Rechtswissenschaft









Notenspiegel 40 Punkte - Klausur (40 Min.) Note Punkte sehr gut (1

60 Punkte - Klausur (60 Min.) Note. Punkte sehr gut. (10). 57
Notenspiegel


Klausurnummer Punkte Klausur Note Klausur Durchschnitt: 29 3 11

Klausurnummer. Punkte Klausur. Note Klausur. Durchschnitt: 29. 3. 11. 5
Klausurergebnisse


Die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe (Kurssystem)

Semesters wird eine Klausur pro 0 Punkte. Warnung: 0 Punkte in einem Pflichtkurs (auch ... (wenn nicht wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet!!)
Die Qualifikationsphase neu


Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und

1 bis 3 Punkte ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung. = 0 Punkte. § 2 Bildung von Gesamtnoten. (1) Soweit Einzelbewertungen zu einer Gesamtbewertung 
JurPrNotSkV





Rechtswissenschaft

Schwerpunktstudium und -examen Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte ... Bsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten ...
Schwerpunkt Info ppt Nov.


Korrekturleitfaden

Das Schlussvotum soll die für die Benotung besonders relevanten Punkte materiell-rechtlichen Schwerpunkte der Klausur / den Schwierigkeitsgrad der ...
KK Korrekturleitfaden


Die Modulprüfungen und die Zwischenprüfungen

Punkten zwischen 15 und 0 die den Noten von 1 bis 6 (!) entsprechen. B. einstündige Klausur und halbstündige mündliche Prüfung oder mündliche und.


SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Urteil

beiten weisen eine geringere Punktzahl als 40 Punkte auf. Hiergegen erhob die Klägerin am das Examen nicht bestanden habe
A





Bewertungsschema 100-Punkte-System Note Prädikat 9500 bis

Bewertungsschema. 100-Punkte-System. Note. Prädikat. 9500 bis 100
Bewertungsschema


Abitur in Hessen - ein guter Weg

von 1 bis 6 durch ein Punktesystem (15 bis 0 Punkte) ersetzt. Die nachstehenden Tabellen geben einen im Leistungskurs sowohl eine Klausur als auch ein.
abitur in hessen auflage


245812 Rechtswissenschaft

© Colourbox.de

Rechtswissenschaft

Schwerpunktstudium und -examen

Ablauf des Studiums

XGrundstudium: Start im Wintersemester (1. ²3. Semester) oder Start im Sommersemester (1. ²4. Semester) XHauptstudium: Übungen für Fortgeschrittene(4. ²6. Semester)

XAußerdem:Grundlagenschein und Sprachnachweis

XBeginn des

Schwerpunkts:ab dem 5. oder 6. Semester

X1. Juristische

Prüfung:Schwerpunktexamen:30 % der Gesamtnote

Pflichtfachexamen:70 % der Gesamtnote

Schwerpunktbereiche

2.Unternehmensrecht

3.Arbeits-und Sozialrecht

Strafrecht

5.Umwelt und Infrastruktur

7.Deutsches und Internationales Steuerrecht

8.Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums

Anmeldung zum Schwerpunkt

XMit Anmeldeformular²zu finden auf der Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=74028

XDie Anmeldefristenzum Schwerpunktstudium:

XFür das Sommersemester: 31.05.

XFür das Wintersemester: 30.11.

XOnline Anmeldung auf der Homepage (unter Schwerpunktstudium) (Ausnahme: Freiversuch)

Anmeldung zur Prüfung

XAnmeldefristen (Ausschlussfristen!)

XFrühjahrtermin: 10. Januar eines Jahres

XHerbsttermin: 01. Juli eines Jahres

XAnmeldeformulare und Informationen

Xsiehe Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=7163

Voraussetzungen

1.Sie müssen mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaft, davon mindestens 4

2.Für die der Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung zwei vorausgehenden Semester

eingeschriebengewesen sein

3.Bestandene Zwischenprüfung

4.Drei bestandene Übungen für Fortgeschrittene

5.Grundlagenscheinund Fremdsprachennachweis

für eine Schwerpunktklausur

Voraussetzungen

1.Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Studienarbeit im 6. oder einem

2.Bestandene Zwischenprüfung

3.Zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene

für ein Schwerpunktseminar

Durchführung

X1 Klausur

(5 Zeitstunden)

X1 Seminararbeit

(4 Wochen + Referat)

