[PDF] Studienordnung inklusive Modulhandbuch für den Bachelor





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Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten. 7. Auslandsaufenthalte im Studium. 8. Unterstützung für Studierende aus dem Ausland.

Verkündungsblatt Heft 147 Nr. 02 / 2020 vom 07.05.2020 Neufassung der Studienordnung inklusive Modulhandbuch für den Fachbereich 1 Erziehungs- und Sozialwissenschaften Gesetzes vom 21.12.2018 (Nds. GVBl. S. 313) hat der Fachbereich 1 Erziehungs- und beschlossen. Die folgende Studienordnung regelt den Studienaufbau und die inhaltliche Bestimmung der auf der Grundlage der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

§ 1

Aufgaben der Studienordnung

(1) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel den Inhalt und den Aufbau des Bachelor-Studiengangs Sozial- und a) für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, b) für die Beratung der Studierenden und c) für die Planung des Lehrangebots seitens der beteiligten Institute und des Fachbereichs 1. (2) Auf eine über die Vorgaben der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs (Anlage 3 zu dieser Studienordnung) hinausgehende Reglementierung der Inhalte und der Reihenfolge von Pflichtveranstaltungen und wahlweise zu absolvierenden Lehrveranstaltungen wird im

§ 2

Ziele des Studiums

Grundstock für unterschiedliche Optionen der Weiterqualifikation zu legen: Sowohl für den wissenschaftliche Qualifikation in einem konsekutiv anschließenden Masterstudiengang. (2) Inhaltlich betrachtet der Studiengang Organisationen unter dem Blickwinkel von sozialen Kompetenz verstanden. Der Studiengang soll die dafür erforderlichen theoretischen und praktischen Kompetenzen vermitteln und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, (3) Der Studiengang strebt diese Ziele an, indem er eine Vermittlung breit angelegter Angebot berufspraktischer Ausbildungselemente verbindet. Wissenschaftliche Grundlegung Schlüsselqualifikationen geht, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern anwendbar sind. Zu geschlechtsspezifischer Aspekte sozialen und organisatorischen Handelns, der in diesem

Studiengang besondere Beachtung geschenkt wird.

(4) Diesen Zielen dienen in je besonderer Weise die Studienberatung, die einzelnen Module des Studiengangs sowie das Praktikum und die Abschlussarbeit.

§ 3

Studienberatung

(1) Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Studiengang Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern für alle fachlichen Probleme ihres Studiums zu nutzen. (2) Daneben haben bestimmte Lehrveranstaltungen zugleich Aufgaben der

Studienberatung. Diese sind insbesondere

- Veranstaltungen der Studieneingangsphase - Begleitveranstaltung zum Praktikum - Kolloquien zur Beratung von Abschlussarbeiten - Veranstaltungen zu Fragen des Übergangs in das Masterstudium bzw. in die (3) Die Fachschaft der Studierenden des Studiengangs leistet zur Studienberatung, (4) Zu Beginn jedes Studienjahres werden den betreffenden Studierenden besondere

Beratungstermine angeboten.

dem ersten Semester aufnehmen wollen, wird besonders dringlich empfohlen sich beraten zu lassen. Studienberatung soll hier insbesondere sicherstellen, dass bei der individuellen Studienplanung die besonderen Akzente der anderweitig erbrachten (6) Studierende, denen als Seiteneinsteiger_innen einzelne Leistungsnachweise fehlen, welche laut Studienordnung in bereits abgeschlossenen Studienabschnitten zu erbringen sind, sollen beraten werden, wie sie die entsprechenden Qualifikationen (7) Die Beratungsangebote im Studiengang sollen auf die allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen hinweisen (z. B. des Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle in der Hochschulverwaltung, des Studentenwerkes, des AStA und des oder der Studiengangsbeauftragten für Beratung).

§ 4

In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten / Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vom 06.08.2013 unter Beachtung der Übergangsvorschriften nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem 30.09.2019 aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2019 geltenden Studienordnung fort. Studien- und

Sommersemester 2022 erbracht werden.

