12 déc 2019 · Für Wohnprojekte relevante Rechtsformen 2 Besteuerung des Unternehmens Besteuerung von Gewinnzuweisungen an die Mitglieder
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Gemeinschaftlich Wohnen -
Wie organisieren und finanzieren?
Rechtsformen und FinanzenGemeinschaftlich Wohnen Teil 2 12.12.19Bernd Müller, Conny Müller
Überblick
1.Für Wohnprojekte relevante Rechtsformen
3.Finanzierung
5.Arbeitspunkte bis zur Finanzierungszusage einer Bank
Welche Rechtsform ist die richtige?
Die Projektziele bestimmen, welche Rechtsform passt.Erster Schritt daher: Festlegung der Projektziele
Zweiter Schritt:Wahl der Rechtsform und Ausarbeitung desGesellschaftervertrages
Mitglieder.
im Besitz eines Einzelnen (WEG) ist, im Besitz einer Gruppe bestimmter Personen (GbR, KG) ist, oder nicht an Personen gebunden ist (Genossenschaft; GmbH) Für die Wahl der Rechtsform relevante Projektziele Soll es ǀerbindliche Ziele (eine "Verfassung͞) geben͍ Wer bestimmt über die Auswahl neuer Bewohner? Soll es hierfür Kriterien (z.B. Quoten für Altersgruppen) geben?
Sollen Gewinneerzielt werden?
Wertsteigerungen?
Was noch zu beachten ist
Wie ist die Haftunggeregelt?
Verwaltungsaufwand(Anforderung an Buchhaltung, ggf. Prüfung)Aufwand bei Mitgliederwechsel
Besteuerungdes Unternehmens
Besteuerung von Gewinnzuweisungen an die MitgliederSteuerliche Aspekte
Standard-Abschreibung von 2 % pro Jahr
Steuerliche Verlustanrechnung für die MitgliederVerlustzuweisungen gibt es
nur bei Personengesellschaften(GbR, KG, Stille Beteiligungen) nicht bei Beteiligungen an juristischen Personen (Genossenschaftseinlagen; GmbH)Besteuerung von Rücklagen
Rücklagen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen sind als Gewinn zu versteuern.Befreit sind nur steuerbefreite Genossenschaften.
Für Wohnprojekte relevante Rechtsformen
WEG, WEG & GbR
GbRGenossenschaft
GmbH und Co KG
Mietwohnprojekt in Kooperation mit einem Investor
(Wohnungsunternehmen, Genossenschaft)Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Aufteilung eines Objektes (z.B. MFH) in Einzeleigentumdurch Individuelle Finanzierungnach Miteigentumsanteilen, individuelle Haftung, individuelle Verfügung, individuelle Renditeerwartung Zustimmung bei Verkauf und Vermietung kann vereinbart, aber nur in deren grundbuchlich gesichertem Ankaufsrecht zu einem festgelegten Preis (z.B. Verkehrswert nach Gutachterausschuss) oder über eineErbbaurechtskonstruktion.
Eigentümerversammlung entscheidet über das Gemeinschaftseigentum Integration von Mieternerfordert Kombination mit anderer Rechtsform (z.B. GbR) oder private Vermietung (Nachbarn sind ggf. Vermieter). GbR GbR besitzt die Wohnungen als Gemeinschaftseigentum(Selbstnutzer- GbR, Vermieter-GbR, gemischte GbR) und kann Kredite aufnehmen geteilte Wohnungsgrundbücher.Aufrechterhaltung des gemeinsamen Eigentums.
Anspruch auf "angemessene Abfindung͞ bei Kündigung; Durchsetzbarkeit einer wertbegrenzten Abfindung ist umstritten. Konsensprinzip; Mehrheitsprinzip durch Gesellschaftervertrag festlegbar Besteuerung: Gewinne und Verluste werden dem einzelnen Mitglied zugeordnet. (Instandhaltungsrücklagen unterliegen Gewinnbesteuerung.) GbR legen. Banken akzeptieren deshalb nur eine begrenzte Mitgliederzahl.Vermietung.
