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Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und

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Justiz-, Gemeinde- und

Kirchendirektion

des Kantons Bern

Nydeggasse 11

3011 Bern

Goldiwil, den 18. September 2014

Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung von Unterlagen der dem ten (ArchDV Gemeinden) / 2. Konsultation

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Kirchgemeindeverband stellt fest, dass die Archiv-DV sehr stark überarbeitet worden ist und nunmehr praktisch eine neue Variante vorliegt. Es ist deshalb auch richtig, eine zweite Konsultation durchzuführen. Wir bedauern, dass nur wenig von unseren Anregungen vom

19.12.2013 Eingang in die neue Variante gefunden haben.

Abs. 1 vorliegt, obschon über 240 Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden betroffen gabe der verantwortlichen Direktion und am Schluss bei der Unterschrift des Justiz-, Ge- auf die spezifischen Bedürfnisse der Kirchgemeinden eingeht, für eine schlicht notwendige fassende, professionelle Verwaltung und sind auf einfache Dienstleistungen angewiesen. Es gibt eine ganze Reihe typischer Kirchenbereiche, die sich nicht durch Auslassung regeln las- des Anhangs führt in keiner Weise zu einer besonderen Behandlung der Kirchgemeinden und auch nicht zu einem Abweichen von den allgemeinen Verwaltungs- und Archivierungs- regelungen, wie die JGK laut Bemerkungen im drittletzten Abschnitt des Begleitbriefes vom die für die Einwohnergemeinden und Burgergemeinden nicht von Belang sind, so wie der schaft, Bauwesen, AHV) die für Kirchgemeinden ohne Belang sind. Die allgemeinen Verwal- ren geholfen, die sonst die kirchlich relevanten Bereiche selber aus dem umfassenden An- hang herausfiltern müssen und für die fehlenden, typisch kirchlichen Bereiche sich selber kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch Zum Erlass inoffizieller innerkirchlicher Archivrichtlinien sind nach KG die Landeskirchen und

Antrag

Der Kirchgemeindeverband beantragt, es sei für die Kirchgemeinden im Sinn eines erstellen.

Eventualiter

hang aufzunehmen. Der Kirchgemeindeverband hat diesbezügliche Vorarbeiten geleistet und offeriert nach wie vor die unterstützende Mitwirkung bei der Redaktion des Anhanges.

Subeventualiter

die typisch innerkirchlichen Unterlagen, soweit sie nicht unter eine im Anhang ge-

Aufbewahrung und Archivierung zu erlassen.

Mit freundlichen Grüssen

Kirchgemeindeverband des Kantons Bern

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