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Drucksache 17/11473 17. Wahlperiode

14 nov. 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur. Änderung weiterer Vorschriften. A. Problem und Ziel.



1 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen

19 sept. 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen. Verwaltung. Hintergrundinformation. I. Einleitung. ? Der vom Bundeskabinett am 19.



Die Oberbürgermeisterin Hpl.-Entwurf 2022 hier: 1

Veränderungsnachweis "Verwaltung". Page 2. 2. Page 3. Der Haushaltplan-Entwurf 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 wird am 18.08.2021 



Schleswig_Holsteinischer Landtag

9 juin 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung ... nologien in der Verwaltung (Digitalisierungsgesetz).



Entwurf Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen

Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informations- sicherheit trifft Regelungen um die Verpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes für 



GESCHÄFTSORDNUNG DER VERWALTUNG

Planung Verwaltung und Rechtsangelegenheiten. Alle Schriftstücke sind neben der Reinschrift auch als Entwurf für den Vorgang zu fertigen.



Entwurf und Implementierung eines Prozesses aus der Verwaltung

10 oct. 2010 Entwurf und Implementierung eines ... Dienstreiseantrag an die Verwaltung in diesem Fall das Dezernat III der Univer- sität Ulm



Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der

elektronischen Verwaltung im Saarland sowie zur¨Anderung weiterer Im vorliegenden Entwurf regeln §§2 und 3 EGovG die Bereitstellung von Informationen.



Entwurf und Realisierung einer App zur Verwaltung von Taxonomien

1 avr. 2015 nomien und Funktionen zu deren Verwaltung über eine REST-Schnittstelle zur ... Kapitel 5 behandelt den Entwurf und die Realisierung der App ...



1 Entwurf Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen

Entwurf. Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Än- Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und ...

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Die Oberbürgermeisterin Hpl.-Entwurf

hier:

Der Hau

sh altplan-Entwurf 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 wird am 18.08.2021 in den Rat eingebracht. Seit der Fertigstellung des Druckwerkes haben sich

Entwurf aufgenommen werden sollen.

"Verwaltung“ vorgelegt. beitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz zurückzuführen sind. Die zentralen Eckdaten des Ergebnisplans des vorgelegten Haushaltsplan-Entwurfs 2022

einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 stellen sich bisher, also vor Berück-

nun wie folgt ab: gen: Haushaltsjahr 2022 Verbesserung von r und 96,93 Mio. EUR Haushaltsjahr 2023 Verbesserung von r und 20,28 Mio. EUR Haushaltsjahr 2024 Verbesserung von r und 19,64 Mio. EUR Haushaltsjahr 2025 Verbesserung von r und 9,77 Mio. EUR Die hierfür maßgeblichen, aus Sicht der Verwaltung notwendigen Fortschreibungen des Er- ten:

Die Lan

d esregierung hat am 29.07.2021 die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinan- weitergeleiteten Steuereinnahmen des Landes noch nicht final feststeht, sind Abweichungen gegenüber der offiziellen Modellrechnung im Herbst 2021 zwar nicht per se ausgeschlossen; rücksichtigt werden. rückzuführen, dass sich die Landesregierung zwischenzeitlich entschieden hat, den kommu- Mio. EUR zu stützen. Gegenüber den bisherigen Orientierungsdaten bedeutet dies eine rele- Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass diese landesseitige Stützung - ebenso wie beim GFG

2021 - "kreditiert" erfolgt, d.h. nicht dauerhaft bei den Kommunen verbleibt, sondern perspek-

tivisch zurückfließen soll. Ein konkreter Rahmen für dieses Zurückfließen ist derzeit nicht be-

kannt. Unter Berücksichtigung des Aufstockungsbetrages des Landes zum GFG 2021 (rd.

900 Mio. EUR) stehen damit insgesamt 1,831 Mrd. EUR kreditierte Landesmittel im Raume,

ist bei den Finanzausgleichsplanungen zu berücksichtigen, dass das Land mit den Eckpunk- ten zum Gemeindefinanzierungsgesetz grundlegende Änderungen u.a. bei der Ermittlung wirken werden. Dies vorweg geschickt ergeben sich bei den Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungs- wirtschaft die nachfolgenden Anpassungen: Schlüsselzuweisungen gegenüber dem derzeit aktuellen Druckwerk des Haushaltsplan- sichts der bestehenden Unsicherheiten bei der Steuerentwicklung, der nur kreditierten und zierungsgesetz erfolgen die Anpassungen in der mittelfristigen Finanzplanung demgegen- über deutlich vorsichtiger; hier wird erst ab dem Jahr 2024 mit moderaten Steigerungsraten geplant. tungspauschale. Auf Basis der vorliegenden Arbeitskreisrechnung ergibt sich für die Stadt Planung wurde hier ebenfalls mit moderaten Steigerungsraten geplant.