Bewertung:
GbR -eine Rechtsform für kleine Gruppen
Genossenschaft -Prinzipien
Eigentümer ist die Genossenschaft(kein privater Zugriff aufWertsteigerungen)
Demokratieprinzip: Ein Mitglied -eine Stimme.
(Gewinne werden von den wohnenden Mitgliedern bezahlt) werden nominal zurückgezahlt.Finanzierung auszubezahlender Wertsteigerungen.)
Das Nutzungsentgeltorientiert sich an den Kosten(nicht am Markt).Genossenschaft -Finanzierung
Jedes Mitglied zahlt eine Pflichteinlage für die Mitgliedschaft Flexible finanzielle Beteiligung -Flexible NutzungsentgelteGenossenschaft.
(Steigert Kreditwürdigkeit, nützt dadurch den Ärmeren). (eingesparte Aufwendungen für Kredite) Absenkung des Nutzungsentgelts bis auf die Nebenkosten + AbschreibungGenossenschaft-rechtliche Aspekte
In der Satzung regelbar: Unternehmensziele, Regeln, Pflichten. Vermietung nur an Mitglieder, somit Bindung aller Bewohner an dieSatzung.
Doppelte Buchführung und Jahresabschluss zwingend. Geringere Anforderungen für die Aufnahme von Nachrangdarlehenvon Mitgliedern (Anlegerschutzgesetz, Kreditwesengesetz) Genossenschaftsmitglieder haftenmaximal mit ihrer Einlage. (Nachschusspflicht bei Insolvenz nur, wenn in Satzung vorgesehen) Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand, AufsichtsratVerbund von Hausprojekten, mit dem Ziel
-einen Solidartransfer zwischen etablierten und neuen Hausprojekten zu organisieren. Die Hausgemeinschaft organisiert sich über einen Verein. Der Verein hat die Mehrheit im der Hausbesitz-GmbH. Er trifft alle Entscheidungen, für die kein Vetorecht des Syndikats besteht.Hausverein
Wohnprojekt
Syndikat
Verein
Syndikat
GmbHHausbesitz-
GmbH einzigerGesellschafter
Vetorecht bei
Hausverkauf,
Ergebnisverwendung
Einlage͗ 12.500 Φ
Selbstverwaltung
Einlage͗ 12.500 Φ
Mitglied
Eigentümerin
Rechtliches Konstrukt
Mietshaussyndikat Finanzierung
Zentrales Finanzierungsprinzip:
Priǀate Nachrangdarlehen bzw. "Direktkredite͞Was sind "Direktkredite͍͞
Nicht grundbuchlich gesicherte Darlehen von
Projektmitgliedern und Externen mit einem qualifiziertenRangrücktritt. (also nicht nur die Banken, sondern auch Lieferanten, Handwerker) Der Solidarbeitrag jedes Projekts steigt jedes Jahr von10 Cent/m² und Monat um 0,5 % der Vorjahreskaltmiete an.
Daraus werden z.B. finanziert:
-Einlagen in neue Projekt-GmbHs -Beratung von Projekt-Initiativen -ÖffentlichkeitsarbeitAnforderungen an Hausbesitz-GmbH
Doppelte Buchführung, Jahresabschluss zwingend.Kommanditgesellschaft mit GmbH
Hoher Gestaltungsspielraum:
Struktur:
Buchführung und Jahresabschluss für GmbH und für KG erforderlich.GmbHKommanditisten
Mitglieder des Wohnprojekts
GmbH & Co KG
Eigentümerin
GmbH& Co. KG
Wohnung verbunden werden (vom Kommanditist auch vermietbar).Alternativ ist die KG Vermieterin der Wohnungen.
Eine Festlegung der Verkaufsbedingungenfür den Kommanditanteil auf den (Anteil am Stammkapital plus offene Rücklagen plus Bilanzgewinn)Steuer
Keine Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Anteils.
