Untitled
MITTNACHT BERATENDE INGENIEURE (Bavarian Chamber of Civil Engineers) - Verband Beratender Ingenieure VBI (German Association of Consulting Engineers) -.
BIM-Leitfaden für die Planerpraxis
Verband Beratender Ingenieure VBI. Budapester Straße 31. 10787 Berlin. Tel.: 030.26062-0 Empfehlungen für planende und beratende Ingenieure ...
Compliance-Richtlinie für den Verband Beratender Ingenieure
02-Dec-2021 Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für die Lösung komplexer Aufgaben im technischen wirtschaftlichen und ökologischen Bereich.
Stellungnahme des Verbands Beratender Ingenieure VBI zum
Der Verband Beratender Ingenieure VBI ist die führende Berufsorganisation unabhängig bera- Beratende Ingenieure stehen für die Lösung komplexer.
Erneuerbare Energien VBI-Leitfaden
Ing. Jens Kottsieper; ILF Beratende Ingenieure GmbH. Dipl.-Ing. Thomas Kraneis; Verband Beratender Ingenieure VBI. Dr. Enrique Kremers; EIFER Europäisches
8 2019
Beratende Ingenieure. Das Fachmagazin für. Planen und Bauen. 49. Jahrgang. Herausgeber. Verband Beratender Ingenieure VBI. Budapester Straße 31.
Stellungnahme des Verbandes Beratender Ingenieure VBI zum
Der Verband Beratender Ingenieure VBI ist die führende Berufsorganisation Beratende Ingenieure stehen für die Lösung komplexer Aufgaben im techni-.
Grau heorie?
Beratende Ingenieure. Das Fachmagazin für. Planen und Bauen. 47. Jahrgang. Herausgeber. Verband Beratender Ingenieure VBI. Budapester Straße 31.
INGENIUM
Verband Beratender Ingenieure VBI. Budapester Straße 31. 10787 Berlin. Telefon: 0 30 / 2 60 62-0. Telefax: 0 30 / 2 60 62-100. Internet: www.vbi.de.
RENEWABLE ENERGY
Ing. Jens Kottsieper ILF Beratende Ingenieure GmbH. Dipl.-Ing. Thomas Kraneis
Gesetzes zur
weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich befreit für Leistungen derUnterhaltung und Instandhaltung
an bestehenden Infrastrukturprojekten von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Dieser Ansatz wird von uns positiv bewertet, daviele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen. Wir sind der Auffassung, dass der Anwendung
s- bereich de r vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen weiter ausgedehnt werden sollte.Wir schlagen
hierzu vor, dass neben denBereiche
n Eisenbahn und Bundesfernstraßen auch bei den Bundeswasserstraßen Voraussetzungen formuliert werden, wann bei Leistungen im Bestand von ei- nem Planfeststellungsverfahren abgesehen werden kann. Bei den Bundeswasserstraßen gibt es beider Unterhaltung/Instandsetzung einen erheblichen Investitionsstau, so dass die Einführung von Aus-
nahmeregelungen dringend erforderlich ist.Der Gesetzentwurf definiert für die Bundesfernstraßen, wann eine Änderung vorliegt, die ein Planfest-
stellungsverfahren erforderlich macht. Der Gesetzentwurf sieht bereits darin eine Änderung, wenneine Bundesfernstraße um einen Fahrstreifen erweitert wird. Wir würden es begrüßen, wenn erst dann
von einer Änderung auszugehen ist, wenn zumindest zwei durchgehende Fahrstreifen errichtet wer- fernstraße wurde seinerzeit bereits ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen diesesVerfahren
s wurden die Interessen aller Betroffenen abgewogen und schließlich die Genehmigung fürdie Errichtung erteilt. Der Ausbau einer Bundesfernstraße um einen Fahrstreifen ist ein sehr geringer
feststellungsverfahren nicht durchgeführt werden muss. Für bestehende Infrastrukturprojekte, die ertüchtigt werden müssen , ist aus unserer Sicht die Formu- en muss, ein pragmatischer Weg , die Durchführung der Projekte zu beschleunigen. Wir sind der Auffassung, dass der Ansatz des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes zu keinergenerellen Beschleunigung führen wird. Der genannte Gesetzentwurf ersetzt für 12 genannte Infra-
durch ein anderes Verfahren, mit dem das Baurecht durch ein Maßnahmengesetz geschaffen wird.Das im Maßnahmengesetz vorg
esehene "vorbereitende Verfahren" entspricht allerdings dem Plan- feststellungsverfahren mit den selben Beteiligten und denselben zu erstellen Unterlagen. Als Verein- rensentscheidungen den Rechtsweg zu beschreiten.Nach den praktischen Erfahrungen unserer Mitglied
haben. Unsere Erfahrung ist jedoch auch, dass nicht bei jedem Planfeststellungsverfahren Klage er- hoben wird. Das Gesetz beschleunigt also nur die Realisierung der Projekte, in denen geklagt werdenEs gibt jedoch weitere Ursachen, die geplante Infrastrukturprojekte behindern und leider bei fast je-
dem Bauvorhaben auftreten weils unterschiedlichen Interessen Der VBI befürchtet, dass das im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vorgeschlagene Procedere des "vorbereitenden Verfa hrens" deshalb zu denselben Problemen führen wird , wie die derzeit vorge- schriebenen Planfeststellungsverfahren. Die dringend erforderlichen Infrastrukturprojekte müsstenBerlin, im Januar 2020
quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] Berater/innen im Schulsport 2014/2015
[PDF] Beraterinnen / Berater Energie-Regionen nach PLZ und Kanton
[PDF] Beraterprofil Sabrina Streubel
[PDF] Beratung - Astroshop.de
[PDF] Beratung - in Witten
[PDF] Beratung - Konzeptionen - Ideen - Vorträge
[PDF] Beratung - Logistik.Saarland:Home
[PDF] Beratung im betrieblichen Bildungsmanagement La - SKBF-CSRE
[PDF] Beratung in der Sozialen Arbeit
[PDF] Beratung in Sachen Energieeffizienz Hochschule DSDS
[PDF] Beratung und Selbsthilfe bei Suchtproblemen
[PDF] Beratung und Therapie - Sozialpädagogische Beratung
[PDF] Beratungsangebote für Flüchtlinge im Landkreis Mainz
[PDF] Beratungsangebote für Studierende im Studiengang BA Soziale