Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die dazugehörigen Erläuterungen Sst 1–11 u 2 Art der Bautätigkeit 2 Ein Bauwerk gilt im Hochbau als Fertigteilbau, wenn
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[PDF] Erläuterungen zur Statistik der Bautätigkeit im Hochbau I - ITNRW
22 nov 2011 · Erläuterungen zur Statistik der Bautätigkeit im Hochbau Statistik der Baugenehmigungen (§ 3 Absatz 1 HBauStatG) • Statistik der
[PDF] Erläuterungen zum Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5 Mai 1998
[PDF] Erhebungsbogen Statistik der Baugenehmigungen
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die dazugehörigen Erläuterungen Sst 1–11 u 2 Art der Bautätigkeit 2 Ein Bauwerk gilt im Hochbau als Fertigteilbau, wenn
[PDF] Statistik der Baugenehmigungen - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
13 nov 2015 · Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau "Informationen zur Bautätigkeit (Fragebogen, Erläuterungen, Tabellenprogramm)"
[PDF] Erläuterungen zu den Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik S 1
Die Statistiken der Bautätigkeit im Hochbau sind angeordnet durch das Zweite Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit und die
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16 fév 2021 · Bundesrecht: Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die dazugehörigen Erläuterungen
[PDF] BW600244 Erhebung Abgang Statistik
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die zugehörigen Erläuterungen Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des
[PDF] Baugenehmigungen: Erläuterungen - Statistisches Landesamt
der Bautätigkeit und ist somit ein wichtiger Indikator für die Statistik der Baugenehmigungen ( § 3 Absatz 1 HBauStatG ) – Statistik der Erläuterungen zum Fragebogen Statistik der Ein Bauwerk gilt im Hochbau als Fertigteilbau, wenn
pdf Rahmenanleitung für die Erläuterungen zur Statistik der
Die Statistik der Bautätigkeit ist angeordnet durch das Gesetz über die Statistik der Bautätig-keit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5 Mai 1998 (BGBl I S 869) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22 August 2006 (BGBI
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D
Aktenexemplar
Seite 1BG/BF
Statistik der Baugenehmigungen/BaufertigstellungenUmfang der Erhebung
Zu erfassende Baumaßnahmen
Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie landesrechtlichen Verfahrens- vorschriften unterliegende Baumaßnahmen erfasst, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder ver- fahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind. Hochbauten, die ohne die erforderliche Baugenehmigung sog. Schwarzbauten ), sind soweit die Bauaufsichtsbe- ebenfalls einzubeziehen.Erhebungseinheiten
sonderter Erhebungsvordruck angelegt wird. Umfasst ein auch wenn die getrennte Erhebungsvordrucke auszufüllen. Ebenso ist beiErhebungsvordruck auszufüllen.
Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es nutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. und Tiefgaragen. und damit nicht Erhebungseinheit in der wie z.B. Baracken, Gartenlauben, Behelfsheime u. dgl.
werden, wenn sie nur für begrenzte Dauer errichtet und/oder von geringem Wohnwert sind, ebenfalls nicht erfasst; gleiches gilt für Wohncontainer. Dagegen werden Ferien-, Sommer-Erhebung einbezogen.
B. Doppel- und
getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die eigenerZugang und eigenes Treppenhaus
) besitzen und für sich benutzbar sind.Erfassungsuntergrenze.
einem Volumen von 350 m³ Rauminhalt oder 18000 Euro
veranschlagte Kosten des Bauwerks nicht meldepflichtig.Allgemeine Angaben
Die Angaben über
Bauscheinnummer oder Akten-
zeichen sind vom Bauamt zu machen. Die Identifika- tionsnummer wird nach Anweisung des jeweiligen Statistischen Amtes bereits beim Druck eingefügt. AlsDatum der Baugenehmigung
gilt der Monat, in dem die bauamtliche Genehmigung zur Bauausführung - gleich- erteilt wird. Bei den kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unter- liegenden Baumaßnahmen ist der Zeitpunkt der Anzeige bzw. Kenntnisgabe anzugeben. AlsDatum der Bezugsfertigstellung
Erhebungsbogen
Baufertigstellung
) ist der Termin anzugeben, zu dem die Arbeiten am Bauvorhaben weitgehend abgeschlossen sind scheidend für die Fertigstellung ist die Ingebrauchnahme und nicht die Schlussabnahme des Bauobjekts durch die keitsstatistik für gemeindeinterne Zwecke auszuwerten. Die Eintragungskontrolle des Straßenschlüssels muss die regeln. Die Erfassung im statistischen Amt erfolgt ohne weitere Prüfung.Lage des Baugrundstücks
Die Lage des Baugrundstücks ist nach Gemeinde, Ge- meindeteil sowie Straße und Hausnummer genau anzu- geben. Die Verschlüsselung der Gemeinde erfolgt imStraße und Hausnummer sind immer anzugeben, auch wenn hierfür keine Verschlüsselung erfolgt.
Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der kante des noch vorhandenen Kellergeschosses.1 2 BG/BF