Beratungsangebote für Studierende im Studiengang BA Soziale
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Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. 7. Auslandsaufenthalte im Studium. 8. Unterstützung für Studierende aus dem Ausland.
§ 1
Aufgaben der Studienordnung
(1) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel den Inhalt und den Aufbau des Bachelor-Studiengangs Sozial- und a) für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, b) für die Beratung der Studierenden und c) für die Planung des Lehrangebots seitens der beteiligten Institute und des Fachbereichs 1. (2) Auf eine über die Vorgaben der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs (Anlage 3 zu dieser Studienordnung) hinausgehende Reglementierung der Inhalte und der Reihenfolge von Pflichtveranstaltungen und wahlweise zu absolvierenden Lehrveranstaltungen wird im§ 2
Ziele des Studiums
Grundstock für unterschiedliche Optionen der Weiterqualifikation zu legen: Sowohl für den wissenschaftliche Qualifikation in einem konsekutiv anschließenden Masterstudiengang. (2) Inhaltlich betrachtet der Studiengang Organisationen unter dem Blickwinkel von sozialen Kompetenz verstanden. Der Studiengang soll die dafür erforderlichen theoretischen und praktischen Kompetenzen vermitteln und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, (3) Der Studiengang strebt diese Ziele an, indem er eine Vermittlung breit angelegter Angebot berufspraktischer Ausbildungselemente verbindet. Wissenschaftliche Grundlegung Schlüsselqualifikationen geht, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern anwendbar sind. Zu geschlechtsspezifischer Aspekte sozialen und organisatorischen Handelns, der in diesemStudiengang besondere Beachtung geschenkt wird.
(4) Diesen Zielen dienen in je besonderer Weise die Studienberatung, die einzelnen Module des Studiengangs sowie das Praktikum und die Abschlussarbeit.§ 3
Studienberatung
(1) Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Studiengang Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern für alle fachlichen Probleme ihres Studiums zu nutzen. (2) Daneben haben bestimmte Lehrveranstaltungen zugleich Aufgaben derStudienberatung. Diese sind insbesondere
- Veranstaltungen der Studieneingangsphase - Begleitveranstaltung zum Praktikum - Kolloquien zur Beratung von Abschlussarbeiten - Veranstaltungen zu Fragen des Übergangs in das Masterstudium bzw. in die (3) Die Fachschaft der Studierenden des Studiengangs leistet zur Studienberatung, (4) Zu Beginn jedes Studienjahres werden den betreffenden Studierenden besondereBeratungstermine angeboten.
dem ersten Semester aufnehmen wollen, wird besonders dringlich empfohlen sich beraten zu lassen. Studienberatung soll hier insbesondere sicherstellen, dass bei der individuellen Studienplanung die besonderen Akzente der anderweitig erbrachten (6) Studierende, denen als Seiteneinsteiger_innen einzelne Leistungsnachweise fehlen, welche laut Studienordnung in bereits abgeschlossenen Studienabschnitten zu erbringen sind, sollen beraten werden, wie sie die entsprechenden Qualifikationen (7) Die Beratungsangebote im Studiengang sollen auf die allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen hinweisen (z. B. des Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle in der Hochschulverwaltung, des Studentenwerkes, des AStA und des oder der Studiengangsbeauftragten für Beratung).§ 4
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten / Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vom 06.08.2013 unter Beachtung der Übergangsvorschriften nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem 30.09.2019 aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2019 geltenden Studienordnung fort. Studien- undSommersemester 2022 erbracht werden.
