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Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, der Stadt Werther (Westf ) Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf )



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[PDF] Kinder,Kinder - Stadt Werther

Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, der Stadt Werther (Westf ) Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf )



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Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf ) Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, Eltern und Familien in den 



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Kinder,Kinder...

Familienwegweiser fŸr:

Halle (Westf.), Harsewinkel, Steinhagen,

Versmold, Werther (Westf.) und

Borgholzhausen

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir freuen uns, dass nun die achte Auflage der BroschŸre ãKinder, Kinder...Ò gedruckt vorliegt. Die gro§e Nachfrage, viele gesetzliche Neuerungen sowie zahl- Welche Hilfen gibt es fŸr werdende MŸtter? Ð Wie viel Elterngeld steht mir zu und was ist ElterngeldPlus? Ð Alleinerziehend und arbeitslos Ð was tun? Ð Wer hilft bei Erziehungsproblemen? Ð Wie finde ich eine Betreuung fŸr mein Kind?... Diese und Šhnliche Fragen werden hŠufig an uns herangetragen. Das Angebot in den StŠdten und Gemeinden ist vielfŠltig, doch oft fehlen werdenden MŸttern, jungen Eltern oder neu hinzugezogenen Familien die entsprechenden Informationen. Dieser Familienwegweiser will helfen, Fragen rund um das Thema Kinder schnell zu beantworten. Er informiert Ÿber wichtige gesetzliche Regelungen, gibt praktische Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen †berblick Ÿber Angebote fŸr Kinder, Eltern und Familien in den StŠdten und Gemeinden Halle, Harsewinkel, Steinhagen, Versmold, Werther und Borgholzhausen. WeiterfŸhrende Adressen sowie das ab- schlie§ende Stichwortverzeichnis runden den Serviceteil ab. Die vorliegende BroschŸre erhebt keinen Anspruch auf VollstŠndigkeit. Wir freuen uns deshalb Ÿber Anregungen, ErgŠnzungsvorschlŠge oder auch Hinweise zur besse- ren Gestaltung des Lebensumfeldes von Eltern, Kindern und Jugendlichen in unseren

StŠdten und Gemeinden.

Allen, die uns bei der Erstellung dieses Familienwegweisers mit Rat und Tat unter- stŸtzt haben, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt.

Anke LŸke

FEB Schwangerschaftsberatung

Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V.Eva Sperner

Gleichstellungsbeauftragte

der Stadt Halle (Westf.)

Bettina Ruks

Gleichstellungsbeauftragte

der Gemeinde Steinhagen

Nora Breuer

Gleichstellungsbeauftragte

der Stadt Werther (Westf.)Ulrike Brunneke

Gleichstellungsbeauftragte

der Stadt VersmoldHerausgeberinnen: FEB Schwangerschaftsberatung, Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V.

Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf.)

Gleichstellungsstelle der Stadt Harsewinkel

Gleichstellungsstelle der Gemeinde Steinhagen

Gleichstellungsstelle der Stadt Versmold

Gleichstellungsstelle der Stadt Werther (Westf.)

Redaktion:

Anke LŸke, Eva Sperner, Monika Edler-Rustige, Bettina Ruks,

Ulrike Brunneke, Nora Breuer

Gestaltung: Waltraud Brenneke, Visuelle Gestaltung, Werther Titelfotos: © yanlev, denys_kuvviev, fotofrol, Monkey Business, stock.adobe.com Druck: Heinrich Eusterhus, Buch & Offset Druck GmbH

Auß age: 7.000

Stand: 2020 (8. aktualisierte Neuauß age)

Diese BroschŸre beinhaltet allgemeine Informationen ohne GewŠhr und erhebt kei- nen Anspruch auf VollstŠndigkeit. Sie kann eine rechtsverbindliche Beratung nicht ersetzen. Eine Haftung fŸr unrichtige Angaben wird nicht Ÿbernommen.Monika Edler-Rustige

Gleichstellungsbeauftragte

der Stadt Harsewinkel

Notfallnummern:

Polizei: 110

Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112

€rztlicher Notdienst: 116 117

Giftnotruf: 0228/19240 (rund um die Uhr)

