[PDF] BUNDESKARTELLAMT Beschluss 30 sept. 2015 Danisco Sugar





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Beschluss

05.08.2015; BKartA – HRS B9-66/10



Beschluss

1 avr. 2016 vorliegenden Beschluss nimmt das Bundeskartellamt keine kartellrechtliche. Bewertung sonstiger offener kartellrechtlicher Fragen im Bereich ...



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7 mai 2020 Beschlussabteilung des Bundeskartell- amtes am 30. Juli 2020 beschlossen: I. Das mit Schreiben vom 21. Januar 2020 beim Bundeskartellamt ...



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30 jui. 2015 Das Bundeskartellamt hatte bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2013 in ... Beschlusses hat Booking über 30 Schriftsätze bzw.



Fallbericht

15 fév. 2019 Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 6. Februar 2019 der Facebook Inc. Menlo Park



BUNDESKARTELLAMT Beschluss

30 sept. 2015 Danisco Sugar A/S hat das Bundeskartellamt drei Wochen nach. Zustellung des Beschlusses und danach regelmäßig einmal im Monat schriftlich unter ...



6. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B6-94/10 Beschluss In dem

Die Kommission hat den Zu- sammenschluss gemäß Art. 9 Abs. 1 FKVO an das Bundeskartellamt verwiesen so dass die formellen Vorschriften des GWB gelten (§ 35 Abs 



Das Bundeskartellamt

kartellamt die Aufgabe den Wettbewerb in Deutschland zum Seit einigen Jahren hat das Bundeskartellamt darüber hinaus auch eine ... Drei Beschluss-.



Bundeskartellamt 2. Beschlussabteilung B 2 – 90/01- 4 Beschluss In

Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes gemäß § 32 b. GWB am 9. Dezember 2008 beschlossen: April 2007 fasste hierzu den folgenden Beschluss:.

BUNDESKARTELLAMT

53113 Bonn

2. BESCHLUSSABTEILUNG

Kaiser-Friedrich-Str. 16

Telefon: (0228) 94 99-525

B 2 -- 46/08

Zentrale: (0228) 94 99

-0

Telefax: (0228) 94 99-149

17. Februar 2009

ÖFFENTLICHE VERSION

FUSIONSVERFAHREN

VERFÜGUNG NACH §

40 ABS. 2 GWB

Beschluss

In dem Verwaltungsverfahren

1. Nordzucker AG

Küchenstraße 9

38100 Braunschweig

- Beteiligte zu 1. -

Benrather Straße 18

- 20

40213 Düsseldorf

Langebrogade 1

DK-1001 Kopenhagen

- Beteiligte zu 2. -

Alstertor 21

20095 Hamburg

2

3. Industrie- und Handelsunion Dr. Wolfgang Boettger GmbH & Co. KG

Schlesische Straße 38

10997 Berlin

- Beigeladene zu 3. -

Wildunger Str. 9

60487 Frankfurt am Main

4. Südzucker AG

Maximilianstraße 10

68165 Mannheim

- Beigeladene zu 4. -

Maybachstraße 6

70469 Stuttgart

wegen Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes 1 I. Das am 24. September 2008 angemeldete Vorhaben der Nordzucker

A/S, Kopenhagen

3 GWB unter den nachfolgend genannten aufschiebenden und

: hat die 2. Beschlussabteilung des

Bundeskartellamtes am

17. Februar 2009 beschlossen:

II. Nebenbestimmungen

1

S. 2426).

3

1. Bedingungen

1. Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die

Anklam, sowie alle

von der Danisco Sugar GmbH kontrollierten

Unternehmen innerhalb

von [...] 2

2. Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen ist, dass die Danisco

Sugar GmbH

an einen geeigneten Erwerber verkauft ist. Hierzu ist nachzuweisen, dass sowohl Monaten nach Zustellung des Beschlusses nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (insbesondere Abschnitte II.4., II.5.a) und II.5.b)) vor Vollzug oder gleichzeitig mit dem Vollzug ("juristische Sekunde") des

Nordzucker AG, Braunschweig

bzw. der Verkauf durch die mit Danisco Sugar A/S verbundenen

Unternehmen veranlasst wird.

alle Genehmigungen, die für den Betrieb der Danisco Sugar GmbH einschließlich der Zuteilung einer Zuckerproduktionsquote nach den geltenden Regelungen, als auch abgeschlossen bzw. erteilt worden sind (zur hierfür erforderlichen und zur Genehmigung des Erwerbers siehe Sugar A/S, dass der Nachweis geführt worden ist.

