[PDF] [PDF] BFV-Cricketordnung - Stand 1 Juli 2015 - Berliner Fußball-Verband

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Berliner Fußball-Verband e. V.

Stand:

1. Juli 2015

Cricketordnung (CO)

Cricketordnung - Juli 2015 Seite 1 von 4

Cricketordnung (CO)

Inhaltsverzeichnis Seite

§ 2 Aufgaben des BCK................................................................................................ 2

§ 4 Spielordnung......................................................................................................... .2

§ 5 Rechts- und Verfahrensordnung........................................................................... .2

§ 6 Vorstand................................................................................................................ .2

§ 7 Mitgliederversammlung......................................................................................... .2

§ 8 Haftung.................................................................................................................. 4

§ 9 Geltung der Cricketordnung................................................................................... 4

Berliner Fußball-Verband e. V.

Stand:

1. Juli 2015

Cricketordnung (CO)

Cricketordnung - Juli 2015 Seite 2 von 4

§ 1

Das Berliner Cricket-Komitee (BCK) ist ein

Organ des Berliner Fußball-Verbandes e. V.

(BFV). Die Leitung des Cricketsports in Ber- lin obliegt dem BCK vertreten durch seinen genüber Dritten verpflichtet. Der Vorsitzen- de des BCK vertritt den Cricketsport inner- halb des BFV. Die Cricketordnung ist von mit Ausnahme der Rechts- und Verfahrens- ordnung. Der Vorstand des BCK ist vom

§ 2

Aufgaben des BCK

• die Durchführung des Spielbetriebs in allen Berliner Spielklassen, • die Koordination der Platzvergabe mit • die Erstellung eines Gesamtbelegungs- plans (Spielplans), • die Ausarbeitung und Überwachung der

Einhaltung der Spielordnung und Spiel-

regeln, • die Aufstellung von Auswahlmannschaf- ten, ze, • die vereinsübergreifende Jugendarbeit, • die Aufstellung von Jugendauswahl- mannschaften, • das Meldewesen (Spielberechtigungen), • die Überwachung des Schiedsrichter- wesens, insbesondere die Aus- und

Weiterbildung, Beobachtung, Prüfung

sowie Ansetzung der Schiedsrichter, lung des Cricketsports in Berlin.

§ 3

Für die Durchführung der Cricketaufgaben

werden auf den Mitgliederversammlungen keitszeitpunkt aufgrund des Haushaltsvor- anschlages festgestellt und mittels Rech- nung angefordert. Bleibt ein Mitglied trotz

Mahnung mit der Erfüllung seiner finanziel-

len Verpflichtungen gegenüber dem BCK mit mehr als ein Monat im Rückstand, dro- hen Maßnahmen nach dem Strafenkatalog. § 4

Spielordnung

Für den Spielbetrieb in Berlin gilt die BCK-

Spielordnung.

§ 5

Rechts- und Verfahrensordnung

Die Rechtsprechung in Angelegenheiten

des Berliner Cricketsports wird vom BCK unter Beachtung der Rechts- und Verfah- rensordnung des BFV ausgeübt. Der § 33 (Strafen) BFV-Satzung kann abweichend durch das BCK eigenverantwortlich gestal- tet werden.

§ 6

Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsit-

zenden, seinem Stellvertreter, dem

Schriftführer und Vorstandsmitglied für

sportliche Aufgaben.

2. Der Vorstand gibt sich für seine Arbeit

3. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stim-

me. Der Vorstand beschließt mit einfa- cher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzen- wenn mindestens drei Vorstandsmitglie- der einschl. des Vorsitzenden oder

Stellvertreters anwesend sind.

§ 7

Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus

den Mitgliedern (Cricket-Vereine) und dem BCK-Vorstand. Die Mitgliederver- derversammlung zusammen. Die Einbe- rufung zur Mitgliederversammlung muss vier Wochen vor dem Termin unter Be- kanntmachung der Tagesordnung und des Tagungsorts schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Einla-

Über die Mitgliederversammlung ist ein

vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter und dem Schriftführer zu unterzeich- nendes Ergebnisprotokoll zu erstellen.

Die Protokolle der Mitgliederversamm-

gemacht werden (dem entspricht auch

Berliner Fußball-Verband e. V.