Apotheken-Notdienst: 0800/0022833

Telefonseelsorge: 0800/1110111

0800/1110222

Frauenhaus GŸtersloh: 05241/34100 (rund um die Uhr)

Bundesweites Hilfetelefon bei

Gewalt gegen Frauen: 08000116016

(mehrsprachig und rund um die Uhr)

Teil 1

Infos, Tipps und Hilfen fŸr (werdende) Eltern

1. Schwangerschaftsberatung 7

2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

bei Schwangerschaft und Mutterschaft 10

3. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt 13

Leistungen nach dem SGB II 13

Bundesstiftung ãMutter und KindÒ 14

Sonder- und HŠrtefonds fŸr Schwangere 14

4. Mutterschutz 15

5. Kindergeld 21

6. Kinderzuschlag 24

7. Elternzeit 27

8. Elterngeld/ElterngeldPlus 31

9. Hinweise fŸr unverheiratete (werdende) MŸtter und VŠter 38

Vaterschaft 38

Elterliche Sorge 38

Namensrecht 39

Umgangsrecht 39

UnterstŸtzung 40

Beistandschaft 40

10. Haushaltshilfe bei Erkrankung der Eltern 42

11. Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder 43

12. Kinder mit Behinderung 44

13. Mutter/Vater-Kind-Kuren 47

14. Kinderbetreuung 49

Tageseinrichtungen fŸr Kinder (KindergŠrten/KindertagesstŠtten) 49

Spiel- und Krabbelgruppen 52

TagesmŸtter/TagesvŠter (Kindertagespflege) 53

Babysitting 55

Betreuung fŸr Schulkinder 56

Au pair 56

15. Steuerliche Entlastungen fŸr Familien und Alleinerziehende 59

16. Wohngeld 61

17. Wohnberechtigungsschein Ð Sozialwohnung 63 18. Erwerbslosigkeit 65

Arbeitslosengeld I 65

Arbeitslosengeld II (= Grundsicherung fŸr Arbeitsuchende) 68

BerufsrŸckkehrende 79

19. Unterhalt 84

Kindesunterhalt 84

Unterhaltsvorschuss 86

Trennungs- und Ehegattenunterhalt 86

Betreuung fŸr Nicht-Verheiratete 87

Allgemeines 87

20. Hinweise fŸr SchŸlerinnen/Auszubildende/Studierende,

die Eltern werden 89

21. Besondere Leistungen fŸr Familien im Kreis GŸtersloh 90

Finanzielle Hilfen fŸr Ma§nahmen zur Familienplanung 90

Babybesuchsdienst 92

Familienzentren/MehrGenerationenHŠuser 92

Stadtpass/Familienpass 94

Das Sozialticket: GŸnstig fahren mit Bus und Bahn 96

Teil 2

Adressen und Anlaufstellen in

¥ Borgholzhausen 99

¥ Halle (Westf.) 105

¥ Harsewinkel 125

¥ Steinhagen 138

¥ Versmold 152

¥ Werther (Westf.) 169

Teil 3

Weitere wichtige Adressen

179

Stichwortverzeichnis von A-Z 189

Anschriften der Herausgeberinnen 194

67
11

1. Schwangerschaftsberatung

Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos und vertraulich zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, SexualitŠt und Familienplanung. Das Recht auf Schwangerschaftsberatung ist gesetzlich verankert und steht in Deutschland allen Frauen und MŠnnern zu (Schwanger- schaftskonfliktgesetz). Die Beratung kann alleine, mit dem Partner/der Partnerin oder in Begleitung einer anderen vertrauten Person wahrgenommen werden. Je nach Anliegen und Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschafts- insbesondere bei diesen Themen:

Familienplanung:

Partnerschaft, SexualitŠt, EmpfŠngnisverhŸtung, Kinderwunsch, der richtige Zeitpunkt fŸr ein Kind, Elternschaft, unerfŸllter Kinderwunsch.

Schwangerschaft und Geburt:

Erleben der Schwangerschaft, Vorbereitung auf Entbindung und Elternrolle, lichen Problemen, €ngsten und Zweifeln, Informationen Ÿber Angebote vor Ort. Gesetzliche Leistungen fŸr Eltern und ihre Kinder: ZuschŸsse zur SŠuglingsausstattung, Mutterschaftsleistungen, Kindergeld,

Elterngeld, etc.

