Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und Unfallversicherung
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[PDF] Bayerischer Versicherungsverband Antrag/Versicherungsschein
Antrag/Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und Unfallversicherung für individuelle Betriebspraktika Der Versicherungsschutz gilt nur für Praktika
[PDF] Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und Unfallversicherung
[PDF] Antrag / Versicherungsschein – BLOCKPOLICE – 2008 – Haftpflicht
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Antrag/ Versicherungsschein – BLOCKPOLICE Haftpflicht- und Unfallversicherung für
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[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - ISB
[PDF] Bayern - Gut Aiderbichl
[PDF] bayern - Hochschule Kempten
[PDF] BAYERN - OnlineTri.com
[PDF] Bayern - TU Berlin
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Antrag/Versicherungsschein -
BLOCKPOLICE
Haftpflicht- und Unfallversicherung
für Betriebspraktika undBetriebserkundungen im In- und Ausland
an Haupt-, Mittel- und Realschulen, Gymnasien,300594; 10/15 fe
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Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Antrag/Versicherungsschein- BLOCKPOLICE
Haftpflicht- und Unfallversicherung
für Betriebspraktika und Betriebserkundungen im In- und AuslandKundendaten/Schule (Versicherungsnehmer)
Praktikumsdauer: (einschließlich Ferien, Sonn- und Feiertage)2. Schuljahrespraktikum, max. 1 Schuljahr
Zahlungsweise
Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. Der Versicherungsschutz beginnt ab Praktikumsbeginn, frühestens 1 Tag nach der
Beitragsüberweisung.Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zum angegebenen Praktikumsbeginn, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine Nicht-
Haftpflichtversicherung nach den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika summen begrenzt. Unfallversicherung nach den Versicherungsbedingungen für BetriebspraktikaDieser Antrag/Versicherungsschein gilt ausschließlich für schulische Betriebspraktika und ist nur in Verbindung mit dem Schulstempel gültig.
Lfd. Nr.Lfd. Nr.
15 2637
48
Beitrag einschließlich Versicherungsteuer: (z.Zt. 19%)
Haftpflichtversicherung für
Schuljahrespraktikum je Schüler*
2 ) X=Blockpraktikum/Betriebserkundung je Schüler*
1 ) X=Gesamtbeitrag Haftpflicht
Blockpraktikum/Betriebserkundung je Schüler*
1 ) X=Schuljahrespraktikum je Schüler*
2 ) X=Gesamtbeitrag Unfall
Hinweise
1 2 !Der Antrag gilt in Verbindung mit dem Einzahlungsschein als Ver sic her ung ssc hei n und Ve rsi che run gsn ach wei s. !Versicherungsschutz gilt nur für die Risiken, zu denen der Beitrag eingetragen und bezahlt wurde.Ct.!AnzahlCt.
805
Ct.!AnzahlCt.
805 Ct.!
Ct.!AnzahlCt.
601
Ct.!AnzahlCt.
601 je PersonTodesfall-Leistung10000 Euro für unfallbedingten Tod innerhalb eines Jahres Kosmetische Operationen bis10000 Euro für unfallbedingte kosmetische Ope rationen Kra nk enh aus , R ück tra nsp ort Un fa llt ote r z um Hei mat ort . Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt mitden vereinbarten versicherten, namentlich genannten Personen Dritten zufügen.
EndeBeginn
Postleitzahl
Straße, Hausnummer
Schulart, Name
Ort !Ct.Versicherungsnummer HV 77000/HV 77001
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(gilt nur für die Unfallversicherung) wurde.(StGB) geschützte Daten, wie z.B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen.
sein.1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Der Versicherer führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Er -
pflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen.akt uel le Li ste ka nn auc h i m I nte rn et unt er die nst lei ste r.v kb .de ei nge seh en ode r b ei de r V ers ich eru ngs kam mer B aye rn, Ab tei lun g D ate ns chu tz, 80 530 Mü nch en;
E-Mail: datenschutz@vkb.de, angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste ge-
Mitarbeiter der Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen insoweit von ihrer Schweigepflicht.2. Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen
Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes
Risiko handelt.
