[PDF] [PDF] Der rechtssichere Immobilienerwerb in Spanien - Dr Manuel Stiff

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[PDF] Erwerb einer Immobilie in Spanien

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IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN - SteuerBoutique

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[PDF] Fragen und Antworten zum Kauf einer Immobilie in Spanien

Rechtliche Formalitäten Kosten beim Immobilienkauf in Spanien Kaufen ohne Risiko Generell empfiehlt es sich, dass Käufer einer Immobilie in Spanien 



[PDF] Immobilienbesitz in Spanien — Erwerb, Verwaltung, Veräußerung

Inhalt 1 Einleitung 2 Erwerb der Immobilie 2 1 Der Kaufoptionsvertrag 2 2 Privatschriftlicher Kaufvertrag 2 3 Der notarielle Kaufvertrag 2 4 Steuerliche 



2 Immobilienerwerb in Spanien

2 1 1 GrundsiHze beim Kauf und Verkauf von spanischen Immobilien wieder Abstand yom Erwerb der Immobilie nehmen Da die Reservie- rung meist 



pdf Leitfaden 2022 INFOBLATT ZUM ERWERB EINER IMMOBILIE IN SPANIEN

Praktischer INFOBLATT ZUM ERWERB EINER IMMOBILIE IN SPANIEN Der Erwerb von Immobilien in Spanien ist an eine Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen gebunden 1 FRAGEN VOR DEM ERWERB 1 1 ERHALTEINER N I E NUMMER [Spanische Steuernummer für Ausländer] Die N I E Nummer (Número Identificación Extranjeros) ist eine Identifizierungsnummer

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Der Immobilienerwerb findet in Spanien

1. Objektsuche (sei es privat oder mit ei-

nem Makler).

2. Prüfung der Eigentumssituation des

fers) o. Grundbuchauszug (nota simple).

3. Eventuell Abschluß eines privatschriftli-

chen Reservierungs- oder Vorvertrages.

Achtung:

auch privatschriftliche Immo- tarielle Beurkundung verbindlich!!!

4. Notartermin und Unterzeichnung der

notariellen Urkunde (escritura pública), dort meist Bezahlung des Rest- oder Ge- samtkaufpreises in bar oder per bankga- rantiertem Scheck; Faxmitteilung des

Notars an das Grundbuchamt (asiento de

presentación) mit rangsichernder Wir- kung.

5. Eintragungsvollzug der notariellen Ur-

kunde, meist durch Hilfsinstitutionen (Gestoría).

6. Zahlung der Grunderwerbsteuer beim

Finanzamt innerhalb von 30 Tagen in

Katalonien 7 %).

7. Zahlung der Wertzuwachssteuer bei der

Stadtverwaltung.

8. Katasteramtsummeldung auf den neuen

9. Vorlage des Originals der notariellen

Urkunde (escritura) beim Grundbuch-

amt.

10. Nach drei bis sechs Monaten Abholung

der escritura beim Notar oder der Gesto- ría. Dieser komplizierte Verfahrensgang ist ein- mal erforderlich, da die spanischen Notare tare übernehmen und i.d.R. nicht für die

Eintragung der in Ihrem Büro protokollier-

ten Urkunde ins Grundbuch sorgen. Aus diesen Gründen ist Vorsicht geboten, wenn des Notartermins übergeben wird. Damit der sogenannte "Doppelverkauf" vermieden wird, muß der Notar gebeten werden, per

Fax an das Grundbuchamt die Tatsache des

Verkaufs mitzuteilen (asiento de presentaci-

nach muss die Original-escritura innerhalb der genannten 10 Tage beim Grundbuchamt sen. Innerhalb dieser Frist muß das Grund- buchamt die endgültige Eintragung des Er- werbers bewerkstelligen. Obwohl die Frist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer 30 um den entsprechenden Quittungsstempel auf der escritura zu bekommen. So kann

Grundbuchamt vorgelegt werden, um vor

Grundbuchrang gesichert bleibt. Ohne Zah-

lich nicht statt.

Vor der Protokollierung der notariellen Ur-

kunde ist der Notar zwar gehalten, über eine

Faxanfrage zu prüfen, ob das Grundbuch

"frei von Lasten" ist. Auf diese eigentliche

Pflicht des Notars kann man allerdings

durch entsprechende Klauseln in der escritu- ra verzichten, was leider immer noch sehr oft geschieht.

Findet diese notarielle Prüfung statt, so er-

Ergebnis. Deshalb ist anzuraten, die "nota

simple", also einen einfachen Grundbuch- auszug selbst vorher zu besorgen, um erst dann, wenn alles frei von Lasten ist, auch

Grundsteuer (I.B.I.), der letzten Wohnungs-

eigentumsumlage (cuota de la comunidad) soweit es sich um Wohnungseigentum han- delt und der Strom- und Wasserrechnungen vorlegen, da für derartige Steuern, Gebühren und Kosten die Immobilie selbst und damit natürlich der Erwerber haftet.

Spanien, besitzt also dort keine Aufenthalts-

verpflichtet 5% des Kaufpreises als Steuer- die Staatskasse abzuführen (diesen Einbehalt nennt man retención), welcher innerhalb von

30 Tagen beim Finanzamt einzuzahlen ist.

haftet die Immobilie und damit er selbst. Ein valía, die gemeindliche Wertzuwachssteuer an. Diese wird nur auf Grund und Boden, nicht hingegen auf die Aufbauten erhoben.

Nach dem Gesetz zahlt diese Steuer der

fer diese Steuer zu zahlen hat, sollte man sicherheitshalber selbst zu zahlen. Im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Ver- land befindet, würde sonst die erworbene

Immobilie haften. Diese Wertzuwachssteuer

ist meist nicht allzu hoch, kann aber schon einmal 1.000 ¼EHWUDJHQJHUDGHZHQQGLH

Immobilie besonders lange gehalten wurde

oder hohe Bodenwertsteigerungen stattge- nung von verschiedenen, in jeder Gemeinde unterschiedlichen Faktoren ab. werbsteuer kann ein Kauf auch mehr- wertsteuerpflichtig sein. Beim Kauf einer

Neubauimmobilie fallen 7% begünstigter

Mehrwertsteuersatz an; im übrigen bei einer

bilie 16%. Allerdings schlieûen sich Grund- erwerbsteuer und Mehrwertsteuer aus, so dass nicht beide nebeneinander bezahlt wer- den müssen.

Ist man einmal Eigentümer einer Immobilie,

zu bezahlen. Dies geschieht meist durch meindlichen Finanzamt. Es ist also jedem

Immobilienbesitzer zu raten, ein Konto bei

einer Bank in Spanien zu unterhalten und gung zu geben. Daneben fallen in Spanien kommenssteuern auf den Immobiliennut- tung eines Steuerberaters (Gestoría oder

Assessor Fiscal) anzuraten ist.

Obwohl dieses Verfahren kompliziert er-

scheinen mag, sollte man sich von einem

Immobilienerwerb nicht abschrecken lassen,

sondern sich vielmehr fachkompetent bera- ten lassen.

Stand Frühjahr 2005

von Dr. Manuel Stiff Der Autor ist deutscher und spanischer Rechtsanwalt (abogado español) in Münster und Palma de Mallorca.quotesdbs_dbs19.pdfusesText_25