3. Wird der Verkauf der Danisco Sugar GmbH bis zum Ablauf von [...]

Monaten nach Zustellung des Beschlusses nicht nachgewiesen, entfaltet 2 Bei diesen und den folgenden Angaben in den eckigen Klammern handelt es sich um vertrauliche 4 die Entscheidung keine Freigabewirkung (Verkaufsfrist). Der

Zusammenschluss gilt dann als untersagt.

dingliche Übereignung nicht innerhalb von

Monaten nach Zustellung

5. Die Danisco Sugar GmbH ist eine deutsche Tochtergesellschaft der

Danisco Sugar A/S. Sie betreibt den einzigen deutschen Produktionsstandort der von Danisco Sugar A/S kontrollierten Unternehmen in Anklam, Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Produktionsanlage werden Verarbeitungszucker und Bioethanol hergestellt.

6. Für die Erfüllung der vorgenannten aufschiebenden und den Ausfall der

Betrieb der Danisco Sugar GmbH in einem Umfang, wie er vor dem hierzu: Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen, EDV-Einrichtungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aller Art, fertige Erzeugnisse und (Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster 5

Debitoren

-nehmern, Grundstücke, Konzessionen, Betriebsgenehmigungen, etc.

7. Eine Übertragung ist abweichend von den vor genannten Verpflichtungen

Rahmen des IT-Servicevertrages nur vorübergehend auf den Erwerber

übergehen bzw. bei der Danisco

Sugar GmbH bislang nicht selber

vorhanden sind (siehe zum IT-Servicevertrag unten II.6.a) Rdnr. 24 ff.). b) Arbeitnehmer

8. Für den Betrieb der Danisco Sugar GmbH und der mit ihr verbundenen

bisher bei der Danisco Sugar GmbH und der mit ihr verbundenen

Unternehmen angestellt sind.

ssiert ist.

3. Berichtspflichten von Danisco Sugar A/S

10. Danisco Sugar A/S hat das Bundeskartellamt drei Wochen nach

Kontaktadresse über Zeitpunkt und Inhalt sowie Ergebnis aller Kontakte

Unternehmen zu unterrichten.

11. Danisco Sugar A/S wird dem Bundeskartellamt monatlich mindestens

einmal schriftlich über den Fortgang der berichten. 6

4. Der Erwerber

12. Bei dem Erwerber muss es sich um ein Unternehmen handeln, an dem

zum Zeitpunkt des Vollzugs der Übernahme der Danisco Sugar GmbH und der von ihr kontrollierten Unternehmen weder die Nordzucker AG, Braunschweig, noch die Südzucker AG, Mannheim, einschließlich der mit ihnen i. S. d. § 36 Abs. 2 GWB verbundenen Unternehmen personell oder auf sonstige Weise (Kapitalbeteiligung usw.) beteiligt sind und auf das keines dieser Unternehmen einen wettbewerblich erheblichen Einfluss im

Sinne des §

37 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausüben kann. Der Erwerber darf auch

nicht auf sonstige Weise, beispielsweise durch vertragliche Absprachen Kooperationen mit Nordzucker oder Südzucker verbunden sein. Hiervon ausgenommen sind die für eine Übergangszeit bestehenden

Verbindungen im Bereich der IT,

Bioethanol zwischen Nordzucker und dem Erwerber sowie die Fortführung der bestehenden Zuckerlieferungsverpflichtungen der Danisco Sugar A/S gegenüber der Danisco Sugar GmbH durch Nord zucker (siehe unten

Abschnitt II.6.b)).

