[PDF] [PDF] Durchführungsbestimmungen zur DWZRV-Körordnung

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Ergebnisse der Formwertbeurteilung

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Das Ergebnis der Formwert-Beurteilung lautet "bestanden", "nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich" oder "endgültig nicht 



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Zuchtordnung für im Deutschen Retriever - DRC

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Eine Formwertbeurteilung hat die Zuchtzulassung oder -Versagung für einen Golden Retriever zur Folge Die Formwertbeurteilung darf pro Hund einmal wiederholt werden Die korrekte Durchführung ist daher besonders wichtig und der Sonderleiter ist hierfür verantwortlich Ablauf der Beurteilung



Ergebnisse der Formwertbeurteilung - RetrieverClub

Ergebnisse der ZUCHTSCHAU im Rahmen des Working Tests des Österreichischen Retriever Clubs vom 04 bis 06 September 2009 am Ödensee Stmk Richter: Jennifer Hay (GB) Golden Retriever - RÜDEN 1 Diana's Danny von Bauernhirschtal Golden Retriever Rüde Vater: Birdsgreen Simply Flint Mutter: Britta von Bauernhirschtal

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Durchführung

sbestimmungen und der Formwert-Beurteilung der Zuchtleiter und die Landesgruppen des DWZRV bzw. deren Landeszuchtwarte. Das Angebot erstreckt sich demnach regional über das gesamte Bundesgebiet. Daher sollte in jeder Landesgruppe eine abgehalten werden. Benachbarte Landes- Dem Zuchtleiter obliegt gemeinsam mit den Landesgruppen zu Beginn eines Kalenderjahres auf der Homepage des DWZRV frühzeitig bekannt zu geben. Ein Anmeldeschluss ist mit vorzu- geben. lich 20 Hunde nicht überschreiten. kann die Verhaltensbeurteilung auch von einer weiteren Person, dem anerkannten DWZRV-

Verhaltensb

eurteiler, vorgenommen werden, der nicht zwingend Zuchtrichter sein muss. Dies

Verhaltensbeurteiler) aufgeteilt werden.

Der DWZRV-Zuchtrichter darf an demselben Wochenende für eine Rasse nicht als Zuchtrichter eingesetzt wurde. und DWZRV-Verhaltensbeurteiler erfolgt koordinierend durch den Zuchtleiter gemeinsam mit den Landesgruppen. Sowohl der DWZRV-Zuchtrichter, der die Formwert-Beurteilung abgibt, als auch der DWZRV- chung vor Meldeschluss bekannt zu geben. - 2 - Eine Aufstellung der DWZRV-Zuchtrichter und weiterer Personen, die im Rahmen einer ent- sprechende n Schulung und als anerkannte DWZRV-Verhaltensbeurteiler zum Einsatz kommen dürfen, wird vom Zucht-

Der Zuchtleiter ist ebenso verantwortlich für

die Durchführu ng von Schulungsveranstaltungen, bei denen die kann bzw. bei denen eine Fortbildung der Verhaltensbeurteiler erfolgt. Verhaltens beurteilt werden. Er kann aber auch nur entweder an der

Formwert-Beurteilung

(Formwert-Beurteilung) oder der Verhaltensbeurteilung teilnehmen und den anderen Abschnitt daher anzu- geben, ob nur die Formwert-Beurteilung oder nur der Verhaltenstest oder beides absolviert wer- den soll. Diese Angaben des Eigentümers sind bindend. Für die Vorstellung eines Hundes zum Verhaltenstest bzw. zur Formwertbeurteilung muss die- nung) bereits erreicht haben und die Eintragung in ebenfalls bereits erfolgt sein. Die Anmeldung des Hundes beim Zuchtleiter erfolgt über das als Anlage 1 dargestellte Anmel- deformular, das beim

Homepage des DWZRV bereitgestellt wird.

Der Anmeldung sind Kopien der Ahnentafel, wenn

der Hund nicht aus DWZRV-Zucht stammt und auch nicht in das DWZB übernommen wurde (u. a. für Nichtmitglieder), und von einer Aus- stellungsbewertung des Hundes beizufügen. muss er das Ergebnis der Beurteilungen gegen sich gelten lassen. in der Gebührenordnung des DWZRV in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. gelder. Tritt ein gemeldeter Hund zu einem Teil oder der ganzen Überprüfung nicht an, so ist das Meldegeld dennoch zu entrichten. Der Hund muss bei erneuter Vorstellung wieder ange- meldet werden. Das Meldegeld ist erneut zu entrichten. Das Meldegeld wird am Veranstaltungstag vor Ort entrichtet.