Anlage 1
Überblick über die Module des Studiengangs:
Modul Modulverantw. SWS LP Seite
3 Erziehungswissenschaft Baader 8 15
4 Psychologie Mojzisch 4 6
5 Soziologie Corsten 4 6
6 Recht I Scheiwe 4 9
7 Statistik Soellner 4 9
9 Praktikum Mangold 15
in Organisationen Truschkat 8 1512 Soziale Dienstleistungen und ihre
Adressat_innen Graßhoff/ Oehme 8 15
13 Recht II Scheiwe 4 9
14 Empirische Forschungsmethoden Corsten 4 9
16 Abschlussmodul
Prüfungskommissio
n1 2 15Gesamtzahl der Leistungspunkte 180
genannte Gremium gemeint.Anlage 2 Studienablaufplan
Der Studienablaufplan gibt eine Übersicht über die Verteilung der Module im Studienverlauf. Ein Erwerb von 30 LP pro Semester wird empfohlen, um das Studium in RegelstudienzeitModul 1. Semester
(WiSe)2. Semester
(SoSe)3. Semester
(WiSe)4. Semester
(SoSe)5. Semester
(WiSe)6. Semester
(SoSe)1: Studieneingangsphase 1-2 Semester Dauer, Beginn
im WS - Einführung Angebot nur im WiSe3: Erziehungswissenschaft 2 Semester Dauer; TM 1, 2,
im WS, TM 3,4 im SoSe4: Psychologie 2 Semester Dauer; Beginn
mit TM 1 nur im WiSe5: Soziologie 1-2 Semester Dauer;
Angebote jedes Semester
6: Recht I 2 Semester Dauer;
TM 1 im WiSe, TM 2 im SoSe
7: Statistik 2 Semester Dauer;
TM 1 im SoSe, TM 2 im WiSe
8: Studium Generale 2 Semester Dauer;
Angebote je nach Wahl
9: Praktikum Infover-
anstaltungPraktikums-
vorbereitung8 Wochen Praktikum in vorlesungsfreier
Zeit, Hausarbeit oder Kolloquium
10: Sozial- und
Angebote jedes Semester
11: Sozial - und
jedes Semester12: Soziale Dienstleistungen
und ihre Adressat_innen 2 Semester Dauer; Angebote jedes Semester13: Recht II 2 Semester Dauer;
Angebote jedes Semester
14: Empirische
Forschungsmethoden 2 Semester Dauer;
TM 1 im WiSe, TM 2 im SoSe
15: Projektentwicklung 2 Semester Dauer;
Angebote je nach Wahl
individuellem Studienplan16: Abschlussmodul individuelle
Vereinbarung
Anlage Modulhandbuch
Bezeichnung Modul 1: Studieneingangsphase
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, haben einen Überblick über das Berufsfeld und sind mit Lerninhalte Das erste Studienjahr beginnt mit der Studieneingangsphase. Sie vermittelt Informationen über die Struktur, die Leistungsanforderungen und das Profil des Studiengangs, gibt Hilfen Herausforderung in Zusammenhang mit dem Studienbeginn. Zudem werden die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sowie Studieneingangsphase wird zu intensiver individueller Studienberatung genutzt. Bei all dem spielt die Beteiligung durch erfahrene Studierende eine bedeutende Rolle. TM 1: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (2 SWS / 2 LP)TM 2: Berufsfelderkundung (2 SWS / 2 LP)
Leistungspunkte 6 LP
Semesterwochenstunden 6 SWS
Lehr- und Lernformen Übung, Seminar, Tutorium
Prüfungsleistungen Modulprüfung (unbenotet): Hausarbeit und ReferatEmpfohlenes Fachsemester 1. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
keineModuldauer Ein oder zwei Semester
TM 3 jedes Semester
(Methoden der Moderation wird durch die Moderationswerkstatt angeboten)Prüfungskommission:
grundlegende Kenntnisse bzgl. der wissenschaftlichen Methoden desFaches.
Handeln an Personen wie Gestalten organisatorischer Bedingungen umfasst. Das Modul gibt den Studierenden zugleich eine orientierende Einführung in die wissenschaftlichen Methoden desFaches.
Leistungspunkte 6
Semesterwochenstunden 4
Lehr- und Lernformen Seminare
Prüfungsleistung Modulprüfung: Hausarbeit
Selbststudium)
Empfohlenes Fachsemester 1. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzung für die
Zulassung zur Modulprüfung
KeineModuldauer 1 Semester
Prüfungskommission:
Bezeichnung Modul 3: Erziehungswissenschaft
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden verfügen über grundlegendes und systematisches Wissen über Theorien der Erziehungswissenschaft, über die gesellschaftliche und politische Aspekte von Familie und Kindheit benennen, unterscheiden und einordnen. Sie haben einen ÜberblickHandlungsfelder von Kindheit, Jugend und Familie.
