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Belohnungen und Geschenke in der Kommunalverwaltung

17 juil. 2015 Die Rechnungsprüfung hat sich auftragsgemäß auch mit Belohnungen und Geschenken zu befassen die aus Haushaltsmitteln der Kommunen gewährt ...



MERKBLATT ZUR ANNAHME VON BELOHNUNGEN UND

Lehrkräfte dürfen keine Belohnungen Geschenke oder sonstigen Vorteile für Annahme von Belohnungen und Geschenken in § 42 Beamtenstatusgesetz geregelt.



Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der

Nach § 76 Landesbeamtengesetz (LBG M-V) dürfen. Beamte auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses



Leitfaden Compliance für Behörden und öffentliche Unternehmen

Compliance-Vorschriften für die Kommunalverwaltung im Strafrecht von Belohnungen Geschenken und sonstigen Vorteilen (Zu-.



Korruptionsprävention

5 nov. 2009 Belohnungen und Geschenken durch Beschäftigte ... in hessischen Kommunalverwaltungen“ vom ... „Belohnungen“ und „Geschenke“ sind alle.



Präventions- und Bekämpfungskonzept

Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. No- vember 2004 GMBl 2004 S. 1074). Unberührt bleibt weiter das Recht der Beamtin.



Muster für die Erstellung einer - Dienstanweisung zur Vorbeugung

Korruption sowie die Annahme von Belohnungen und Geschenken zum Thema von. Dienstbesprechungen machen. • Fortbildung von Mitarbeitern sowie der Vorgesetzten zu 



Kommunale Wahlbeamte und das Geschenk(-verbot) - Herrmann

der Kommunalverwaltung und die Kontrolle der Kommunal- von Belohnungen Geschenken und sonstigen Vorteilen die oberste oder letzte oberste Dienstbehörde ...



rävention

jegliche Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einzelne Beschäftigte Council of Europe Ethische Mindeststandards für die Kommunalverwaltung.



HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT 1008

27 nov. 2019 schen Kommunalverwaltungen vom 15. Mai 2015 (StAnz. S. 630) bleibt unberührt. ... Für die Annahme von Belohnungen Geschenken und sonsti-.

p www.bmi.bund.deTexte zur

Herausgeber und Redaktion:

Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

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Redaktion:

Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

www.bmi.bund.de

Gesamtgestaltung, Produktion:

Media Consulta Deutschland GmbH

Patrick Pabst (Produktion)

Bildnachweis:

BMI

Druck:

Bonifatius GmbH, Paderborn

Stand:

Juli 2006

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Wahl kampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Land tags-

auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als

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1Inhalt

1. Einführung

4

2. Richtlinie der Bundesregierung

in der Bundesverwaltung 8

3. Verhaltenskodex gegen Korruption

(Anlage 1 zur Richtlinie) 14

4. Leitfaden für Vorgesetzte und

(Anlage 2 zur Richtlinie) 20

5. Empfehlungen zur Korruptions-

Empfehlung zu Nr. 1 der RL 28

Empfehlung zu Nr. 2 der RL: Feststellen und Analysieren

Empfehlung zu Nr. 4 der RL: Personal 30

Empfehlung zu Nr. 5 der RL: Ansprechperson

Empfehlung zu Nr. 6 der RL 32

Empfehlung zu Nr. 11 der RL 32060711_Korrup

tion_Inh_av 1060711_Korruption_Inh_av 111.07.2006 16:36:03 Uhr11.07.2006 16:36:03 Uhr 2

