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POLIZEI
22pl‰doyer 4/10
D ie Schweiz kennt nur noch wenige Bereiche, die sich der Statistik ent- ziehen. Einer davon ist die Polizei.
Genauer: die Schattenseiten der
Polizeiarbeit. Das Bundesamt f¸r
Statistik besitzt keine Zahlen ¸ber
Strafverfahren gegen Polizisten.
Die Kantone melden solche Daten
nicht weiter.
Dennoch kann die polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) des Bun-
des bei den Recherchen helfen. Folgende Zahlen zur PKS stam-men alle aus der interaktiven Da- tenbank STAT-TAB, die online zug‰nglich ist.
Ein erster Peilversuch f¸hrt ¸ber
den Amtsmissbrauch gem‰ss Arti- kel 312 Strafgesetzbuch (StGB).
Zwar ist dieser Tatbestand nicht
f¸r Polizisten reserviert - doch wo sich jemand juristisch zum Bei- spiel gegen eine Festnahme wehrt, d¸rfte er oder sie eine Anzeige we- gen Amtsmissbrauchs machen. Die
PKS registrierte 2009 insgesamt
66 solcher Anzeigen (es fehlen dieZahlen aus Appenzell-Innerrho-
den und aus dem Tessin). Sie ver- teilen sich sehr ungleich: 28 F‰lle betrafen allein den Kanton Basel-
Stadt, 11 Z¸rich, 6 Bern und 5
Genf (weitere 4 VS und je 2 SZ,
FR, SG, FR).
Indizien für Straftaten
vonPolizisten
Die Z¸rcher Oberstaatsanwalt-
schaft verf¸gt angeblich ¸ber kei- nerlei Zahlen betreffend Verfahren gegen Polizisten. Hingegen kann der Erste Staatsanwalt von Basel-
Stadt, Thomas Hug, pr‰zise Anga-
ben machen: "Im Jahr 2009 leitete die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in 12 F‰llen Verfahren gegen insge- samt 28 Polizeiangehˆrige ein.
Die vergleichsweise hohe Zahl
beschuldigter Polizeiangehˆriger basiert auf dem Umstand, dass mit drei Anzeigen insgesamt 16 Poli- zeiangehˆrige verzeigt wurden.
Von diesen Anzeigen im Jahr 2009
wurden 5 F‰lle eingestellt, in 2 er- folgte ein Nichteintreten auf die
Strafanzeige und in einem Fall
wurde Anklage erhoben. Bei 4 F‰l- len (17 Polizeiangehˆrige) ist die
Untersuchung noch im Gang.»
Zumindest f¸r den Kanton Basel-
Stadt best‰tigt sich die Vermu-
tung, dass Amtsmissbrauch in der
PKS statistisch signifikant mit Po-
lizeiarbeit zu tun hat.
Ein zweites und drittes Indiz lie-
fert die Kriminalstatistik bei den
Tatbest‰nden Gewalt und Dro-
hung gegen Behˆrden und Beamte und Hinderung einer Amtshand- lung: Hier geht es um Anzeigen, die die Polizei gegen Zivilpersonen erstattet. Jede dieser Anzeigen do- kumentiert ein konflikthaftes Zu- sammentreffen von Polizisten und Die Justiz behandelt Strafanzeigen gegen Polizisten nur widerwillig. Zwangsmassnahmen sind auch bei Verdacht auf schwere Delikte unbekannt, Absprachen vor Beweisverfahren h‰ufig. Und am Schluss kˆnnen Polizisten auf die Sympathie von Richtern z‰hlen.
Polizeigewalt:
Justiz befangen
Bericht der Schweiz an das Anti-Folter-Komitee
DasUno-Komiteegegen
FolterhataneinerSitzung
AnfangMaiinGenfdieSitua-
tioninderSchweizbehandelt.
WasaberhatdieSchweiz
mitFolterzutun?DasUno-
Abkommen,dasfürdie
SchweizimJuni1987inKraft
getretenist,heisstmitvollem
NamenÇÜbereinkommen
gegenFolterundandere grausame,unmenschliche odererniedrigendeBehand- lungoderStrafeÈ.Esgehtalso nichtnurumFolterinihrer grausamstenForm,sondern auchumwenigerschwere- erniedrigenderBehandlung durchdieStaatsorgane.Die hendeineunparteiische
Untersuchungdurchführen,
sobaldeinhinreichender
GrundfürdieAnnahme
besteht,dassineinemseiner
Hoheitsgewaltunterstehen-
denGebieteineFolterhand- lungbegangenwurdeÈ.
