Drucksache 17/11473 17. Wahlperiode
14 nov. 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur. Änderung weiterer Vorschriften. A. Problem und Ziel.
1 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen
19 sept. 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen. Verwaltung. Hintergrundinformation. I. Einleitung. ? Der vom Bundeskabinett am 19.
Die Oberbürgermeisterin Hpl.-Entwurf 2022 hier: 1
Veränderungsnachweis "Verwaltung". Page 2. 2. Page 3. Der Haushaltplan-Entwurf 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 wird am 18.08.2021
Schleswig_Holsteinischer Landtag
9 juin 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung ... nologien in der Verwaltung (Digitalisierungsgesetz).
Entwurf Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen
Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informations- sicherheit trifft Regelungen um die Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes für
GESCHÄFTSORDNUNG DER VERWALTUNG
Planung Verwaltung und Rechtsangelegenheiten. Alle Schriftstücke sind neben der Reinschrift auch als Entwurf für den Vorgang zu fertigen.
Entwurf und Implementierung eines Prozesses aus der Verwaltung
10 oct. 2010 Entwurf und Implementierung eines ... Dienstreiseantrag an die Verwaltung in diesem Fall das Dezernat III der Univer- sität Ulm
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
elektronischen Verwaltung im Saarland sowie zur¨Anderung weiterer Im vorliegenden Entwurf regeln §§2 und 3 EGovG die Bereitstellung von Informationen.
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1 avr. 2015 nomien und Funktionen zu deren Verwaltung über eine REST-Schnittstelle zur ... Kapitel 5 behandelt den Entwurf und die Realisierung der App ...
1 Entwurf Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen
Entwurf. Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Än- Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und ...
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Die Oberbürgermeisterin Hpl.-Entwurf
hier:Der Hau
sh altplan-Entwurf 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 wird am 18.08.2021 in den Rat eingebracht. Seit der Fertigstellung des Druckwerkes haben sichEntwurf aufgenommen werden sollen.
"Verwaltung vorgelegt. beitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz zurückzuführen sind. Die zentralen Eckdaten des Ergebnisplans des vorgelegten Haushaltsplan-Entwurfs 2022einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 stellen sich bisher, also vor Berück-
nun wie folgt ab: gen: Haushaltsjahr 2022 Verbesserung von r und 96,93 Mio. EUR Haushaltsjahr 2023 Verbesserung von r und 20,28 Mio. EUR Haushaltsjahr 2024 Verbesserung von r und 19,64 Mio. EUR Haushaltsjahr 2025 Verbesserung von r und 9,77 Mio. EUR Die hierfür maßgeblichen, aus Sicht der Verwaltung notwendigen Fortschreibungen des Er- ten:Die Lan
d esregierung hat am 29.07.2021 die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinan- weitergeleiteten Steuereinnahmen des Landes noch nicht final feststeht, sind Abweichungen gegenüber der offiziellen Modellrechnung im Herbst 2021 zwar nicht per se ausgeschlossen; rücksichtigt werden. rückzuführen, dass sich die Landesregierung zwischenzeitlich entschieden hat, den kommu- Mio. EUR zu stützen. Gegenüber den bisherigen Orientierungsdaten bedeutet dies eine rele- Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass diese landesseitige Stützung - ebenso wie beim GFG2021 - "kreditiert" erfolgt, d.h. nicht dauerhaft bei den Kommunen verbleibt, sondern perspek-
tivisch zurückfließen soll. Ein konkreter Rahmen für dieses Zurückfließen ist derzeit nicht be-
kannt. Unter Berücksichtigung des Aufstockungsbetrages des Landes zum GFG 2021 (rd.900 Mio. EUR) stehen damit insgesamt 1,831 Mrd. EUR kreditierte Landesmittel im Raume,
ist bei den Finanzausgleichsplanungen zu berücksichtigen, dass das Land mit den Eckpunk- ten zum Gemeindefinanzierungsgesetz grundlegende Änderungen u.a. bei der Ermittlung wirken werden. Dies vorweg geschickt ergeben sich bei den Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungs- wirtschaft die nachfolgenden Anpassungen: Schlüsselzuweisungen gegenüber dem derzeit aktuellen Druckwerk des Haushaltsplan- sichts der bestehenden Unsicherheiten bei der Steuerentwicklung, der nur kreditierten und zierungsgesetz erfolgen die Anpassungen in der mittelfristigen Finanzplanung demgegen- über deutlich vorsichtiger; hier wird erst ab dem Jahr 2024 mit moderaten Steigerungsraten geplant. tungspauschale. Auf Basis der vorliegenden Arbeitskreisrechnung ergibt sich für die Stadt Planung wurde hier ebenfalls mit moderaten Steigerungsraten geplant.Zudem e
r gibt sich nach den Prognosen der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzie-573,08 TEUR.
