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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH)Fassung Januar 2022

Inhaltsverzeichnis

A.Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

1.Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung?

2.Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die

Rechte aus dem Versicherungsvertrag?

hinzukommender Risiken?

4.Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie

bei einer Beitragsangleichung?

5.Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche

Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten?

6.Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?

7.Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz

ausgeschlossen?

B.Tierhalterhaftpflichtversicherung

8.Welches Risiko ist versichert?

9.Welche Personen sind mitversichert?

10.Welche besonderen Risiken sind mitversichert?

11.Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie als

Halter von Hunden?

12.Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie als

Halter von Reit- und Zugtieren?

13.Welche Regelungen gelten im Ausland?

14.Zeitlich begrenzte Updategarantie

rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- AT). A.Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

1.Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung?

1.1Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall

Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für rung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen der Gesundheit von Menschen) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenver- ursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

1.2Leistungen der Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

2.Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat

die Rechte aus dem Versicherungsvertrag?

2.1Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi-

cherten entsprechend.

2.2Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht

ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die

Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

neu hinzukommender Risiken? der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen. schriften - unser Kündigungsrecht bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs- recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit- haben.

3.3Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken

3.3.1Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu

entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi- chert.

3.3.2Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste-

hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von begrenzt.

3.3.3Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken

- aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führer- schein- oder Versicherungspflicht unterliegen; - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von - Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels

Bohrung errichtet werden oder wurden.

3.4Anzeigepflicht

rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas- Erweiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.

Entstehung.

4.Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben

Sie bei einer Beitragsangleichung?

4.1Beitragsangleichung

4.1.1Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung.

genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi- durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten leistungen. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122

Seite 2 von 5

Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denje-

4.1.1 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den

zahlungen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. folgenden Jahren zu berücksichtigen.

4.2Kündigung nach Beitragsangleichung

Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch werden sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. recht.

5.Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche

Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten?

5.1Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders Gefahr drohend.

5.2Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

5.2.1Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine

Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- tend gemacht werden. abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben sie dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- stücke übersenden. gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.

5.2.4Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal-

oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht.

5.2.5Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend

gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

5.3Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

5.3.1Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/-

verminderung Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz

5.3.2Im oder nach dem Versicherungsfall

einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben.

6.Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?

6.1Begrenzung der Leistungen

fang der vereinbarten Versicherungssummen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere

6.1.2Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere

rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.

6.1.4Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi-

cherungssummen angerechnet.

6.1.5Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem

Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos-

Ansprüche.

und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche- rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor- schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum

Zeitpunkt des Versicherungsfalles.

Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren- tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver- bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.

6.1.7Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-

spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste- nicht aufzukommen.

6.2Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall?

rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen

Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.

6.2.2Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren

wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs-

Verteidigers.

Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122

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6.2.3Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe-

bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir

6.3Abtretungsverbot

Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung

7.Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge-

schlossen? Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der

Leistung.

7.3Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge-

genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.

7.4Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrau-

rung der Leistung.

7.6Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender

Ersatzleistungen.

geführt haben.

7.8Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über

den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.

7.9Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer

7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten.

7.10Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel-

ben Versicherungsvertrages.

7.11Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben

Versicherungsvertrages.

partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch

Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).

7.13Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn

werden müssen.

Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt:

- bei Ihnen durch Mitversicherte - bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte verursacht wurden.

7.14Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.

mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungs- vertrages sind.

Sachen.

7.17Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der

Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. wasserspiegels) - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen elektronischen Datenaustausch. rechtsverletzungen. gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt

7.24.1Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für

Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.

7.24.2Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage

an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.

7.24.5Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise-

veranstaltung.

7.24.6Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,

schlagung. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.

7.24.8Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-

rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder

Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.

rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.

7.24.11Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder

Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung. Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- - Ein- und Aussteigen, - Be- und Entladen, - Betanken und Aufladen, - Reparatur, Wartung und Reinigung.

B.Tierhalterhaftpflichtversicherung

8.Welches Risiko ist versichert?

Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Tierhalterhaftpflicht (SVPS-TH) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im aktuellen Versiche-

Tierhaltung.

9.Welche Personen sind mitversichert?

9.1Tierhüter

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er

9.2Reitbeteiligter (soweit vereinbart)

Nicht versichert, aber gegen besondere Vereinbarung versicherbar, ist die gesetzliche Haftpflicht des Reitbeteiligten. Eine Reitbeteiligung liegt vor, wenn neben dem Halter oder Besitzer eines Reittieres eine Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122

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dritte Person ein für eine bestimmte Dauer vereinbartes Nutzungsrecht an dem Reittier ausübt. Abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.12 sind Ansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie eingeschlossen. Die Reitbe- teiligten müssen im Versicherungsschein namentlich genannt sein. Erlangt der Reitbeteiligte Versicherungsschutz aus einem anderen rungsschutz aus diesem Vertrag.

