Gesetze Verordnungen Satzungen usw die einzelnen Bestimmungen dieser Hausordnung entgegenstehen sollten ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach sich Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eG
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Eingriffe in die Funktionsweise der Zwangsentlüftungen sind untersagt Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eG Page 3 II Reinigung
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pdf Hausordnung - Marzahner Tor
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Hausordnung
der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGH a u s o r d n u n g
Anerkennung der Hausordnung
Diese Hausordnung wurde von der Vertreterversammlung im Juni 2004 beschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung ist gültig.
Regelungen werden dem Mitglied besonders mitgeteilt. Darüber hinausgehende Regelungen bedürfen der Zustimmung
des Mitgliedes.Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn, im Haushalt lebende Personen und seine Besucher verbindlich an. Ein
die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung, insbesondere auch durch Nichterfüllung der
Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Nutzers und
seiner Familie. Zum Schutze des individuellen Bereichs, zur Abgrenzung der Interessen der Nutzer untereinander und gegen
Hausordnung dienen.
I. Lüftung
Zu jeder Jahreszeit ist ausreichend zu lüften. Die Auskühlung der anliegenden Wohnungen durch zu langes Lüften der
eigenen Wohnung sowie über die Hauseingangstüren oder Treppenhausfenster ist- besonders auch im Winter- zu unterlassen.
Es ist nicht gestattet, die Wohnung in das Treppenhaus zu entlüften. Eingriffe in die Funktionsweise der Zwangsentlüftungen sind untersagt. Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGII. Reinigung
Haustieren etc., sind vom Verursacher bzw. Halter unverzüglich zu beseitigen.verschüttet wird. Eine Verstopfung der Abwurfanlage ist unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
3) Toiletten und Abflussbecken, Handwasch- bzw. Spülbecken, Badewannen- bzw. Duschabflüsse:
von Mitbewohnern bzw. auf Passanten tropft.5) Das Reinigen von Textilien und Schuhwerk darf nicht in den Fenstern, über den Loggiabrüstungen oder im Treppenhaus
erfolgen. Anlagen, auch aus den Fenstern heraus, ist untersagt. Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGUhr bis 18.00 Uhr, unter Berücksichtigung der Mittagsruhezeit, und sonnabends in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zügig auszuführen. werden, nicht gestattet.4) Alle von den Nutzern betriebenen elektrischen Maschinen und Anlagen müssen nach den jeweils gültigen Fachbestimmun
6) Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über 22.00 Uhr hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern
rechtzeitig angekündigt werden.7) Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.
aufhalten, missbraucht werden. Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGIV. Sicherheit
2) Bei drohendem Unwetter sind alle Fenster des Hauses und seiner Anlagen geschlossen zu halten.
5) Das Offenstehenlassen der in das Haus führenden Türen, sowie der Kellertüren - von notwendigen Ausnahmen abgesehen
den Reinigungstagen aus dem Treppenhaus zu entfernen.Bereitschaftsdienst zu benachrichtigen.
11) Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im Treppenhaus, in Kellerbereichen und den Aufzügen zu unterlassen.
12) Das Abschließen der Hauseingangstüren ist nicht gestattet.
Eigentums der Genossenschaft ausgeschlossen sein muss. Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGV. Gemeinschaftseinrichtungen
Personenaufzüge
1) Der Aufzug darf von Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Es ist darauf zu
ausgeschlossen sind.werden. Die Fahrkabine ist in diesem Fall in geeigneter Form zu schützen, Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Gemeinschaftsantenne
zu Verfügung gestellt wird, hat es der Hausbewohner auf seine Kosten zu beschaffen. Er hat sich zu versichern, dass die An
schlusskabel den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Der Anschluss darf nicht mit anderen Verbindungskabeln
Wohnungsgenossenschaft sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.3) Der Hausbewohner hat den von der Wohnungsgenossenschaft beauftragten Stellen jederzeit Auskünfte hinsichtlich der
4) Empfangsanlagen dürfen neben der vermieterseitig angebrachten gemeinschaftlichen Empfangsanlage nur mit
Allgemeinbeleuchtung
Die Allgemeinbeleuchtung ist sparsam zu verwenden. Bei Ausfall ist der Vermieter oder sein Beauftragter zu unterrichten.
Jeder Mieter hat einstweilen auf den zu seiner Wohnung führenden Treppen und Fluren für ausreichende Beleuchtung zu
sorgen. Der Anschluss besonderer mit Strom betriebener Anlagen an das Netz der Allgemeinbeleuchtung ist nicht gestattet.
Grünanlagen
Die Grünanlagen dienen der Erholung und dem ansehnlichen Erscheinungsbild unserer genossenschaftlichen Wohnanlagen
Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGvorgenommen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Aufstellen mit elektr. Strom betriebener Anlagen mit ortsfestem
VII. Haustiere
gung des Vermieters. Die erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere eine der Hausgemeinschaft
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird.desrechtlichen Gesetze zur Hundehaltung sind einzuhalten. Das Halten von Hunden, die von der Allgemeinheit, insbesondere
der Hausgemeinschaft, als bedrohlich anzusehen sind, ist untersagt.melden. Bei unmittelbar drohenden Gefahren sollen die Mieter einstweilen selbst durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu
sorgen versuchen. Sicherungen und Warnzeichen sind anzubringen.IX. Verschiedenes
Gesetze, Verordnungen, Satzungen usw., die einzelnen Bestimmungen dieser Hausordnung entgegenstehen sollten, ziehen im
Zweifel nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach sich. Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eGquotesdbs_dbs4.pdfusesText_8