fenden Leistungstypen vereinbart Zur Erleichterung des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 aufgeführten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Gliederung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungsbe-
Stand: 7 GK Sitzung 19 08 2010 von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 aufge-führten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Gliederung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungsbeschreibun-gen obliegt der gemeinsamen Kommission nach § 19
Anlage 1 Muster zu Leistungstypen mit Unter- und Obergrenze der Korridore Bezeichnung des Leistungstyps Untergrenze ( § 1 Abs 2) Obergrenze (Art 1 Abs 2)) Untergrenze Personal (§ 1 Abs 2) Nr aus Anlage 2 Kurzbezeichnung Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 1 1 1 1 Soki-Kö 3 210,44* 3 504,68 * FK : 1 : 6 * HK : 1 :12
richtungsübergreifenden Leistungstypen vereinbart Zur Erleichterung des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen werden bis zum 31 3 2002 für die in der Anlage 1 auf-geführten Leistungstypen Rahmenleistungsbeschreibungen entsprechend der Glie-derung nach Anlage 2 erstellt Die Beschlussfassung einzelner Rahmenleistungs-
der mit Stand zum 31 12 2019 zwischen dem dafür bisher sachlich zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie Einrichtungen und Diensten abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 76 SGB XII eintreten, soweit und solange diese nicht gegen das ab 01 01 2020
Rahmenvertrag gem § 79 Abs 1 SGB XII NRW - Stand: {23 8 2001) Verzeichnis der Anlagen 1 Katalog der Leistungstypen (§ 11) 2 Leistungstypen-Beschreibungen (§ 11) 3 Anlage zu § 12 Abs 9 4 Zuordnungsübersicht zu §§ 13 und 14 (Grund - und Maßnahmepauschale) 5 Ermittlung des Investitionsbetrages (§ 15)
2 Leistungstyp 1 1 3 2; 2 1 3 2 LBGR Personal- und Sachkosten 1 793,10 € 2 834,99 € 3 953,72 € 4 1 533,31 € 5 2 161,78 € Leistungstyp 3 1 1 3
Die gemäß § 123§ ff SGB IX erforderliche Vereinbarung (siehe Anlage 1) nimmt Be-zug auf die bisherigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Dabei werden die bisherigen fachlichen Leistungsinhalte ohne die existenzsichernden Leistungen unverändert übernommen
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Arbeitshilfe der AG HMB-T - Niedersachsen
(Anlage 4 FFV LRV gem § 79 Abs 1 SGB XII) Beschlossen durch die Gemeinsame Kommission gem § 19 der FFV LRV mit Beschluss vom 08 März 2011 ergänzt durch Beschluss vom 23 02 2016 Beschlüsse GK FFV LRV vom 08 03 2011 und 23 02 2016 Vorwort der Gemeinsamen Kommission (GK) zu den Anwendungshinweisen In § 76 Abs 2 SGB XII ist geregelt, dass die