Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, der Stadt Werther (Westf ) Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf )
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[PDF] Kinder,Kinder - Stadt Werther
Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, der Stadt Werther (Westf ) Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf )
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Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf ) Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen Überblick über Angebote für Kinder, Eltern und Familien in den
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Kinder,Kinder...
Familienwegweiser fr:
Halle (Westf.), Harsewinkel, Steinhagen,
Versmold, Werther (Westf.) und
Borgholzhausen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir freuen uns, dass nun die achte Auflage der Broschre ãKinder, Kinder...Ò gedruckt vorliegt. Die gro§e Nachfrage, viele gesetzliche Neuerungen sowie zahl- Welche Hilfen gibt es fr werdende Mtter? Ð Wie viel Elterngeld steht mir zu und was ist ElterngeldPlus? Ð Alleinerziehend und arbeitslos Ð was tun? Ð Wer hilft bei Erziehungsproblemen? Ð Wie finde ich eine Betreuung fr mein Kind?... Diese und hnliche Fragen werden hufig an uns herangetragen. Das Angebot in den Stdten und Gemeinden ist vielfltig, doch oft fehlen werdenden Mttern, jungen Eltern oder neu hinzugezogenen Familien die entsprechenden Informationen. Dieser Familienwegweiser will helfen, Fragen rund um das Thema Kinder schnell zu beantworten. Er informiert ber wichtige gesetzliche Regelungen, gibt praktische Tipps zu finanziellen Hilfen und bietet einen berblick ber Angebote fr Kinder, Eltern und Familien in den Stdten und Gemeinden Halle, Harsewinkel, Steinhagen, Versmold, Werther und Borgholzhausen. Weiterfhrende Adressen sowie das ab- schlie§ende Stichwortverzeichnis runden den Serviceteil ab. Die vorliegende Broschre erhebt keinen Anspruch auf Vollstndigkeit. Wir freuen uns deshalb ber Anregungen, Ergnzungsvorschlge oder auch Hinweise zur besse- ren Gestaltung des Lebensumfeldes von Eltern, Kindern und Jugendlichen in unserenStdten und Gemeinden.
Allen, die uns bei der Erstellung dieses Familienwegweisers mit Rat und Tat unter- sttzt haben, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt.Anke Lke
FEB Schwangerschaftsberatung
Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V.Eva Sperner
Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Halle (Westf.)Bettina Ruks
Gleichstellungsbeauftragte
der Gemeinde SteinhagenNora Breuer
Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Werther (Westf.)Ulrike BrunnekeGleichstellungsbeauftragte
der Stadt VersmoldHerausgeberinnen: FEB Schwangerschaftsberatung, Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V.Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf.)
Gleichstellungsstelle der Stadt Harsewinkel
Gleichstellungsstelle der Gemeinde Steinhagen
Gleichstellungsstelle der Stadt Versmold
Gleichstellungsstelle der Stadt Werther (Westf.)
Redaktion:
Anke Lke, Eva Sperner, Monika Edler-Rustige, Bettina Ruks,Ulrike Brunneke, Nora Breuer
Gestaltung: Waltraud Brenneke, Visuelle Gestaltung, Werther Titelfotos: © yanlev, denys_kuvviev, fotofrol, Monkey Business, stock.adobe.com Druck: Heinrich Eusterhus, Buch & Offset Druck GmbHAuß age: 7.000
Stand: 2020 (8. aktualisierte Neuauß age)
Diese Broschre beinhaltet allgemeine Informationen ohne Gewhr und erhebt kei- nen Anspruch auf Vollstndigkeit. Sie kann eine rechtsverbindliche Beratung nicht ersetzen. Eine Haftung fr unrichtige Angaben wird nicht bernommen.Monika Edler-RustigeGleichstellungsbeauftragte
der Stadt HarsewinkelNotfallnummern:
Polizei: 110
Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112
rztlicher Notdienst: 116 117
Giftnotruf: 0228/19240 (rund um die Uhr)
Apotheken-Notdienst: 0800/0022833
Telefonseelsorge: 0800/1110111
0800/1110222
Frauenhaus Gtersloh: 05241/34100 (rund um die Uhr)Bundesweites Hilfetelefon bei
Gewalt gegen Frauen: 08000116016
(mehrsprachig und rund um die Uhr)Teil 1
Infos, Tipps und Hilfen fr (werdende) Eltern
1. Schwangerschaftsberatung 7
2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft 103. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt 13
Leistungen nach dem SGB II 13
