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Die elektronische Rechnung -
© AWV e.V.
Verlag
Inhaltsverzeichnis
1Rechtliche Grundlagen der Rechnung
Definition der Rechnung ........................................................................ .................................... 2Definition der Gutschrift ........................................................................
.................................... 2 2Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung
Definition der elektronischen Rechnung ........................................................................
.............. 4Steuerliche Pflichtangaben auf E-Rechnungen ........................................................................
..... 5Relevante Gesetze und Verwaltungsanweisungen ........................................................................
. 5 ...... 6Abschluss einer EDI-Vereinbarung ........................................................................
...................... 6Hinweis zur Vermeidung von Duplikaten ........................................................................
.............. 6Keine Duplikate bei ZUGFeRD-Rechnungen ........................................................................
........ 7 3 ngAufbewahrungsanforderungen ........................................................................
............................ 8Sicherstellung der Lesbarkeit ........................................................................
............................. 9Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit ........................................................................
... 9Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ........................................................................
...................... 10Auslagerungen von Rechnungsmanagementfunktionen an Dienstleister .......................................... 10
Aufbewahrung von Rechnungen im Ausland ........................................................................
........ 11Risiken bei Verletzung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht ....................................................... 12
Art und Umfang des Datenzugriffs bei der Umsatzsteuerprüfung und derUmsatzsteuer-Nachschau .......... 12
Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes ........................................................................
....... 12 4Allgemeine Anforderungen an die Rechnungsprüfung ................................................................... 14
Prüfung des Zahlungsanspruchs ........................................................................
......................... 14Prüfung der steuerlichen Pflichtangaben ........................................................................
............. 15 t von ZUGFeRD-Rechnungen ........... 15 ler Signatur oder EDI-Verfahren ...... 15Anbringen von Kontrollvermerken ........................................................................
........................ 16 1Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 sind die Pa
pierrechnung und die elektronische Rechnung gleich zu behandeln. Ziel dieses Leitfadens ist es, einerseits die Vorschriften darzustel len, welche sowohl für die Papierrechnung als auch für die E-Rechnung gelten und anderer ten der E-Rechnung in den Bereichen Über mittlung, Zustimmung zur E-Rechnung, Rech nungsberichtigung und Aufbewahrung genau er zu beleuchten.Dabei soll aufgezeigt werden, dass die Einfüh
rung der E-Rechnung insbesondere bei KMUs bei gezielter Nutzung bereits im Unternehmen lich ist.Der Leitfaden wurde im Forum für elektroni
sche Rechnung Deutschland (FeRD) vom Ar beitskreis "Recht und EU" entwickelt. FeRD der elektronischen Rechnung in Deutschland. lin unter Beteiligung verschiedener MinisteriDach der vom Bundesministerium für Wirt
schaft und Energie auf Beschluss des Deut- meinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) gegründet. Das Forum soll die Akzep tanz und die Verbreitung elektronischer RechAufgabe, das Thema "elektronische Rechnun
schaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzubereiten sowie geeignete Maßnahmen zum raschen und einfachen Einsatz elektro nischer Rechnungen vorzubereiten, zu koordiVorwort
nieren und umzusetzen. Es vertritt die Inter internationaler Ebene.In einer digitalen Wissens- und Informati
vation immer wichtiger. Sie ist entscheidend und Verwaltung. Eine moderne und effizien te Prozessgestaltung in Unternehmen, die In ist dabei ein bedeutender Faktor. Die digi tale Bereitstellung von Rechnungsdaten hat diese innovative Kraft: schnellere und effiPortokosten. Die Fehlerquote wird gesenkt,
die Transparenz verbessert und die Prozess schritte bei der Rechnungsbearbeitung wer den insgesamt beschleunigt.Viele Unternehmen in Deutschland haben
die Chancen erkannt, die sich mit elektro helfen, Hemmschwellen abzubauen, elekt ronische Rechnungen auszustellen bzw. zu empfangen und weitere Unternehmen moti zu realisieren.Der Praxisleitfaden zeigt auf, dass die ge
wünschten Innovationen bei der elektroni schen Rechnung nicht durch rechtliche Hür den verhindert werden, sondern weitestge hend durch die Anwendung der bereits be kannten rechtlichen Prinzipien erfolgreichGerd Bichler
Dr. Wolfgang Matt
Stefan Engel-Flechsig
2Definition der Rechnung
Ein leistendes Unternehmen ist bei einer Leis
tung an ein anderes Unternehmen verpflich tet - und bei Leistungen an andere Leistungs stellen.Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem
ausstellung verpflichtet.Rechnung ist jedes Dokument, mit dem
über eine Lieferung oder sonstige Leistung
abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses wird.Definition der Gutschrift
Die Pflicht des Leistungserbringers zur Rech
wurde.Obwohl in diesem Leitfaden der Begriff Gut
schrift meist nicht ausdrücklich angeführt ist, gelten alle Regelungen gleichermaßen fürRechnungen und Gutschriften.