3.1. Allgemeines

Der Zuchtleiter prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob der angemeldete Hund zur Vor- dem Eigentümer. - 3 -

Nach Meldeschluss erstellt der

teilt in die beiden Bereiche "Verhaltensbeurteilung" und "Formwert-Beurteilung". Eine Kopie der Teilnehmerliste geht nach der Veranstaltung an das Zuchtbuchamt des DWZRV.

Der Zuchtleiter übersendet d

ie Teilnehmerliste und die für die teilnehmenden Hunde vorbereite- ten Unterlagen und bereits vorausgefüllten Formulare nach Anlagen 2 und 3 rechtzeitig über den Landeszuchtwart an den innerhalb der Landesgruppe ausrichtenden Verein. tung der bereits vorausgefüllten Formulare und ein Chip

Er ist

im Rahmen der Verhaltensbeurteilung ebenso verantwortlich für die termingerechte Be- reitstellung der für die einzelnen Subtests (Gruppensubtest, Zweithundsubtest) erforderlichen

Begleitpersonen bzw.

Begleithunde.

gleichbare Bedingungen herrschen. ranstaltung finden zuerst die Verhaltensbeurteilung und danach die Formwert-

Beurteilung statt. Für die Verhaltensbeurteilung ist ein ausreichend großer Vorführring bereit zu

stellen. Der Eigentümer hat für den vorzuführenden Hund am Veranstaltungstag den Hundepass bzw. die Ahnentafel oder eine Kopie derselben vorzulegen.

3.2. Verhaltensbeurteilung

Bei der Verhaltensbeurteilung kommt

ein vom DWZRV anerkannter Verhaltensbeurteiler zum

Einsatz (s. Ziffer 1).

Einzelheiten zur Durchführung des Verhaltenstests und der in diesem Zusammenhang gefor- Führhilfen entscheiden. Er teilt jeweils mit, wann ein Subtest beginnt und endet. Er ist berechtigt, jederzeit einzelne Teile der Verhaltensprüfung wiederholen zu lassen. Der Verhaltensbeurteiler darf einen verletzten oder krank erscheinenden Hund aus der Prüfung nehmen. Dieser Hund wird nicht als durchgefallen bewertet.

Verunsiche-

nen disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben.

Das Ergebnis

der Verhaltensbeurteilung lautet "bestanden", "nicht bestanden, Wiedervorfüh- rung nach Ablauf von drei Monaten - 4 -

Die Dokumentation

der Ergebnisse erfolgt in dem als Anlage 2 beigefügten Formular. Das Origi- tümer des Hundes. stellt werden.

3.3. Formwert-Beurteilung (Formwert-Beurteilung)

Die Formwert-Beurteilung kann nur durch einen DWZRV-Zuchtrichter abgegeben werden (s.

Ziffer 1).

Im Rahmen der Formwert-Beurteilung erfolgt eine Beschreibung des Hundes ohne Formwert- note.

Das Ergebnis

der Formwert-Beurteilung lautet "bestanden", "nicht bestanden, Wiedervorführung icht bestanden, Wiedervorführung Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt in dem als Anlage 3 beigefügten Formular. Das Origi- gentümer des Hundes. stellt werden.

4. Einspruch gegen die Verhaltensbeurteilung und/oder Formwert-Beurteilung

Der Eigentümer kann gegen das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung und/oder der Formwert-

Beurteilung seines Hundes

Einspruch erheben.

leiter des DWZRV schriftlich einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist die Erhebung eines Ein- gen im Rahmen der Ge bühren -/Spesenordnung des DWZRV in der jeweils gültigen Fassung. vom DWZRV für jeden angemeldeten Hund 10,00 EUR, mindestens aber einen Pauschalbetrag von 100,00 EUR.

DWZRV.

Der Landeszuchtwart bzw. der ausrichtende Verein leitet die für das Zuchtbuchamt bestimmten Unterlagen (Kopie der Teilnehmerliste, Originale der Ergebnisberichte) unverzüglich nach dort- hin weiter. - 5 -

6. Inkrafttreten

Die vorstehenden

Durchführungsbestimmungen treten mit den Änderungen in den Ziffern 2 und

5 zum 01.07.2016 in Kraft.

Der Vorstand des DWZRV Anlagen

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