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Bayerisches Staatsministerium des

Innern, f¸r Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, f¸r Bau und Verkehr

80524 M¸nchen

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 80539 M¸nchen

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.) °ˆ¸ßy

Per E-Mail

Regierungen

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter M¸nchen

ID1-2244-1-14 Herr Seisenberger 18.09.2017

Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

089 2192-2734 / -1-2734 OD 367 Andreas.Seisenberger.@stmi.bayern.de

erwehrwesensnK unlagen: - ANBest-K (Stand: 01.01.2017) - Antragsformular (Anlage 3 zu den FwZR) - Verwendungsbest‰tigung (Anlage 4 zu den FwZR) - Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr (i. d. F. des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 10.09.2016) - 'bereinstimmungserkl‰rung (elektronisch ausf¸llbar)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines befristeten Sonderfˆrderprogramms wird f¸r die Angehˆrigen der Jugendfeuerwehren in Bayern (im Alter zwischen 12 und 18 Jahren) die Aus- stattung mit Jugendschutzbekleidung gefˆrdert. Diese Fˆrderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer. Im Hinblick auf die demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist die Nachwuchsgewin- nung von ¸berragender Bedeutung f¸r die dauerhafte Sicherstellung eines effekti- ven abwehrenden Brandschutzes und einer ausreichenden technischen Hilfeleis- tung durch die Feuerwehren. Mit dem Fˆrderprogramm werden die Gemeinden bei der Nachwuchsgewinnung unterst¸tzt. - 2 - Die Fˆrderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verf¸gbaren Haus- haltsmittel. daK "egenstandKderKzˆrderungWKzˆrdervoraussetzungen Im Rahmen dieses Sonderfˆrderprogramms sind f¸r den Ausbildungs- und 'bungsdienst der Angehˆrigen der Jugendfeuerwehren folgende Beklei- dungsteile fˆrderf‰hig:K K o Blouson K o Hose als Latzhose oder Rundbundhose K o Jugendfeuerwehr-Schutzhelm K F¸r Angehˆrige der Jugendfeuerwehr, die bereits mit diesen (u. a in Nr. 3.2 der Richtlinien zur Durchf¸hrung der Jugendleistungspr¸fung f¸r die Feuer- wehren Bayerns bzw. Nr. 3.4.1 der Wettbewerbsordnung f¸r den Bundes- wettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr f¸r die Teilnahme an Landes- und Bundesleistungswettbewerben verbindlich vorgeschriebenen) Beklei- dungsteilen ausgestattet sind, sind dar¸ber hinaus fˆrderf‰hig: K o 'berjacke zum 'bungsanzug K o SchuhwerkK K Voraussetzung f¸r eine Fˆrderung ist, dass die beschafften Bekleidungsteile die Anforderungen und Vorgaben der Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr (in der jeweiligen Fassung, derzeit i. d. F. des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 10.09.2016) - siehe Anlage - erf¸llen.

F¸r das Schuhwerk gilt Folgendes:

Gefˆrdert wird festes geschlossenes Schuhwerk mit gutem Halt, das den Fuß gegen ‰ußere, sch‰digende Einwirkungen und gegen Ausrutschen sch¸tzt. Diesen Anforderungen entsprechen im Sinne dieses Sonderfˆrder- programms nur Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 mit Zehen- schutz, Durchtrittsicherheit und Profilsohle, mindestens Schuhform B (Stiefel niedrig), also Schuhe mindestens knˆchelhoch mit deutlich sichtbarem Ab- satz. - 3 - Das Vorliegen der qualitativen Fˆrdervoraussetzungen ist durch Abgabe ei- ner 'bereinstimmungserkl‰rung (siehe Anlage) zu belegen. K eaK zˆrderverfahrenWKuusnahmeKvomKVerbotKdesKvorzeitigenK'aßnahmeZ beginns K

2.1 F¸r das Fˆrderverfahren gelten die einschl‰gigen fˆrder- und haushalts-

rechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften f¸r Zuwendungen des Freistaats Bayern an kommunale Kˆrperschaften - VVK -, Anlage 3 der VV zu Art 44 BayHO), soweit sich aus den nachste- henden Regelungen nichts anderes ergibt.

