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(2) Es gelten die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Hochschule Hannover (HSH), sofern in dieser Ordnung nicht hiervon abgewichen wird
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der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Betreuende Prüferin: Prof Vollzeit-Studenten müssen bei der Immatrikulation unter Umständen bestätigen, dass sie Hochschule Hannover nein Mittelstands (FHM) Bielefeld ja
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Dezernat III / ZO MA MMI / 06.01.2017 Seite 1 von 7 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) an der der Hochschule Hannover §1 Ge ltungsbereich (1)Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang Medizinisches
Informationsmanagement.
(2)Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 2. enen A uswahlverfahrens vergeben (§ 4). Erfüllen weniger Bewerberinnen und Bewerber di e Zug statt. §2Zugangs
voraussetzungen (1)Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang MMI ist, dass die Bewerberin oder derBewerber
a) Entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem derBologna
gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium i m S tudiengang Medizinisches Informationsmanagement mindestens 210 Credit Points (CP) erworben hat, oder b) an fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat; die Gleichwertigkeit wir d nac (www.anabin.de) festgestellt. müssen Bewerber insbesondere folgende Leistungen nachweisen: -Leistungen im Bereich Informatik und Medizinische Informatik im Umfang von mind. 20 CP -Leistungen im Bereich Medizin und Medizinische Dokumentation von mind. 8 CP-Leistungen im Bereich Statistik, Epidemiologie und klinische Studien von mind. 10 CPNr. 02/2017 vom 31.01.2017Verkündungsblatt der Hochschule Hannover
Dezernat III / ZO MA MMI / 06.01.2017 Seite 2 von 7 fehlenden Leistungen nach Maßgabe eines von der Hochschule festzulegenden deren Bachelorabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, wenn mindestens 150 Leistungspunkte im Falle eines Studienganges mit Gesamtleistungspunktzahl 180 bzw. mindestens 180 Leistungspunkte im Falle eines Studiengangs mit Gesamtleistungspunktzahl Ende des ersten Semesters (31.08) des Masterstudienganges erlangt wird. Das Bachelor- Abschlusszeugnis ist bis zum 30.09. der Hochschule Hannover vorzulegen. Aus den für den Zugang relevanten Leistungen ist eine Durchschnittsnote zu ermitteln, die im