Gesellschafter sind über ihre Anteile an Gewinnen und Verlusten beteiligt. Mietwohnprojekt in Kooperation mit "Inǀestor͞Ein Investor übernimmt die Bauherrnschaft.
Die Gruppe kann organisiert sein als:
Verein
GbR Hausgemeinschaft der Genossenschaft mit eigenen RechtenTraditionsgenossenschaft; Wohnungsunternehmen
(z.B. bauverein AG, GSW, Ökogeno) Dachgenossenschaft mit teilautonomen HausgemeinschaftenSatzung regelt Kompetenzen, Rechte und Pflichten
Von zentraler Bedeutung: Kooperationsvereinbarung
Regelung der Rechte und Pflichten der Gruppe und ihrer Mitglieder gegenüber dem Investor. Mietwohnprojekt in Kooperation mit "Inǀestor͞Vorteile in Bezug auf
Eigenkapitalbedarf und Finanzierung
Projektmanagement
Risikoausgleich
Langfristig: Unterstützung neuer Projekte bzw. billigere EinstiegsmietenNachteile: Autonomieverlust
Instandhaltung
KfW-Wohneigentumsprogramm (Zinsgünstiges Darlehen)Hessen-Darlehen Familien
Kindern; bis 145.000 Φ; 0,89 %; 20 J. Zinsb.)
Baukindergeld (bis 31.12.20; 12.000 ΦͬKind)
Gemeinschaftliche bewohnergetrageneWohnprojekte
Hessen-Darlehen: 50 % der Haushalte müssen Einkommensgrenzen Erwerb von Genossenschaftsanteilen: KfW-Kredit 134; zinsgünstigesDarlehen (bis zu 50.000 Φ)
85 % der Finanzmittel kommen von der Öffentlichen Hand
Kredite mit sehr niedrigen Zinsen, ggf. BaukostenzuschüsseAntragstellung über die Kommune
Belegung erfolgt über die Kommune (keine freie Vermietung) Vermietung nur an Mieter innerhalb der Einkommensgrenzen15 % muss der Bauherr als Eigenkapital beisteuern (z.B. Genossenschaft)
einen GLS-Bürgenkredit (Kommune besitzt das Belegungsrecht über das Wohnungsamt)Kosten und Finanzierung
Kosten
Grundstück mit Nebenkosten
Baukosten + Baunebenkosten
Bauzeitzinsen
Finanzierung
Eigenkapital
Geld der zukünftigen Bewohner/innen
Eigenkapitalersatz
Private Nachrangdarlehen von Externen
BürgengemeinschaftGLS-Bank
Fremdkapital (Grundbuchlich gesichert)
Bankdarlehen
Kosten
laufende Ausgaben MieteKredite
Kosten der Wohnungsnutzung
Das Nutzungsentgelt / die Miete / das Hausgeld muss die -Ausgaben für die Wohnung und denAusgaben
-Zinsen für Kredite -ggf. Erbbauzinsen für das Grundstück -Tilgung -Instandhaltung (Reparaturen und Rücklagen dafür) -Verwaltungskosten (Prüfung, Buchhaltung, Hausverwaltung) -Ggf. Mietausfall (und Rücklagen dafür)Wertverlust (Abschreibung)
Kostengrundlagen
Derzeitige reine Baukosten von WohnSinn Bessungen.Bauzeitzinsen: 1,75 % der Gesamtkosten
je qm Whfl. Grundstück (inkl. 8% Nebenkosten)je qm 1.0801.100Baukosten ohneGrundstück
2.900Gesamtkosten Bau + Grundstück4.100
Miete bei 100% Kreditfinanzierung
Zins + Tilgung1,5%+2,2%12,60
(Abschreibung1,4%4,78)Kostendeckendes Nutzungsentgelt (Miete)
Bestandteile eines Nutzungsentgelts zu Beginn:
für seine Wohnung erforderliche Kredit, desto geringer ist die Zinsbelastung.Entsprechend sinkt sein Nutzungsentgelt.
0 5001.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000