Beschluss
05.08.2015; BKartA – HRS B9-66/10
Beschluss
1 avr. 2016 vorliegenden Beschluss nimmt das Bundeskartellamt keine kartellrechtliche. Bewertung sonstiger offener kartellrechtlicher Fragen im Bereich ...
Beschluss
Verlage zu entgeltlichen Werbezwecken von Google verblieben zunächst in der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hat diese Frage im
Beschluss
7 mai 2020 Beschlussabteilung des Bundeskartell- amtes am 30. Juli 2020 beschlossen: I. Das mit Schreiben vom 21. Januar 2020 beim Bundeskartellamt ...
Beschluss
30 jui. 2015 Das Bundeskartellamt hatte bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2013 in ... Beschlusses hat Booking über 30 Schriftsätze bzw.
Fallbericht
15 fév. 2019 Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 6. Februar 2019 der Facebook Inc. Menlo Park
BUNDESKARTELLAMT Beschluss
30 sept. 2015 Danisco Sugar A/S hat das Bundeskartellamt drei Wochen nach. Zustellung des Beschlusses und danach regelmäßig einmal im Monat schriftlich unter ...
6. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B6-94/10 Beschluss In dem
Die Kommission hat den Zu- sammenschluss gemäß Art. 9 Abs. 1 FKVO an das Bundeskartellamt verwiesen so dass die formellen Vorschriften des GWB gelten (§ 35 Abs
Das Bundeskartellamt
kartellamt die Aufgabe den Wettbewerb in Deutschland zum Seit einigen Jahren hat das Bundeskartellamt darüber hinaus auch eine ... Drei Beschluss-.
Bundeskartellamt 2. Beschlussabteilung B 2 – 90/01- 4 Beschluss In
Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes gemäß § 32 b. GWB am 9. Dezember 2008 beschlossen: April 2007 fasste hierzu den folgenden Beschluss:.
BUNDESKARTELLAMT
53113 Bonn
2. BESCHLUSSABTEILUNG
Kaiser-Friedrich-Str. 16
Telefon: (0228) 94 99-525
B 2 -- 46/08
Zentrale: (0228) 94 99
-0Telefax: (0228) 94 99-149
17. Februar 2009
ÖFFENTLICHE VERSION
FUSIONSVERFAHREN
VERFÜGUNG NACH §
40 ABS. 2 GWB
Beschluss
In dem Verwaltungsverfahren
1. Nordzucker AG
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
- Beteiligte zu 1. -Benrather Straße 18
- 2040213 Düsseldorf
Langebrogade 1
DK-1001 Kopenhagen
- Beteiligte zu 2. -Alstertor 21
20095 Hamburg
23. Industrie- und Handelsunion Dr. Wolfgang Boettger GmbH & Co. KG
Schlesische Straße 38
10997 Berlin
- Beigeladene zu 3. -Wildunger Str. 9
60487 Frankfurt am Main
4. Südzucker AG
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
- Beigeladene zu 4. -Maybachstraße 6
70469 Stuttgart
wegen Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes 1 I. Das am 24. September 2008 angemeldete Vorhaben der NordzuckerA/S, Kopenhagen
3 GWB unter den nachfolgend genannten aufschiebenden und
: hat die 2. Beschlussabteilung desBundeskartellamtes am
17. Februar 2009 beschlossen:
II. Nebenbestimmungen
1S. 2426).
31. Bedingungen
1. Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die
Anklam, sowie alle
von der Danisco Sugar GmbH kontrolliertenUnternehmen innerhalb
von [...] 22. Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen ist, dass die Danisco
Sugar GmbH
an einen geeigneten Erwerber verkauft ist. Hierzu ist nachzuweisen, dass sowohl Monaten nach Zustellung des Beschlusses nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (insbesondere Abschnitte II.4., II.5.a) und II.5.b)) vor Vollzug oder gleichzeitig mit dem Vollzug ("juristische Sekunde") desNordzucker AG, Braunschweig
bzw. der Verkauf durch die mit Danisco Sugar A/S verbundenenUnternehmen veranlasst wird.
alle Genehmigungen, die für den Betrieb der Danisco Sugar GmbH einschließlich der Zuteilung einer Zuckerproduktionsquote nach den geltenden Regelungen, als auch abgeschlossen bzw. erteilt worden sind (zur hierfür erforderlichen und zur Genehmigung des Erwerbers siehe Sugar A/S, dass der Nachweis geführt worden ist.3. Wird der Verkauf der Danisco Sugar GmbH bis zum Ablauf von [...]