Rechtliche Fragen:

Mutterschutz, Elternzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kindschaftsrecht (Vaterschaft, Sorgerecht, etc.).

Nachbetreuung (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes):

Erlebnis der Geburt, Situation nach der Entbindung, Leben mit SŠugling und Kleinkind, Entwicklung von Elternschaft und Familienleben, finanzielle Absiche- rung, Kinderbetreuung, Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Zeit der Kinder- erziehung.SchwangerschaftsberatungInfos, Tipps und Hilfen fŸr (werdende) Eltern

1. Schwangerschaftsberatung 7

2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

bei Schwangerschaft und Mutterschaft 10

3. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt 13

4. Mutterschutz 15

5. Kindergeld 23

6. Kinderzuschlag 24

7. Elternzeit 27

8. Elterngeld/ElterngeldPlus 31

9. Hinweise fŸr unverheiratete (werdende) MŸtter und VŠter 38

10. Haushaltshilfe bei Erkrankung der Eltern 42

11. Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder 43

12. Kinder mit Behinderung 44

13. Mutter/Vater-Kind-Kuren 47

14. Kinderbetreuung 49

15. Steuerliche Entlastungen fŸr Familien und Alleinerziehende 59

16. Wohngeld 61

17. Wohnberechtigungsschein Ð Sozialwohnung 63

18. Erwerbslosigkeit 65

19. Unterhalt 84

20. Hinweise fŸr SchŸlerinnen/Auszubildende/Studierende,

die Eltern werden 89

21. Besondere Leistungen fŸr Familien im Kreis GŸtersloh 90

89
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Krisen:

UnterstŸtzung und Hilfe in Krisen, bei partnerschaftlichen oder familiŠren Problemen, auch bei postnatalen Depressionen oder Verlust eines Kindes durch

Fehl- oder Totgeburt.

Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen bieten au§erdem eine qualifizierte, ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung bei ungeplanter/ ungewollter Schwangerschaft an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten, informieren und helfen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftskonflikt stehen. Sie begleiten die Entscheidungsfindung fŸr oder gegen das Fortsetzen einer Schwangerschaft. Die Entscheidung trifft die Frau/das Paar. Die UnterstŸtzung der Beratungsstelle besteht unabhŠngig davon, wie die Entscheidung ausfŠllt. schaftsabbruch vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung.

Vertrauliche Geburt

und Kindesabgabe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschafts- beratungsstellen informieren Ÿber die gesetzlichen Regelungen und das Ver- fahren der vertraulichen Geburt, auf Wunsch begleiten sie die Schwangere auf ihrem Weg. Im Norden des Kreises GŸtersloh ist das Angebot der Schwangerschaftsberatung in die FEB Ev. Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Diakonie im Kirchen- kreis Halle integriert.

FEB Ev. Familien- und Erziehungsberatung

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Paar- und Lebensberatung

Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V.

Ansprechpartnerin: Anke LŸke

Martin-Luther-Stra§e 9

33790 Halle/Westfalen

Tel. 05201/18470

feb@diakonie-halle.de www.diakonie-halle.de BŸrozeiten: Mo Ð Do 9.00 Ð 12.00 und 14.00 Ð 16.30 Uhr, Fr 9.00 Ð 13.00 Uhr, Weitere Informationen zur Schwangerschaftsberatung: ¥ www.familienplanung.de (inkl. postleitzahlengestŸtzter Beratungsstellensuche)

¥ www.zanzu.de

¥ www.schwanger-und-viele-fragen.de

¥ www.geburt-vertraulich.de

¥ Hilfetelefon ãSchwangere in NotÒ 0800/4040020 Ð kostenlos, mehrsprachig und rund um die Uhr erreichbarSchwangerschaftsberatung 1011
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2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

bei Schwangerschaft und Mutterschaft Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fŸr (werdende) MŸtter sind vielfŠltig. Auf welche Leistungen Anspruch besteht, ist in den Mutterschafts- richtlinien geregelt.