der gestiegenen Umlagekraft bei der Landschaftsumlage. Der Landschaftsverband Rhein- land (LVR) plant die Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2022/2023. Nach vorliegender Mitteilung des LVR wird für 2022 ein Umlagesatz von 15,80 % und für 2023 ein Umlagesatz von 17,25 % vorgeschlagen. Demnach ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Planung für von rd. 18,73 Mio. EUR. Fortschreibungsbedarf besteht außerdem im Bereich der Zinsaufwendungen. Diese wurden angesichts der derzeitigen Haushaltssituation restriktiv kalkuliert und es zeichnet sich mit den Verbesserungen durch die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz soll diesen und den bestehenden Marktrisiken im Bereich des Teilplans 1601 - Allgemeine Fi- nanzwirtschaft - Rechnung getragen werden. Die Aufgabenstellung der Konzernfinanzierung Konditionen bei hoher Sicherheit. Um kurzfristig auf die Bedingungen im Markt und die Be- Insgesamt, also unter Einbeziehung auch der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzie- rungsgesetz 2022 und der Planungen zur Landschaftsumlage- ergeben sich im TP 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft im Ergebnis folgende saldierte Verbesserungen:Haushaltsjahr 2022 rund 95,03 Mio. EUR
Haushaltsjahr 2023 rund 20,99 Mio. EUR
Haushaltsjahr 2024 rund 20,47 Mio. EUR
Haushaltsjahr 2025 rund 10,75 Mio. EUR
Weitere Aktualisierungen in Folge der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsge- setz betreffen außerhalb des Teilplans 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft - die Verbesse- Relevante Änderungen betreffen schließlich den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- undFamilienhilfe:
betrieben wird, sind im Bereich der Kindertagesbetreuung finanzielle Verbesserungen vorge- kann. Durch eine Herabsetzung und teilweise Übernahme von Eigenanteilen durch die Stadt der Sta d schen 4,4 und 4,6 Mio. EUR angehoben werden. Auf diesem Weg soll eine nachhaltige Qua- die Jahre 2021 und 2022 ausgelegt. Das Programm wird im Jahr 2022 ertrags- und auf- wandsseitig im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (2,1 Mio. EUR) und Hilfe für jungeZuschussbereiche.
Weitere Zuschüsse im Bereich Kinder, Jugend und Familie: In der Kinder- und Jugend- arbeit sowie bei den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien werden außerdem Mittelfür Tarifkostensteigerungen, für die neuen Jugendeinrichtungen "Pavillon Kalk und "Sürther
samt rd. 1,2 Mio. EUR zugesetzt. Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 des Landes ergeben sich schließlich auch zwei Fortschreibungen im Bereich des Investiven Finanzplans und zwar eine Verbesserung bei der Investitionspauschale von rd. 2,6 Mio. EUR und bei der Sportpau- schale von rd. 0,4 Mio. EUR im Teilplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft).2.515.197.924
1.147.130.242
76.444.916
336.418.2202.667.726.924
1.101.049.451
72.181.966
339.711.472
93.385.19892.964.24 02.809.895.624
1.107.916.129
72.481.966
344.173.036
92.735.3182.924.426.6241.116.322.049
72.881.966
345.904.647
92.640.318
606.079.049
210.995.707
13.000
1.400.000610.878.581
207.132.040
13.000
1.400.000
4.987.064.2555.093.057.67 4622.767.796207.409.711
13.000
1.400.000
5.258.792.580634.958.636204.183.802
13.000
05.391.331.042
1.236.162.367
58.841.900
688.990.774
179.310.5771.285.949.263
58.140.000
675.454.452
182.978.198
2.045.182.5792.085.623.49 81.274.972.963
58.140.000
685.469.818
180.610.722
2.120.464.4621.291.237.015
58.140.000
688.828.120
179.657.118
2.145.731.915
996.062.742
5.204.550.939
-217.486.68462.991.0171.021.592.037
5.309.737.447
-216.679.77370.940.617
68.198.49765.876.17 01.050.639.325
5.370.297.289
-111.504.70980.686.087
69.092.4441.071.537.743
5.435.131.910
-43.800.86891.539.447
73.492.544
-5.207.480 -222.694.16405.064.446
0 -211.615.3260 011.593.643
-99.911.066 0018.046.903
-25.753.966 0 0 0 -222.694.1640 -211.615.3260 -99.911.0660 -25.753.966 + Zuwendungen und allg. Umlagen + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Aktivierte Eigenleistungen - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentl. Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 = Finanzergebnis (19 und 20) - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) = Jahresergebnis (22 und 25)19 20 2122
23
24
25
26(Angaben in Euro)
2.619.024.000
1.108.339.637
67.472.340
340.564.657
89.055.517
576.475.093
219.252.791
1.013.000
1.400.000
5.022.597.035
1.237.289.495
58.778.500
610.485.949
194.715.364
1.979.583.119
942.967.356
5.023.819.784
-1.222.74990.415.030
118.291.000
-27.875.970 -29.098.719 0 0 0 -29.098.7192.414.766.8681.286.787.072
100.204.976
292.981.943
78.844.515
596.503.840
958.678.482
01.669.094
5.730.436.791
1.151.538.416
73.555.216
606.434.186
190.587.847
quotesdbs_dbs31.pdfusesText_37[PDF] Entwurf eines Briefes von Léon Foucault
[PDF] Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956
[PDF] Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994
[PDF] Entwurf für einen allgemeinen Newsletter
[PDF] Entwurf für mögliche Ausflugsziele (sortiert nach Entfernung von
[PDF] ENTWURF Honorarvereinbarung
[PDF] Entwurf Modul Biogas Stand 17-7
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[PDF] ÉNUCLÉATION, ÉVISCÉRATION ET PROTHÈSE OCULAIRE - Les Adolescents
[PDF] Enumération
[PDF] ENV-03-FR - Clarilog - Support Technique
[PDF] Env. 240 lots - Burdigala Enchères - France