13. Der vorgeschlagene Erwerber ist geeignet, wenn er aufgrund seiner

unternehmerischen Ressourcen und aufgrund seines

Wettbewerbsverhaltens in

der Vergangenheit in der Lage ist und einen Anreiz dazu hat, wenigstens in dem Maße Wettbewerb in den betroffenen Markt hinein zu tragen, wie dies vor dem Zusammenschluss durch Danisco Sugar A/S und deren Tochterunternehmen der Fall war.

14. Der Erwerber ist aus Sicht der Beschlussabteilung nur dann geeignet,

wenn er operativ-strategische Interessen mindestens auf dem bundesweiten Markt für Verarbeitungszucker nachweist. Die Beschlussabteilung wird einen Erwerber nur dann als geeignet ansehen, wenn eine Prognose getroffen werden kann, dass das mit dem Standort Anklam verbundene bestehende Wettbewerbspotential der Danisco Sugar GmbH dauerhaft nach Erwerb durch den Dritten erhalten bleibt. Aus Sicht der Beschlussabteilung erfüllt ein Unternehmen, das bereits in de r 7 marktbeherrschenden Stellung zu erwarten sein.

16. Danisco Sugar A/S unterrichtet die Beschlussabteilung rechtzeitig über

Die Unterrichtung muss so

rechtzeitig vor Ablauf der Verkaufsfrist nach Abschnitt II.1. Rdnr. 3 erfolgen, dass die Beschlussabteilung ggf. einen Markttest und weitere Ermittlungen zur Eignung des Erwerbers durchführen kann. Die Zustimmung der Beschlussabteilung. Danisco Sugar A/S übermittelt den zwischen den Beteiligten endverhandelten Kauf- und Übertragungsvertrag

II.1. Rdnr. 3.

17. Die Erteilung der Zustimmung darf nur aus den in diesem Abschnitt

genannte n Gründen verweigert werden. Eine etwaige Pflicht zur Anmeldung des Erwerbs beim Bundeskartellamt bleibt hiervon unberührt. II.1.

Rdnr. 4).

Sugar GmbH

19. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen

in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang unternehmerisch dass die Danisco Sugar GmbH in der bisherigen Art und im bisherigen 8

Verfügung zu stellen.

20. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen führen bis

zur Erfüllung der

Bedingungen

GmbH in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang rechtlich und bestehenden Verbindungen zwischen Unternehmen der

Danisco Sugar

A/S und Danisco Sugar GmbH

sind unverzüglich nach Zustellung des diesem Abschnitt II.5.a) und im folgenden Abschnitt II.5.b) geregelten Pflichten zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die bestehenden Verbindungen im Bereich der IT (siehe hierzu unten II.6.a)), einen Erwerber (siehe hierzu unten Abschnitt II.6.c)) sowie die Fortführung der bestehenden Zuckerlieferungsverpflichtungen der Danisco Sugar A/S gegenüber der Danisco Sugar GmbH durch Nordzucker (siehe hierzu unten Abschnitt II.6 .b)).

21. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen

sicher, dass

Sugar GmbH

Informationen oder sonstige vertrauliche Informationen in Bezug auf gesetzlicher Berichtspflichten erforderlichen Informationen). GmbH

22. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen sowie

Nordzucker und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen sicher, dass erhalten bleiben . Danisco

Sugar A/S und Nordzucker minimieren soweit

9 Danisco Sugar GmbH. Insbesondere nehmen Danisco Sugar A/S und

Nordzucker AG

keine Handlungen vor, die einen negativen Einfluss auf den Wert, die Unternehmensführung od die gewerbliche oder unternehmerische Strategie oder die

23. Die nachfolgend aufgeführten Pflichten sind notwendige Bedingungen für die Freigabe, um die strukturellen wettbewerblichen Auswirkungen der

Bedingung, dass die

im Folgenden in Lit. a) nicht eingehalten werden.

Bei einem Verstoß gegen die nachfolgend

Zusammenschluss gilt dann als untersagt.

von ihnen und der Danisco Sugar GmbH, gemeinsam genutzt werden, Danisco Sugar GmbH erforderlichen Daten zu trennen. Danisco A/S und des Verkaufs siehe oben Abschnitt . Im Übrigen gelten die Vorgaben inquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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