wendet.Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheits -
daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet.Ich willige ein, dass der Versicherer meine nach § 203 StGB geschützten Daten - soweit erforderlich - an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu
geben werden.Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen
Voraussetzungen (z.B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über be -
Barbara Schick
80530 München, 01.04.2015
Maximilianstraße 53
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen ein schließlich der Allgemeinen Versicherungs bedingungen sowie die weiteren In for mationen
nach §7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese
bindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an den Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, 80530 München, Telefax: (0 89) 21 60-2714,
E-Mail: service@vkb.de
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang desWiderrufs entfallenen Teil des Beitrags,
wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
der Anzahl der Kalendertage gerechnet vom Versicherungsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs bei uns.Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu-
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusam-
Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe
darf weder vereinbart noch verlangt werden.Besondere Hinweise
recht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung
Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der WiderrufsfristJa Nein
Alle Angaben werden durch meine/unsere Unterschrift Vertragsbestandteil.Für den Fall, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer erfolgen soll, verpflichtet sich dieser die Einwilligung aller
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist die Einwilligung vor Auszahlung an den Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen vorzulegen.
Folgendes gilt nur für die Unfallversicherung:
dem Bundesdatenschutzgesetz, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen, nicht widersprochen hat.Hinweis:
ert eil en.Informationspflicht nach § 7 VVG
Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz in Bezug auf unsere Fragen im Antrag
Ort, DatumSchulstempel und Unterschrift
Ort, DatumSchulstempel und Unterschrift
BITTE VERGESSEN SIE NICHT, KOPIEN DER
BLÄTTER 2 BIS4 AN DEN BAYERISCHEN
VER SIC HER UNG SVE RBA ND ZU SC HIC KEN !
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Dr. Frank Walthes
Übersicht Dienstleister
(Hinweis: Die aktuelle Liste finden Sie unter dienstleister.vkb.de) Gesellschaften, die untereinander Dienstleistungen erbringenVersicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt
Bayerische Landesbrandversicherung AG
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Union Krankenversicherung AG
Union Reiseversicherung AG
Versicherungskammer Bayern Konzern
Rückversicherung AG
SAARLAND Feuerversicherung AG
SAARLAND Lebensversicherung AG
Öffentliche Lebensversicherung
Berlin Brandenburg AG
Ostdeutsche Versicherung AG (OVAG)
Bavaria Versicherungsvermittlungs-GmbH
Consal-Makler-Service GmbH
Consal-Service-Gesellschaft mbH
Consal-Versicherungsdienste GmbH
Consal Vertrieb Landesdirektionen GmbH
Saarland Informatik Service GmbH
Inverso Gesellschaft für innovative
Ver sic her un gss oft war e m bH
VKBit Betrieb GmbH
MediRisk GmbH
Zentrale Abwicklung gleichartiger Aufgaben.
Dies umfasst z.B. die gemeinsame Datenhaltung
(Erhebung, Ver arbeitung und Nutzung von Kundendaten),Post Ein- und Ausgangsbearbeitung,
Bearbeitung von Kundenanfragen, In-/Exkasso.
Dienstleistungen für Datenverarbeitung
Rehabilitationsmanagement
Externe Unternehmen
Dienstleistungsunternehmen für DatenverarbeitungEDV-Dienstleistungen medizinische Gutachter medizinische BeraterBeratung, Rehabilitationsmanagement
ARVATO AGZulagenverwaltung und -abwicklung
Riester Beitragsmeldungen
Deutsche Rückversicherung
General Reinsurance AG
Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG
Rückversicherung
PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. PoolprüfungenInfo Partner KG
Creditreform
infoscore Consumer Data GmbHAuskünfte aus Auskunftsdatenbanken,
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Deutsche Assistance Service GmbH
RehaAssist Deutschland GmbH
Assistance-Leistungen
ProTect Versicherung AG
Cardif Allgemeine Versicherung
Restkreditversicherung,
Gemeinsame Betreuung von Kunden
Combitel GmbHService-Center (z.B. telefonische Auskünfte)Gesellschaftsangaben und Konto siehe Seite 6.
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Mitteilung nach §19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichenAnzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft (BVV AG), Maximilianstraße 53, 80530 München schriftlich nach -
zuholen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
-weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls -noch für die Feststellung oder den Umfang unserer LeistungspflichtVertragszeit entspricht.
