonprofit-Management" (B.A.), "Nonprofit-Management und Public Governance" (M.A.), "Recht im Unternehmen" (LL.B.)

I Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

Erstmalige Akkreditierung "Öffentliche Verwaltungswirtschaft" (B.A.) (umbenannt in "Öffentlic he Verwaltung"), "Recht für die Öffentliche Verwaltung" (LL.M.) und 2014

Erstmalige Akkre

ditierung "Public Management" (B.A.) (umbenannt in "Public und

Nonpro

fit-Management") und "Nonprofit-Management und Public Governance" (M.A.) am: 27. Juni 2008, durch: ACQUIN, bis: 30. September 2013,

September 201

4

Vertragsschluss am:

12. Dezember 2012

Eingang der Selbstdokumentation:

12. Juli 2013

Datum der Vor-Ort-Begehung: 9./10. Januar 2014

Fachausschuss: Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften

Mitglieder der Gutachtergruppe:

Prof. Dr. jur. Axel Benning, Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Bielefeld Willi Kuballa, Amtsleiter Rechtsamt, Leitender Rechtsdirektor Stadt Coburg 2 Prof. Dr. jur. Hendrik Lackner, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- recht an der Hochschule Osnabrück gang Jura (Staatsexamen) res Verwaltungsrecht Prof. Dr. Jürgen Schneider, Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rech- nungswesen an der Fachhochschule Bielefeld Prof. Dr. Stefan Zahradnik, Professor für Öffentliche Betriebswirtschaft, insbesondere Ma-

Bewertungsgrundlage

der Gutachtergruppe sind die Selbstdokumentation der Hochschule Als Prüfungsgrundlage dienen die "Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung geführt. Personenbezogene Aussagen, Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen den der besseren Lesbarkeit nicht vorgenommen. 3 II

Ausgangslage

1 Kurzportrait der Hochschule

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ging am 1. April 2009 aus dem Zusam- menschluss der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) Berlin u nd der Fach- reichen und drei Zentralinstituten das Institute of Management Berlin (IMB), das Fernstudien- institut und das Institut für Verwaltungsmodernisierung und Polizeireform in Mittel- und Osteu- nieur- und Rechtswissenschaften sowie im Sicherheitsbereich angeboten. (LL.M.) sind im Fachbereich 3 "Allgemeine Verwaltung" angesiedelt. Der Studiengang "Recht im Unternehmen" (LL.B.) wird im Fachbereich 4 "Rechtspflege" angeboten. und Public Governance" (M.A.) werden in Kooperation mit der Hochschule für Technik und

Wirtschaft (HTW) Berlin angeboten.

Der Bachelorstudiengang "Public und Nonprofit-Management" ist auf sechs Semester mit 180 ECTS sind auf eine Regelstudienzeit von sieben Semestern mit 210 ECTS-Punkten ausgelegt, die Mas- zeit von vier Semestern auf und sind mit 120 ECTS-

Punkten versehen.

3 Ergebnisse aus der vorangegangenen Akkreditierung

akkreditiert.

Folgende Empfehlungen wurden ausgesprochen:

"Öffentliche Verwaltungswirtschaft" (B.A.) (umbenannt in "Öffentliche Verwaltung" 4 Um nachhaltig und langfristig - auch mit Blick auf die steigenden Studierendenzahlen die den Fachbereich 1 als auch den Fachbereich 2 personell im Bereich der hauptamtlich Leh- Der Hochschule wird empfohlen, die existierenden Verfahren und Maßnahmen zur Quali- wie vorgestellt - durch geeignete Maßnahmen die studentische Beteiligung an der studentischen Lehrevaluation weiterhin steigern. "Recht für die Öffentliche Verwaltung" (LL.M.) Um nachhaltig und langfristig - auch mit Blick auf die steigenden Studierendenzahlen die empfohlen, sowohl den Fachbereich 1 als auch den Fachbereich 2 personell im Bereich der hauptamtlich Leh- Der Hochschule wird empfohlen, die existierenden Verfahren und Maßnahmen zur Quali- wie vorgestellt - durch geeignete Maßnahmen die studentische Beteiligung an der studentischen Lehrevaluation weiterhin steigern. Sobald die erste Studienkohorte den Studiengang durchlaufen hat und entsprechende Erfahrungen vorliegen, sollte der Fachbereich 1 überprüfen, ob der ausgewiesene Work- load den Inhalten und dem Niveau eines Masterstudiengangs angemessen ist und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen. "Rechtsmanagement" (LL.B.) (umbenannt in "Recht im Unternehmen") Um nachhaltig und langfristig - auch mit Blick auf die steigenden Studierendenzahlen die den Fachbereich 1 als auch den Fachbereich 2 personell im Bereich der hauptamtlich Leh- Der Hochschule wird empfohlen, die existierenden Verfahren und Maßnahmen zur Quali- die studentische Beteiligung an der studentischen Lehrevaluation weiterhin steigern. Vom Fachbereich 2 sollte überprüft werden, ob die aufgrund des Gutachterberichts vor- genommen Straffun gen in den ersten Semestern des Studiengangs die Studierbarkeit deutlich verbessert hat. 5