X1 mündliche Prüfung

(10 Minuten je Prüfling) des Schwerpunktexamens

2. Unternehmensrecht

3. Arbeits-und Sozialrecht

4. Wirtschafts-und Steuerstrafrecht sowie

5. Umwelt und Infrastruktur

7. Deutsches und Internationales Steuerrecht

8. Recht der Informationsgesellschaft und des

Geistigen Eigentums

X2 Klausuren

(je 5 Zeitstunden)

X1 mündliche Prüfung

Bestehen

der Schwerpunktprüfung XVoraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung XKlausur und Seminar (oder 2. Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte XEs ist nicht notwendig, dass man beide Teilleistungen, wie die Klausur und das Seminar, besteht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt bspw. auch mit

Å0´ XQG Å8´ 3XQNPHQ

XMündliche Prüfung & Gesamtergebnis

XInsgesamt müssen mit mündlicher undden schriftlichen Prüfungen kumuliert mindestens 12 Punkte erreicht werden XAuch ist ein Bestehen der mündlichen Prüfung nicht unbedingt notwendig, sofern bereits die schriftlichen Leistungen kumuliert 12 Punkte ergeben abgelegt werden

Wiederholung/Verbesserung

der Schwerpunktprüfung

XBei Nichtbestehen

XDie Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden

XVerbesserungsversuch

XDie Prüfung kann zwecks Verbesserung innerhalb eines Jahres wiederholt werden XEs gibt keine Wiederholung oder Verbesserung einer Teilleistung XBsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Mann kann nichtnur die Klausur oder nur das

Seminar wiederholen.

AENur die komplette Prüfung kann als Ganzes wiederholt werden!

Freiversuch

der Schwerpunktprüfung

XFristen für den Freiversuch

(beide Klausuren bzw. Klausur und Seminar) innerhalb der Frist des §19 Abs. 2 TStudPO(also nach dem 8. Semester) abgelegt worden sein.

XEs gibt keinen Freiversuch auf Teilleistungen.

XBeispiel

XSeminararbeit im 7. Semester und Klausur im 8. Semester (oder umgekehrt)

AEFreiversuch (+)

XBeide schriftlichen Leistungen im 8. Semester

AEFreiversuch (+)

des Freiversuchs

XDurch eine abgeschlossene FFA

X2 Semester

XDurch Gremienarbeit

X1 Semester

XDurch einen Auslandsaufenthalt

XEinzelfallprüfung

Eine Addition ist u. U.

der Einzelfallprüfung

Weitere Fragen?

zum Schwerpunktstudium

Frau Ass. jur. Huck

Sprechstunde: siehe jura.uni-

trier.de

RaumC 17

Dekanat/Prüfungsamt

Außerhalbder Sprechstunde

erreichbarunter:

E-Mail:huckm@uni-trier.de

StudienberatungPrüfungsamt

Allgemeine FragenZwischenprüfung / Schwerpunktprüfung

Frau Burkel

Sprechstunde: siehe jura.uni-

trier.de

RaumC 16

Dekanat/Prüfungsamt

Außerhalbder Sprechstunde

erreichbarunter:

E-Mail:dekanatfb5@uni-trier.de

jura.uni trier.de

© Colourbox.de

Rechtswissenschaft

Schwerpunktstudium und -examen

Ablauf des Studiums

XGrundstudium: Start im Wintersemester (1. ²3. Semester) oder Start im Sommersemester (1. ²4. Semester) XHauptstudium: Übungen für Fortgeschrittene(4. ²6. Semester)

XAußerdem:Grundlagenschein und Sprachnachweis

XBeginn des

Schwerpunkts:ab dem 5. oder 6. Semester

X1. Juristische

Prüfung:Schwerpunktexamen:30 % der Gesamtnote

Pflichtfachexamen:70 % der Gesamtnote

Schwerpunktbereiche

2.Unternehmensrecht

3.Arbeits-und Sozialrecht

Strafrecht

5.Umwelt und Infrastruktur

7.Deutsches und Internationales Steuerrecht

8.Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums

Anmeldung zum Schwerpunkt

XMit Anmeldeformular²zu finden auf der Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=74028

XDie Anmeldefristenzum Schwerpunktstudium:

XFür das Sommersemester: 31.05.

XFür das Wintersemester: 30.11.

