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Berechnung von Verzugszinsen bei nega- tivem Basiszinssatz gem. § 247 BGB; Ver- einbarung eines Mindestverzugszinssatzes von 5 bzw.



Basiszinsatz nach § 247 BGB Berechnung Verzugszins - RA

(1) Der Basiszinssatz beträgt 362 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte



Basiszinsatz nach § 247 BGB Berechnung Verzugszins - RA

(1) Der Basiszinssatz beträgt 362 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte



Verzugszinsen

1135.pdf



xxx_08 Mand-Rundschr.10-08

Basis-/Verzugszinssatz. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB – z.B. als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen – wird jeweils zum 1. Januar.



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Basis-/Verzugszinssatz. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB – z.B. als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen – wird jeweils zum 1. Januar.



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Der Basiszinssatz nach § 247 BGB – z.B. als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen – wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt.



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Der Basiszinssatz nach § 247 BGB – z.B. als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen – wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt.



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01.01.2022 Der Basiszinssatz nach § 247 BGB – z.B. als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen – wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu ...



Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen. 8.5. Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks ver-.