2.2 Antragstellung, Nachweis der Verwendung, Bewilligung und Auszahlung

der Fˆrdermittel erfolgen nach Durchf¸hrung der Beschaffung durch die Kommunen. Die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbe- ginns gilt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, f¸r Landesentwicklung und Heimat f¸r die im Rahmen dieses Sonderfˆrder- programms beschaffte Feuerwehr-Jugendschutzbekleidung generell als erteilt (vgl. Nr. 1.3 Satz 2 VVK).

2.3 Antr‰ge auf Fˆrderung der Jugendschutzbekleidung werden nach erfolgter

Beschaffung mit dem Antragsformular (Anlage 3 zu den Feuerwehr- Zuwendungsrichtlinien -FwZR-) unter gleichzeitiger Beigabe der Verwen- dungsbest‰tigung (Anlage 4 zu den FwZR) bei den Regierungen einge- reicht. Der untragKnachKunlageKf zu den FwZR muss ggf. auf einem gesonder- ten Blatt im 'brigen folgende Angaben enthalten:K o "esamtzahl der zeuerwehranw‰rter bei den Feuerwehren der Kom- mune, o unzahlKder zeuerwehranw‰rterW f¸r die mit dem vorgelegten Antrag eine Fˆrderung beantragt wird. Aus Vereinfachungsgr¸nden sind alle w‰hrend eines Jahres von einer Kommune erfolgten Beschaffungen von Bekleidungsteilen f¸r die Jugend- - 4 - feuerwehr in einem Antrag mit Verwendungsbest‰tigung zusammenzufas- sen. Der Verwendungsbest‰tigungKnachKunlageKg zu den FwZR sind Kopien der Rechnungen ¸ber die beschafften Bekleidungsteile beizulegen. Aus diesen Rechnungskopien muss die Art und die jeweilige Anzahl der be- schafften Bekleidungsteile ersichtlich sein.KZudemKhabenKdieK"emeindenK mindestens den Anforderungen und Vorgaben der Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr (in der jeweiligen Fassung, derzeit i. d. F. des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 10.09.2016), bzw. bei Schuhwerk den unter Nr. 1 dieses Sonderfˆrderprogramms genannten An- forderungen entsprechen.

2.4 Die Vorlage eines Finanzierungsplans und einer fachlichen Stellungnahme

des zust‰ndigen Kreis- bzw. Stadtbrandrats sind ebenso wie die Zuleitung eines Abdrucks des Antrags an die Rechtsaufsichtsbehˆrde nicht erforder- lich. faK zˆrderumfangWKvewilligungWK‰achweisKderKVerwendung Zuwendungsberechtigt sind die Gemeinden f¸r die aktiven Feuerwehranw‰r- ter ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Pro aktivem Feuerwehranw‰rter erfolgt im Zeitraum der Laufzeit des Sonder- fˆrderprogramms nur eine einmalige Fˆrderung in Form eines Festbetrags vonKhcKyURˆa Um die Fˆrderung zu erhalten, m¸ssenKRechnungskosten je aktivem Feuer- wehranw‰rter, f¸r den die Fˆrderung beantragt wird, in Hˆhe von mindestens

100 f¸r Bekleidungsteile nach Nr. 1 dieses Sonderfˆrderprogramms nach-

gewiesen werden. Zust‰ndig f¸r Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung sind die Regierun- gen. - 5 - Im Zuwendungsbescheid ist f¸r die beschafften Bekleidungsteile eine Bin- dungsfrist (Nr. 4.2.3 VVK) von f¸nf Jahren festzulegen; die ANBest-K (Nr. 5.1. VVK) sind mit Ausnahme der Nrn. 1.3.2, 1.4, 3.2 mit 3.4, 6.1.1, 6.3 mit 6.3.9 zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids zu machen. F¸r die Bewilligung und Auszahlung sind die vom Staatsministerium des In- nern, f¸r Bau und Verkehr zur Fˆrderung von Beschaffungen f¸r die Feuer- wehren zu diesem Zweck gesondert zugewiesenen Ausgabemittel aus Kap.

03 23 Tit. 883 01-7 zu verwenden.