Monaten nach Zustellung des Beschlusses nicht nachgewiesen, entfaltet 2 Bei diesen und den folgenden Angaben in den eckigen Klammern handelt es sich um vertrauliche 4 die Entscheidung keine Freigabewirkung (Verkaufsfrist). DerZusammenschluss gilt dann als untersagt.
dingliche Übereignung nicht innerhalb vonMonaten nach Zustellung
5. Die Danisco Sugar GmbH ist eine deutsche Tochtergesellschaft der
Danisco Sugar A/S. Sie betreibt den einzigen deutschen Produktionsstandort der von Danisco Sugar A/S kontrollierten Unternehmen in Anklam, Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Produktionsanlage werden Verarbeitungszucker und Bioethanol hergestellt.6. Für die Erfüllung der vorgenannten aufschiebenden und den Ausfall der
Betrieb der Danisco Sugar GmbH in einem Umfang, wie er vor dem hierzu: Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen, EDV-Einrichtungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aller Art, fertige Erzeugnisse und (Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster 5Debitoren
-nehmern, Grundstücke, Konzessionen, Betriebsgenehmigungen, etc.7. Eine Übertragung ist abweichend von den vor genannten Verpflichtungen
Rahmen des IT-Servicevertrages nur vorübergehend auf den Erwerberübergehen bzw. bei der Danisco
Sugar GmbH bislang nicht selber
vorhanden sind (siehe zum IT-Servicevertrag unten II.6.a) Rdnr. 24 ff.). b) Arbeitnehmer8. Für den Betrieb der Danisco Sugar GmbH und der mit ihr verbundenen
bisher bei der Danisco Sugar GmbH und der mit ihr verbundenenUnternehmen angestellt sind.
ssiert ist.3. Berichtspflichten von Danisco Sugar A/S
10. Danisco Sugar A/S hat das Bundeskartellamt drei Wochen nach
Kontaktadresse über Zeitpunkt und Inhalt sowie Ergebnis aller KontakteUnternehmen zu unterrichten.
11. Danisco Sugar A/S wird dem Bundeskartellamt monatlich mindestens
einmal schriftlich über den Fortgang der berichten. 64. Der Erwerber
12. Bei dem Erwerber muss es sich um ein Unternehmen handeln, an dem
zum Zeitpunkt des Vollzugs der Übernahme der Danisco Sugar GmbH und der von ihr kontrollierten Unternehmen weder die Nordzucker AG, Braunschweig, noch die Südzucker AG, Mannheim, einschließlich der mit ihnen i. S. d. § 36 Abs. 2 GWB verbundenen Unternehmen personell oder auf sonstige Weise (Kapitalbeteiligung usw.) beteiligt sind und auf das keines dieser Unternehmen einen wettbewerblich erheblichen Einfluss imSinne des §
37 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausüben kann. Der Erwerber darf auch
nicht auf sonstige Weise, beispielsweise durch vertragliche Absprachen Kooperationen mit Nordzucker oder Südzucker verbunden sein. Hiervon ausgenommen sind die für eine Übergangszeit bestehendenVerbindungen im Bereich der IT,
Bioethanol zwischen Nordzucker und dem Erwerber sowie die Fortführung der bestehenden Zuckerlieferungsverpflichtungen der Danisco Sugar A/S gegenüber der Danisco Sugar GmbH durch Nord zucker (siehe untenAbschnitt II.6.b)).