Bundesstiftung ãMutter und KindÒ 14
Sonder- und Hrtefonds fr Schwangere 14
4. Mutterschutz 15
5. Kindergeld 21
6. Kinderzuschlag 24
7. Elternzeit 27
8. Elterngeld/ElterngeldPlus 31
9. Hinweise fr unverheiratete (werdende) Mtter und Vter 38
Vaterschaft 38
Elterliche Sorge 38
Namensrecht 39
Umgangsrecht 39
Untersttzung 40
Beistandschaft 40
10. Haushaltshilfe bei Erkrankung der Eltern 42
11. Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder 43
12. Kinder mit Behinderung 44
13. Mutter/Vater-Kind-Kuren 47
14. Kinderbetreuung 49
Tageseinrichtungen fr Kinder (Kindergrten/Kindertagessttten) 49Spiel- und Krabbelgruppen 52
Tagesmtter/Tagesvter (Kindertagespflege) 53Babysitting 55
Betreuung fr Schulkinder 56
Au pair 56
15. Steuerliche Entlastungen fr Familien und Alleinerziehende 59
16. Wohngeld 61
17. Wohnberechtigungsschein Ð Sozialwohnung 63 18. Erwerbslosigkeit 65
Arbeitslosengeld I 65
Arbeitslosengeld II (= Grundsicherung fr Arbeitsuchende) 68Berufsrckkehrende 79
19. Unterhalt 84
Kindesunterhalt 84
Unterhaltsvorschuss 86
Trennungs- und Ehegattenunterhalt 86
Betreuung fr Nicht-Verheiratete 87
Allgemeines 87
20. Hinweise fr Schlerinnen/Auszubildende/Studierende,
die Eltern werden 8921. Besondere Leistungen fr Familien im Kreis Gtersloh 90
Finanzielle Hilfen fr Ma§nahmen zur Familienplanung 90Babybesuchsdienst 92
Familienzentren/MehrGenerationenHuser 92
Stadtpass/Familienpass 94
Das Sozialticket: Gnstig fahren mit Bus und Bahn 96Teil 2
Adressen und Anlaufstellen in
¥ Borgholzhausen 99
¥ Halle (Westf.) 105
¥ Harsewinkel 125
¥ Steinhagen 138
¥ Versmold 152
¥ Werther (Westf.) 169
Teil 3
Weitere wichtige Adressen
179Stichwortverzeichnis von A-Z 189
Anschriften der Herausgeberinnen 194
6711
1. Schwangerschaftsberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten kostenlos und vertraulich zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualitt und Familienplanung. Das Recht auf Schwangerschaftsberatung ist gesetzlich verankert und steht in Deutschland allen Frauen und Mnnern zu (Schwanger- schaftskonfliktgesetz). Die Beratung kann alleine, mit dem Partner/der Partnerin oder in Begleitung einer anderen vertrauten Person wahrgenommen werden. Je nach Anliegen und Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschafts- insbesondere bei diesen Themen:Familienplanung:
Partnerschaft, Sexualitt, Empfngnisverhtung, Kinderwunsch, der richtige Zeitpunkt fr ein Kind, Elternschaft, unerfllter Kinderwunsch.Schwangerschaft und Geburt:
Erleben der Schwangerschaft, Vorbereitung auf Entbindung und Elternrolle, lichen Problemen, ngsten und Zweifeln, Informationen ber Angebote vor Ort. Gesetzliche Leistungen fr Eltern und ihre Kinder: Zuschsse zur Suglingsausstattung, Mutterschaftsleistungen, Kindergeld,Elterngeld, etc.
Rechtliche Fragen:
Mutterschutz, Elternzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kindschaftsrecht (Vaterschaft, Sorgerecht, etc.).Nachbetreuung (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes):
Erlebnis der Geburt, Situation nach der Entbindung, Leben mit Sugling und Kleinkind, Entwicklung von Elternschaft und Familienleben, finanzielle Absiche- rung, Kinderbetreuung, Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Zeit der Kinder- erziehung.SchwangerschaftsberatungInfos, Tipps und Hilfen fr (werdende) Eltern1. Schwangerschaftsberatung 7
2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft 103. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt 13
4. Mutterschutz 15
5. Kindergeld 23
6. Kinderzuschlag 24
7. Elternzeit 27
8. Elterngeld/ElterngeldPlus 31
9. Hinweise fr unverheiratete (werdende) Mtter und Vter 38
10. Haushaltshilfe bei Erkrankung der Eltern 42
11. Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder 43
12. Kinder mit Behinderung 44
13. Mutter/Vater-Kind-Kuren 47
14. Kinderbetreuung 49
15. Steuerliche Entlastungen fr Familien und Alleinerziehende 59
16. Wohngeld 61
17. Wohnberechtigungsschein Ð Sozialwohnung 63
18. Erwerbslosigkeit 65
19. Unterhalt 84
20. Hinweise fr Schlerinnen/Auszubildende/Studierende,
die Eltern werden 8921. Besondere Leistungen fr Familien im Kreis Gtersloh 90
8911
Krisen:
Untersttzung und Hilfe in Krisen, bei partnerschaftlichen oder familiren Problemen, auch bei postnatalen Depressionen oder Verlust eines Kindes durchFehl- oder Totgeburt.
