CAS Bau- und Immobilienrecht
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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (100%) Bau- und Immobilienrecht
Ihr Verantwortungsbereich. Sie haben im Bereich Bau- Planungs- und Immobilienrecht bereits Erfahrungen gesammelt und wollen sich in diesen Fachgebieten
BAU- UND IMMOBILIENRECHT
BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 08
Bau- und Immobilienrecht Newsletter_06_Juni 2018.indd
01-Jun-2018 BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 06. 2. TOP-THEMA SCHUTZ VOR IMMISSIONEN DES NACHBARN ein weiteres Beispiel für eine negative Immis-.
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Rechtsanwalt (m/w/d) Bau- und Immobilienrecht // Frankfurt am Main
Bereich privates Bau- und Immobilienrecht: • Betreuung von privaten Bauvorhaben von der Planung bis zur. Fertigstellung. • Baubegleitende Beratung und das
Geburtstag 12. April 1966 Ausbildung › Fachanwältin SAV Bau- und
Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht. Teufener Strasse 11. 9001 St.Gallen. +41 71 221 00 70 bettina.deillon@relevanz.legal www.relevanz.legal.
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BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 04
Bau- und Immobilienrecht Newsletter_05_Mai 2019.indd
01-May-2019 BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 05. 3. TOP-THEMA TECHNISCHE NORMEN / STOCKWERKEIGENTUM. Bei hoher Herausgabekadenz der norm-.
JUNI 2018BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 061
missionen in Betracht. Solche kommen z.B. in üssige Stoffe: Abwasser, Verunreinigung von Trinkwasser durch Dünger, Schmelz-wasser usw. des Nachbarn verletzen oder bei diesem unangenehme psychische Eindrücke verursa-Eine ideelle Immission kann z.B.
durch ein feuer- oder explosionsartiges Ge- werbe oder durch den Betrieb eines Erotik-Etablissements in einer Wohnsiedlung ausge-
Immissionen vorliegen, wenn dem Nach-
bargrundstück die Zuführung von Stoffen,Personen (z.B. zu viele Passanten vor einem
sonnung usw.) entzogen wird. Auch eine ge- trübte Aussicht durch eine Nachbarbaute ist BAU- UND IMMOBILIENRECHTLiebe Leserin, lieber Leser
sen, die rücksichtslos Immissionen verursachen, die bei ihren Nach- Schutzansprüche gibt es? Diese und weitere Fragen werden anhand von Praxisbeispielen beantwortet. Mit den Tücken bei gerichtlichen Mie- und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Ab Seite 7 setzen wir auseinander, die vom Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt wurden. Zum 1. Juli 2018 treten die gesetzlichen Änderungen zur Stellenmeldepfl icht in Kraft, deren Auswirkungen schliesslich ab Seite 10 praxisnah dargestellt werden. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.Junes Babay, RedaktorIN DIESER AUSGABE:
Top-Thema: Schutz vor
Immissionen des Nachbarn
Seite 1
Best Practice: Mieterausweisung -
Rechtsschutz
Best Practice:
Ausschuss, Delegierter
und AbgeordneterSeite 7
Stellenmeldepfl icht
ab 1. Juli 2018Seite 10
Arbeitshilfe: Vereinbarung
über die erstreckte Auszugsfrist
unter Bedingungen Seite 12AKTUELLE THEMEN - KOMMENTIERTE ENTSCHEIDE - PRAXISFÄLLEJUNI 2018
NEWSLETTER 06
Schutz vor Immissionen des Nachbarn
Leider sind nicht alle Nachbarn angenehm. Manche sind mit ihren Immissionen inwiefern?Von Silvia Eggenschwiler Suppan, lic. iur.,
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TOP-THEMA SCHUTZ VOR IMMISSIONEN DES NACHBARN
ein weiteres Beispiel für eine negative Immis- sion (vgl. zum Ganzen Art. 684 Abs. 2 ZGB).Der Schutzumfang
sigen Immissionen geschützt. Ob eine Im-Verletzung von entsprechenden Grenzwert-
vorschriften, falls vorhanden, zu beurteilen (Art. 679 Abs. 2 ZGB). Zudem steht demGericht bei der Würdigung der konkreten Ver-
der Immissionen, die Lage und Beschaf- fenheit der Grundstücke sowie den Orts- gebrauch (Art. 684 Abs. 2 ZGB).PRAXISBEISPIEL
So sind Immissionen in der Ge-
werbezone, bei einem Bauernhaus oder in der als in der Wohnzone, da der Eigentümer, der chenden Einwirkungen in Kauf zu nehmen hat.Die einzelnen Schutzansprüche
eine noch bestehende Immission zu besei- tigen (sog. "Beseitigungsklage»). Besteht zwar die Immission nicht mehr, ist aber zu befürchten, dass sie sich in Zukunft wie- sogenannte "Unterlassungsklage» gegen kann allgemein formuliert werden, da es imErmessen des Gerichts liegt, welche konkret
zu treffenden Massnahmen zur Unterlassung einzuleiten sind.Führt die Beseitigungs- und Unterlassungs-
klage nicht mehr zum Ziel, kann der betrof- fene Eigentümer eine Schadenersatzklage gegen den Schuldigen ergreifen. nicht entstanden, sondern droht sie erst zu entstehen, steht dem Betroffenen eine so- allem bei erst geplanten Bauwerken denkbar.Wie bei der Unterlassungsklage braucht der
des gerichtlichen Ermessens keine konkretenMassnahmen zu beantragen.