Zudem e

r gibt sich nach den Prognosen der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzie-

573,08 TEUR.

der gestiegenen Umlagekraft bei der Landschaftsumlage. Der Landschaftsverband Rhein- land (LVR) plant die Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2022/2023. Nach vorliegender Mitteilung des LVR wird für 2022 ein Umlagesatz von 15,80 % und für 2023 ein Umlagesatz von 17,25 % vorgeschlagen. Demnach ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Planung für von rd. 18,73 Mio. EUR. Fortschreibungsbedarf besteht außerdem im Bereich der Zinsaufwendungen. Diese wurden angesichts der derzeitigen Haushaltssituation restriktiv kalkuliert und es zeichnet sich mit den Verbesserungen durch die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz soll diesen und den bestehenden Marktrisiken im Bereich des Teilplans 1601 - Allgemeine Fi- nanzwirtschaft - Rechnung getragen werden. Die Aufgabenstellung der Konzernfinanzierung Konditionen bei hoher Sicherheit. Um kurzfristig auf die Bedingungen im Markt und die Be- Insgesamt, also unter Einbeziehung auch der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzie- rungsgesetz 2022 und der Planungen zur Landschaftsumlage- ergeben sich im TP 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft im Ergebnis folgende saldierte Verbesserungen:

Haushaltsjahr 2022 rund 95,03 Mio. EUR

Haushaltsjahr 2023 rund 20,99 Mio. EUR

Haushaltsjahr 2024 rund 20,47 Mio. EUR

Haushaltsjahr 2025 rund 10,75 Mio. EUR

Weitere Aktualisierungen in Folge der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsge- setz betreffen außerhalb des Teilplans 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft - die Verbesse- Relevante Änderungen betreffen schließlich den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und

Familienhilfe:

betrieben wird, sind im Bereich der Kindertagesbetreuung finanzielle Verbesserungen vorge- kann. Durch eine Herabsetzung und teilweise Übernahme von Eigenanteilen durch die Stadt der Sta d schen 4,4 und 4,6 Mio. EUR angehoben werden. Auf diesem Weg soll eine nachhaltige Qua- die Jahre 2021 und 2022 ausgelegt. Das Programm wird im Jahr 2022 ertrags- und auf- wandsseitig im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (2,1 Mio. EUR) und Hilfe für junge

Zuschussbereiche.

Weitere Zuschüsse im Bereich Kinder, Jugend und Familie: In der Kinder- und Jugend- arbeit sowie bei den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien werden außerdem Mittel

für Tarifkostensteigerungen, für die neuen Jugendeinrichtungen "Pavillon Kalk“ und "Sürther

samt rd. 1,2 Mio. EUR zugesetzt. Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 des Landes ergeben sich schließlich auch zwei Fortschreibungen im Bereich des Investiven Finanzplans und zwar eine Verbesserung bei der Investitionspauschale von rd. 2,6 Mio. EUR und bei der Sportpau- schale von rd. 0,4 Mio. EUR im Teilplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft).

2.515.197.924

1.147.130.242

76.444.916

336.418.2202.667.726.924

1.101.049.451

72.181.966

339.711.472

93.385.19892.964.24 02.809.895.624

1.107.916.129

72.481.966

344.173.036

92.735.3182.924.426.6241.116.322.049

72.881.966

345.904.647

92.640.318

606.079.049

210.995.707

13.000

1.400.000610.878.581

207.132.040

13.000

1.400.000

4.987.064.2555.093.057.67 4622.767.796207.409.711

13.000

1.400.000

5.258.792.580634.958.636204.183.802

13.000

0

5.391.331.042

1.236.162.367

58.841.900

688.990.774

179.310.5771.285.949.263

58.140.000

675.454.452

182.978.198

2.045.182.5792.085.623.49 81.274.972.963

58.140.000

685.469.818

180.610.722

2.120.464.4621.291.237.015

58.140.000

688.828.120

179.657.118

2.145.731.915

996.062.742

5.204.550.939

-217.486.684

62.991.0171.021.592.037

5.309.737.447

-216.679.773

70.940.617

68.198.49765.876.17 01.050.639.325

5.370.297.289

-111.504.709

80.686.087

69.092.4441.071.537.743

5.435.131.910

-43.800.868

91.539.447

73.492.544

-5.207.480 -222.694.164

05.064.446

0 -211.615.326

0 011.593.643

-99.911.066 0

018.046.903

-25.753.966 0 0 0 -222.694.1640 -211.615.3260 -99.911.0660 -25.753.966 + Zuwendungen und allg. Umlagen + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte + Privatrechtl. Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Aktivierte Eigenleistungen - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentl. Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 = Finanzergebnis (19 und 20) - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) = Jahresergebnis (22 und 25)19 20 21
22
23
24
25

26(Angaben in Euro)

2.619.024.000

1.108.339.637

67.472.340

340.564.657

89.055.517

576.475.093

219.252.791

1.013.000

1.400.000

5.022.597.035

1.237.289.495

58.778.500

610.485.949

194.715.364

1.979.583.119

942.967.356

5.023.819.784

-1.222.749

90.415.030

118.291.000

-27.875.970 -29.098.719 0 0 0 -29.098.7192.414.766.868

1.286.787.072

100.204.976

292.981.943

78.844.515

596.503.840

958.678.482

0

1.669.094

5.730.436.791

1.151.538.416

73.555.216

606.434.186

190.587.847

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