Im48Seitenumfassenden
sechstenperiodischen
Bericht,dendieSchweizdem
Komiteevorlegt,sindausnur
sechsKantoneneinigeUnter- suchungsverfahrengegen
Polizistenaufgeführt.So
fehlenetwaAngabenzum
KantonGenf,dessenPolizei
suchungengegenPolizisten mangelsBeweiseneingestellt wurdenoderdassdie
GerichteangeklagtePolizisten
freisprachen.Soinallen4 zellAusserrhoden,in3von4 imTessin.UndausdemKan- tonZürichwird summarisch vermeldet,eshabeÇeinige
StrafanzeigenÈgegenPolizis-
tengegeben,dochhabedie
StaatsanwaltschaftÇnurin
erhoben.
POLIZEI
pl‰doyer 4/1023
B¸rgern. In der PKS stechen die
Kantone mit grˆsseren St‰dten
hervor. 2347 F‰lle von Gewalt und
Drohung gegen Beamte verzeich-
net die PKS im vergangenen Jahr, davon 458 in Bern, 438 in Z¸rich,
213 in Luzern, 183 in Genf und
143 in Basel-Stadt.
2009gabes1726Anzeigenwe-
genHinderungeinerAmtshand- lung-eineAnzeige,welchediePo- lizeih‰ufiggegenPersonenver- wendet,dieihrbeiderArbeitl‰stig werden,seiesdurchpassivenWi-
630dieserAnzeigen(36Prozent)
stammtenausdemKantonZ¸rich,
316(18Prozent)ausGenf,280(16
Prozent)ausBern,113(7Prozent)
ausLuzern,95(6Prozent)ausFrei- burgundnur39(2Prozent)aus demKantonBasel-Stadt.
Gegenmangelnden
RespektvorderPolizei
Es f‰llt auf, dass sich der relativ
kleine Kanton Luzern in der Spit- zengruppe der Anzeigen bewegt:Bei Gewalt und Drohung gegen
Beamte nimmt er den dritten
Rang ein, bei Hinderung einer
Amtshandlung den vierten Rang.
Woher kommt das? Der Kom-
mandant der Luzerner Kantons- polizei, Beat Hensler, erkl‰rt: "Wir haben seit Jahren ein wachsendes
Problem mit dem mangelnden
Respekt vor der Polizei. Polizisten
werden angepˆbelt, angespuckt und auch t‰tlich angegriffen. Des- halb haben wir vor zwei Jahren als neue Strategie beschlossen, solche
Vorf‰lle konsequent anzuzeigen.
Demonstration am 6. Mai
inLausanne: Unzimperlicher
Polizeieinsatz bei einer
Kundgebung nach dem Tod eines
H‰ftlings im Gef‰ngnis Bochuz
KEYSTONE
POLIZEI
24pl‰doyer 4/10
Das schl‰gt sich nun in der Statis-
tik nieder.» Von diesen Anzeigen seien weniger Fussball-Hooligans b etroffen, mit denen Luzern durchaus auch Probleme habe, sondern j¸ngere, meist betrunke- ne M‰nner im Ausgang.
Vom Velo weg wie ein
Schwerverbrecher verhaftet
Eine "Aktion Respekt» startete
letztes Jahr auch die StadtpolizeiZ¸rich. Gemeint war der Respekt der B¸rger vor der Polizei, nicht der Respekt der Polizei vor den B
¸rgern. Fernsehzuschauern blieb
die Nachrichtensendung "10 vor
10» vom 3. Dezember 2009 in
nachhaltiger Erinnerung: Da wird ein Velofahrer an der Langstrasse wie ein Schwerverbrecher an die
Wand gedr¸ckt und verhaftet.