Die gesetzlichen Vorgaben
Zu beachten sind die spezialgesetzlichen
Normen der Art. 685 und 686 ZGB, welche
sogenanntes Graben und Bauen regeln. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Bebauung eine Ab- senkung des Grundwasserspiegels bewirkt,Von den Immissionen im Sinne von Art. 684
ZGB sind die direkten Einwirkungen auf das
eigene Grundstück zu unterscheiden. DirekteGrundstückseinwirkungen sind z.B. Betreten,
Überfl iegen des Grundstücks.
PRAXISBEISPIEL
So ist z.B. ein direkter Eigentums-
eingriff zu bejahen, wenn ein Grossraumfl ug-49 ff. E. 5.3).
Gegen direkte Einwirkungen kann sich der be-
troffene Eigentümer u.a. mit der sogenanntenNegatorienklage gestützt auf Art. 641 Abs. 2
ZGB wehren. Demgegenüber stehen Immis-
sionen gestützt auf Art. 684 ZGB in einem Zu- sen) Benutzung oder Bewirtschaftung des benachbarten Ausgangsgrundstücks. Mithin erfolgt der Eingriff durch Immissionen auf das betreffende Grundstück nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar.WICHTIGER HINWEIS
Zur Geltendmachung der einzelnen Schutz-
Besitzer des betroffenen oder bedrohten
Grundstücks befugt. Als Besitzer gelten vor
Nutzungsrechts (z.B. Wohnberechtigter und
den Grundstücks, aber auch gegen den Besit- zer eines solchen Grundstücks (Inhaber einesSchaden und von der Person des Ersatzpfl ich-
tigen erlangt hat, oder in jedem Fall zehn Jah-Abs. 1 OR).
Bewirtschaftung des Grundstücks
schaftung eines Grundstücks, namentlich ge und unvermeidbare Nachteile, wodurch ein Schaden entsteht, hat der Betroffene nur einen Schadenersatzanspruch gegen-über dem Nachbarn (Art. 679a ZGB). Da-
mit auch ein solcher zugesprochen wird, müssen folgende Faktoren erfüllt sein: (1) Die Immissionen müssen eine gewisse missionsgrenzwerte), (2) deren Dauer mussJUNI 2018BAU- UND IMMOBILIENRECHT NEWSLETTER 063
TOP-THEMA SCHUTZ VOR IMMISSIONEN DES NACHBARN
oder Umsatzeinbussen). durch Pfl anzenIn einem bis vor das Bundesgericht ausge-
tragenen Streitfall waren die Parteien zweiEigentümer von zwei benachbarten Grund-
stücken in der Gemeinde Stallikon im Kanton gentümers waren mehr als 20 m hoch, hat- ten einen Kronendurchmesser von mehrerenMetern und standen dicht an der Grenze des
anderen Eigentümers. Dieser stellte sich aufLiegenschaft Licht, Sonne und Luft entziehen
gericht Affoltern die Klage ab, da der Besei- tigungsanspruch nach dem massgeblichen kantonalen Pfl anzrecht (§§ 169 ff. EGZGB desKantons Zürich) binnen fünf Jahren seit der
EGZGB des Kantons Zürich). Das Oberge-
richt des Kantons Zürich hiess die Berufung gut und wies den Fall wieder an die erste In- stanz zurück. Nach dem Obergericht sei derBeseitigungsanspruch nach dem kantonalen
mission nach Art. 684 ZGB sein, welche un- lich dieser Frage dem kantonalen Recht vor.Das Bezirksgericht Affoltern wies nach einem
aufwendigen Verfahren die Klage erneut ab.Das Obergericht hob auch dieses Urteil zum
Teil auf und ordnete die Beseitigung von fünf
GERICHTSENTSCHEID
Das Bundesgericht schützte den
Entscheid des Zürcher Obergerichts mit fol-
gender Begründung:Da das Bundesrecht keine Regelungen für
den Kantonen übertragen. Demnach ist es ausschliesslich Sache der Kantone, Abstands- vorschriften für Pfl anzen festzulegen.Dies schliesst jedoch nicht aus, dass ge-
stützt auf den bundesrechtlichen Schutz inImmissionen jederzeit wehren zu dürfen, eine
der kantonrechtliche Beseitigungsanspruch mithin die kantonalrechtlichen Abstandsvor- schriften klar verletzt sind. Ist dagegen die me bereits vorbehaltlos, d.h. ohne Nachweis den, sobald die Abstandsvorschriften verletzt sind (BGE 126 III 452 ff. E. 3; vgl. auch BGer durch BautenKann ein Nachbar die Beseitigung einer Baute