Anlage 1

Überblick über die Module des Studiengangs:

Modul Modulverantw. SWS LP Seite

3 Erziehungswissenschaft Baader 8 15

4 Psychologie Mojzisch 4 6

5 Soziologie Corsten 4 6

6 Recht I Scheiwe 4 9

7 Statistik Soellner 4 9

9 Praktikum Mangold 15

in Organisationen Truschkat 8 15

12 Soziale Dienstleistungen und ihre

Adressat_innen Graßhoff/ Oehme 8 15

13 Recht II Scheiwe 4 9

14 Empirische Forschungsmethoden Corsten 4 9

16 Abschlussmodul

Prüfungskommissio

n1 2 15

Gesamtzahl der Leistungspunkte 180

genannte Gremium gemeint.

Anlage 2 Studienablaufplan

Der Studienablaufplan gibt eine Übersicht über die Verteilung der Module im Studienverlauf. Ein Erwerb von 30 LP pro Semester wird empfohlen, um das Studium in Regelstudienzeit

Modul 1. Semester

(WiSe)

2. Semester

(SoSe)

3. Semester

(WiSe)

4. Semester

(SoSe)

5. Semester

(WiSe)

6. Semester

(SoSe)

1: Studieneingangsphase 1-2 Semester Dauer, Beginn

im WS - Einführung Angebot nur im WiSe

3: Erziehungswissenschaft 2 Semester Dauer; TM 1, 2,

im WS, TM 3,4 im SoSe

4: Psychologie 2 Semester Dauer; Beginn

mit TM 1 nur im WiSe

5: Soziologie 1-2 Semester Dauer;

Angebote jedes Semester

6: Recht I 2 Semester Dauer;

TM 1 im WiSe, TM 2 im SoSe

7: Statistik 2 Semester Dauer;

TM 1 im SoSe, TM 2 im WiSe

8: Studium Generale 2 Semester Dauer;

Angebote je nach Wahl

9: Praktikum Infover-

anstaltung

Praktikums-

vorbereitung

8 Wochen Praktikum in vorlesungsfreier

Zeit, Hausarbeit oder Kolloquium

10: Sozial- und

Angebote jedes Semester

11: Sozial - und

jedes Semester

12: Soziale Dienstleistungen

und ihre Adressat_innen 2 Semester Dauer; Angebote jedes Semester

13: Recht II 2 Semester Dauer;

Angebote jedes Semester

14: Empirische

Forschungsmethoden 2 Semester Dauer;

TM 1 im WiSe, TM 2 im SoSe

15: Projektentwicklung 2 Semester Dauer;

Angebote je nach Wahl

individuellem Studienplan

16: Abschlussmodul individuelle

Vereinbarung

Anlage Modulhandbuch

Bezeichnung Modul 1: Studieneingangsphase

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, haben einen Überblick über das Berufsfeld und sind mit Lerninhalte Das erste Studienjahr beginnt mit der Studieneingangsphase. Sie vermittelt Informationen über die Struktur, die Leistungsanforderungen und das Profil des Studiengangs, gibt Hilfen Herausforderung in Zusammenhang mit dem Studienbeginn. Zudem werden die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sowie Studieneingangsphase wird zu intensiver individueller Studienberatung genutzt. Bei all dem spielt die Beteiligung durch erfahrene Studierende eine bedeutende Rolle. TM 1: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (2 SWS / 2 LP)

TM 2: Berufsfelderkundung (2 SWS / 2 LP)

Leistungspunkte 6 LP

Semesterwochenstunden 6 SWS

Lehr- und Lernformen Übung, Seminar, Tutorium

Prüfungsleistungen Modulprüfung (unbenotet): Hausarbeit und Referat

Empfohlenes Fachsemester 1. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

keine

Moduldauer Ein oder zwei Semester

TM 3 jedes Semester

(Methoden der Moderation wird durch die Moderationswerkstatt angeboten)

Prüfungskommission:

grundlegende Kenntnisse bzgl. der wissenschaftlichen Methoden des

Faches.

Handeln an Personen wie Gestalten organisatorischer Bedingungen umfasst. Das Modul gibt den Studierenden zugleich eine orientierende Einführung in die wissenschaftlichen Methoden des

Faches.

Leistungspunkte 6

Semesterwochenstunden 4

Lehr- und Lernformen Seminare

Prüfungsleistung Modulprüfung: Hausarbeit

Selbststudium)

Empfohlenes Fachsemester 1. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzung für die

Zulassung zur Modulprüfung

Keine

Moduldauer 1 Semester

Prüfungskommission:

Bezeichnung Modul 3: Erziehungswissenschaft

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden verfügen über grundlegendes und systematisches Wissen über Theorien der Erziehungswissenschaft, über die gesellschaftliche und politische Aspekte von Familie und Kindheit benennen, unterscheiden und einordnen. Sie haben einen Überblick

Handlungsfelder von Kindheit, Jugend und Familie.