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen bieten au§erdem eine qualifizierte, ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung bei ungeplanter/ ungewollter Schwangerschaft an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten, informieren und helfen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftskonflikt stehen. Sie begleiten die Entscheidungsfindung fr oder gegen das Fortsetzen einer Schwangerschaft. Die Entscheidung trifft die Frau/das Paar. Die Untersttzung der Beratungsstelle besteht unabhngig davon, wie die Entscheidung ausfllt. schaftsabbruch vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung.Vertrauliche Geburt
und Kindesabgabe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschafts- beratungsstellen informieren ber die gesetzlichen Regelungen und das Ver- fahren der vertraulichen Geburt, auf Wunsch begleiten sie die Schwangere auf ihrem Weg. Im Norden des Kreises Gtersloh ist das Angebot der Schwangerschaftsberatung in die FEB Ev. Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Diakonie im Kirchen- kreis Halle integriert.FEB Ev. Familien- und Erziehungsberatung
Schwangerschafts- und SchwangerschaftskonfliktberatungPaar- und Lebensberatung
Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V.
Ansprechpartnerin: Anke Lke
Martin-Luther-Stra§e 9
33790 Halle/Westfalen
Tel. 05201/18470
feb@diakonie-halle.de www.diakonie-halle.de Brozeiten: Mo Ð Do 9.00 Ð 12.00 und 14.00 Ð 16.30 Uhr, Fr 9.00 Ð 13.00 Uhr, Weitere Informationen zur Schwangerschaftsberatung: ¥ www.familienplanung.de (inkl. postleitzahlengesttzter Beratungsstellensuche)¥ www.zanzu.de
¥ www.schwanger-und-viele-fragen.de
¥ www.geburt-vertraulich.de
¥ Hilfetelefon ãSchwangere in NotÒ 0800/4040020 Ð kostenlos, mehrsprachig und rund um die Uhr erreichbarSchwangerschaftsberatung 101111
2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fr (werdende) Mtter sind vielfltig. Auf welche Leistungen Anspruch besteht, ist in den Mutterschafts- richtlinien geregelt.Schwangerschaftsvorsorge
Am Anfang stehen die rztliche Feststellung der Schwangerschaft und das Aus- stellen eines Mutterpasses. Den Mutterpass sollte die Schwangere stets mit sich fhren, in diesem Dokument werden der Schwangerschaftsverlauf und die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen festgehalten. Gynkologin, einem Gynkologen und/oder einer Hebamme, die zunchst alle teile der Vorsorge sind Beratungsgesprche, Untersuchungen und Behandlungen, z. B. bei Schwangerschaftsbeschwerden. Im Rahmen der rztlichen Betreuung erfolgen in der Regel drei routinem§ige Ultraschalluntersuchungen im dritten, sechsten und achten Schwangerschafts- malen oder erweiterten Ultraschall whlen. Hierbei werden zustzlich wichtigeRumpf) genauer untersucht.