6. Allgemeine Verwaltungs-

vorschrift Sponsoring 36

7. Mustervereinbarung Sponsoring 42

8. Rundschreiben zum Verbot

der Annahme von Belohnungen oder Geschenken 46

9. Auszüge aus dem

deutschen Strafgesetzbuch 56

Vorschrift über die Abgeordnetenbestechung 62

Vorschriften über die Bestechung im privaten Sektor 62

Vorschriften über die Gerichtsbarkeit 64

Vorschrift über den Erweiterten Verfall 65

internationaler Bestechung - IntBestG 66

Artikel 1 - Zustimmung zum Vertrag 66

Artikel 2 - Durchführungsbestimmungen 66

Artikel 3 - Inkrafttreten 68

11. EU-Bestechungsgesetz - EUBestG 70

Artikel 1 - Zustimmung zum Vertrag 70

Artikel 2 - Durchführungsbestimmungen 70

Artikel 3 - Anwendung des § 261 des Strafgesetzbuches 72

Artikel 4 - Inkrafttreten 72

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3

RUBRIK

12. Weitere Bestimmungen

zur Verhinderung und 74

Verpfl ichtungsgesetz (zu § 11 StGB) 74

Bundesbeamtengesetz 75

Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes 78

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

(Soldatengesetz - SG) 79

13. Steuerrechtliche Bestimmungen 80

Einkommensteuergesetz 80

Abgabenordnung 81

14. AGB des Beschaffungsamtes des

Bundesministeriums des Innern

82

15. Nützliche Adressen und Links 92

16. Literaturübersicht zum Thema

Korruption (kleine Auswahl)

94

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4 Korruption ist ein weltweites Übel. Sie ist ein Fehlverhalten, das über die Jahr tau- in unterschiedlichen Erscheinungsformen zu verzeichnen ist. Ein demokratischer mit den Mitteln der Vorbeugung und Bestrafung begegnen. unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Gerade die den, uneigennützig, nachvollziehbar und transparent handeln. Das gilt auch angesichts ihrer besonderen Stellung und ihrer Bezahlung durch die Steuerbürge - Dienstes gravierende Folgen. Aufgrund der harten Konsequenzen gebietet es auch wal tung in ihrer Neufassung vom 30. Juli 2004, die am 11. August 2004 in Kraft getreten ist, dient - wie bereits die alte Fassung aus dem Jahr 1998 - diesem Ziel wie Bundesregierung. Auf der Grundlage der in fünf Jahren gewonnenen praktischen Erfahrungen ist sie nun weiterentwickelt und optimiert worden. Die jetzt vorge- 1

Einführung

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5 nommenen Änderungen berücksichtigen bereits die Vorgaben und Empfehlungen

9. Dezember 2003 unterzeichnet wurde.

Dadurch, dass der Verhaltenskodex gegen Korruption und der Leitfaden für Vor - ein integres und transparentes Handeln der Verwaltung. Die Empfehlungen dazu sind eine fl exible Handreichung, die bei Bedarf jederzeit unkompliziert fortge- schrieben werden kann. Die Richtlinie gilt in erster Linie für alle obersten Bundes- So macht es Sinn, in einer ausschließlich mit der Beschaffung befassten Dienststelle gleichzeitig ist die Einhaltung eines unverzichtbaren Mindeststandards garantiert. wahrnehmen. Konkret bedeutet das: Sensibilisierung und Fortbildung auch für diesen Personenkreis, Ausfüllen der Vorbildfunktion bei der Beachtung der von Kontroll- und Aufsichtsfunktionen, kein missverstandenes Laisser-faire. wir alle, unter anderem als Mitglieder der Steuer zahlenden Gesellschaft. Es genügt

EINFÜHRUNG

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6 Kontrolle durch die Vorgesetzten ist eine wirksame Kontrolle von Handlungs- vor allem um den richtigen Umgang damit. Geschultes Personal in ausreichender siert, das heißt auch stichprobenartig und unerwartet kontrollieren. Voraus setzung Beispiel auch anlassbezogen bei der Neugründung von Organisationseinheiten. Die potenziellen Gefahren müssen minimiert werden. Wirksame Mittel sind zum nachgewiesene Ausgleichsmaßnahmen, Mehr-Augen-Prinzip, Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung. Der Informationsaustausch innerhalb der vermittelt werden. Informieren, beraten und aus- und fortbilden heißt die Devise. ein Unbehagen oder gar ein Verdacht abgeladen werden kann, nicht nur existieren, stellen mit einem unmittelbaren Vortragsrecht bei der Dienstellenleitung geschaf - fen. Ohne eigene strafprozessuale Ermittlungs- und Disziplinarbefugnisse hat sie eine wichtige Funktion als Berater und Vertrauensperson. im Umgang mit dem Thema und kann zu einer einheitlichen Haltung führen. Die konfl ikte. Das gilt für die eigene Person, aber auch in Bezug auf andere. Neben-