Drei Augenzeugen, die sich ¸ber
die unverh‰ltnism‰ssige H‰rte em- pˆren, kommen ebenfalls f¸r eineNacht hinter Gitter. Was denn der erste der drei Verhafteten verbro- chen habe?, fragt der Reporter. Ein P olizist, der noch auf dem am Bo- den liegenden Mann kniet, sagt ihm ins Mikrofon: "Er ist nicht zu- r¸ck, dann hat er nicht die Hand aus der Hosentasche genommen.
Und nachher ... ‰h, habe ich ihn
an der Hand gehalten. Und dann sind seine Kollegen gekommen und dann hat er mich gehalten - und dann habe ich mich entschie-
Gestorben unter der Hand der Behˆrden
Im laufenden Jahr sind
innerhalb von f¸nf Wochen drei M‰nner gestorben - als direkte Folge von polizei - lichem Handeln oder Unter- lassen.
Beamten die Zelle betreten ter stellte ein Arzt den Tod Recherchen der Zeitung
ÇLeMatinÈ weiss die Öffent-
lichkeit, was sich in jener Nacht wirklich abgespielt hat.
war ein psychisch angeschla- gener Mann, dessen Aggres- wurde nach Bagatelldelikten verwahrt und sass seit über die letzten fünf Jahre wie ein Schwerverbrecher isoliert im
Hochsicherheitstrakt vonBochuz. Als er seine Zelle anzündete, dauerte es vierzig nispersonal die Kantons - polizei alarmierte. Aus Ton- bandmitschnitten ist der Wortlaut der Telefonge -
Vogt atme nun schon seit
fünfzig Minuten Rauch ein, worauf ein Polizist lachend antwortete, das tue ihm doch gut. Und ein anderer nennt und ÇcrapuleÈ (Lump). Erst gen wurde der Tod von Iskan- der Vogt zum Skandal. Vogts Anwalt Nicolas Mattenberger
hat eine Strafanzeige wegen reicht. Zwangsausschaffung Flughafen Zürich bei der Aus-
Nigerianer. Bereits in der
Medienmitteilung hatte die
Kantonspolizei Zürich eine
gelagert: Der Nigerianer habe Çseit einigen Tagen die Nah-
rungsaufnahme verweigertÈ.Auch habe er versucht, sich der Ausschaffung zu wider- setzen. Er habe nur unter Anwendung von Gewalt ge -
lich gesundheitliche Probleme gezeigt, worauf die Fesseln Begleiterteam Reanimations-
massnahmen einleitete. Trotz- dem verstarb der Ausschaf- Ende Juni gab die Zürcher
Oberstaatsanwaltschaft das
Ergebnis der Obduktion
bekannt: Der Nigerianer Alex Khamma sei an Herzversa-
gen gestorben. Seine Çzu Leb zeiten praktisch nicht
dia gnostizierbare schwerwie- gende Vorerkrankung des HerzensÈ habe zusammen
mit dem Çakuten Erregungs- zustand im Rahmen der Aus- schaffungÈ zum Tod geführt. ÇIm Rahmen einer huma -
die Schweiz den Hinterblie- benen 50000 Franken. Die Ermitt lungen der Staats-
anwaltschaft Winterthur / Unterland waren bei Redakti-
onsschluss noch nicht abge- schlossen. InderNachtaufden18.April LyoninLyssdreiWagen.Kurz
dergesuchtenWagenmit grosserGeschwindigkeiteiner Polizeisperre.EinerderPoli-
zistenfeuertausseinerauf Einzelschussgestellten
MaschinenpistolesiebenMal.
VierKugelntreffendenAudi,
Beifahrers.