Falls medizinisch erforderlich, bernimmt die Krankenkasse auch die Kosten fr weitere Untersuchungen. Diagnostik und Behandlung, die auf Wunsch der Schwangeren ohne medizi- nische Notwendigkeit erfolgen, werden als IGeL (Individuelle Gesundheits- Leistungen) privat oder ggf. ber eine Zusatzversicherung abgerechnet. Berufsttige Schwangere mssen fr smtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden. Die versumte Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden und es entsteht auch kein Verdienstausfall. Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs (bis zu 14 Stunden) wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn dieser durch eine Hebamme angeleitet wird. Begleitpersonen mssen in diesen Vorbereitungskursen in der Regel ihren Teilnahmebeitrag selbst entrichten. Eine Erstattung oder Bezuschus- sung der Kosten fr den werdenden Vater ist inzwischen bei vielen Kranken- Es ist zu empfehlen, sich frhzeitig (direkt nach Feststellung der Schwanger- schaft) an eine Hebamme zu wenden. Die Kosten fr medizinisch indizierte Arznei-, Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und in Zusammenhang mit der Entbindung werden von der gesetzlichen Krankenkasse komplett bernommen und sind frei von Zuzahlungen.Haushaltshilfe
Wer schwangerschafts- oder geburtsbedingt den eigenen Haushalt und die Ver- sorgung der Kinder vorbergehend nicht selbst leisten kann, hat ggf. Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel 10 ãHaushaltshilfe bei Erkrankung der ElternÒ (S. 42 f).Entbindung
Bei der Entbindung kann die Schwangere whlen zwischen einer Hausgeburt, einer ambulanten Entbindung im Geburtshaus oder Krankenhaus, sowie der Klinikentbindung mit einigen Tagen stationrer Versorgung. Welche Kosten je- weils von den gesetzlichen Krankenkassen bernommen werden und in welchen Fllen mit individuellen Zuzahlungen zu rechnen ist, sollte fr den Einzelfall mit der eigenen Krankenkasse geklrt werden.Nachsorge nach der Geburt
Auch nach der Geburt gibt es einen Anspruch auf Hebammenhilfe. In den er- Hause, zu Anfang bei Bedarf auch tglich. Dabei achtet sie unter anderem auf die Rckbildung der Gebrmutter und den Gesundheitszustand des Neugeborenen, hilft beim Stillen und gibt Tipps zur Suglingspflege. Besuche und Beratungsge- betts hinaus erfolgen. Die Leistungen der Hebamme werden von der gesetz- lichen Krankenkasse getragen. Zwei Kontrolluntersuchungen bei der Gynkologin/dem Gynkologen oder einer Hebamme (6 Ð 7 Tage und 6 Ð 8 Wochen nach der Entbindung) schlie§en dieNachsorge nach der Geburt ab.
Die gesetzliche Krankenkasse bernimmt auch die Kosten fr bis zu 10 Stunden Rckbildungsgymnastik, wenn diese durch eine Hebamme angeleitet und bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen werden.Krankenversicherung ... 121311
Versicherungsschutz und Mutterschaftsgeld
Weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben in der Zeit des Mutterschutzes unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nheres hierzu ist dem Kapitel 4 ãMutterschutzÒ (S. 15 ff) zu entnehmen. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen ist innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung meist durch eine beitragsfreie Familienversicherung ber die Mutter oder den Vater gewhrleistet und sollte schon vor der Geburt desKindes geklrt werden.
Das Angebot privater Krankenkassen bei Schwangerschaft und Geburt kann sehr unterschiedlich sein und ist bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen. Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- versicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft: ¥ FEB Ev. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V., Martin-Luther-Stra§e 9, 33790 Halle/Westf., Tel. 05201/18470, feb@diakonie-halle.de, www.diakonie-halle.de ¥ Gynkologinnen, Gynkologen und Hebammen¥ Gesetzliche Krankenkassen
3. Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen nach dem SGB II
(fr ALG II-Bezieherinnen, Geringverdienerinnen,Auszubildende und Studentinnen)
Bezieht eine schwangere Frau Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialgeld) oder ist sie Auszubildende, Studentin oder Geringverdienerin, so hat sie im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt besondere Ansprche. (SSW) bis zum tatschlichen Entbindungstermin einen Mehrbedarfszuschlag Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung zu. lich sein, sie wird vom jeweils zustndigen Jobcenter vor Ort festgelegt. Das Jobcenter Kreis Gtersloh sieht derzeit folgende Leistungspauschalen vor:Einmalige BeihilfeZeitpunkt der
pro Kind Schwangerschaftsbekleidung ab der 13. Schwangerschaftswoche 100,Ð Neugeborenenausstattung ab der 25. Schwangerschaftswoche 125,Ð Kinderwagen ab der 25. Schwangerschaftswoche 130,Ð Baby-Autositz ab der 25. Schwangerschaftswoche 35,Ð Bekleidung fr das Baby ½ Jahr nach der Geburt 125,Ð Darber hinaus kann bei Bedarf zustzlich ein Zuschuss fr die Ausstattung mit entsprechendem Hausrat eines erstmalig einzurichtenden Kinderzimmers bean- tragt werden (Kinderbett mit Matratze und Bettausstattung, Kleiderschrank etc.). Die Pauschalen werden in der Regel gekrzt, wenn die letzte Geburt weniger als zwei Jahre zurck liegt. Alle genannten Leistungen sind bei den zustndigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Jobcenter Kreis Gtersloh vor Ort Situation ist dabei immer auch ein Nachweis ber die Schwangerschaft vorzu- legen.Finanzielle Hilfen ...Krankenversicherung ...