XOnline Anmeldung auf der Homepage (unter Schwerpunktstudium) (Ausnahme: Freiversuch)

Anmeldung zur Prüfung

XAnmeldefristen (Ausschlussfristen!)

XFrühjahrtermin: 10. Januar eines Jahres

XHerbsttermin: 01. Juli eines Jahres

XAnmeldeformulare und Informationen

Xsiehe Homepage: https://www.uni-trier.de/index.php?id=7163

Voraussetzungen

1.Sie müssen mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaft, davon mindestens 4

2.Für die der Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung zwei vorausgehenden Semester

eingeschriebengewesen sein

3.Bestandene Zwischenprüfung

4.Drei bestandene Übungen für Fortgeschrittene

5.Grundlagenscheinund Fremdsprachennachweis

für eine Schwerpunktklausur

Voraussetzungen

1.Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Studienarbeit im 6. oder einem

2.Bestandene Zwischenprüfung

3.Zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene

für ein Schwerpunktseminar

Durchführung

X1 Klausur

(5 Zeitstunden)

X1 Seminararbeit

(4 Wochen + Referat)

X1 mündliche Prüfung

(10 Minuten je Prüfling) des Schwerpunktexamens

2. Unternehmensrecht

3. Arbeits-und Sozialrecht

4. Wirtschafts-und Steuerstrafrecht sowie

5. Umwelt und Infrastruktur

7. Deutsches und Internationales Steuerrecht

8. Recht der Informationsgesellschaft und des

Geistigen Eigentums

X2 Klausuren

(je 5 Zeitstunden)

X1 mündliche Prüfung

Bestehen

der Schwerpunktprüfung XVoraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung XKlausur und Seminar (oder 2. Klausur) = kumuliert mindestens 8 Punkte XEs ist nicht notwendig, dass man beide Teilleistungen, wie die Klausur und das Seminar, besteht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt bspw. auch mit

Å0´ XQG Å8´ 3XQNPHQ

XMündliche Prüfung & Gesamtergebnis

XInsgesamt müssen mit mündlicher undden schriftlichen Prüfungen kumuliert mindestens 12 Punkte erreicht werden XAuch ist ein Bestehen der mündlichen Prüfung nicht unbedingt notwendig, sofern bereits die schriftlichen Leistungen kumuliert 12 Punkte ergeben abgelegt werden

Wiederholung/Verbesserung

der Schwerpunktprüfung

XBei Nichtbestehen

XDie Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden

XVerbesserungsversuch

XDie Prüfung kann zwecks Verbesserung innerhalb eines Jahres wiederholt werden XEs gibt keine Wiederholung oder Verbesserung einer Teilleistung XBsp.: Mit einer Klausur von 0 Punkten und einem Seminar von 8 Punkten erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Mann kann nichtnur die Klausur oder nur das

Seminar wiederholen.

AENur die komplette Prüfung kann als Ganzes wiederholt werden!

Freiversuch

der Schwerpunktprüfung

XFristen für den Freiversuch

(beide Klausuren bzw. Klausur und Seminar) innerhalb der Frist des §19 Abs. 2 TStudPO(also nach dem 8. Semester) abgelegt worden sein.

XEs gibt keinen Freiversuch auf Teilleistungen.

XBeispiel

XSeminararbeit im 7. Semester und Klausur im 8. Semester (oder umgekehrt)

AEFreiversuch (+)

XBeide schriftlichen Leistungen im 8. Semester

AEFreiversuch (+)

des Freiversuchs

XDurch eine abgeschlossene FFA

X2 Semester

XDurch Gremienarbeit

X1 Semester

XDurch einen Auslandsaufenthalt

XEinzelfallprüfung

Eine Addition ist u. U.

der Einzelfallprüfung

Weitere Fragen?

zum Schwerpunktstudium

Frau Ass. jur. Huck

Sprechstunde: siehe jura.uni-

trier.de

RaumC 17

Dekanat/Prüfungsamt

Außerhalbder Sprechstunde

erreichbarunter:

E-Mail:huckm@uni-trier.de

StudienberatungPrüfungsamt

Allgemeine FragenZwischenprüfung / Schwerpunktprüfung

Frau Burkel

Sprechstunde: siehe jura.uni-

trier.de

RaumC 16

Dekanat/Prüfungsamt

Außerhalbder Sprechstunde

erreichbarunter:

E-Mail:dekanatfb5@uni-trier.de

jura.uni trier.de