K gaK xauerKdesKzˆrderprogramms Das Fˆrderprogramm ist vom cdadcaecdjKbis zum fdadeaececKbefristet. Zur Abrechnung von bis zum 31.12.2020 beschafften Jugendschutzausr¸stun- gen (-es gilt das Bestelldatum-) kˆnnen die Fˆrderantr‰ge mit Verwendungs- best‰tigung noch bis sp‰testens 31.03.2021 bei den Regierungen vorgelegt werden.K

SStandKcdacdaecdjTKzuKunterrichtenaK

Dar¸ber hinaus bitten wir, uns im Rahmen der Haushaltsmittelanforderung f¸r

2018 bis zum 20.01.2018 mitzuteilen, wie viele Zuwendungsantr‰ge 2017 (mit wie

vielen Ausr¸stungen) gestellt wurden. Die Zuweisung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Sonderfˆrderprogramms erfolgt im Rahmen der Mittelzuweisung bei Kap. 03 23 Tit. 883 01.

Mit freundlichen Gr¸ßen

G¸nter Schuster

Ministerialdirektor

¸erKyZ'ailKSmitKunlagenTK

Bayer. St‰dtetag

Prannerstraße 7

80333 M¸nchen

Bayer. Landkreistag

Kardinal-Dˆpfner-Straße 8

80333 M¸nchen

Bayer. Gemeindetag

Dreschstraße 8

80805 M¸nchen

Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Carl-von-Linde-Str. 42

85716 Unterschleißheim

jeweils mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen.

Anlage 3

Antrag

1. Antragsteller

2. Maßnahme

3. Maßnahmebeginn

4.Kosten

- 2 -

Folgende Zuwendungen werden beantragt:

Andere/r Zuwendungsgeber: €

Spendengeber: €

Anzahl der aktiven Feuerwehrdienstleistenden

Angabe des Typs, des Baujahrs und des Zustands des Fahrzeugs/der Fahrzeuge (ggf. auf gesondertem Blatt)

a) Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum des Antragstellers:

Ja Nein

b) Die erforderlichen Unterlagen Übersichtsplan (Maßstab 1 : 5.000), Lageplan (Maßstab 1 : 1.000) und

auvorhabens prüfbar nachweisen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), sind diesem Zuwendungsantrag beigefügt. Die Einrichtung soll von folgenden Feuerwehren genutzt werden: a) mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vor der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn/zur vorzeitigen

Beschaffung begonnen wird,

s übermittelt wurde (soweit diese nicht selbst Die Stellungnahme des Kreisbrandrats/Stadtbrandrats/Leiters der Berufsfeuerwehr liegt bei. wird nachgereicht.

Unterschrift

Dienstsiegel

Anlage 4

2. Maßnahme

3. Sachlicher Bericht

4. Zahlennachweis

ohne - 2 -

Zuwendungszwecks verwendet.

- Die im Zuwendungsbescheid genannten Bedingungen und Auflagen wurden eingehalten. (Soweit Zuwendungen bereits ausbezahlt wurden:) Die Zuwendung wurde innerhalb der Verwendungsfrist verwendet:

Ja Nein

Die durch die Überschreitung der Verwendungsfrist nach Art. 49a BayVwVfG anfallenden Zinsen von 6 v. H. p. a.* liegen unterhalb der Bagatellgrenze von 250 €**:

Ja Nein

rend der im Zuwendungsbescheid (einschließlich Nebenbestimmungen) festgelegten Aufbewahrungs- frist jederzeit zum Zwecke der Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof eingesehen oder zur Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden. tigung der Beweis für die zweckentsprec hende und fristgerechte Verwendung obliegt. - Beladeliste

Bei Tragkraftspritzen

- Formblatt für den Technischen Prüfdienst - Beladeplan des Herstellers angefordert werden:

Bei Beschaffungen:

- Angebotsspiegel - ggf. Nachweis der EU-weiten Ausschreibung

Bei Baumaßnahmen:

- Sachbuchauszüge - Vergabeunterlagen nach VOB/A und VOL/A

Unterschrift

Dienstsiegel

** Änderung der VVK Nr. 8.8 zu Art. 44 BayHO zum 01.01.2017: Zinsen sind nur zu erheben, wenn der Gesamtzinsanspruch 500 € übersteigt.

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NDN009.