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7 Dienst, das Einbinden von Ehepartnern, Verwandten, guten Freunden sind Transparenz wirkt Korruption entgegen. Transparenz beginnt mit dem Bekannt- maßnahmen, um auf die repressiven Folgen korrupten Verhaltens hinzuweisen. Es schließt das Offenlegen von erhaltenen Leistungen (zum Beispiel ab 2005 im Zwei-Jahres-Abstand-Bericht des BMI zum Sponsoring in der Bundesverwaltung) wird geschaffen durch das Mehr-Augen-Prinzip und das Vermeiden abgeschotteter Bearbeitung. Durch Transparenz schwindet der Einfl uss von Herrschaftswissen. gebungsverfahren auch für Bürgerinnen und Bürger, Verbesserung der innerbe- bedeutet auch einen offenen Umgang mit der eigenen Bilanz in Sachen Korruptions- Hinweise zu Links, Adressen und Literatur geben. Anregungen und Kritik sind jederzeit willkommen.

EINFÜHRUNG

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8

Vom 30. Juli 2004

Fundstelle: Bundesanzeiger Nr. 148, S. 17745

Nach Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes wird folgende Richtlinie erlassen:

1. Anwendungsbereich

1.1 bestimmen sich nach dieser Richtlinie; als Dienststellen des Bundes gelten die das Bundesministerium der Verteidigung.

1.3 Im Übrigen ist den jeweiligen organisatorischen und fachlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Arbeitsgebiete

stellen. Für diese ist die Durchführung von Risikoanalysen zu prüfen. Je nach den Ergebnissen der Risikoanalyse ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisation 2

Richtlinie der Bundesregierung

in der Bundesverwaltung

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9

3. Mehr-Augen-Prinzip und Transparenz

3.1 Augen-Prinzip (Beteiligung beziehungsweise Mitprüfung durch mehrere Rechts vorschriften oder unüberwindliche praktische Schwierigkeiten Beispiel eine intensivere Dienst- und Fachaufsicht) vorzusehen.

4. Personal

4.1 5.1 stellen leitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für

Bürgerinnen und Bürger,

b) Beratung der Dienststellenleitung, tions veranstaltungen), d) Mitwirkung bei der Fortbildung, e) Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen, f) Mitwirkung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dienst- und

RICHTLINIE ZUR

KORRUPTIONSPRÄVENTION

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10

5.2 Werden der Ansprechperson Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer

Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie die Dienststellenleitung und Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Mitteilung an die Strafverfol-

Sach verhalts erforderlichen Schritte.

einheit zur Überprüfung und Bündelung der im jeweiligen Hause praktizierten mittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung. Diese Aufgabe kann auch für geeignete Änderungen unterbreiten.

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11 7.1 Korruptionsgefahren aufmerksam zu machen und über die Folgen korrupten Verhaltens zu belehren. Die Belehrung ist zu dokumentieren. Hinsichtlich Folge zu sensibilisieren. Darüber hinaus soll ein "Verhaltenskodex gegen zu beachten haben.

8. Aus- und Fortbildung

tion" in ihre Programme auf. Hierbei ist vor allem der Fortbildungsbedarf der der in Nr. 6 genannten Organisationseinheiten zu berücksichtigen.

9. Konsequente Dienst- und Fachaufsicht

9.1 Die Vorgesetzten üben ihre Dienst- und Fachaufsicht konsequent aus eine aktive vorausschauende Personalführung und -kontrolle.

10. Unterrichtungen und Maßnahmen bei Korruptionsverdacht

10.1 Bei einem durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat hat die Dienststellenleitung unverzüglich die Staatsanwaltschaft und die Ermitt lungen und vorbeugende Maßnahmen gegen eine Verschleierung einzuleiten.

RICHTLINIE ZUR

KORRUPTIONSPRÄVENTION

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12 Innern - auch für den jeweils nachgeordneten Bereich - in vorgegebener wurden (untergliedert nach Bereich, Sachverhalt, eingeleiteten Maßnahmen) sowie den Ausgang der Verfahren, die im Berichtsjahr abgeschlossen wurden.

11.1 Wettbewerb:

chen Bestimmungen sind Vorbereitung, Planung und Bedarfs beschrei bung ei ner seits und die Durchführung des Vergabeverfahrens andererseits sowie trennen.