Lerninhalte TM 1: Einführung in die Allgemeine Erziehungswissenschaft (Vorlesung; 2 SWS 3 LP (WS) TM 2: Exemplarische Vertiefung im Bereich der Allgemeinen Erziehungswissenschaft (Seminar; 2 SWS; 3 LP) (WS) TM 3͗ mberblicksǀorlesung "Geschichte ǀon Kindheit, Jugend und

Familie͞ (2 SWS; 3 LP) (SoSe)

TM 4: Theorien der Erziehungswissenschaft (Seminar; 2 SWS; 6 LP) (SoSe)

Leistungspunkte 15 LP

Semesterwochenstunden 8 SWS

Studienleistungen

Lehr- und Lernformen Vorlesungen und Seminare

Prüfungsleistung Modulprüfung: Klausur am Ende von TM 4

Selbststudium)

Empfohlene Fachsemester Erstes bis drittes Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

keine

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

keine

Moduldauer 2 Semester

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Baader

Bezeichnung Modul 4: Psychologie

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen die Teilgebiete und Disziplinen der einem der Teilbereiche der Psychologie besitzen die Studierende vertiefte Kenntnisse.

Lerninhalte 1) Einführung in die Psychologie

2) Nach Wahl

- Einführung in die Sozialpsychologie - Einführung in die Entwicklungspsychologie - Einführung in die Biopsychologie - Einführung in die Klinische Psychologie - Einführung in die Motivations- und Emotionspsychologie Leistungspunkte 6 (TM 1: 2 SWS / 4 LP; TM 2: 2 SWS / 2 LP)

Semesterwochenstunden 4

Studienleistung Aktive Teilnahme

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Selbststudium)

Semester 1. und 2. Semester

Voraussetzungen für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzungen für die

Zulassung zur Prüfung

absolviert sein

Moduldauer 2 Semester

Wintersemester, die übrigen Wahlpflichtveranstaltungen werden im

Sommer- oder im Wintersemester angeboten.

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Mojzisch

Bezeichnung Modul 5: Soziologie

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse der empirisch-methodische Vorgehensweisen und zentrale Befunde des Fachs. Sie sind in der Lage, sozial- und struktureller Bedingungen und Probleme soziologisch zu

Interventionen kritisch zu reflektieren.

Lerninhalte TM 1: Theorien oder Grundbegriffe der Soziologie (2 SWS / 2 LP)

TM 2: Sozialstrukturanalyse (2 SWS / 4 LP)

Leistungspunkte 6

Semesterwochenstunden 4

Lehr- und Lernformen Seminar, Vorlesung

Prüfungsleistungen Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit

Selbststudium)

Empfohlenes Fachsemester 1./2. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

Keine

Moduldauer Ein oder zwei Semester

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Corsten

Bezeichnung Modul 6: Recht I

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden verstehen die Grundbegriffe, Prinzipien und Strukturen des Rechts, insbesondere der für die Arbeitsbereiche und professionellen Handlungspraxis. Lerninhalte Arbeitsbereiche und Berufsfelder der Sozial- und Rechtskenntnisse sind erforderlich, um die institutionellen Rahmenbedingungen und die rechtlichen Anforderungen an fachlich kompetentes Handeln zu kennen. Dies verlangt über die Kenntnis der werden grundlegende Kenntnisse des Kinder- und Jugendrechts vermittelt, einer Querschnittsmaterie des Rechts, die Anteile aus dem Familienrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem für die professionelle Handlungspraxis in exemplarischer Weise sichtbar gemacht werden.

Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:

TM 1: Einführung in das Recht (2 SWS / 4,5 LP)

(Grundbegriffe und Methoden des Rechts, rechtliche

Grundstrukturen und -prinzipien)

TM 2: Jugendrecht (2 SWS / 4,5 LP)

(insbes. Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht,

Jugendstrafrecht)

Leistungspunkte 9 LP

Semesterwochenstunden 4 SWS

Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar

Prüfungsleistungen Teilmodulprüfungen: in jedem Teilmodul Klausur oder mündliche

Prüfung

Begründung: Es handelt sich um grundlegende Einführungen in das Materie her nicht in einer Modulprüfung nach zwei Semestern Teilmoduls unterscheiden sich auch erheblich, so dass getrennte

Teilmodulprüfungen sinnvoll sind.

Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilmodulnoten. Jedes Teilmodul muss mindestens mit der

Selbststudium)

Empfohlene Fachsemester 1.und 2. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzung für die

Zulassung zu den Prüfungen

Keine

Moduldauer zwei Semester

Teilmodul 2 im Sommersemester angeboten.

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Scheiwe

Bezeichnung Modul 7: Statistik

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden kennen Verfahren zur Aufbereitung und Auswertung empirischer Daten der deskriptiven Statistik (Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Logik von Signifikanztests, parametrische und nichtparametrische Analyseverfahren). Sie

Ergebnisse sinnvoll interpretieren.

Lerninhalte Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:

TM 1: Statistik I (2 SWS / 4,5 LP)

TM 2: : Statistik II (2 SWS / 4,5 LP)

Leistungspunkte 9 LP

Semesterwochenstunden 4 SWS

Studienleistungen Aktive Mitarbeit, Selbststudium

Lehr- und Lernformen Vorlesung, Übung

Prüfungsleistungen Teilmodulprüfungen: Klausur in TM 1 und in TM 2 Begründung: Eine Prüfung in Form von 2 Teilmodulprüfungen der Materie sinnvoll und wegen der unterschiedlichen Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilmodulnoten. Jedes Teilmodul muss mindestens mit der

Selbststudium)

Empfohlenes Fachsemester 2. und 3. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Das Modul kann frühestens im 2. Fachsemester belegt werden.

Voraussetzungen für die

Zulassung zu den Prüfungen

keine

Moduldauer zwei Semester

Teilmodul 2 im Wintersemester angeboten.

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Soellner

Bezeichnung Modul 8: Studium Generale

Lerninhalte Das Modul zielt darauf ab, den Wissenshorizont über die Sozial- und dazu, Bezüge zu anderen Fachgebieten herzustellen. Dem ihres Faches Veranstaltungen wahrzunehmen. Auch die Mitarbeit in akademischen und studentischen Selbstverwaltung kann hier einbezogen werden. Konkrete Lehrinhalte entsprechend der Wahl der Veranstaltungen

Leistungspunkte 12

Semesterwochenstunden 8 (vier Teilmodule à 2 SWS und 3 LP)

Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminar, Übung

Begründung: Aufgrund der Wahlfreiheit und Kombinierbarkeit geprüft werden. variabel)

Empfohlenes Fachsemester 4. und 5. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

keine

Voraussetzung für die

Zulassung zu den Prüfungen

Ggf. lehrveranstaltungsspezifisch

Moduldauer Zwei Semester

Prüfungskommission:

Bezeichnung Modul 9: Bachelor-Praktikum

Kompetenzen und Lernziele Das Bachelor-Praktikum dient der Wahrnehmung sozial- und und Organisationen. Die Studierenden sollen sich in 8 Wochen einen Administrationen, Wirtschaftsbetriebe mit ihren Fort- und Zusammenhangs zwischen der organisatorischen Gestaltung und der Arbeitsaufgabe (z.B. Arbeit mit bestimmten Adressat_innen / Zielgruppen) zu entwickeln. Auf diesem Hintergrund soll dann einbezogen werden und damit eine umfassende Reflexion des

Lerninhalte Praktikumsstelle suchen und finden

Vorbereitung auf die Praxis

Einblicke und Ausprobieren in der konkreten Praxissituation

Theorie-Praxis-Verzahnung

Leistungspunkte 15 LP

Semesterwochenstunden 2 SWS

Studienleistungen Praktikum und Dokumentation, aktive Teilnahme an

Begleitveranstaltungen

Lehr- und Lernformen Informationsveranstaltung, Kleingruppen-Seminar,

Praktikumsbetreuung durch Tutor_innen, Kolloquium

Prüfungsleistungen Modulprüfung ( unbenotet): Mündliche Prüfung

Selbststudium)

Empfohlenes Fachsemester 1. - 5. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Keine

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

Keine

Info-Veranstaltung im Wintersemester

Vorbereitungsveranstaltung im Sommersemester

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Mangold

Organisationen

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Kenntnisse, der grundlegenden Strukturen und Prozesse des Handelns in und von Organisationen im Sozial- und verantwortungsvollen Handeln in solchen Organisationen. Darüber hinaus besitzen die Studierenden grundlegende Kenntnisse organisationstheoretischer Modellvorstellungen zur Steuerung von organisatorischer, institutioneller und politischer

Rahmenbedingungen zu sichern.