Public Management (B.A.)

lum dargestellt werden. (beispielsweise auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme/durch die Entwicklung eines f- stockung des Literaturbestandes vor allem im Bereich Sozialwissenschaften - zu be- rücksichtigen. Die Wiederholungsregelung in der Prüfungsordnung sollte im Hinblick auf die Vereinbar- keit mit dem Hochschulrecht überprüft werden.

Nonprofit-Management und Public Governance (M.A.)

lum dargestellt werden. (beispielsweise auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme/durch die Entwicklung eines f- stockung des Literaturbestandes - vor allem im Bereich Sozialwissenschaften - zu be- rücksichtigen. Der Umgang mit den Empfehlungen war Gegenstand der erneuten Begutachtung. 6

III Darstellung und Bewertung

1 Öffentliche Verwaltung (B.A.)

1.1 Ziele und Qualifikationsziele

Der Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" ist im Schnittfeld von Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und entspricht damit dem wissenschaftlichen Profil des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung mit seinen Kompetenzen in den Bereichen Verwaltung, Recht und Non-

Profit-Sektor.

Der Bachelorstudiengang qualifiziert als einziger Studiengang in Berlin für den gehobenen nich t- technischen Verwaltungsdienst. Er orientiert sich an den inhaltlichen Vorgaben der Innenminis- terkonferenz vom 24. Juni 2005. Der Studiengang verfolgt in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen das Ziel, den Studierenden ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundla- thoden ihres Studienprogramms zu vermitteln. Zu den angestrebten Qualifikationszielen geh ren neben fachlichen, kognitiven, methodischen und sozialen Kompetenzen insbesondere auch aus wissenschaftlich-methodischer Basis mit dem Schwerpunkt Rechtsanwendung, Kommunika- Wahlprojekts der studentischen Rechtsberatung, das weiterführend seit dem Sommersemester

2013 mit der Beratung in einem Stadtteil-Sozialzentrum angeboten wird, soll das gesellschaftli-

Insgesamt verfolgt der Studiengang einen klar generalistischen

Ansatz mit einem Schwerpunkt

im Bereich der Rechtsanwendung. Das Studium zielt darauf ab, Verwaltungsgeneralisten mit den gehobenen Dienst der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins einzutreten oder in den Verwaltungsdienst) umrissen, aber nicht ausschließend festgelegt. Abgesehen davon, bieten sich 7 i- Der dreizügig konzipierte Studiengang ist auf eine Zulassungszahl von 120 Studierenden für das Studium auf, was einer Auslastungsquote von 130,8 % entspricht. Der Bachelorstudiengang ist Im Unterschied zur Erstakkreditierung zielt die Ausbildung nicht mehr ausschließlich auf eine künftige Beamtenlaufbahn im gehobenen Verwaltungsdienst ab. Studierenden wird nunmehr absolvieren.

