60 Punkte - Klausur (60 Min.) Note. Punkte sehr gut. (10). 57
Notenspiegel
Klausurnummer. Punkte Klausur. Note Klausur. Durchschnitt: 29. 3. 11. 5
Klausurergebnisse
Semesters wird eine Klausur pro 0 Punkte. Warnung: 0 Punkte in einem Pflichtkurs (auch ... (wenn nicht wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet!!)
Die Qualifikationsphase neu
1 bis 3 Punkte ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung. = 0 Punkte. § 2 Bildung von Gesamtnoten. (1) Soweit Einzelbewertungen zu einer Gesamtbewertung
JurPrNotSkV
Schwerpunktstudium und -examen Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte ... Bsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten ...
Schwerpunkt Info ppt Nov.
Das Schlussvotum soll die für die Benotung besonders relevanten Punkte materiell-rechtlichen Schwerpunkte der Klausur / den Schwierigkeitsgrad der ...
KK Korrekturleitfaden
Die Modulprüfungen und die Zwischenprüfungen
Punkten zwischen 15 und 0 die den Noten von 1 bis 6 (!) entsprechen. B. einstündige Klausur und halbstündige mündliche Prüfung oder mündliche und.
beiten weisen eine geringere Punktzahl als 40 Punkte auf. Hiergegen erhob die Klägerin am das Examen nicht bestanden habe
A
Bewertungsschema. 100-Punkte-System. Note. Prädikat. 9500 bis 100
Bewertungsschema
von 1 bis 6 durch ein Punktesystem (15 bis 0 Punkte) ersetzt. Die nachstehenden Tabellen geben einen im Leistungskurs sowohl eine Klausur als auch ein.
abitur in hessen auflage
245812
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Rechtswissenschaft
Schwerpunktstudium und -examen
Ablauf des Studiums
XGrundstudium: Start im Wintersemester (1. ²3. Semester) oder Start im Sommersemester (1. ²4. Semester) XHauptstudium: Übungen für Fortgeschrittene(4. ²6. Semester)
XAußerdem:Grundlagenschein und Sprachnachweis
XBeginn des
Schwerpunkts:ab dem 5. oder 6. Semester
X1. Juristische
Prüfung:Schwerpunktexamen:30 % der Gesamtnote
Pflichtfachexamen:70 % der Gesamtnote
Schwerpunktbereiche
2.Unternehmensrecht
3.Arbeits-und Sozialrecht
Strafrecht
5.Umwelt und Infrastruktur
7.Deutsches und Internationales Steuerrecht
8.Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums
Anmeldung zum Schwerpunkt
XMit Anmeldeformular²zu finden auf der Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=74028
XDie Anmeldefristenzum Schwerpunktstudium:
XFür das Sommersemester: 31.05.
XFür das Wintersemester: 30.11.
XOnline Anmeldung auf der Homepage (unter Schwerpunktstudium) (Ausnahme: Freiversuch)
Anmeldung zur Prüfung
XAnmeldefristen (Ausschlussfristen!)
