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Ihre Betreute erhält derzeit Leistungen der Eingliederungshilfe vom Bezirk Nie- derbayern in einem Wohnheim Durch das Bundesteilhabegesetz werden die- se  



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Überleitung BTHG\Infoschreiben BTHG-Überleitung

Umsetzung Bundesteilhabegesetz ab 01.01.2020

Sozialhilfe für geb.

Anlagen: Mitteilung Bankverbindung

Antrag auf Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

derbayern in einem Wohnheim. Durch das Bundesteilhabegesetz werden die- se Leistungen zum 01.01.2020 neu geregelt. Ihrer Betreuten entstehen hier- formieren. Aktuell übernimmt der Bezirk Niederbayern für Ihre Betreute die Kosten für das Wohnen einschließlich Verpflegung, Barbetrag und Bekleidung sowie die fach- liche Unterstützung im Wohnheim. Eine wichtige Neuerung des Bundesteilhabegesetzes ab 01.01.2020 ist die Trennung von Leistungen für den Lebensunterhalt (z.B. Kosten der Unterkunft und Kosten der Verpflegung) und Leistungen der Eingliederungshilfe (insbe- deshalb von uns zwei gesonderte Bescheide für die Zeit ab 01.01.2020.

Leistungen für den Lebensunterhalt:

Wenn Ihre Betreute über Einkünfte (z. B. Rente, Wohngeld, Werkstattlohn) verfügt, wurden diese bisher zur teilweisen Kostendeckung von uns verein- nahmt. Ab 01.01.2020 darf das Einkommen Ihrer Betreuten nicht mehr beim men auf das eigene Konto überwiesen. Sofern Ihre Betreute bisher noch über Fall müssen Sie uns diese Bankverbindung mitteilen (siehe Anlage).

Ansprechpartner/in

Frau

Zimmer

Telefon 0871 97512-

Telefax 0871 97512-190

Am Lurzenhof 3c

84036 Landshut

Tel. 0871 97512-100

sozialverwaltung@ bezirk-niederbayern.de

Besuchszeiten

Montag bis Freitag

9:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Busverbindung

Haltestelle Hochschule

Linien X3, 3, 14 und 103

Bankverbindung

Sparkasse Landshut

IBAN

DE86 7435 0000 0000 0243 76

BIC BYLADEM1LAH

IK-Nummer

139080131

www.bezirk-niederbayern.de Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Aktenzeichen Ort/Datum

Landshut,

Bezirk Niederbayern, Am Lurzenhof 3c, 84036 Landshut

Aktenzeichen: / Schreiben vom:

2 Kosten der Unterkunft und die Kosten der Verpflegung im Wohnheim zu bezahlen. für den Lebensunterhalt (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt). Um diese Leistungen

Auf jeden Fall verbleibt Ihrer Betreuten jedoch ein Betrag zur freien Verfügung (bisheriger Barbe-

trag) sowie zum Kauf von Bekleidung.

Leistungen der Eingliederungshilfe:

weiter. Die Zahlung erfolgt wie bisher direkt an das Wohnheim.

Neu ist,

dass Ihre Betreute wegen der gesetzlichen Änderungen zeitnah zum bisherigen Wohn- und Be- Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus ganz herzlich!

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutzhinweise gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist der Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Am Lurzenhof 3c, 84036 Landshut,

Telefon: 0871/97512-100, E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de.

I - XII, BVG, BaySchFG, LAG. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind BayDSG, DSGVO i.V.m. SGB I - XII, BVG, BayKiBiG,

BaySchFG, LAG und BStatG.

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