1.2 Konzept

1.2.1 Aufbau des Studiums

Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung im Gegensatz zur Erstakkreditierung statt bislang sechs Semester nunmehr sieben Semester und umfasst 210 ECTS-Punkte. Das Studium ist als sechsten Semester statt. Eine Verkürzung der Regelstudienzeit von sieben auf sechs Semester ist gen Abschnitten in die lehrveranstaltungsfreien Zeiten verlegt wird. Die Studieninhalte werden in 23 Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul, bei dem aus drei schreibungen regeln die Inhalte und den Aufbau des Studiums. Die einzelnen Module sind in- haltlich in sich abgeschlossen.

wissen vermittelt. Hierfür werden im ersten Semester die Module "Einführung in die Öffentliche

Verwaltung und das wissenschaftliche Arbeiten", "Politikwissenschaftliche, sozialpsychologische und soziologische Grundlagen", "Verwaltung in der Gesellschaft", "Grundlagen chen Rechts" sowie "Grundlagen wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung" angeboten. Im zweiten Semester erfolgt die Vermittlung des Grundlagenwissens durch die Module "Zivilrecht", "Organisationslehre", "Vertiefung wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung", "Verwaltungs- modernisierung" und "Verwaltungs- und Verfahrensrecht". Im dritten Semester findet das 26- 8 zahnung zwischen Studium und Berufspraxis herzu stellen und das im Studium vermittelte Grundlagenwissen bei konkreten Verwaltungs- und Betriebsaufgaben einzusetzen. Im vierten und fünften Semester werden die erworbenen Kompetenzen aus dem vorherigen Basisstudium mit Modulen, wie "Ordnungs- und Europarecht", "Personalwesen", "Sozialstaat", ren werden die in den ersten drei Semestern erworbenen Kompetenzen mithilfe von zwei Mo- dulen (im vierten Semester "Projektdesign", im fünften Semester "Projektdurchführung") inter- Im sechsten Semester findet das zweite Pflichtpraktikum statt, mit dem die Studierenden die

Laufbahnb

- und Ausland abgeleistet werden, sofern diese einen

Im siebten Semester müssen

die Studierenden die Module "Ethik und Nachhaltigkeit", das einen wesentlichen Blick auf das gesellschaftliche Engagement nimmt, sowie "Schlüsselkompetenzen" Seme ster die Bachelorthesis in Begleitung eines Kolloquiums erstellt, eine mündliche Prüfung beschließt die Bachelorprüfung.

1.2.2 Lernkontext, Modularisierung und Zugangsvoraussetzungen

Das Modularisierungskonzept erfüllt die Vorgaben und ist geeignet, die angestrebten Studien- gangsziele zu erreichen. Die Module sind mit fünf bis sieben ECTS-Punkten bewertet. Das

Semester werden 30 ECTS

nachvollziehbar. Sowohl auf der Internetseite des Studiengangs als auch in einem der Selbstdokumentation bei- gefügten Flyer wirbt die Hochschule damit, dass der Studiengang auch ohne das zweite Praxis- igung im Umfang von 180 ECTS-Punkten absolviert werden kann. Dies ist jedoch nicht weiter in der Prüfungsordnung umgesetzt. Insoweit bleibt es rechtlich bei dem Studiengang mit 210 ECTS-Punkten nach § 4 Abs. 1. Die Hochschule muss dularisiert. Mit Blick auf das Modul Nr. 12 (Ordnungs- und Europarecht), welches mit dem Poli- 9 zeirecht und dem Europarecht zwei miteinander nicht in unmittelbarer Beziehung stehende

Baurechts als einer klassische

inhaltlichen Zuschnitt der Module noch einmal selbstkritisch zu überdenken. Des Weiteren sollte des zugrunde liegenden Sachverhaltes gelegt werden. Dies sollte u.a. auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in den letzten zehn Jahren ihrer Rechte im Ver- waltungsverfahren mehr und mehr bewusst werden und diese auch (mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen) anwaltlich geltend machen. Ist der Sachverhalt sauber ermittelt Wesentlichen mittragen (soweit die anschließende Subsumtion korrekt durchgeführt wurde). gangsrichtung "Öffentliche Verwaltung International" ist nach Sicht der Gutachtergruppe zu begrüßen. Mit einem Lehrangebot von durchschnittlich 20 Semesterwochenstunden im ersten und zweiten Semester sowie im vierten und fünften Semester, drei Semesterwochenstunden in dem Teil des dritten und sechsten (Praxis-)Semesters, der außerhalb der Praxisphase stattfindet, sowie elf Se- der Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit stimmig. Der Studienplan ist inhaltlich und evaluationen validiert. Die vorherrschenden Unterrichtsformen sind Vorlesungen (mit Übungen), Seminare, Projekte und Praktikumsvorbereitende bzw. -nachbereitende Lehrveranstaltungen. Sie werden als dem

Fach angemessen bewertet.

Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen schulen des Landes Berlin (HochschulzulassungsVO). Voraussetzung für den Zugang zum Studi- waltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte oder Sozialversicherungsfachangestellte. 10

1.2.3 Weiterentwicklung des Studiengangs

Nachdem der Studiengang in der Erstakkreditierung noch den Titel "Öffentliche Verwaltungs- r- bunden. Sie steht vielmehr im Einklang mit den Studiengangsinhalten der Studiengang zeich- net sich durch einen Rechtsanteil von mehr als 50 Prozent aus

2.1 Ziele und Qualifikationsziele

Ausweislich der in § 2 der Studien

- und Prüfungsordnung niedergelegten Studiengangsziele soll werden. Die Studierenden sollen dazu ihre Kenntnisse der Rechtsordnung mit ihren geschichtli- chen, gesellschaftlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie ihren europarechtlichen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" der HWR Berlin. Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende

Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen berufsfeldorientierten Schlüsselqualifikationen, wie

o- dischen, sozialen Kompetenzen ten weiterentwickelt werden. Wie im Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" steht den Studierenden auch im Master- keitsentwicklung und das gesellschaftliche Engagement der Studierenden unmittelbar zum Ge- genstand hat. 11 ge mit einem Schwerpunkt im Bereich "Public Management" angeboten werden, ist der Aus- Der Studiengang ist auf eine Zulassungszahl von 40 Studierenden für das erste Fachsemester e- stellt.

2.2 Konzept

2.2.1 Aufbau des Studiengangs

schließlich der Masterthesis vier Semester, die im Rahmen eines Vollzeitstudiums studiert wer- mester verteilen. Die Studieninhalte werden in acht Pflichtmodulen und drei Wahlpflichtmodulen vermittelt. Die Studienordnung sowie die Modulbeschreibungen regeln die Inhalte und den Aufbau des Stud i- ums. Die einzelnen Module sind inhaltlich in sich abgeschlossen. Das erste Semester besteht aus den Pflichtmodulen "Voraussetzung und Han dwerkszeug der "Personalmanagement". Das zweite Semester besteht aus den Pflichtmodulen "Verwaltung s- "Notwendigkeit generell-abstrakter Verwaltungsentscheidungen" und "Notwendigkeit der Ent- scheidung über optimale Handlungs- und Organisationsformen". Im dritten Semester sind ne- ben einem 12 ist der Masterarbeit vorbehalten, die in einem Kolloquium verteidigt wird. Innerhalb des vierten Semesters wird den Studierenden in dem Modul "Thesis-Kolloquium" das methodische Vorge-

2.2.2 Lernkontext, Modularisierung und Zugangsvoraussetzungen

Das Modularisierungskonzept erfüllt die Vorgaben und ist geeignet, die angestrebten Studien- gangsziele zu erreichen. Im ersten und zweiten Semester sind jeweils vier Module zu absolvieren, welche mit fünf bis zehn ECTS-Punkten pro Modul versehen sind. Dabei wird für einen ECTS- angenommen. Im dritten Semester, dem Praxissemester, sind die nebe n dem Praktikum zu ab- solvierenden Module als Veranstaltungen konzipiert, die das 12 Diese zwei Module sind als Blockveranstaltungen organisiert, so dass sich das dritte Semester 12 tung wahrnehmen oder bei einem Anwalt mit einem Schwerpunkt im Bereich des Verwaltungs- rechts.