Schwangerschaftsvorsorge

Am Anfang stehen die Šrztliche Feststellung der Schwangerschaft und das Aus- stellen eines Mutterpasses. Den Mutterpass sollte die Schwangere stets mit sich fŸhren, in diesem Dokument werden der Schwangerschaftsverlauf und die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen festgehalten. GynŠkologin, einem GynŠkologen und/oder einer Hebamme, die zunŠchst alle teile der Vorsorge sind BeratungsgesprŠche, Untersuchungen und Behandlungen, z. B. bei Schwangerschaftsbeschwerden. Im Rahmen der Šrztlichen Betreuung erfolgen in der Regel drei routinemŠ§ige Ultraschalluntersuchungen im dritten, sechsten und achten Schwangerschafts- malen oder erweiterten Ultraschall wŠhlen. Hierbei werden zusŠtzlich wichtige

Rumpf) genauer untersucht.

Falls medizinisch erforderlich, Ÿbernimmt die Krankenkasse auch die Kosten fŸr weitere Untersuchungen. Diagnostik und Behandlung, die auf Wunsch der Schwangeren ohne medizi- nische Notwendigkeit erfolgen, werden als IGeL (Individuelle Gesundheits- Leistungen) privat oder ggf. Ÿber eine Zusatzversicherung abgerechnet. BerufstŠtige Schwangere mŸssen fŸr sŠmtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden. Die versŠumte Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden und es entsteht auch kein Verdienstausfall. Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs (bis zu 14 Stunden) wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn dieser durch eine Hebamme angeleitet wird. Begleitpersonen mŸssen in diesen Vorbereitungskursen in der Regel ihren Teilnahmebeitrag selbst entrichten. Eine Erstattung oder Bezuschus- sung der Kosten fŸr den werdenden Vater ist inzwischen bei vielen Kranken- Es ist zu empfehlen, sich frŸhzeitig (direkt nach Feststellung der Schwanger- schaft) an eine Hebamme zu wenden. Die Kosten fŸr medizinisch indizierte Arznei-, Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und in Zusammenhang mit der Entbindung werden von der gesetzlichen Krankenkasse komplett Ÿbernommen und sind frei von Zuzahlungen.

Haushaltshilfe

Wer schwangerschafts- oder geburtsbedingt den eigenen Haushalt und die Ver- sorgung der Kinder vorŸbergehend nicht selbst leisten kann, hat ggf. Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel 10 ãHaushaltshilfe bei Erkrankung der ElternÒ (S. 42 f).

Entbindung

Bei der Entbindung kann die Schwangere wŠhlen zwischen einer Hausgeburt, einer ambulanten Entbindung im Geburtshaus oder Krankenhaus, sowie der Klinikentbindung mit einigen Tagen stationŠrer Versorgung. Welche Kosten je- weils von den gesetzlichen Krankenkassen Ÿbernommen werden und in welchen FŠllen mit individuellen Zuzahlungen zu rechnen ist, sollte fŸr den Einzelfall mit der eigenen Krankenkasse geklŠrt werden.

Nachsorge nach der Geburt

Auch nach der Geburt gibt es einen Anspruch auf Hebammenhilfe. In den er- Hause, zu Anfang bei Bedarf auch tŠglich. Dabei achtet sie unter anderem auf die RŸckbildung der GebŠrmutter und den Gesundheitszustand des Neugeborenen, hilft beim Stillen und gibt Tipps zur SŠuglingspflege. Besuche und Beratungsge- betts hinaus erfolgen. Die Leistungen der Hebamme werden von der gesetz- lichen Krankenkasse getragen. Zwei Kontrolluntersuchungen bei der GynŠkologin/dem GynŠkologen oder einer Hebamme (6 Ð 7 Tage und 6 Ð 8 Wochen nach der Entbindung) schlie§en die

Nachsorge nach der Geburt ab.

Die gesetzliche Krankenkasse Ÿbernimmt auch die Kosten fŸr bis zu 10 Stunden RŸckbildungsgymnastik, wenn diese durch eine Hebamme angeleitet und bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen werden.Krankenversicherung ... 1213
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Versicherungsschutz und Mutterschaftsgeld

Weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben in der Zeit des Mutterschutzes unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. NŠheres hierzu ist dem Kapitel 4 ãMutterschutzÒ (S. 15 ff) zu entnehmen. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen ist innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung meist durch eine beitragsfreie Familienversicherung Ÿber die Mutter oder den Vater gewŠhrleistet und sollte schon vor der Geburt des

Kindes geklŠrt werden.

