[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
[PDF]
atupri.ch
FERIEN??UND
REISEVERSICHERUNG
Die Ferien- und Reiseversicherung für das Ausland Ob ganz entspannt am Strand, beim Kennenlernen fremder Kulturen oder beim Entdecken neuer urbaner Highlights: ist es, wenn diese Erholung durch einen Unfall oder eine vor Ort oder notwendige Transporte erheblich sein: Die gesetzlichen Leistungen der obligatorischen Grundver- sicherung gelten nur in der Schweiz, aber nicht im Ausland. Um diese Risiken zu vermeiden und Ihre Erholung nicht aufs Spiel zu setzen, empfehlen wir Ihnen die Atupri ganz sicher und in aller Ruhe geniessen. Sie auch abschliessen, wenn Sie bei uns keine Grund- oder Zusatzversicherung haben. Sie haben die Mivita Zusatzversicherung? Dann schliessen
GANZ?ENTSPANNT?IHREN?URLAUB?GENIESSEN
Dauer
Erwachsene
?ab????J??
Kinder
?bis?und?mit????J??
Familie*
?ab???Kind?
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
TageCHFCHFCHF
Tage
MitMivitaVersicherungCHFCHFCHF
? ALLGEMEINES
1.1 Grundlagen
6ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN!6"
SOWIEDIE0OLICE
:AHLUNGSBELEG 3OWEITINDIESEN5NTERLAGENEIN3ACHVERHALTNICHT ausdrücklich geregelt ist, gilt das Bundesgesetz über
1.2 Antragstellung
Der Versicherungsantrag ist wahrheitsgetreu und
1.3
Versicherte Personen
UMFANG?DER?VERSICHERUNG
2.1
Gegenstand der Versicherung
Spitalaufenthaltskosten bei Krankheit und Unfall
übernommen.
2.2
Voraussetzung für den Abschluss
Wohnsitz in der Schweiz oder innerhalb eines
2.3
Abschluss der Versicherung
führung der Versicherung notwendigen Daten. zahlung errechnete Versicherungsdauer massgebend. 2.4
Örtlicher Geltungsbereich
der Schweizer Landesgrenze der Schweiz gleichgestellt. ? BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen
3.2 Krankheit/Unfall
Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert.
BEGINN?UND?ENDE?DER?VERSICHERUNG
4.1
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf dem Zah- 4.2
Dauer des Versicherungsschutzes
$IE6ERSICHERUNGGILTNURFquotesdbs_dbs18.pdfusesText_24