[PDF] Hausaufgaben



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Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben bzw wie lange

Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ (BASS 12 – 63 Nr 3) Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben bzw wie lange sollte die Bearbeitung dauern? An Schulen ohne gebundenen Ganztag sind Hausaufgaben so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:



Hausaufgaben an der Grundschule Upstalsboom

Wie lange dürfen Hausaufgaben dauern? Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind im Primarbereich 30 Minuten Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte



2008-11-13 Elternbrief Hausaufgaben

Nov 13, 2008 · Wie lange dürfen Hausaufgaben dauern? Vorausgesetzt, die Kinder arbeiten konzentriert, gelten folgende Richtzeiten: 1 /2 Schuljahr: 30-45min 3 /4 Schuljahr: 45-60min Sorgen Sie für spätestens nach 30min für eine Pause Ihr Kind kann dann aufstehen und sich 5min entspannen (Quelle: Focus Schule, Nr 6 Nov /Dez 2008, S 14ff)



Ausflüge / Klassenfahrten: Elternabende: Elternsprechtage

Wie lange dürfen Hausaufgaben dauern? Laut Schulgesetz gelten folgende Richtzeiten: 1 /2 Schuljahr: 30 Minuten 3 /4 Schuljahr 45 Minuten Wir bemühen uns, dass diese Zeiten nicht überschritten werden Jedoch wissen wir aus der täglichen Beobachtung im Unterricht, dass manche Schülerinnen und Schüler mehr Zeit benötigen als andere



Hausaufgaben

Hausaufgaben auf die nächste Stunde, aber auch über eine längere Zeit (z B über eine oder mehrere Wochen) Der zeitliche Umfang muss dem Alter und dem Können angemessen sein Hausaufgaben müssen kontrollierbar sein Werden Hausaufgaben im Unterricht mit der ganzen Klasse besprochen, müssen sie schnell korrigierbar und kontrollierbar sein



Hausaufgaben

Reihe von Regeln sind einzuhalten, so sollen oder dürfen an Tagen mit Nachmittagsunterricht auf den Folgetag keine Hausaufgaben gestellt werden Es gibt Richtlinien, wie lange die häusliche Lernzeit in Relation zur Altersstufe maximal dauern soll Selbst Ganztagsschulen kommen in der Regel nicht ganz ohne häusliche Lernzeit aus



SV-Recht - LSVNRW

außerhalb der SV kann mensch in der Schule über einige Paragraphen stolpern: Wie lange dür-fen Hausaufgaben dauern? Darf der Direx den Vertrieb der SchülerInnenzeitung verbieten? Wie ist das mit Strafarbeiten? Wie genau setzt sich die Schulkonferenz zusammen? Damit euch nicht der Überblick verloren geht, haben wir dieses SV-Rechtshandbuch



2392019 Stress und Sorgen mit den Hausaufgaben

Entscheidend ist, ob die lange Dauer eine Ausnahme oder die Regel ist Falls die Tochter gern zeichnet, die Aufgabe toll indet und sich über das Ergebnis freut, dürfen die «Ufzgi» ruhig einmal länger dauern Schwierig wird es, wenn sie regelmässig deutlich länger über den Hausauf-gaben brütet, als von der Schule vor-gegeben

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Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.

Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verord-

nungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA)

Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen

RdErl. des MK vom 14.3.2005 - 3-83201*

(SVBl. LSA S. 117) vom 26.5.1994 (SVBl. LSA S.204) einschließlich: - RdErl. ... v. 17.2.2010 (SVBl. LSA S. 71 )

1.1. Hausaufgaben stehen in engem Zusammenhang mit dem Unterricht. Sie dienen in ers-

ter Linie der Sicherung und Festigung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und der Übung und sie über den Unterricht hinaus Kenntnisse und Einsichten gewinnen lassen.

1.2. Hausaufgaben sollen den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, unter Anwen-

1.3. Hausaufgaben setzen die in der Schule begonnenen Lernprozesse zu Hause fort oder

bereiten geplante Unterrichtsvorhaben so vor, dass die Ergebnisse als von der Lehrkraft ein- geplante Bausteine Bestandteil der kommenden Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheit) sind. Deshalb muss der Zusammenhang zwischen Unterricht und Hausaufgabe für die Schülerin- nen und Schüler in jedem Einzelfall erkennbar sein. Hausaufgaben sind nicht als Ersatz für entfallenen Unterricht oder als Disziplinierungsmittel einzusetzen.

2. Bestimmungen

2.1. Hausaufgaben müssen so angelegt sein, dass sie von den Schülerinnen und Schülern

Rahmenbedingungen (Situation der Schule, gegebenenfalls schulisches Umfeld sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften) die Voraussetzungen dafür bieten. besprechen und eindeutig und klar zu formulieren. Schülerinnen und Schülern sollen die Aufgaben notieren und Gelegenheit haben, Rückfragen zu stellen. Entsprechend dem Alter

2.4. Hausaufgaben sind so zu erteilten, dass sie dem Lern-, Leistungs- und Entwicklungs-

stand sowie dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler und ihrem Recht auf individuell

Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.

Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verord-

nungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA)

Unterstützung sowie des Zeitaufwandes zu berücksichtigen. men bewegen:

1. und 2. Schuljahrgang bis 30

3. und 4. Schuljahrgang bis 60

5. bis 7. Schuljahrgang bis 90

8. bis 10. Schuljahrgang bis 120

Qualifikationsphase bis 180

Die besondere Situation an Schulen des Zweiten Bildungsweges sowie der Status des 10. Schuljahrgangs am Gymnasium sind zu berücksichtigen.

2.5. Der Orientierungsrahmen für den Zeitaufwand gilt auch für Hausaufgaben, die von Frei-

tag zu Montag erteilt werden. Liegt ein Feiertag zwischen zwei Schultagen, so dürfen Hausaufgaben nicht vom unmittelbar davor liegenden zum darauf folgenden Schultag ge- stellt werden. Über die Ferien dürfen Hausaufgaben nicht erteilt werden.

2.6. Schulveranstaltungen am Nachmittag sind bei der Erteilung von Hausaufgaben ange-

Schülerinnen, Schülern und Eltern einzuholen. gogischen Aspekten Anerkennung finden und bei der Beurteilung des Lernverhaltens be- rücksichtigt werden. Die Lehrkraft soll gegebenenfalls durch schriftliche oder mündliche Be- Hause zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden, zum Gegens- tand einer Leistungserhebung gemacht werden oder eindeutig individuell zurechenbar sind.

2.9. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I führen ein

Hausaufgabenheft, in das sie die Aufgaben und Termine der Erledigung eintragen. Im

3. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft.quotesdbs_dbs44.pdfusesText_44