auf dem Nachbargrundstück, welche seiner die Pfl anzen verlangen?GERICHTSENTSCHEID
Im Unterschied zum kantonalen
Pfl anzenrecht stellt heute das kantonale Bau-
werk dar, aufgrund dessen einer Baute in einem baurechtlichen Bewilligungsverfahren auch imHinblick auf den berechtigen Immissionsschutz
Rechnung zu tragen ist. Insbesondere ist der
seine Rechte in diesem Bewilligungsverfahren sigen Immissionen im Sinne von Art. 679/684ZGB verursachen, ausser der entsprechende
Entscheid ist absolut haltlos, mithin nichtig
(BGE 138 III 49 ff. E. 4.4.4; BGer 5A_47/2016 vom 26. September 2016 E. 2.2).Kann ich mich als Eigentümer eines in Flug-
GERICHTSENTSCHEID
Ist der Betreiber eines Flughafens
im Besitz einer Betriebskonzession und ist ihm das damit verbundene Enteignungsrecht erteilt, so fi nden die zivilrechtlichen Rechts- wendung. An deren Stelle hat der betroffene welchen er im Enteignungsverfahren geltend zu machen hat.Ein solcher steht ihm zu, wenn folgende drei
Voraussetzungen erfüllt sind:
sionen, im Fall des Flughafens Zürich Erwerb des Grundstücks vor dem 1. Januar 1961Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
mindestens einem Drittel des Verkehrswerts (BGE 134 III 248 ff.).4. Immissionen aus dem Betrieb eines
Barbetrieb
Eine AG führt an zentraler Lage ein alteinge-
sessenes Hotel/Restaurant mit Saal und Ter-Nachdem die AG im Untergeschoss und Tief-
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TOP-THEMA SCHUTZ VOR IMMISSIONEN DES NACHBARN
reichte der Nachbar gegen die AG eine Immis- sionsklage ein.Die Klage wurde bereits vor erster Gerichtsin-
stanz mit der Anordnung von diversen Mass- schlossenhalten von Türen und Fenstern desBarbetriebs von 22.00 bis 6.00 Uhr und Verbot
von Musik im Freien ab 22.00 Uhr) gutgehei- ssen. Die zweite Gerichtsinstanz erweiterte den kung der Öffnungszeiten von Sonntag bis Don-Parkdienst vor und nach Ladenschluss und zu
keiner Tages- und Nachtzeit Musik im Freien).Das Bundesgericht schützte dieses zweit-
instanzliche Urteil wie folgt:GERICHTSENTSCHEID
der Terrassenwirtschaft und bei Ankunft so- grenzwerte kennt, weshalb die untere Instanz wandt hat. Weiter hat das zweitinstanzlicheGericht richtigerweise berücksichtigt, dass
Betriebs und derjenigen des Nachbarn einer
vom Massstab des Empfi ndens eines Durch- schnittsmenschen in der gleichen Situation auszugehen ist. Im vorliegenden Fall waren der Benützung des Parkplatzes auch für nor- malempfi ndliche Menschen ausserordentlich ern. Das Übermassverbot war daher verletzt, weshalb die von der zweiten Instanz angeord- neten Massnahmen nicht zu beanstanden sind (BGE 126 III 223 ff.).Alter des Gerichtsentscheids
zu berücksichtigenIm Ergebnis ist dieser Bundesgerichtsent-
davon auszugehen, dass das Bundesge- richt damals seine neuere Rechtsprechung, wonach der Immissionsschutz bereits im baurechtlichen Baubewilligungsverfahren zu prüfen ist und in welchem der betroffe- ne Nachbar seine Rechte geltend machen konnte (BGE 138 III 49 ff. E. 4.4.4; BGer5A_47/2016 vom 26. September 2016
E. 2.2), noch nicht berücksichtigte. Im vor-
Abs. 1 RPG eine baurechtliche Bewilligung für
den neuen Barbetrieb im Untergeschoss not- erforderlich ist, wenn keine baulichen Mass- nahmen vorgenommen werden.Nachbarn fühlten sich von der an ihr Grund-
stück angrenzenden Spielwiese einer Schulequotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bau- und Projektmanagement
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