Lerninhalte TM 1: Einführung in die Allgemeine Erziehungswissenschaft (Vorlesung; 2 SWS 3 LP (WS) TM 2: Exemplarische Vertiefung im Bereich der Allgemeinen Erziehungswissenschaft (Seminar; 2 SWS; 3 LP) (WS) TM 3͗ mberblicksǀorlesung "Geschichte ǀon Kindheit, Jugend undFamilie͞ (2 SWS; 3 LP) (SoSe)
TM 4: Theorien der Erziehungswissenschaft (Seminar; 2 SWS; 6 LP) (SoSe)Leistungspunkte 15 LP
Semesterwochenstunden 8 SWS
Studienleistungen
Lehr- und Lernformen Vorlesungen und Seminare
Prüfungsleistung Modulprüfung: Klausur am Ende von TM 4Selbststudium)
Empfohlene Fachsemester Erstes bis drittes SemesterVoraussetzung für die
Teilnahme am Modul
keineVoraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
keineModuldauer 2 Semester
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Baader
Bezeichnung Modul 4: Psychologie
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen die Teilgebiete und Disziplinen der einem der Teilbereiche der Psychologie besitzen die Studierende vertiefte Kenntnisse.Lerninhalte 1) Einführung in die Psychologie
2) Nach Wahl
- Einführung in die Sozialpsychologie - Einführung in die Entwicklungspsychologie - Einführung in die Biopsychologie - Einführung in die Klinische Psychologie - Einführung in die Motivations- und Emotionspsychologie Leistungspunkte 6 (TM 1: 2 SWS / 4 LP; TM 2: 2 SWS / 2 LP)Semesterwochenstunden 4
Studienleistung Aktive Teilnahme
Lehr- und Lernformen Vorlesung
Selbststudium)
Semester 1. und 2. Semester
Voraussetzungen für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
absolviert seinModuldauer 2 Semester
Wintersemester, die übrigen Wahlpflichtveranstaltungen werden imSommer- oder im Wintersemester angeboten.
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Mojzisch
Bezeichnung Modul 5: Soziologie
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse der empirisch-methodische Vorgehensweisen und zentrale Befunde des Fachs. Sie sind in der Lage, sozial- und struktureller Bedingungen und Probleme soziologisch zuInterventionen kritisch zu reflektieren.
Lerninhalte TM 1: Theorien oder Grundbegriffe der Soziologie (2 SWS / 2 LP)TM 2: Sozialstrukturanalyse (2 SWS / 4 LP)
Leistungspunkte 6
Semesterwochenstunden 4
Lehr- und Lernformen Seminar, Vorlesung
Prüfungsleistungen Modulprüfung: Klausur oder HausarbeitSelbststudium)
Empfohlenes Fachsemester 1./2. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
KeineModuldauer Ein oder zwei Semester
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Corsten
Bezeichnung Modul 6: Recht I
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden verstehen die Grundbegriffe, Prinzipien und Strukturen des Rechts, insbesondere der für die Arbeitsbereiche und professionellen Handlungspraxis. Lerninhalte Arbeitsbereiche und Berufsfelder der Sozial- und Rechtskenntnisse sind erforderlich, um die institutionellen Rahmenbedingungen und die rechtlichen Anforderungen an fachlich kompetentes Handeln zu kennen. Dies verlangt über die Kenntnis der werden grundlegende Kenntnisse des Kinder- und Jugendrechts vermittelt, einer Querschnittsmaterie des Rechts, die Anteile aus dem Familienrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem für die professionelle Handlungspraxis in exemplarischer Weise sichtbar gemacht werden.Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:
TM 1: Einführung in das Recht (2 SWS / 4,5 LP)
(Grundbegriffe und Methoden des Rechts, rechtlicheGrundstrukturen und -prinzipien)
TM 2: Jugendrecht (2 SWS / 4,5 LP)
(insbes. Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht,Jugendstrafrecht)
Leistungspunkte 9 LP
Semesterwochenstunden 4 SWS
Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar
Prüfungsleistungen Teilmodulprüfungen: in jedem Teilmodul Klausur oder mündlichePrüfung
Begründung: Es handelt sich um grundlegende Einführungen in das Materie her nicht in einer Modulprüfung nach zwei Semestern Teilmoduls unterscheiden sich auch erheblich, so dass getrennteTeilmodulprüfungen sinnvoll sind.
Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilmodulnoten. Jedes Teilmodul muss mindestens mit derSelbststudium)
Empfohlene Fachsemester 1.und 2. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzung für die
Zulassung zu den Prüfungen
KeineModuldauer zwei Semester
Teilmodul 2 im Sommersemester angeboten.
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Scheiwe
Bezeichnung Modul 7: Statistik
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen Verfahren zur Aufbereitung und Auswertung empirischer Daten der deskriptiven Statistik (Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Logik von Signifikanztests, parametrische und nichtparametrische Analyseverfahren). SieErgebnisse sinnvoll interpretieren.
Lerninhalte Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:TM 1: Statistik I (2 SWS / 4,5 LP)
TM 2: : Statistik II (2 SWS / 4,5 LP)
Leistungspunkte 9 LP
Semesterwochenstunden 4 SWS
Studienleistungen Aktive Mitarbeit, Selbststudium
Lehr- und Lernformen Vorlesung, Übung
Prüfungsleistungen Teilmodulprüfungen: Klausur in TM 1 und in TM 2 Begründung: Eine Prüfung in Form von 2 Teilmodulprüfungen der Materie sinnvoll und wegen der unterschiedlichen Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilmodulnoten. Jedes Teilmodul muss mindestens mit derSelbststudium)
Empfohlenes Fachsemester 2. und 3. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
Das Modul kann frühestens im 2. Fachsemester belegt werden.Voraussetzungen für die
Zulassung zu den Prüfungen
keineModuldauer zwei Semester
Teilmodul 2 im Wintersemester angeboten.
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Soellner
Bezeichnung Modul 8: Studium Generale
Lerninhalte Das Modul zielt darauf ab, den Wissenshorizont über die Sozial- und dazu, Bezüge zu anderen Fachgebieten herzustellen. Dem ihres Faches Veranstaltungen wahrzunehmen. Auch die Mitarbeit in akademischen und studentischen Selbstverwaltung kann hier einbezogen werden. Konkrete Lehrinhalte entsprechend der Wahl der VeranstaltungenLeistungspunkte 12
Semesterwochenstunden 8 (vier Teilmodule à 2 SWS und 3 LP)Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar, Übung
Begründung: Aufgrund der Wahlfreiheit und Kombinierbarkeit geprüft werden. variabel)Empfohlenes Fachsemester 4. und 5. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
keineVoraussetzung für die
Zulassung zu den Prüfungen
Ggf. lehrveranstaltungsspezifisch
Moduldauer Zwei Semester
Prüfungskommission:
Bezeichnung Modul 9: Bachelor-Praktikum
Kompetenzen und Lernziele Das Bachelor-Praktikum dient der Wahrnehmung sozial- und und Organisationen. Die Studierenden sollen sich in 8 Wochen einen Administrationen, Wirtschaftsbetriebe mit ihren Fort- und Zusammenhangs zwischen der organisatorischen Gestaltung und der Arbeitsaufgabe (z.B. Arbeit mit bestimmten Adressat_innen / Zielgruppen) zu entwickeln. Auf diesem Hintergrund soll dann einbezogen werden und damit eine umfassende Reflexion desLerninhalte Praktikumsstelle suchen und finden
Vorbereitung auf die Praxis
Einblicke und Ausprobieren in der konkreten PraxissituationTheorie-Praxis-Verzahnung
Leistungspunkte 15 LP
Semesterwochenstunden 2 SWS
Studienleistungen Praktikum und Dokumentation, aktive Teilnahme anBegleitveranstaltungen
Lehr- und Lernformen Informationsveranstaltung, Kleingruppen-Seminar,Praktikumsbetreuung durch Tutor_innen, Kolloquium
Prüfungsleistungen Modulprüfung ( unbenotet): Mündliche PrüfungSelbststudium)
Empfohlenes Fachsemester 1. - 5. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
KeineVoraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
KeineInfo-Veranstaltung im Wintersemester
Vorbereitungsveranstaltung im Sommersemester
Prüfungskommission:
Modulverantwortliche Mangold
Organisationen
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Kenntnisse, der grundlegenden Strukturen und Prozesse des Handelns in und von Organisationen im Sozial- und verantwortungsvollen Handeln in solchen Organisationen. Darüber hinaus besitzen die Studierenden grundlegende Kenntnisse organisationstheoretischer Modellvorstellungen zur Steuerung von organisatorischer, institutioneller und politischerRahmenbedingungen zu sichern.