11.3 Wettbewerbsausschluss: Die Dienststellen prüfen, ob schwere Verfehlungen

von Bietern bzw. Bieterinnen oder Bewerbern bzw. Bewerberinnen vorliegen, vor, wenn eine der genannten Personen demjenigen, der mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabeverfahrens befasst ist, einen Vorteil für

12. Antikorruptionsklausel, Verpfl ichtung von Auftragnehmern oder

Auftragnehmerinnen nach dem Verpfl ichtungsgesetz

12.1

Antikorruptionsklauseln vorzusehen.

Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpfl ichten. Ein entspre- chender Hinweis ist bereits in die jeweilige Ausschreibung aufzunehmen

060711_Korruption_Inh_av 12060711_Korruption_Inh_av 1211.07.2006 16:36:06 Uhr11.07.2006 16:36:06 Uhr

13 ten Personen sind der "Verhaltenskodex gegen Korruption" (siehe Anlage 1) und ein Abdruck der geltenden Regelungen zur Annahme von Belohnungen

13. Zuwendungen zu Gemeinschaftsveranstaltungen und Gemeinschafts-

einrichtungen; Sponsoring Für die Annahme von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine oder mehrere Dienststellen des Bundes gilt die Allgemeine Verwaltungs- Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli

2003 (BAnz. S. 14906).

14.1 durch Haushaltsrecht die Anwendung des Vergaberechts aufgegeben worden ist die entsprechende Anwendung der Richtlinie vertraglich zu vereinbaren.

15. Besondere Maßnahmen

hende Maßnahmen treffen.

16. Inkrafttreten

Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 17. Juni 1998 (BAnz Nr. 127, S. 9665) außer Kraft. 1

Berlin, den 30. Juli 2004

O4 - 634 140-15/1

Der Bundesminister des Innern Schily

1

RICHTLINIE ZUR

KORRUPTIONSPRÄVENTION

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14 gaben anhalten und ihnen die Folgen korrupten Verhaltens vor Augen führen:

Daher:

1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder

dulden noch unterstützen.

2. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich

Ihren Vorgesetzten.

3

Verhaltenskodex

gegen Korruption (Anlage 1 zur Richtlinie)

060711_Korruption_Inh_av 14060711_Korruption_Inh_av 1411.07.2006 16:36:06 Uhr11.07.2006 16:36:06 Uhr

15

3. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pfl ichtwidrige Bevorzugung bitten

will, so ziehen Sie einen Kollegen oder eine Kollegin als Zeugen oder Zeugin hinzu.

4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.

5. Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinte-

ressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpfl ichten führen. und Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten bei konkreten Anhaltspunk ten für korruptes Verhalten.

7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisa-

tionsstrukturen, die Korruption begünstigen.

9. Und was tun, wenn Sie sich bereits verstrickt haben? Befreien Sie sich von

auch bei dienstrechtlichen Reaktionen mildernd berücksichtigt werden. zu 1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen. weise dem Arbeitgeber übernommen haben: Bundesrepublik Deutschland und die geltenden Gesetze zu wahren und ihre Auf - durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im daher unparteiisch und gerecht zu erfüllen.

VERHALTENSKODEX

GEGEN KORRUPTION

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16 menleben in einem staatlichen Gemeinwesen. anderen, für Vorgesetzte und für Bürger und Bürgerinnen zu sein. zu 2. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüg- oder Ihren Vorgesetzten. Bei Außenkontakten, zum Beispiel mit Personen der Auftragnehmerseite oder der nie der Eindruck entstehen, dass Sie für "kleine Geschenke" offen sind. Scheuen Sie sich nicht, ein Geschenk zurückzuweisen oder es zurückzusenden - mit der Bitte Einfl uss auf Ihre Entscheidung zu nehmen. In diesem Bereich gibt es die meisten

Korruptionshandlungen.

Halten Sie sich daher streng an Recht und Gesetz und beachten Sie die Richtlinien zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten und die versuch zwar selbst abwehren, ihn aber nicht offenbaren, so wird sich Ihr Gegen- über an einen anderen wenden und es bei ihm versuchen. Schützen Sie daher auch Ihre Kollegen und Kolleginnen durch konsequentes Offenlegen von Korruptions- versuchen Außenstehender. einem Strang ziehen, um einheitlich und glaubhaft aufzutreten.

