[PDF] [PDF] Ferien- und Reiseversicherung - Atupri

Ob ganz entspannt am Strand, beim Kennenlernen fremder Kulturen oder beim Entdecken neuer urbaner Highlights: Urlaub ist Genuss und Entspannung pur



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Ob ganz entspannt am Strand, beim Kennenlernen fremder Kulturen oder beim Entdecken neuer urbaner Highlights: Urlaub ist Genuss und Entspannung pur

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atupri.ch

FERIEN??UND

REISEVERSICHERUNG

Die Ferien- und Reiseversicherung für das Ausland Ob ganz entspannt am Strand, beim Kennenlernen fremder Kulturen oder beim Entdecken neuer urbaner Highlights: ist es, wenn diese Erholung durch einen Unfall oder eine vor Ort oder notwendige Transporte erheblich sein: Die gesetzlichen Leistungen der obligatorischen Grundver- sicherung gelten nur in der Schweiz, aber nicht im Ausland. Um diese Risiken zu vermeiden und Ihre Erholung nicht aufs Spiel zu setzen, empfehlen wir Ihnen die Atupri ganz sicher und in aller Ruhe geniessen. Sie auch abschliessen, wenn Sie bei uns keine Grund- oder Zusatzversicherung haben. Sie haben die Mivita Zusatzversicherung? Dann schliessen

GANZ?ENTSPANNT?IHREN?URLAUB?GENIESSEN

Dauer

Erwachsene

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Kinder

?bis?und?mit????J??

Familie*

?ab???Kind?

TageCHFCHFCHF

TageCHFCHFCHF

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TageCHFCHFCHF

Tage

MitMivitaVersicherungCHFCHFCHF

? ALLGEMEINES

1.1 Grundlagen

6ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN!6"

SOWIEDIE0OLICE

:AHLUNGSBELEG 3OWEITINDIESEN5NTERLAGENEIN3ACHVERHALTNICHT ausdrücklich geregelt ist, gilt das Bundesgesetz über

1.2 Antragstellung

Der Versicherungsantrag ist wahrheitsgetreu und

1.3

Versicherte Personen

UMFANG?DER?VERSICHERUNG

2.1

Gegenstand der Versicherung

Spitalaufenthaltskosten bei Krankheit und Unfall

übernommen.

2.2

Voraussetzung für den Abschluss

Wohnsitz in der Schweiz oder innerhalb eines

2.3

Abschluss der Versicherung

führung der Versicherung notwendigen Daten. zahlung errechnete Versicherungsdauer massgebend. 2.4

Örtlicher Geltungsbereich

der Schweizer Landesgrenze der Schweiz gleichgestellt. ? BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen

3.2 Krankheit/Unfall

Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert.

BEGINN?UND?ENDE?DER?VERSICHERUNG

4.1

Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf dem Zah- 4.2

Dauer des Versicherungsschutzes

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