Organisationsentwicklung und -didaktik

Professions- und Dienstleistungstheorien

Interventions- und Steuerungsformen von Organisationen

Leistungspunkte 15 LP

Semesterwochenstunden 8 SWS

Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare

Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder Mündliche Prüfung

Selbststudium)

Empfohlenes Fachsemester 4. und 5. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2

Moduldauer 2 Semester

jedes Semester angeboten

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Truschkat

Institution und Gesellschaft

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse über die unterschiedlichen Perspektiven und gesellschaftlichen sowie Theoriebildung. Sie kennen insbesondere grundlegende Theorien, sozialer Institutionen, für die Prinzipien sozialstaatlichen Handelns, und für die gesellschaftlichen Funktionsbedingungen von sozialen Dienstleistungseinrichtungen erschließen. Darüber hinaus haben die Studierenden Theorien Sozialer Dienstleistungen aus nationalem und internationalem sowie transnationalem Blickwinkel betrachtet und die zukünftigen Entwicklungstendenzen und -potentiale beleuchtet und sich systematisch mit dem Ausbildungswesen und der Arbeitsmarktintegration im Feld Sozialer Dienste auseinandergesetzt.

Lerninhalte Soziale Dienste im Sozialstaat

Geschichte Sozialer Dienstleistungen

Gesellschaftliche Bedingungen der Sozial- und

Internationale und transnationale Entwicklung der Sozial- und

Leistungspunkte 15 LP

Semesterwochenstunden 8 SWS

Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare

Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder mündliche Prüfung

Selbststudiuim)

Empfohlenes Fachsemester 5. - 6. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Das Modul kann nicht vor dem 4. Fachsemester belegt werden.

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

keine

Moduldauer 2 Semester

jedes Semester angeboten

Prüfungskommission:

Bezeichnung Modul 12: Soziale Dienstleistungen und ihre Adressat_innen Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Überblicke sowie ein vertieftes Handlungskonzepten sowie Handlungsformen im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Sie haben sich mit Lebenslagen von

Handelns auseinandergesetzt und eigene Haltungen,

Lebenssituationen und eigene Bilder von Adressat_innen sowie deren Einfluss auf das professionelle Handeln reflektiert. Die Studierenden verfügen insofern über Grundlagen für eine selbstreflexive Handlungspraxis. Lerninhalte Handlungsfelder (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungshilfen,

Jugendsozialarbeit, Altenarbeit etc.

Handlungskonzepte (z.B. Verfahren der Sozialplanung, Projektentwicklung, Verbandsarbeit, Gremienarbeit, Advocacy etc.) Handlungsformen (z.B. Beratung, Supervision, Begleitung,

Empowerment, Evaluation etc.)

Adressat_innen und ihre Lebenslagen (z.B. Kindheit, Jugend, Alter,

Gender, Armut etc.)

Leistungspunkte 15 LP

Semesterwochenstunden 8 SWS

Lehr- und Lernformen Übungen, Seminare

Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit oder mündliche Prüfung

Selbststudium)

Empfohlene Fachsemester 5. - 6. Semester

Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul

Das Modul kann nicht vor dem 4. Fachsemester belegt werden.

Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung

Moduldauer 2 Semester

werden jedes Semester angeboten

Prüfungskommission:

Modulverantwortliche Graßhoff/Oehme

Bezeichnung Modul 13: Recht II

Kompetenzen und Lernziele Die Studierenden besitzen Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und sozialen Dienstleistungsbereich nutzen. Die Studierenden haben sich außerdem mit einem speziellen Rechtsthema freier Wahl (etwa Antidiskriminierungsrecht, individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht, Beratungsrecht, Familienrecht, Organisationsrecht u.a.) vertieft auseinandergesetzt. Lerninhalte Das Modul gliedert sich in zwei Teilmodule:quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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