Organisationsentwicklung und -didaktik
Professions- und Dienstleistungstheorien
Interventions- und Steuerungsformen von OrganisationenLeistungspunkte 15 LP
Semesterwochenstunden 8 SWS
Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare
Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder Mündliche PrüfungSelbststudium)
Empfohlenes Fachsemester 4. und 5. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2
Voraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2
Moduldauer 2 Semester
jedes Semester angebotenPrüfungskommission:
Modulverantwortliche Truschkat
Institution und Gesellschaft
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse über die unterschiedlichen Perspektiven und gesellschaftlichen sowie Theoriebildung. Sie kennen insbesondere grundlegende Theorien, sozialer Institutionen, für die Prinzipien sozialstaatlichen Handelns, und für die gesellschaftlichen Funktionsbedingungen von sozialen Dienstleistungseinrichtungen erschließen. Darüber hinaus haben die Studierenden Theorien Sozialer Dienstleistungen aus nationalem und internationalem sowie transnationalem Blickwinkel betrachtet und die zukünftigen Entwicklungstendenzen und -potentiale beleuchtet und sich systematisch mit dem Ausbildungswesen und der Arbeitsmarktintegration im Feld Sozialer Dienste auseinandergesetzt.Lerninhalte Soziale Dienste im Sozialstaat
Geschichte Sozialer Dienstleistungen
Gesellschaftliche Bedingungen der Sozial- und
Internationale und transnationale Entwicklung der Sozial- undLeistungspunkte 15 LP
Semesterwochenstunden 8 SWS
Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare
Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder mündliche PrüfungSelbststudiuim)
Empfohlenes Fachsemester 5. - 6. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
Das Modul kann nicht vor dem 4. Fachsemester belegt werden.Voraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
keineModuldauer 2 Semester
jedes Semester angebotenPrüfungskommission:
Bezeichnung Modul 12: Soziale Dienstleistungen und ihre Adressat_innen Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Überblicke sowie ein vertieftes Handlungskonzepten sowie Handlungsformen im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Sie haben sich mit Lebenslagen vonHandelns auseinandergesetzt und eigene Haltungen,
Lebenssituationen und eigene Bilder von Adressat_innen sowie deren Einfluss auf das professionelle Handeln reflektiert. Die Studierenden verfügen insofern über Grundlagen für eine selbstreflexive Handlungspraxis. Lerninhalte Handlungsfelder (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungshilfen,Jugendsozialarbeit, Altenarbeit etc.
Handlungskonzepte (z.B. Verfahren der Sozialplanung, Projektentwicklung, Verbandsarbeit, Gremienarbeit, Advocacy etc.) Handlungsformen (z.B. Beratung, Supervision, Begleitung,Empowerment, Evaluation etc.)
Adressat_innen und ihre Lebenslagen (z.B. Kindheit, Jugend, Alter,Gender, Armut etc.)
Leistungspunkte 15 LP
Semesterwochenstunden 8 SWS
Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare
Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder mündliche PrüfungSelbststudium)
Empfohlene Fachsemester 5. - 6. Semester
Voraussetzung für die
Teilnahme am Modul
Das Modul kann nicht vor dem 4. Fachsemester belegt werden.Voraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
Moduldauer 2 Semester
werden jedes Semester angebotenPrüfungskommission:
Modulverantwortliche Graßhoff/Oehme
Bezeichnung Modul 13: Recht II
Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und sozialen Dienstleistungsbereich nutzen. Die Studierenden haben sich außerdem mit einem speziellen Rechtsthema freier Wahl (etwa Antidiskriminierungsrecht, individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht, Beratungsrecht, Familienrecht, Organisationsrecht u.a.) vertieft auseinandergesetzt. Lerninhalte Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] Beratungsführer 08 10 2015
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[PDF] berceuse basque cello alto ou chant solo - Anciens Et Réunions
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