Verfahrensdokumentation
beim Rechnungsaussteller und Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonstiger notwendiger Aufzeichnungen erfordert eine tion der Verfahren, die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte für die Dauer der Aufbewahrungsfrist nach weist. Änderungen an den IT-Systemen und 1Rechtliche Grundlagen der Rechnung
3 teilung. Diese umfasst neben Arbeitsanwei sungen auch das Konzept für den Betrieb desIT-Systems und die Datensicherheit im Re
chenzentrum. Zudem werden technische De tails zur IT-Infrastruktur und den Schnittstel len zwischen IT-Systemen einerseits und Or ganisationseinheiten andererseits dargestellt.Die Verfahrensdokumentation ist in einer ver
angemessener Zeit nachvollziehbar ist. Dabei hat diese stets den in der Praxis eingesetztenKomponenten und Prozessen des Rechnungs
schen Dokumentation und angewendeten Pro zessen). den sonstigen aufbewahrungspflichtigen chen Aufbewahrungszeitraums so aufzube wahren, dass die Lesbarkeit und die Aus wertbarkeit des ursprünglichen Formats sichergestellt ist; z.B. müssen Verlinkun gen auf andere referenzierte Datenquellen (Arbeitsanweisungen etc.) für berechtigteDritte (Betriebsprüfung, Wirtschaftsprüfer
etc.) abrufbar sein.Verfahren müssen inhaltlich und zeitlich lü- tion sind ebenfalls lückenlos aufzubewahren.Insbesondere sind folgende Themenbereiche
zu beschreiben:Entstehung der Rechnungsdaten
Erstellung der Rechnung
Versand und Empfang der Rechnungen
Prozess der Speicherung der Rechnungsda
ten sowie der Aufbewahrung der RechnungBeschreibung der eindeutigen Indexierung
zur Selektion und nachfolgenden maschi nellen Auswertbarkeit von Rechnungsdaten und RechnungenSicherungsmaßnahmen gegen Verlust und
Bedeutung von Abkürzungen, Ziffern,
Buchstaben und Symbolen
Die Verfahrensdokumentation beschreibt den
Ablauf im Rechnungswesen und in der IT-Ab
4 2Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung
Definition der elektronischen
Rechnung
Eine elektronische Rechnung ist eine Rech
nung, die in einem elektronischen Format aus gestellt, übertragen und empfangen wird. Da bei wird unterschieden zwischen strukturierten Daten (z.B. EDI, XML) unstrukturierten Daten (z.B. Rechnungen im PDF-/TIF-JPEG-/Word-Format oder E-Mail-Text) und
hybriden Daten (z.B. ZUGFeRD).Als Übertragungs-/Empfangswege stehen u.
a.E-Mail, DE-Mail, E-Post, Computer-Fax, Fax-
Server oder Web-Download zur Verfügung.In Papierform eingegangene und in elektro- nische Formate umgewandelte Rechnungen fallen nicht unter die Definition der elektro nischen Rechnung nach dem Umsatzsteu ergesetz. "EDI"Unter EDI (englisch, electronic data inter
change) versteht man den Austausch vonInformationen zwischen IT-Anwendun
gen unter Nutzung elektronischer Datenübermittlungsverfahren. Im engeren Sin
ne steht der Begriff EDI für den unterneh mensübergreifenden Austausch von Ge unter Anwendung genormter Verfahren. 5Steuerliche Pflichtangaben auf
E-Rechnungen
E-Rechnungen müssen dieselben steuerlichen
Pflichtangaben wie Papierrechnungen bein
halten, welche zusammen mit anderen Rech und maschinell auswertbar sein müssen.Relevante Gesetze und Verwal
tungsanweisungenDie relevanten Anforderungen an E-Rechnun
gen sind in den folgenden Vorschriften gere gelt:Abgabenordnung (AO)
BMF-Schreiben IV D 2 - S 7287-a/09/10004
vom 2. Juli 2012BMF-Schreiben IV A 4 - S 0316/12/10001
vom 14. September 2012Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sion 94/820/EG vom 19. Oktober 1994 und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich nungen und Unterlagen in elektronischerForm sowie zum Datenzugriff (BMF-Schrei
ben IV A 4 - S 0316/13/10003 vom 14. No vember 2014 (GoBD))Handelsgesetzbuch (HGB)
Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE)
"XML"Mittels des XML (englisch, extensible
ten in Textdateien hierarchisch struktu riert werden. Der Vorteil dieses Formats verwendeten IT-Plattform und der genutz ten Programmiersprache der jeweils be teiligten IT-Systeme zum Austausch vonDaten genutzt werden kann.
