[PDF] Anlage 2: Trennung der Fachleistung von den



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93 d Abs 2 BSHG - Niedersachsen

fenden Leistungstypen vereinbart Zur Erleichterung des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 aufgeführten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Gliederung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungsbe-



Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen der

Stand: 7 GK Sitzung 19 08 2010 von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 aufge-führten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Gliederung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungsbeschreibun-gen obliegt der gemeinsamen Kommission nach § 19



Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur - Niedersachsen

Anlage 1 Muster zu Leistungstypen mit Unter- und Obergrenze der Korridore Bezeichnung des Leistungstyps Untergrenze ( § 1 Abs 2) Obergrenze (Art 1 Abs 2)) Untergrenze Personal (§ 1 Abs 2) Nr aus Anlage 2 Kurzbezeichnung Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 1 1 1 1 Soki-Kö 3 210,44* 3 504,68 * FK : 1 : 6 * HK : 1 :12



I Niedersächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs 2 BSHG

richtungsübergreifenden Leistungstypen vereinbart Zur Erleichterung des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 auf-geführten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Glie-derung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungs-



Übergangsvereinbarung für Kinder und Jugendliche

der mit Stand zum 31 12 2019 zwischen dem dafür bisher sachlich zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie Einrichtungen und Diensten abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 76 SGB XII eintreten, soweit und solange diese nicht gegen das ab 01 01 2020



Rahmenvertrag gemäß § 79 Abs 1 Zwölftes Buch

Rahmenvertrag gem § 79 Abs 1 SGB XII NRW - Stand: {23 8 2001) Verzeichnis der Anlagen 1 Katalog der Leistungstypen (§ 11) 2 Leistungstypen-Beschreibungen (§ 11) 3 Anlage zu § 12 Abs 9 4 Zuordnungsübersicht zu §§ 13 und 14 (Grund - und Maßnahmepauschale) 5 Ermittlung des Investitionsbetrages (§ 15)



Anlage 2: Trennung der Fachleistung von den

2 Leistungstyp 1 1 3 2; 2 1 3 2 LBGR Personal- und Sachkosten 1 793,10 € 2 834,99 € 3 953,72 € 4 1 533,31 € 5 2 161,78 € Leistungstyp 3 1 1 3



Übergangsvereinbarung für alle vollstationären

Die gemäß § 123§ ff SGB IX erforderliche Vereinbarung (siehe Anlage 1) nimmt Be-zug auf die bisherigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Dabei werden die bisherigen fachlichen Leistungsinhalte ohne die existenzsichernden Leistungen unverändert übernommen

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