Das Modulhandbuch weist d

lich Änderungsbedarf hinsichtlich der im Modulhandbuch angegebenen ECTS-Punkte, welche ten Tag der Vor-Ort-Begehung als korrigiert nachgereichte Studien- und Prüfungsplan ist nach- vollziehbar. Jedoch stimmen die Angaben zum Arbeitsaufwand in mehreren Modulbeschreibu n- gen nicht mit den Angaben in diesem Studien - und Prüfungsplan überein und bedürfen unbe- dingt der Korrektur. Mit einem Lehrangebot von durchschnittlich 20 Semesterwochenstunden im ersten und zweiten Semester sowie 14 Semesterwochenstunden in dem Teil des dritten Semester, der außerhalb der innerhalb der Regelstudienzeit abgestimmt. Der Studienplan ist inhaltlich und zeitlich sinnvoll diert. Eine - von den im Rahmen der Vor-Ort-Begehung befragten Studierenden ausnahmslos sehr tungen erst am Nachmittag, also nicht vor 14:00 Uhr beginnt. Dies ist hervorzuheben, da ein Großteil der Studierenden in Teilzeit arbeitet und die Hochschule mit der Verlegung der Vorle- sungszeiten dementsprechend auf die Situation ihrer Studierenden reagiert hat. Teilweise finden Blockveranstaltungen statt, die gelegentlich auch samstags durchgeführt werden. Die im Mas- Übungen, Projekte sowie praktikumsvorbereitende und -nachbereitende Lehrveranstaltungen. Diese entsprechen den Anforderungen des Fachs und den angestrebten Kompetenzen. Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Auswahlordn ung zur Durchführung eines Auswahlver- eine Mindestmenge von 180 ECTS-Punkten erforderlich, die aus einem verwaltungswissen- teil ist dabei mit 50 Prozent angesetzt. 13

2.2.3 Weiterentwicklung

Die im Rahmen der Weiterentwicklung des Studiums vorgenommene Vorziehung von Modul 4 (Personalmanagement) vom 2. Semester in das 1. Semester erscheint aus Sicht der Gutachter schlüssig und gut begründet. Sowohl das erste als auch das zweite Semester weisen dadurch einheitlich vier Module auf. Nachdem die Studienkohorte den Studiengang durchlaufen hat, hat der Fachbereich den i- chen des Abschlusszieles statt. Durch die Reduzierung der benoteten Leistungsnachweise ist im Übrigen der Sicherung der Studierbarkeit Rechnung getragen worden. Die stetige Aus- keiten bereite.

3 Public und Nonprofit-Management (B.A.)

3.1 Ziele und Qualifikationsziele

Der Bachelorstudiengang "Public Management" wird in Kooperation der Hochschule für Tech- nik und Wirtschaft (HTW) Berlin und der HWR Berlin organisiert und durchgeführt. Beide Hoch- schulen h aben ihren Sitz in Berlin. Der Studiengang wird zum Wintersemester 2014/2015 in "Public und Nonprofit-Management" umbenannt. Im Folgenden wird diese Bezeichnung ge- nutzt. Die Zielgruppe des Studiengangs sind Hochschulzugangsberechtigte mit oder ohne

Berufsau

s- bildung, die ein hohes Interesse an Wirtschaft, Politik und Gesellschaft mitbringen und an Ma- Mit dem Studiengang verfolgen HTW und HWR das Ziel, den Studierenden ein Angebot zu grundlegenden Aspekten der Betriebswirtschaftslehre mit Blick auf Nonprofit-Unternehmen und unterbreiten. Die Studierenden erhalten damit eine eher spezialisierte betriebswirtschaftliche men. Durch das Studium sollen die Absolventen sowohl funktionale Karrierewege (z.B. Marke- tung der Studierenden sorgen. Neben der Vermittlung fachlicher, kognitiver und methodischer Kompetenz sind die Vermittlung sozialer Kompetenz, berufsfeldorientierter Schlüsselqualifikati- 14 tigkeit aufzunehmen. Die Anforderungen an die Studierenden sind klar und nachvollziehbar. Die zunehmend intern a- s- verfolgt. Die Etablierung des noch jungen "International Office" dürfte hier einen erfolgverspre- chenden Beitrag liefern.

40 für die HWR und HWR. Der Studiengang nimmt sowohl im Sommersemester 40 Studierende

als auch im Wintersemester 40 Studierende auf. In quantitativer Hinsicht ist dieses Studienang e- bot eher von geringer Bedeutung für beide Hochschulen. Die beteiligten Hochschulen beto nen jedoch, dass das Angebot besondere profilbildende Elemente generiert, weil sowohl die inhaltli- iums gut identifizieren. Die Auslastung des Studienganges war in der Vergangenheit durch die hohe Nachfrage gesichert.

Beteiligten zu erreichen. Die Kriterie

n des Akkreditierungsrates hinsichtlich der Ziele sind erfüllt.

3.2 Konzept

3.2.1 Aufbau des Studiengangs

Der Studiengang umfasst insgesamt sechs Semester (inkl. Praxissemester) und ist mit 180 ECTS-quotesdbs_dbs5.pdfusesText_10