XFrühjahrtermin: 10. Januar eines Jahres
XHerbsttermin: 01. Juli eines Jahres
XAnmeldeformulare und Informationen
Xsiehe Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=7163
Voraussetzungen
1.Sie müssen mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaft, davon mindestens 4
2.Für die der Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung zwei vorausgehenden Semester
eingeschriebengewesen sein
3.Bestandene Zwischenprüfung
4.Drei bestandene Übungen für Fortgeschrittene
5.Grundlagenscheinund Fremdsprachennachweis
für eine Schwerpunktklausur
Voraussetzungen
1.Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Studienarbeit im 6. oder einem
2.Bestandene Zwischenprüfung
3.Zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene
für ein Schwerpunktseminar
Durchführung
X1 Klausur
(5 Zeitstunden)
X1 Seminararbeit
(4 Wochen + Referat)
X1 mündliche Prüfung
(10 Minuten je Prüfling) des Schwerpunktexamens
2. Unternehmensrecht
3. Arbeits-und Sozialrecht
4. Wirtschafts-und Steuerstrafrecht sowie
5. Umwelt und Infrastruktur
7. Deutsches und Internationales Steuerrecht
8. Recht der Informationsgesellschaft und des
Geistigen Eigentums
X2 Klausuren
(je 5 Zeitstunden)
X1 mündliche Prüfung
Bestehen
der Schwerpunktprüfung XVoraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung XKlausur und Seminar (oder 2. Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte XEs ist nicht notwendig, dass man beide Teilleistungen, wie die Klausur und das Seminar, besteht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt bspw. auch mit
Å0´ XQG Å8´ 3XQNPHQ
XMündliche Prüfung & Gesamtergebnis
XInsgesamt müssen mit mündlicher undden schriftlichen Prüfungen kumuliert mindestens 12 Punkte erreicht werden XAuch ist ein Bestehen der mündlichen Prüfung nicht unbedingt notwendig, sofern bereits die schriftlichen Leistungen kumuliert 12 Punkte ergeben abgelegt werden
Wiederholung/Verbesserung
der Schwerpunktprüfung
XBei Nichtbestehen
XDie Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
XVerbesserungsversuch
XDie Prüfung kann zwecks Verbesserung innerhalb eines Jahres wiederholt werden XEs gibt keine Wiederholung oder Verbesserung einer Teilleistung XBsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Mann kann nichtnur die Klausur oder nur das
Seminar wiederholen.
AENur die komplette Prüfung kann als Ganzes wiederholt werden!
Freiversuch
der Schwerpunktprüfung
XFristen für den Freiversuch
(beide Klausuren bzw. Klausur und Seminar) innerhalb der Frist des §19 Abs. 2 TStudPO(also nach dem 8. Semester) abgelegt worden sein.
XEs gibt keinen Freiversuch auf Teilleistungen.
XBeispiel
XSeminararbeit im 7. Semester und Klausur im 8. Semester (oder umgekehrt)
AEFreiversuch (+)
XBeide schriftlichen Leistungen im 8. Semester
AEFreiversuch (+)
des Freiversuchs
XDurch eine abgeschlossene FFA
X2 Semester
XDurch Gremienarbeit
X1 Semester
XDurch einen Auslandsaufenthalt
XEinzelfallprüfung
Eine Addition ist u. U.
der Einzelfallprüfung
Weitere Fragen?
zum Schwerpunktstudium
Frau Ass. jur. Huck
Sprechstunde: siehe jura.uni-
trier.de
RaumC 17
Dekanat/Prüfungsamt
Außerhalbder Sprechstunde
erreichbarunter:
E-Mail:huckm@uni-trier.de
StudienberatungPrüfungsamt
Allgemeine FragenZwischenprüfung / Schwerpunktprüfung
Frau Burkel
Sprechstunde: siehe jura.uni-
trier.de
RaumC 16
Dekanat/Prüfungsamt
Außerhalbder Sprechstunde
erreichbarunter:
E-Mail:dekanatfb5@uni-trier.de
jura.uni trier.de
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Rechtswissenschaft
Schwerpunktstudium und -examen
Ablauf des Studiums
XGrundstudium: Start im Wintersemester (1. ²3. Semester) oder Start im Sommersemester (1. ²4. Semester) XHauptstudium: Übungen für Fortgeschrittene(4. ²6. Semester)
XAußerdem:Grundlagenschein und Sprachnachweis
XBeginn des
Schwerpunkts:ab dem 5. oder 6. Semester
X1. Juristische
Prüfung:Schwerpunktexamen:30 % der Gesamtnote
Pflichtfachexamen:70 % der Gesamtnote
Schwerpunktbereiche
2.Unternehmensrecht
3.Arbeits-und Sozialrecht
Strafrecht
5.Umwelt und Infrastruktur
7.Deutsches und Internationales Steuerrecht
8.Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums
Anmeldung zum Schwerpunkt
XMit Anmeldeformular²zu finden auf der Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=74028
XDie Anmeldefristenzum Schwerpunktstudium:
XFür das Sommersemester: 31.05.