Das Angebot privater Krankenkassen bei Schwangerschaft und Geburt kann sehr unterschiedlich sein und ist bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen. Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- versicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft: ¥ FEB Ev. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V., Martin-Luther-Stra§e 9, 33790 Halle/Westf., Tel. 05201/18470, feb@diakonie-halle.de, www.diakonie-halle.de ¥ GynŠkologinnen, GynŠkologen und Hebammen

¥ Gesetzliche Krankenkassen

3. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt

Leistungen nach dem SGB II

(fŸr ALG II-Bezieherinnen, Geringverdienerinnen,

Auszubildende und Studentinnen)

Bezieht eine schwangere Frau Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialgeld) oder ist sie Auszubildende, Studentin oder Geringverdienerin, so hat sie im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt besondere AnsprŸche. (SSW) bis zum tatsŠchlichen Entbindungstermin einen Mehrbedarfszuschlag Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung zu. lich sein, sie wird vom jeweils zustŠndigen Jobcenter vor Ort festgelegt. Das Jobcenter Kreis GŸtersloh sieht derzeit folgende Leistungspauschalen vor:

Einmalige BeihilfeZeitpunkt der

pro Kind Schwangerschaftsbekleidung ab der 13. Schwangerschaftswoche 100,Ð Neugeborenenausstattung ab der 25. Schwangerschaftswoche 125,Ð Kinderwagen ab der 25. Schwangerschaftswoche 130,Ð Baby-Autositz ab der 25. Schwangerschaftswoche 35,Ð Bekleidung fŸr das Baby ½ Jahr nach der Geburt 125,Ð DarŸber hinaus kann bei Bedarf zusŠtzlich ein Zuschuss fŸr die Ausstattung mit entsprechendem Hausrat eines erstmalig einzurichtenden Kinderzimmers bean- tragt werden (Kinderbett mit Matratze und Bettausstattung, Kleiderschrank etc.). Die Pauschalen werden in der Regel gekŸrzt, wenn die letzte Geburt weniger als zwei Jahre zurŸck liegt. Alle genannten Leistungen sind bei den zustŠndigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Jobcenter Kreis GŸtersloh vor Ort Situation ist dabei immer auch ein Nachweis Ÿber die Schwangerschaft vorzu- legen.Finanzielle Hilfen ...

Krankenversicherung ...

1415
11

Bundesstiftung ãMutter und KindÒ

Die Bundesstiftung ãMutter und Kind Ð Schutz des ungeborenen LebensÒ wurde

1984 ins Leben gerufen, um schwangeren Frauen in einer materiellen Notlage zu

helfen. Die Gelder aus der Stiftung sollen gesetzliche Hilfen ergŠnzen, wenn diese der konkreten Notlage der Schwangeren nicht gerecht werden. Die finanzielle UnterstŸtzung durch die Mutter-Kind-Stiftung (z. B. fŸr die Erstausstattung des Kindes) ist keine Pflichtleistung des Staates, sondern eine freiwillige Leistung, die beantragt und bewilligt werden muss. Die Bewilligung bzw. der Familie/Bedarfsgemeinschaft ab. ZuschŸsse aus der Bundesstiftung werden nicht auf andere Sozialleistungen (z. B. ALG II, Kindergeld, Wohngeld) angerechnet. gerschaftswoche gestellt werden. Nach der Antragstellung dauert es ca. zwei

Monate, bis die Mittel zur VerfŸgung stehen.

Sonder- und HŠrtefonds fŸr Schwangere

In besonderen Notsituationen, in denen allgemeine Sozialleistungen nicht in Frage kommen oder der tatsŠchlichen Notlage der schwangeren Frau nicht gerecht werden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwanger- kommunalen und kirchlichen Fonds zu stellen.