141511
Bundesstiftung ãMutter und KindÒ
Die Bundesstiftung ãMutter und Kind Ð Schutz des ungeborenen LebensÒ wurde1984 ins Leben gerufen, um schwangeren Frauen in einer materiellen Notlage zu
helfen. Die Gelder aus der Stiftung sollen gesetzliche Hilfen ergnzen, wenn diese der konkreten Notlage der Schwangeren nicht gerecht werden. Die finanzielle Untersttzung durch die Mutter-Kind-Stiftung (z. B. fr die Erstausstattung des Kindes) ist keine Pflichtleistung des Staates, sondern eine freiwillige Leistung, die beantragt und bewilligt werden muss. Die Bewilligung bzw. der Familie/Bedarfsgemeinschaft ab. Zuschsse aus der Bundesstiftung werden nicht auf andere Sozialleistungen (z. B. ALG II, Kindergeld, Wohngeld) angerechnet. gerschaftswoche gestellt werden. Nach der Antragstellung dauert es ca. zweiMonate, bis die Mittel zur Verfgung stehen.
Sonder- und Hrtefonds fr Schwangere
In besonderen Notsituationen, in denen allgemeine Sozialleistungen nicht in Frage kommen oder der tatschlichen Notlage der schwangeren Frau nicht gerecht werden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwanger- kommunalen und kirchlichen Fonds zu stellen.Fr alle Leistungen gilt:
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin bei einer Schwangerschafts- beratungsstelle in Ihrer Nhe, um zu prfen, ob bzw. welche finanziellen Hilfen tion in Frage kommen. ¥ FEB Ev. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V., Martin-Luther-Stra§e 9, 33790 Halle/Westf., Tel. 05201/18470, feb@diakonie-halle.de, www.diakonie-halle.de ¥ Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Gtersloh, Unter den Ulmen 23,33330 Gtersloh, Tel. 05241/9618510, info@skf-guetersloh.de,
www.skf-guetersloh.de ¥ Sozialdienst katholischer Frauen im Kreis Warendorf e. V., Warendorfer Stra§e 8,59227 Ahlen, Tel. 02382/88996-80, info@skf-online.de, www.skf-online.de,
Beratung in Harsewinkel (Familienzentrum MiniMaxi, Prozessionsweg 12,33428 Harsewinkel)Finanzielle Hilfen ...
¥ www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
¥ Jobcenter Kreis Gtersloh Ð abhngig vom Wohnort sind verschiedeneStandorte zustndig:
- Harsewinkel: Servicestelle am Rathaus, Mnsterstra§e 8, 33428 Harsewinkel, Tel. 05241/85 4273, dez5_MHWest@kreis-guetersloh.de - Borgholzhausen, Halle/Westf., Werther (Westf.), Steinhagen: Jobcenter Halle/Westf., Kttkenstra§e 12, 33790 Halle/Westf., Tel. 05241/85-4832, mh-nord@kreis-guetersloh.de - Werther (Westf.): Beratungsstelle im Rathaus, Mhlenstra§e 8,33824 Werther Ð nur donnerstags besetzt
- Versmold: Servicestelle, Wersestra§e 20, 33775 Versmold, Tel. 05241/85 4273, dez5_MHWest@kreis-guetersloh.de4. Mutterschutz
Was ist Mutterschutz
Mutter und Kind bedrfen whrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit eines besonderen Schutzes. Das Mutterschutzgesetz (MuSchuG) vereinigt fr diese Zeit verschiedene Ziele: ¥ Der Schutz der Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes, ¥ das Fortfhren der Erwerbsttigkeit, soweit es verantwortbar ist,¥ die Sicherung des Einkommens,
¥ der Schutz vor unberechtigter Kndigung,
¥ das Verhindern von Benachteiligungen insgesamt. Damit strkt zeitgem§er Mutterschutz die selbstbestimmte Teilnahme an Erwerbsttigkeit und bietet Schutz vor Diskriminierung.Fr wen gilt der Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt fr alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschftigungsverhltnis stehen, bei dem deutsches Recht Anwendung findet. Hierzu zhlen auch befristete Arbeitsverhltnisse, Arbeitsverhltnisse auf Probe, Teilzeit- und geringfgige Beschftigungsverhltnisse sowie Berufsaus- bildungsverhltnisse. Auch fr Schlerinnen und Studentinnen, Praktikantinnen und Frauen im Freiwilligendienst findet das Mutterschutzgesetz Anwendung. Fr Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutz-Mutterschutz 161711 niveau wie fr die oben genannten Beschftigten, es wird aber in gesonderten