XFür das Wintersemester: 30.11.
XOnline Anmeldung auf der Homepage (unter Schwerpunktstudium) (Ausnahme: Freiversuch)
Anmeldung zur Prüfung
XAnmeldefristen (Ausschlussfristen!)
XFrühjahrtermin: 10. Januar eines Jahres
XHerbsttermin: 01. Juli eines Jahres
XAnmeldeformulare und Informationen
Xsiehe Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=7163
Voraussetzungen
1.Sie müssen mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaft, davon mindestens 4
2.Für die der Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung zwei vorausgehenden Semester
eingeschriebengewesen sein
3.Bestandene Zwischenprüfung
4.Drei bestandene Übungen für Fortgeschrittene
5.Grundlagenscheinund Fremdsprachennachweis
für eine Schwerpunktklausur
Voraussetzungen
1.Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Studienarbeit im 6. oder einem
2.Bestandene Zwischenprüfung
3.Zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene
für ein Schwerpunktseminar
Durchführung
X1 Klausur
(5 Zeitstunden)
X1 Seminararbeit
(4 Wochen + Referat)
X1 mündliche Prüfung
(10 Minuten je Prüfling) des Schwerpunktexamens
2. Unternehmensrecht
3. Arbeits-und Sozialrecht
4. Wirtschafts-und Steuerstrafrecht sowie
5. Umwelt und Infrastruktur
7. Deutsches und Internationales Steuerrecht
8. Recht der Informationsgesellschaft und des
Geistigen Eigentums
X2 Klausuren
(je 5 Zeitstunden)
X1 mündliche Prüfung
Bestehen
der Schwerpunktprüfung XVoraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung XKlausur und Seminar (oder 2. Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte XEs ist nicht notwendig, dass man beide Teilleistungen, wie die Klausur und das Seminar, besteht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt bspw. auch mit
Å0´ XQG Å8´ 3XQNPHQ
XMündliche Prüfung & Gesamtergebnis
XInsgesamt müssen mit mündlicher undden schriftlichen Prüfungen kumuliert mindestens 12 Punkte erreicht werden XAuch ist ein Bestehen der mündlichen Prüfung nicht unbedingt notwendig, sofern bereits die schriftlichen Leistungen kumuliert 12 Punkte ergeben abgelegt werden
Wiederholung/Verbesserung
der Schwerpunktprüfung
XBei Nichtbestehen
XDie Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
XVerbesserungsversuch
XDie Prüfung kann zwecks Verbesserung innerhalb eines Jahres wiederholt werden XEs gibt keine Wiederholung oder Verbesserung einer Teilleistung XBsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Mann kann nichtnur die Klausur oder nur das
Seminar wiederholen.
AENur die komplette Prüfung kann als Ganzes wiederholt werden!
Freiversuch
der Schwerpunktprüfung
XFristen für den Freiversuch
(beide Klausuren bzw. Klausur und Seminar) innerhalb der Frist des §19 Abs. 2 TStudPO(also nach dem 8. Semester) abgelegt worden sein.
XEs gibt keinen Freiversuch auf Teilleistungen.
XBeispiel
XSeminararbeit im 7. Semester und Klausur im 8. Semester (oder umgekehrt)
AEFreiversuch (+)
XBeide schriftlichen Leistungen im 8. Semester
AEFreiversuch (+)
des Freiversuchs
XDurch eine abgeschlossene FFA
X2 Semester
XDurch Gremienarbeit
X1 Semester
XDurch einen Auslandsaufenthalt
XEinzelfallprüfung
Eine Addition ist u. U.
der Einzelfallprüfung
Weitere Fragen?
zum Schwerpunktstudium
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trier.de
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Außerhalbder Sprechstunde
erreichbarunter:
E-Mail:huckm@uni-trier.de
StudienberatungPrüfungsamt
Allgemeine FragenZwischenprüfung / Schwerpunktprüfung
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Außerhalbder Sprechstunde
erreichbarunter:
E-Mail:dekanatfb5@uni-trier.de
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