[PDF] Bundesrat Drucksache 468/10 0208 - Deutscher Bundestag



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Anhang III der Anwendungsbestimmung

Anhang III der Anwendungsbestimmung Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser



ANHANG III der Anwendungsbestimmung Entladungsstandards und

ANHANG III der Anwendungsbestimmung Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen (Ausgabe 2010)



Zusammenstellung der in der Sitzung am 1 und 2 Dezember

ANHANG III der Anwendungsbestimmung Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen (Ausgabe 2010)



Bundesrat Drucksache 468/10 0208 - Deutscher Bundestag

ANHANG III der Anwendungsbestimmung Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen (Ausgabe 2010) Drucksache 468/10 -4-



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- Anstelle eines in Anhang III geforderten Entladungsstandards "vakuumrein" ist der Entladungsstandards "besenrein" zulässig; - Waschwasser, das gemäß Anhang III in die Kanalisation abzugeben ist, darf in die Wasserstraße eingeleitet werden, wenn der Entladestandard "besenrein" eingehalten worden ist;



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- Anstelle eines in Anhang Ill der Anwendungsbestimmung des CDNI geforderten Entladungsstandards „vakuumrein" ist der Ent- ladungsstandard „besenrein" zulässig; - Waschwasser, das gemäß Anhang Ill der Anwendungsbestimmung des CDNI in die Kanalisation abzugeben ist, daff in die



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- Anstelle eines in Anhang III der Anwendungsbestimmung des CDNI geforderten Entladungsstandards „vakuumrein“ ist der Entladungsstandard „besenrein“ zulässig; - Waschwasser, das gemäß Anhang III der Anwendungsbestimmung des CDNI in die Kanalisation abzugeben ist,



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