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Nach § 80 des Schulgesetzes für das Land NRW p?ichtet, für ihren Bereich eine Schulentwicklungs planung zu betreiben. Diese soll

Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,

die mittelfristige Entwicklung des Schülerau?om mens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach

Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen sowie

die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbe stands nach Schulformen, Schularten und Schul standorten berücksichtigen. Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichti dass Angebote aller Schulformen und Schularten ger auf der Basis der vorliegenden Schülerprognosen für die kommenden Jahre die notwendigen Aufnah gerecht bereitstellen muss. Daher entscheidet der planung über die Errichtung, die Änderung und die

Zusammenschluss von Schulen. Dabei müssen ver

schiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dies sind in erster Linie die Prognosezahlen für die einzelnen ten und baulichen Voraussetzungen an den einzelnen

Standorten müssen berücksichtigt werden.

Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung

sind nach § 80 SchulG aufeinander abzustimmen. Die Schulentwicklungsplanung ist deshalb Bestandteil der

Integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungspla

nung. Allerdings ist Schulentwicklungsplanung ein

Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen ange

schulorganisatorische Maßnahmen notwendig, die in der vorliegenden Planung nachrichtlich mit aufgenom men werden. Dagegen konnten aus verschiedenen Gründen nicht alle mit der letzten Integrierten Planung vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. die vorhandene und zukün ige Schülerzahl ein aus reichendes schulisches Angebot zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist durch die große Nachfrage an

Ganztagsbetreuung im Primarbereich als auch durch

den Ausbau des Ganztags in der Sekundarstufe der Schulentwicklungsplanung mit zu berücksichtigen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich außer len. Im Zuge der Umsetzung der Inklusion ergeben sich neue Voraussetzungen, welche die Schulentwick lung bei den einzelnen Schulformen mit beein?ussen.

Die Erziehungsberechtigten haben nunmehr die

Wahl, ob sie ihr Kind an einer Regelschule oder einer sich diese neue gesetzliche Regelung auf die Entwick lung in den einzelnen Schulformen auswirken wird.

Kapitel2.

Alle emen, die nicht ausschließlich den schulischen

Bereich betre?en (Kooperationsthemen) werden im

Hauptband der Planung ausführlich behandelt. Ent sprechende Querverweise weisen im vorliegenden

Anlageband jeweils darauf hin.

Die Berechnungen der Schülerentwicklung im Pri

mar bereich zeigen, dass sich die steigende Schülerzahl, die bereits im Rahmen der 3. Integrierten Planung bis zum tigt, sondern sogar noch übertro?en wird. So wird für das Schuljahr 2017/2018 von rund 20.500 Schülerin schulen ausgegangen, also circa 170 mehr als bei der letzten Planung errechnet wurde. Für die beiden letz ten Prognosejahre ergibt sich ein weiterer Anstieg auf bis zu 21.300 Schülerinnen und Schüler. Allerdings sollte bei den letzten beiden Prognosejah ren bedacht werden, dass diese Zahlen ausschließlich ren Neubaugebieten oder Änderungen der baulichen

Nutzung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens,

Ungeachtet dessen zeigt der aktuelle Demogra?ebe

richt für die Landeshauptstadt Düsseldorf, dass die Schülerzahlen auch über den Prognosezeitraum der

Integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungspla

nung hinaus voraussichtlich weiter ansteigen werden. steigen wird. Letztlich ist aber im Primarbereich eine die demogra?sche Entwicklung in den einzelnen Stadtbezirken sehr unterschiedlich aus. Nachfolgende Gra?k zeigt sehr deutlich, in welchen Stadtbezirken se in den Stadtbezirken 1, 3, 4, 6 und 7 stehen sicher lich auch im Zusammenhang mit den dort geplanten Neubaugebieten, die zumindest teilweise bereits in die

Prognose einge?ossen sind.

Auf die konkrete Entwicklung an den einzelnen Grund schulstandorten wird im Kapitel 4 eingegangen. Dort wird dargestellt, wie viele Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Grundschulen besuchen und wie die Ent wird. Dem wird der vorhandene Raumbestand gegen übergestellt und errechnet, ob die erwarteten Schülerin Insbesondere die Schülerentwicklung führt dazu, dass in einigen Bereichen die festgelegte Zügigkeit nicht einer anderen Grundschule in zumutbarer Entfernung umberaten werden, wobei jeder Schülerin und jeder ne Schule der gewünschten Schulart hat. Wo dies fen werden müssen. Geplante schulorganisatorische Maßnahmen sind sowohl den Einzeldarstellungen der Schulen im Kapitel 4 als auch der Zusammenstellung im Kapitel 5 zu entnehmen. Auch wird bei den einzel nen Standorten dargestellt, wie viele Gruppen der

O?enen Ganztagsschule (OGS) im Schuljahr

2014/2015 eingerichtet wurden und wie auf der Basis

der jeweiligen Gruppenauslastung der Bedarf für die Folgejahre zu erwarten ist. Dies wird im Kapitel 4 3.1.2

O?ener Ganztag

Dem Ratsbeschluss der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr

2002 "Bildungso?ensive II" folgend hat die Verwal

tung mit der Einführung der OGS ein ganzheitliches

Schuljahr 2014/2015 in allen 86Grundschulen und

insgesamt 539Gruppen und Ganztagsklassen (GTK)

20.194 zu berücksichtigenden Schülerinnen und

Schülern entspricht dies einer Versorgungsquote von 63,55 Prozent. Im November 2014 betrug die

Belegungsquote 96 Prozent.

Das außerunterrichtliche Bildungs und Betreuungs gogische Betreuung wie auch eine umfassende Bil Es wird in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern sichergestellt. Neben

AWO, Caritas, Diakonie, ?ingern mobil, AGB und

verschiedenen Jugendfreizeiteinrichtungen des der Basis des "Rahmenvertrages zur Sicherung von sozialen Diensten und Aufgaben zwischen der Stadt fahrtsp?ege in Düsseldorf". Bei den nicht der Liga

Konditionen analog angewendet. Im Schuljahr

2014/2015 sind insgesamt 24 Betreuungspartner für

des Jahres 2018 und sichert damit die wichtige Arbeit Die Zahl der außerunterrichtlichen Bildungsangebote liegt im Schuljahr 2014/2015 bei rund 1.959. Hiervon werden für den Bereich Sport, Spiel und Bewegung

679 Angebote eigenverantwortlich vom Stadtsport

Bereiche Kunst und Kultur, Tanz und Musik, Natur

und Wissenscha und vieles mehr. Von außerschuli schen Bildungsanbietern werden 227.705 Stunden in den einzelnen Fachbereichen geleistet. Diese verteilen dargestellten Bereiche. fer OGS zu beschreiben, um sie für alle Beteiligten auf ihrem Entwicklungsweg greif und überprü?ar zu

Jugendhilfe und der sozialen Arbeit verwendet wer

den, wurden in Anlehnung an die im Landeserlass tenden OGSStandards de?niert. Indikatoren zur

Erreichung von Konzept, Struktur, Prozess, und

gestellt worden und zudem in die derzeitige mehr perspektivische Evaluation einge?ossen. Die Zusam menfassung der Ergebnisse aus einer Elternbefragung, einer Kinderbefragung sowie das Datenmaterial der

OGSSchulen werden einen umfassenden Einblick in

Wie bereits im vorangegangenen Schulentwicklungsplan dargestellt und gerade im QZ OGS erneut diskutiert, ist die Raumsituation der Schulen im Rahmen des Quali Zahl der Schulen hat wegen der stetig wachsenden Nach

Das Land NRW hat bis heute kein Raumprogramm

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