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17 zu 3. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine p" ichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie einen Kollegen oder eine Kollegin als Zeugen oder Zeugin hinzu. haftes Ansinnen an Sie gestellt und dieses nicht leicht zurückzuweisen sein wird. hinzu bitten. Sprechen Sie vorher mit ihm und bitten Sie ihn, auch durch sein Verhalten jeglichen Korruptionsversuch abzuwehren. zu 4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann. Ihre Arbeitsweise sollte transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Da Sie Ihren Arbeitsplatz in der Regel wieder verlassen werden (Übertragung neuer Aufgaben, Versetzung) oder auch einmal kurzfristig ausfallen (Krankheit, Urlaub), sollten Ihre tende Person einarbeiten kann. Die transparente Aktenführung hilft Ihnen aber auch, Vorwurf der Unredlichkeit zu schützen. "Nebenakten" sollten Sie vermeiden, um jeden Eindruck von Unredlichkeit von vornherein auszuschließen. Handakten sind nur zu zu 5. Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpfl ichten führen. Korruptionsversuche werden oftmals gestartet, indem Dritte den dienstlichen Kontakt auf Privatkontakte ausweiten. Es ist bekanntermaßen besonders schwierig, karten, verbilligter gemeinsamer Urlaub, Einladungen zu teuren Essen, die man nicht erwidern kann usw.). Bei privaten Kontakten sollten Sie daher von Anfang an klarstellen, dass Sie streng zwischen Dienst- und Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsannahme zu geraten. Diese strenge Trennung zwischen privaten Interessen und dienstlichen Aufgaben Prüfen Sie daher bei jedem Verfahren, für das Sie mitverantwortlich sind, ob Ihre

VERHALTENSKODEX

GEGEN KORRUPTION

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18 Organisationen, denen Sie verbunden sind, zu einer Kollision mit Ihren hauptberuf- licher Parteilichkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie niemandem befangen erscheinen, zwischen Ihren dienstlichen Pfl ichten und Ihren privaten Interessen oder den Interessen Dritter, denen Sie sich verbunden fühlen, so unterrichten Sie darüber Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte, damit angemessen reagiert werden kann Bedenken Sie außerdem, dass bei Ausübung genehmigungspfl ichtiger, aber nicht privaten Interessen den Vorrang gegeben haben. Das gilt in besonderem Maße, darauf, nur jene Konditionen in Anspruch zu nehmen, die für vergleichbare von Korruption. Informieren Sie die Ansprechperson für Korruptions-

Anhalts punkten für korruptes Verhalten.

fühlt und alle als gemeinsames Ziel die "korruptionsfreie Dienststelle" verfolgen. Das eigene Dienststelle vor Schaden zu bewahren. Ein "schwarzes Schaf" verdirbt die ganze Herde. Beteiligen Sie sich deshalb nicht an Vertuschungsversuchen.

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19 sollten sich nicht scheuen, mit ihr zu sprechen, wenn das Verhalten von anderen schweigen berücksichtigen und dann entscheiden, ob und welche Maßnahmen zu wenn Sie nachvollziehbare Hinweise dafür haben. Es darf nicht dazu kommen, dass zu 7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen. denen nur eine Person allein für die Vergabe von Vergünstigungen verantwortlich ist. oder verhindern. Hier kann meistens eine Änderung der Organi sations strukturen transparent gestaltet werden, dass Korruption gar nicht erst entstehen kann. Ein weiteres Mittel, um Gefahrenpunkte wirksam auszuschalten, ist das Rotieren von fünf Jahre nicht überschreiten - der Aufgaben zwingend erforderlich, auch wenn dies die Angebote der Dienststelle, sich über Erscheinungsformen, Gefahrensituationen, Konsequenzen von Korruption aus- und fortbilden zu lassen. Dabei werden Sie wenn Sie korrumpiert werden sollen oder Korruption in Ihrem Arbeitsumfeld entdecken. Aus- und Fortbildung werden Sie sicher machen, mit dem Thema Korruption in der richtigen, gesetzestreuen Weise umzugehen.

VERHALTENSKODEX

GEGEN KORRUPTION

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