FŸr alle Leistungen gilt:

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin bei einer Schwangerschafts- beratungsstelle in Ihrer NŠhe, um zu prŸfen, ob bzw. welche finanziellen Hilfen tion in Frage kommen. ¥ FEB Ev. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V., Martin-Luther-Stra§e 9, 33790 Halle/Westf., Tel. 05201/18470, feb@diakonie-halle.de, www.diakonie-halle.de ¥ Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., GŸtersloh, Unter den Ulmen 23,

33330 GŸtersloh, Tel. 05241/9618510, info@skf-guetersloh.de,

www.skf-guetersloh.de ¥ Sozialdienst katholischer Frauen im Kreis Warendorf e. V., Warendorfer Stra§e 8,

59227 Ahlen, Tel. 02382/88996-80, info@skf-online.de, www.skf-online.de,

Beratung in Harsewinkel (Familienzentrum MiniMaxi, Prozessionsweg 12,

33428 Harsewinkel)Finanzielle Hilfen ...

¥ www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

¥ Jobcenter Kreis GŸtersloh Ð abhŠngig vom Wohnort sind verschiedene

Standorte zustŠndig:

- Harsewinkel: Servicestelle am Rathaus, MŸnsterstra§e 8, 33428 Harsewinkel, Tel. 05241/85 4273, dez5_MHWest@kreis-guetersloh.de - Borgholzhausen, Halle/Westf., Werther (Westf.), Steinhagen: Jobcenter Halle/Westf., KŠttkenstra§e 12, 33790 Halle/Westf., Tel. 05241/85-4832, mh-nord@kreis-guetersloh.de - Werther (Westf.): Beratungsstelle im Rathaus, MŸhlenstra§e 8,

33824 Werther Ð nur donnerstags besetzt

- Versmold: Servicestelle, Wersestra§e 20, 33775 Versmold, Tel. 05241/85 4273, dez5_MHWest@kreis-guetersloh.de

4. Mutterschutz

Was ist Mutterschutz

Mutter und Kind bedŸrfen wŠhrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit eines besonderen Schutzes. Das Mutterschutzgesetz (MuSchuG) vereinigt fŸr diese Zeit verschiedene Ziele: ¥ Der Schutz der Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes, ¥ das FortfŸhren der ErwerbstŠtigkeit, soweit es verantwortbar ist,

¥ die Sicherung des Einkommens,

¥ der Schutz vor unberechtigter KŸndigung,

¥ das Verhindern von Benachteiligungen insgesamt. Damit stŠrkt zeitgemŠ§er Mutterschutz die selbstbestimmte Teilnahme an ErwerbstŠtigkeit und bietet Schutz vor Diskriminierung.

FŸr wen gilt der Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt fŸr alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem BeschŠftigungsverhŠltnis stehen, bei dem deutsches Recht Anwendung findet. Hierzu zŠhlen auch befristete ArbeitsverhŠltnisse, ArbeitsverhŠltnisse auf Probe, Teilzeit- und geringfŸgige BeschŠftigungsverhŠltnisse sowie Berufsaus- bildungsverhŠltnisse. Auch fŸr SchŸlerinnen und Studentinnen, Praktikantinnen und Frauen im Freiwilligendienst findet das Mutterschutzgesetz Anwendung. FŸr Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutz-Mutterschutz 1617
11 niveau wie fŸr die oben genannten BeschŠftigten, es wird aber in gesonderten

Verordnungen geregelt.

Vom Mutterschutz nicht erfasst werden SelbstŠndige, Hausfrauen und Adoptiv- mŸtter. Der Mutterschutz beginnt mit dem Eintreten der Schwangerschaft und gilt bis nach der Geburt und in der Stillzeit. Ob und wann eine Frau ihren Arbeitgeber/ ihre Arbeitgeberin in Kenntnis setzt, entscheidet sie selbst. Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin kann die Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes allerdings erst ab dem Zeitpunkt sinnvoll schŸtzen, ab dem er/sie von der

Schwangerschaft wei§.

Sobald der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin informiert wurde, ist er/sie verpflich- Arbeitgeberin/der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin wenden.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin mŸssen im Rahmen einer Beurteilung von Arbeitsbedingungen den Bedarf an mutterschutzrechtlichen Schutzma§nahmen ermitteln. Falls eine unverantwortbare GefŠhrdung vorliegt, setzt der Arbeitge- ber/die Arbeitgeberin geeignete Schutzma§nahmen in folgender verpflichtender

Rangfolge um:

1. Umgestaltung des Arbeitsplatzes,

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