3-09-3

Aus PVC-beschichtetem Gewebe, Farbe Leuchtorange (RAL 2005), L‰nge ca. 80 cm. Mit Druckknopf-

verschluss, zwei seitlichen Taschen mit Patte, Kapuze und Winterfutter. Auf dem R¸cken mit der Auf-

schrift "JUGENDFEUERWEHR". Die 3/4-lange 'berjacke hat nachfolgende Ausf¸hrung:

Rumpf: 3/4-lange Jacke in sportlicher Form, mit Kordelzug in Taille und Saum. Passe (aus Oberstoff 1)

schluss (PK 80) bis zum Kragenende, der zus‰tzlich mit einer 'berdeckungsblende bis Kragenansatz-

naht mit 4 Klettverschl¸ssen abgedeckt ist. Zum Anbringen von Namensstreifen ist auf dem linken Vorderteil (herzseitig) ein Flauschband von 2,5 x 12 cm in blau aufgen‰ht. Auf dem R¸cken sind zwei Flauschb‰nder zur Aufbringung eines Reflexr¸ckenschildes (ca. 8 x 40 cm) angebracht.

Unterhalb der Flauschb‰nder f¸r das Namensschild kann ein Stoffabzeichen mit dem Logo der jewei-

ligen Landes-Jugendfeuerwehr angebracht werden. Taschen:In der Passenansatznaht befindet sich auf beiden Seiten eine verdeckt eingearbeitete

Reißverschlusstasche, die seitlich verriegelt ist. Die seitlich eingearbeiteten Leistentaschen haben in

allen Grˆßen eine Eingriffweite von 16 cm, sind mit einer Patte (18 x 6 cm) ¸berdeckt und sind mit

Klettverschluss verschließbar und zus‰tzlich seitlich nochmals "verriegelt". Kragen:Stehkragen mit eingearbeiteter dreilagiger Kapuze. Kragen mit Klett verschließbar. Auf dem linken Außenkragen ist ein Kragenriegel aufgesteppt. (Kragenhˆhe: ca. 8 cm). Isolationsfutter:Das austrennbare Futter kann einzeln als Fleeceweste oder Fleecejacke mit Rollikra- gen (Kragenfutter: ca. 6,5 bis 7 cm) getragen werden. Diese Weste oder Jacke ist mit einem durchge- henden Wendereißverschluss auszustatten. Auf beiden Vorderteilen ist seitlich eine Einschubtasche

aufgesteppt. Auf dem R¸cken sind zwei Flauschb‰nder f¸r das R¸ckenschild (ca. 8 x 40 cm) aufge-

steppt. Farbe RAL 5013. Grˆßen: Gem‰ß DIN 13402 f¸r Kinder und Erwachsene.

Qualit‰ten:

Oberstoff 1: 65 % PES / 35 % Co, Farbe RAL 2004

Gewicht ca. 250 g/m

2 , mit wasser- und schmutzabweisender Fluor-Carbonausr¸stung

Oberstoff 2: 65 % PES / 35 % Co, Farbe RAL 5013

Gewicht ca. 250 g/m

2 , mit wasser- und schmutzabweisender Fluor-Carbonausr¸stung

Fleece-Innenweste/-jacke:

100% Polyester-Micro-Spezialfaser, ca. 240 g/m

2 , beidseitig geraut, pilligarm

Reflexstreifen:

Ein 5 cm breiter Streifen, Farbe Silber, soll den Leistungsanforderungen der EN 471 entsprechen und eine gute Haltbarkeit bei Haushaltsw‰schen bis 60 °C aufweisen. naht angebracht.

N‰ssesperre:

Zus‰tzlich zur Normalausf¸hrung kann die 'berjacke als hˆherwertige Ausf¸hrung mit einer wasser-

dichten N‰ssesperre (Membrane) versehen werden (Pr¸fung nach ISO 20811, Dichtigkeit an N‰hten).

Diese Richtlinie ist entstanden aus der Einf¸hrung eines einheitlichen 'bungsanzuges der Deutschen

Jugendfeuerwehr im Jahr 1965. Sie wurde am 15.03.2003 und 18.11.2011 durch den Deutschen

Jugendfeuerwehrausschuss ge‰ndert.

Diese Fassung wurde durch die Delegiertenversammlung der Deutschen Jugendfeuerwehr am

10.09.2016 in Berlin beschlossen.

*Das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr ist eine eingetragene Marke. Herstellung nur mit

Genehmigung des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH gestattet.

DEUTSCHE JUGENDFEUERWEHR

Helfer in der Jugendfeuerwehr9-2016

6.2 'berjacke zum

'bungsanzug6. Winter- und/oderWetterschutz bekleidung

6.1 Jugendfeuerwehr-

Parka An

Stadt/Gemeinde/MarktName

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