10.Welche besonderen Risiken sind mitversichert?

10.1Deckakte

Versichert sind Haftpflichtansprüche aus ungewollten Deckakten.

10.2Hundewelpen und/oder Fohlen

Versichert sind Hundewelpen und/oder Fohlen des im Versicherungs- schein bezeichneten Tieres im Rahmen der Risikoerweiterung nach

Monaten.

10.3Ansprüche nach § 110 Sozialgesetzbuch VII

buch VII sind mitversichert.

10.4.1Umfang

ges bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder mungswidrig erfolgt ist. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit- punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von lungsrisiko).

Umweltschaden ist eine

Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15, ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflich- ten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.

10.4.4Rettungskosten

Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab- wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur, so gilt dies nicht als Weisung unsererseits. Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade- nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid- bar angesehen werden durfte. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver- besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue- Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem dieser Kosten verpflichtet sind.

10.4.5Ausschlüsse

10.4.5.1Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Personen

(Sie oder Mitversicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen gungen herbeigeführt haben. lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene

Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.

schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder

11.Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie

als Halter von Hunden?

Deckungsstufen Komfort und Top)

der vereinbarten Versicherungssumme - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter aus der geliehenen, gepachteten oder geleasten Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus, Schiffskabine, Schlafwagenab- teil, fest installierter Wohnwagen, Campingcontainer). Ausgeschlos- eintrittspflichtig ist; - Hundeschlitten, ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus tigkeit des Hundeschlittens liegt; ngern, Luft- und Wasserfahrzeugen. Sie gleichzeitig eine Privathaftpflichtversicherung bei der

SV SparkassenVersicherung besteht.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen: der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann

11.2Ausfalldeckung Tierarzt (gilt nur für die Deckungsstufe Top)

Wird der im Versicherungsvertrag benannte Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann der Halter des fremden Hundes nicht in An- spruch genommen werden, weil er nicht mit zumutbarem Aufwand zu aus einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, ersetzen wir Ihnen die

11.3Schadenersatzausfall-Deckung (gilt in den Deckungsstufen

Komfort und Top)

gegenüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH) Fassung Januar 2022 / 23-713-0122

Seite 5 von 5

11.3.1Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder Ihr Hund von Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Umfang dieses Vertrages. Werden Sie oder Ihr Hund von einem frem- satzpflichtige Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden

11.3.2Leistungsvoraussetzungen

Wir sind Ihnen gegenüber leistungspflichtig, wenn die nachfolgenden

Voraussetzungen erfüllt sind:

vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Europa Titel binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel

Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen, dass

- eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadener- - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.

11.3.3Umfang der Schadenersatzausfall-Deckung

maximal bis zur Versicherungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich nen erstreckt. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine

Rechte aus diesem Vertrag zu.

11.3.4Ausschlüsse

- Kosten der Rechtsverfolgung; - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde- rungsübergangs; - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendun- gen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vor- gebracht oder eingelegt wurden; Der gleichartige Versicherungsschutz aus einer SV PrivatSchutz-

11.4Welche weiteren Risiken sind versichert?

-private Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z.B. Hunderen- und -prüfungen sowie den Vorbereitungen hierzu; - tierische Ausscheidungen; - aus der gelegentlichen nichtberuflichen/nichtgewerblichen Nutzung als Therapie- oder Besuchshund, als Rettungs- oder Suchhund, sowie

12.Welcher besondere Versicherungsschutz besteht für Sie

als Halter von Reit- und Zugtieren?

12.1Unentgeltliche Kutschwagenfahrten

Versichert ist die Durchführung von unentgeltlichen Kutschwagenfahr- ten.

12.2Reitturniere, Geschicklichkeitswettbewerbe und Reiterspiele

Versichert ist die Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswett- bewerben (z. B. Voltigieren) oder Reiterspielen. stufe Top) Pferdeboxen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnut-

13.Welche Regelungen gelten im Ausland?

Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaaten staaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im übrigen Ausland gilt je De- ckungsstufe Folgendes: Top 5 Jahre, Komfort 5 Jahre, Basis 1 Jahr. unserem Geldinstitut angewiesen haben.

13.1Kautionszahlung im Ausland

Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oderquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32