13. Der vorgeschlagene Erwerber ist geeignet, wenn er aufgrund seiner
unternehmerischen Ressourcen und aufgrund seinesWettbewerbsverhaltens in
der Vergangenheit in der Lage ist und einen Anreiz dazu hat, wenigstens in dem Maße Wettbewerb in den betroffenen Markt hinein zu tragen, wie dies vor dem Zusammenschluss durch Danisco Sugar A/S und deren Tochterunternehmen der Fall war.14. Der Erwerber ist aus Sicht der Beschlussabteilung nur dann geeignet,
wenn er operativ-strategische Interessen mindestens auf dem bundesweiten Markt für Verarbeitungszucker nachweist. Die Beschlussabteilung wird einen Erwerber nur dann als geeignet ansehen, wenn eine Prognose getroffen werden kann, dass das mit dem Standort Anklam verbundene bestehende Wettbewerbspotential der Danisco Sugar GmbH dauerhaft nach Erwerb durch den Dritten erhalten bleibt. Aus Sicht der Beschlussabteilung erfüllt ein Unternehmen, das bereits in de r 7 marktbeherrschenden Stellung zu erwarten sein.16. Danisco Sugar A/S unterrichtet die Beschlussabteilung rechtzeitig über
Die Unterrichtung muss so
rechtzeitig vor Ablauf der Verkaufsfrist nach Abschnitt II.1. Rdnr. 3 erfolgen, dass die Beschlussabteilung ggf. einen Markttest und weitere Ermittlungen zur Eignung des Erwerbers durchführen kann. Die Zustimmung der Beschlussabteilung. Danisco Sugar A/S übermittelt den zwischen den Beteiligten endverhandelten Kauf- und ÜbertragungsvertragII.1. Rdnr. 3.
17. Die Erteilung der Zustimmung darf nur aus den in diesem Abschnitt
genannte n Gründen verweigert werden. Eine etwaige Pflicht zur Anmeldung des Erwerbs beim Bundeskartellamt bleibt hiervon unberührt. II.1.Rdnr. 4).
Sugar GmbH
19. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen
in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang unternehmerisch dass die Danisco Sugar GmbH in der bisherigen Art und im bisherigen 8Verfügung zu stellen.
20. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen führen bis
zur Erfüllung derBedingungen
GmbH in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang rechtlich und bestehenden Verbindungen zwischen Unternehmen derDanisco Sugar
A/S und Danisco Sugar GmbH
sind unverzüglich nach Zustellung des diesem Abschnitt II.5.a) und im folgenden Abschnitt II.5.b) geregelten Pflichten zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die bestehenden Verbindungen im Bereich der IT (siehe hierzu unten II.6.a)), einen Erwerber (siehe hierzu unten Abschnitt II.6.c)) sowie die Fortführung der bestehenden Zuckerlieferungsverpflichtungen der Danisco Sugar A/S gegenüber der Danisco Sugar GmbH durch Nordzucker (siehe hierzu unten Abschnitt II.6 .b)).21. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen
sicher, dassSugar GmbH
Informationen oder sonstige vertrauliche Informationen in Bezug auf gesetzlicher Berichtspflichten erforderlichen Informationen). GmbH22. Danisco Sugar A/S und die mit ihr verbundenen Unternehmen sowie
Nordzucker und die mit ihr verbundenen Unternehmen stellen sicher, dass erhalten bleiben . DaniscoSugar A/S und Nordzucker minimieren soweit
9 Danisco Sugar GmbH. Insbesondere nehmen Danisco Sugar A/S undNordzucker AG
keine Handlungen vor, die einen negativen Einfluss auf den Wert, die Unternehmensführung od die gewerbliche oder unternehmerische Strategie oder die23. Die nachfolgend aufgeführten Pflichten sind notwendige Bedingungen für die Freigabe, um die strukturellen wettbewerblichen Auswirkungen der
Bedingung, dass die
im Folgenden in Lit. a) nicht eingehalten werden.Bei einem Verstoß gegen die nachfolgend
Zusammenschluss gilt dann als untersagt.
von ihnen und der Danisco Sugar GmbH, gemeinsam genutzt werden, Danisco Sugar GmbH erforderlichen Daten zu trennen. Danisco A/S und des Verkaufs siehe oben Abschnitt . Im Übrigen gelten die Vorgaben inquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] Beschluss der Kommission vom 2. August 2013 zur Annahme
[PDF] Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichtshofes
[PDF] Beschluss des Wahlvorstands/Betriebsrats
[PDF] Beschluss Nr. 69 (2015)
[PDF] BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT STADT NEUSS
[PDF] Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 24.01.2014
[PDF] Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ATC/DDD des
[PDF] Beschlussprotokoll - Naturfreunde Lachen
[PDF] Beschneidung von Jungen und Männern.HE
[PDF] Beschreibende Sortenliste Kartoffeln 2013
[PDF] Beschreibung
[PDF] Beschreibung ()
[PDF] Beschreibung - SC Eurasburg
[PDF] Beschreibung / Fotos