"ZUGFeRD"ZUGFeRD heißt das einheitliche Daten
format für elektronische Rechnungen, das seit dem 25. Juni 2014 als Version 1.0 allen interessierten Unternehmen und (www.zugferd.de). Das ZUGFeRD-Daten format basiert auf der Cross-Industry-In voice (CII) von UN/CEFACT, der ISO-Norm19005-3:2012 (PDF/A-3), sowie den auf
sage User Guidelines" (MUG).Bei der Entwicklung des einheitlichen
Datenformats ZUGFeRD wurden Unter
nehmen aus der Automobilindustrie, der Konsumgüterbranche, dem Banken sektor, dem Gesundheitswesen und der fentliche Verwaltung einbezogen. Da dasFormat den Anforderungen der internati
rung entspricht, kann es unter Berück sichtigung der jeweils relevanten nati onalen Vorschriften auch beim grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch
verwendet werden. 6Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
(UStDV)Umsatzsteuergesetz (UStG)
Zivilprozessordnung (ZPO)
hang mit der Erstellung, Übermittlung, Bu chung und Aufbewahrung der PapierrechGrundre-
geln des Rechnungsmanagements). der E-RechnungDie gesetzlich erforderliche Zustimmung des
E-Rechnung kann entweder schriftlich oder
stillschweigend durch Akzeptanz und Bezah lung der Rechnung erfolgen.Die Übermittlung ist erfolgt, wenn die Rech
lich gemacht worden ist, dass er von ihremInhalt Kenntnis nehmen kann. Dies ist u.
a. dann der Fall, wenn eine E-Mail-Rechnung eingegangen ist oder der Rechnungsaussteller die Rechnungen an einem zwischen ihm und cherort (z.B. Server zum Datenaustausch oderKundenportale) abgelegt hat.
Zur Sicherstellung der pünktlichen Bezah-
Abschluss einer
EDI-Vereinbarung
ner EDI-Vereinbarung zwingend vorzusehen.Als Orientierungshilfen bieten sich die EDI-
Mustervereinbarung der GS1 Germany sowie
die syntaxneutrale Spezifikation DIN SPEC16567 an.
Rechnungsberichtigung
Bei der Korrektur von Papierrechnungen ist es
gelebte Praxis, die Originalrechnung - soweit sie noch nicht gebucht ist - zurückzuverlangen, um im Anschluss daran eine neue (Original-)Rechnung zu versenden. Bei einer E-Rechnung
ist die Rückgabe der Originalrechnung aus sprüngliche Rechnung per Korrekturrechnung zu neutralisieren und parallel dazu eine korri gierte E-Rechnung zu versenden.Hinweis zur Vermeidung
von DuplikatenWerden für ein und dieselbe Leistung mehre
re Rechnungen ausgestellt, ohne dass sie alsDuplikat oder Kopie gekennzeichnet werden,
muss die dabei ausgewiesene Umsatzsteu 7 er mehrfach bezahlt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Rechnungspflichtangaben nach §14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)
in den Duplikaten oder Kopien inhaltlich zu 100% mit dem Original übereinstimmen (in- haltlich identische Mehrstücke).
Da es sich bei dieser Regelung um eine
Besonderheit der deutschen Finanzverwal
tung handelt, sollte im internationalen Ge der Zusatz "Kopie" auf dem Duplikat bzw. der Kopie enthalten sein.Keine Duplikate bei
ZUGFeRD-Rechnungen
Bei korrekter Implementierung durch den
Rechnungsaussteller besteht bei ZUGFeRD-
den XML-Daten und dem PDF-Rechnungsbild.Die korrekte Implementierung sollte der Rech
nungsaussteller vor der Inbetriebnahme derRechnungsversendung von ZUGFeRD-Rech
-nungen ausreichend testen. Unter Berücksich-tigung dieser Voraussetzungen führt die Nut-zung dieses Rechnungsformats trotz Ausweis
der Umsatzsteuer in beiden Formaten nicht zur doppelten Umsatzsteuerbelastung. muss sich zwischen der Verarbeitung der XML-