Stand:

1. Juli 2015

Cricketordnung (CO)

Cricketordnung - Juli 2015 Seite 3 von 4

für drei Jahre im Turnus mit dem BFV-

Verbandstag (siehe § 13 BFV-Satzung).

Sie nimmt den Rechenschafts- und

Kassenbericht des Vorstandes entge-

gen, erteilt dem Vorstand Entlastung und fasst Beschlüsse über Haushalts- stimmberechtigten Mitglieder anwesend vertreten sind.

3. Die Tagesordnung muss mindestens

folgende Punkte enthalten: • Feststellung der Zahl der anwesen- den stimmberechtigten sowie durch schriftliche Vollmacht vertretenen

Mitglieder,

• Bericht des BCK-Vorsitzenden, • Kassenbericht, • Genehmigung des Jahresabschlus- ses, • Neuwahlen (sofern erforderlich), • Genehmigung des Haushaltsvoran- schlages, • Verschiedenes.

4. Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederver-

sammlung eine Stimme. Das Stimm- recht ist nicht auf andere Mitglieder

übertragbar. Das Stimmrecht ruht, so-

lange ein Mitglied mit den Zahlungen im

Verzug ist. Sofern die Vertretungsbe-

rechtigten eines Mitglieds das Stimm- macht ist von den vertretungsberechtig- ten Vorstandsmitgliedern zu unterzeich- nen.

5. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über

eine Stimme. Diese ist nicht übertrag- bar. Vorstandmitglieder dürfen keine

Mitglieder vertreten.

6. Alle Mehrheiten werden bezogen auf die

Stimmenzahl der anwesenden stimmbe-

rechtigten Mitglieder berechnet.

7. Wahlen und Abstimmungen erfolgen

offen, sofern nicht ausdrücklich von mindestens zwei Mitgliedern geheime

Wahlen und / oder Abstimmungen ge-

fordert werden, durch Handzeichen. ge auf die Tagesordnung gesetzt wer- den.

9. Ungültige Stimmen und Stimmenthal-

tungen werden nicht berücksichtigt. Bei

Stimmengleichheit gilt ein Antrag als

abgelehnt. Bei Wahlen ist bei Stimmen- gleichheit ein neuer Wahlgang erforder- lich.

Wohnsitz in Deutschland haben. Abwe-

werden.

11. Scheiden der Vorsitzende und / oder

den Legislaturperiode aus dem Amt, so muss innerhalb von vier Wochen eine

Neuwahl durch eine zu diesem Zweck

einzuberufende außerordentliche Mit- gliederversammlung erfolgen.

12. Scheiden der Schriftführer und/oder das

Vorstandsmitglied für sportliche Aufga-

periode vorzeitig aus dem Amt, so be- setzt der Vorstand diese Posten neu für den Rest der Legislaturperiode

13. Jede ordentliche Mitgliederversammlung

beschließt mit einfacher, die außeror- dentliche mit Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden stimmberechtigten

Mitglieder der Mitgliederversammlung.

14. Für Änderungen der der Spiel- und Cri-

cketordnung ist eine Mehrheit von zwei

Dritteln (2/3) der abgegebenen gültigen

Stimmen erforderlich.

15. Der Vorstand ist berechtigt, bei beson-

derem Anlass eine außerordentliche

Mitglieder-versammlung binnen einer

Frist von vierzehn (14) Tagen einzube-

rufen. Es ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel (1/4) der Mitglie- der dies schriftlich unter Benennung der werden nur auf die Tagesordnung ge-

Tage vor dem Tag der Mitgliederver-

sammlung schriftlich beim BCK- nicht lediglich Änderungs- oder Gegen-

Berliner Fußball-Verband e. V.

Stand:

1. Juli 2015

Cricketordnung (CO)

Cricketordnung - Juli 2015 Seite 4 von 4

Dringlichkeit durch einfachen Mehr-

heitsbeschluss der Mitgliederversamm- lung.

16. Die Mitgliederversammlung kann sich

§ 8

Haftung

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder haften

handelt haben.

§ 9

Geltung der Cricketordnung

1. Die Cricketordnung in der vorliegenden

Form tritt mit ihrer Verabschiedung am

15. Juli 2004 in Kraft.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-

mungen berührt nicht die Geltung der

Ordnung im Übrigen.

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