Der Freiburger Untersu-
chungsrichterOliverThormann leitet eine Strafuntersuchung Freiburger Presse zeigen
für den Polizisten. Also schreibt auch Strafrechtler Franz Riklin: ÇAuch Krimi nelle
haben Anspruch darauf, nicht einfach von der Polizei ÜgekilltÝ zu werden. Abgese-
hen davon, dass es im vorlie- genden Fall nicht den Fahrer, sondern den Beifahrer betraf. (...) Zu Recht muss deshalb den.È POLIZEI
pl‰doyer 4/1025 den, ihn zu verhaften.» In so schˆ- nem Originalton bekommt man selten vorgef¸hrt, wie eine Situati- o n einseitig eskaliert. Angefangen hatte es mit einem
falsch fahrenden Velofahrer, und es endete mit einem Verst‰rkungs- aufgebot der Polizei, darunter zwei Mann, die mit Gummigeschossge-
wehren breitbeinig in der Lang- strasse stehen, und mit mehreren Verhafteten. Das alles, um der
Z¸rcher Stadtpolizei mehr Res-
pekt zu verschaffen. Diese Szenen in Erinnerung,
liest man die Z¸rcher Zahlen in der Statistik mit anderen Augen: 438-mal Gewalt und Drohung ge-
gen Beamte, 630-mal Hinderung einer Amtshandlung. Bei einer derart grossen Zahl unfreundli- cher Begegnungen von Polizei und B¸rgern muss auch die Fehlerquo-
te ansehnlich sein. Etwa dass Poli- zisten eine Person missbr‰uchlich festnehmen. Und dies wiederum m¸sste sich in Verfahren wegen Amtsmissbrauchs widerspiegeln.
Doch die PKS z‰hlte 2009 nur 11
solche Verfahren im Kanton Z¸- rich - und ob sie sich alle gegen Polizisten richteten, wissen die
Statistiker nicht.
Verfahren gegen Polizei
alsStaatsgeheimnis ImKantonZ¸richsindauchvon
hilfsbereitenAmtsstellennur Sch‰tzungen¸berdieZahlderAn-
zeigengegenPolizistenzuerhalten. DiebeidenPolizeikorpsmauern:
F¸rdieStaatsanwaltschaftgeltedas
Amtsgeheimnis-dasKorpshabe
deshalbkeineInformationen.Das antwortetendieMediensprecher beiderKorpsinzumTeilgleichlau- tendenFormulierungen, die auf gegenseitige Absprache hindeuten. Aufmehrfache R¸ckfrager‰um-
tederSprecherderStadtpolizeiein, dasseseineDienstanweisunggebe, wonacheinPolizisteinesolche StrafanzeigeseinemVorgesetzten
‰hnlicheWeisungexistiert.Mitan- derenWorten:DiePolizeif¸hrung h atsehr wohl einen'berblick¸ber dieVerfahrengegenihrePolizisten. NurbehandeltsiedasalsStaatsge-
heimnis. Selbst der staatlichen Sta- tistik gegen¸ber. Hohe Hürden, niedrige
Erfolgsaussichten
Eine Strafanzeige gegen die Polizei
hat viele Hindernisse zu ¸berwin- den. In den Kantonen Z¸rich, St. Gallen und Appenzell-Innerrho-
den muss jede Anzeige gegen ein Mitglied einer Behˆrde ein Er-
m‰chtigungsverfahren durchlau- fen. So entscheidet in Z¸rich seit 2005 die Anklagekammer des
Obergerichts ¸ber die Erˆffnung
von Strafuntersuchungen gegen Behˆrden und Beamte (Paragraf
22 Absatz 6 StPO). Eine solche
Vorpr¸fung sei analog dem seit
1958 geltenden Erm‰chtigungs-
verfahren zur Strafverfolgung ei- nes Bundesangestellten, entschied das Bundesgericht 2004 im Fall des Kantons St. Gallen (1P.657/2003) und sah darin kei- nen Verstoss gegen die Rechts- gleichheit. Einerseits gehe es da- rum, "die Beamten vor unbegr¸n- deten, insbesondere mutwilligen Strafuntersuchungen zu sch¸t-
zen», anderseits sei die Anklage- kammer "eine unabh‰ngige In- stanz, die weder mit der Polizei noch den Gemeindebehˆrden oder den Untersuchungsrichtern in einem engeren Zusammenar- beitsverh‰ltnis steht». Im Jahr 2009 hat Z¸rich ¸ber
die Zul‰ssigkeit von 231 Strafver- fahren entschieden. Wie viele da- von Polizistenf‰lle waren, weiss auch die Pr‰sidentin der Anklage- kammer nicht - weil man dar¸ber nicht Buch f¸hrt. "Die 231 F‰lle betrafen zwar schwergewichtig Polizisten, aber auch Verkehrsbe-
quotesdbs_dbs19.pdfusesText_25