2. Kündigung
schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.4. Ausübung unserer Rechte
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Maximilianstraße 53, 80530 München
Haus- und Paketanschrift:
Warngauer Straße 30, 81539 München
Telefon (089) 2160-0, Telefa x (089) 2160-2714
www.versicherungskammer-bayern.deVorstand: Dr. Frank Walthes (Vorsitzender),
Dr. Robert Heene, Klaus G. Leyh,
Barbara Schick, Dr. Ralph Seitz,
Dr. Stephan Spieleder
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Walter Pache
Handelsregister: AG München HRB 110000
Sitz: München
Konto Bayerischer Versicherungsverband:
BayernLB
IBANDE12700500000000024054
BIC BYLADEMMXXX
Versicherungsteuer-Nr.: 9116/802/00337
Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherungen
Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbe-
stimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerk-
male wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach.VersicherungsnehmerZu den Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Versicherungsschein -
BLOCKPOLICE hingewiesen.
BLOCKPOLICE hingewiesen.
I. Allgemeine Versicherungsinformation (§ 1 VVG-InfoV)1. Informationen zum Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft (BVV AG)
Registergericht München HRB 110 000
Maximilianstr. 53, 80530 München
Telefon (089) 2160-0, Telefa x (089) 2160-2714
www.versicherungskammer-bayern.deE-Mail: service@vkb.de
Vorstand:
Dr. Frank Walthes (Vorsitzender),
Dr. Robert Heene, Klaus G. Leyh, Barbara Schick,
Dr. Ralph Seitz, Dr. Stephan Spieleder
Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung und der Versicherungssparte Ver sc hie den e f ina nzi ell e V erl us te sow ie der Be tri eb de r R ück ver - sicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versiche- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag
Bei tra gs un d s ein e Z ahl ung swe is e e ntn ehm en Sie bi tte de m Ant rag . Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw.Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert.
Zahlung und Erfüllung des Beitrags
Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versiche- rungsscheins durch Sie zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags kann zum Verlust desVersicherungsschutzes führen.
Versicherungsleistung
Leistung des Versicherers, entnehmen Sie bitte den AllgemeinenVer si che run gsb edi ngu nge n.
3. Zustandekommendes Vertrags
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des Beitrags.4. Beendigung des Versicherungsvertrags
Der Versicherungsvertrag endet, ohne das es einer Kündigung be- darf.5. Gültigkeitsdauer dieser Information
Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gül tig .6. Anwendbares Recht und Vertragssprache
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsver- Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach §215 Versicherungsver- tragsgesetz (VVG). wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.Beschwerdestelle
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte anIhren/Ihre Betreuer oder direkt an uns.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe 1.) zu richten. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.FNR300594Seite 7von 17 Seiten
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II. Merkblatt zur Datenverarbeitung (Code of Conduct)1.Infor mation zur Verwendung Ihrer Daten
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt im erforderlichen Umfang vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die Prüfung und
Leistungsfall.
2.Code of Conduct (CoC)
Bundesdatenschutzgesetzes und des Versicherungs vertragsgesetzes konkretisieren sowie darüber hinaus daten schutz recht liche Mehrwerte für die
unter Einbeziehung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erarbeitet.Die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern sind den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft beigetreten und
haben sich damit zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Ver haltensregeln finden Sie im Internet unter
Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck der Verhaltensregeln (CoC), eine Liste der Unternehmen unseres Konzerns, die an einer zentralen Daten-
verarbeitung teilnehmen, unser Verfahrensverzeichnis sowie eine Liste der Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten.
machen.Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nur zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der
Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag formlos widersprechen.5.Hinweis- und Inf ormationssystem
Die informa IRFP GmbH (informa insurance risk and fraud prevention GmbH, Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden) betreibt das Hinweis- und
Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS).Betroffene, deren Daten in HIS gespeichert werden, werden darüber informiert. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber
zu erhalten, ob und mit welchen Daten Sie im System gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter
www.informa-irfp.de6.Datenaustausc h mit anderen Versicherern
anderen Versicherern erforderlich werden.Wechseln Sie von einem anderen Kfz-Versicherer zu uns, ist für die Einstufung des Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskovertrags die Vorversicherungszeit maß-
geblich, falls unser Tarif ein Schadenfreiheitssystem für Ihr Fahrzeug vorsieht. Wir sind nach den Regelungen in den AKB über "Auskünfte zum Scha-
denverlauf" berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Weitere Sachverhalte sind in Artikel 16 der Verhaltensregeln beschrieben.