Satzung über die Vermeidung Verwertung und Beseitigung von
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Richtlinien der Stadt Neumarkt-Sankt Veit für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im. „Neumarkter Einheimischen-Modell“. Stand 18.12.2018. Präambel.
LEBEN IM LANDKREIS NEUMARKT
Oct 12 2019 Nachzertifizierung des Qualitäts wanderweges Jurasteig im Bayerischen Jura. Seite 29 ... ein Grundstück oder Balkon mit einfachen Maß-.
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Zuständigkeiten im Arbeitgeberservice. - Neumarkt -. Beschreibung Grundstück- und Wohnungswesen. 142q. Hr. Wittmann. Hr. Schneider. 31. 09181 471 197.
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Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Nov 23 2020 Beitragsschuldner ist
Untitled
Mar 8 2021 Die Grundstücke mit den Fl. Nr. 1118/2 und 1118/18
Beitrags- und Gebührensatzung zur
der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. (BGS-EWS) vom 30.10.2009 i.d.F. vom 23.11.20 20Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. folgende
Beitrags
(BGS-EWS):§ 1 Beitragserhebung
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung§ 2 Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich besteht oder2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung (§ 7 EWS)
- an die§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
1) Die Beitragsschuld entsteht mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes.
der Maßnahme.2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor
dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mitInkrafttreten dieser Satzung.
§ 4 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist (Art. 5 Abs. 6 KAG).§ 5 Beitragsmaßstab
vorhand unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 3-fache derGrundstücken auf 2.500 m² begrenzt.
oder die an die Schmutzwasserab leitung nicht angeschlossen werden dürfen Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wen n und soweit sie über die oder die für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Ver- gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinne des Satzes 1.Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere,
6) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 4 festgesetzt
Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde.§ 6 Beitragssatz
2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf,
Der Beitrag wird einen Monat nach
Bekanntgabe d
§ 9 Gebührenerhebung
gebühren und Niederschlagswassergebüh ren. Die Erhebung der Schmutzwassergebühren erfolgt dabei im Auftrag der Stadt durch das Stadtwerke Neumarkt Kommunalunternehmen§ 10 Schmutzwassergebühr
angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.1,81 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der
Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführtenWassermengen abzüglich
der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehalten en Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ermittelt.Wasserverbrauch nicht angibt.
dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 Kubikmeter pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. mit Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt
eigene Kosten fest zu installieren hat.Bei landwirtschaftlichen
Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 18 Kubikmeter pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen :
a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. Wasserverbrauch 35 Kubikmeter pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten§ 11 Niederschlagswassergebühr
1) Maßgeblich für den Anteil des jeweiligen Grundstücks an der Niederschlags-
reduzierte Grundstücks- geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durchschnittlich vorhandenen Anteil der bebauten serungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. entsteht keineNiederschlagswassergebühr.
Zone I: 0,1
Zone II : 0,2
Zone III: 0,3
Zone IV: 0,45
Zone V: 0,7
Zone VI: 0,9
Die Zuordnung der Grundstücke zur jeweiligen Zone wird im Gebührenbescheid festgesetzt. Der für das jeweilige Grundstück maßgebliche Gebietsabflussbeiwert ergibt sich aus den Eintragungen in der Gebietsabflussbeiwertkarte, die BestandteilBesucherverkehr im
Rathaus, Beitrags- und Gebührenamt, eingesehen werden kann. Wird von einem Grundstück, das in einem Gebiet liegt, für das keinGebietsab-
abfließt.3) Die Vermutung des Absatz 1 kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird,
richtung eingeleitet wird oder abfließt, um mindestens 20 % oder um mindestens 300 Quadratmeter von der nach Absatz 1 eingehen, werden ab dem Veranlagungszeitraum, in dem der Antrag eingeht, berücksichtigt. Der Nachweis ist dadurch zu führen, dass der Antragsteller anhand eines Lageplans Ni ederschlagswasser eingeleitet wird, genau4) Bei Grundstücken, von denen das anfallende Niederschlagswasser über eine
werden im Rahmen der Gebührenbemessung auf entsprechenden Antrag mitKubikmeter Stauraum der Zisterne 30 m²
zugrunde zu Speichervolumen von 1 Kubikmeter je angefangene 50 m² reduzierter Grundstücks- sprechend des Grundstückes, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass die für das die Gebühr erhoben wird, oder, wenn die Gebührenpflicht erst im Laufe des maßgebend. t auch für künftige unaufgefordert bekannt zu geben.Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
§ 1
2 Entstehen der Gebührenschuld
1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Schmutzwasser in die
2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den
Zeitpunkt der b
etriebsfertigen Herstellung desAnschlusses folgt. Der Tag wird im
erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden§ 13 Gebührenschuldner
1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld
Nutzung des Grundstücks
dinglich berechtigt ist.2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen
Betriebs.
3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Dies gilt auch, soweit
Wohnungseigentümer gemeinsam haften.
§ 1
1) Die Schmutzwassergebühr wird von dem Stadtwerke Neumarkt
Wasserlieferung abgerechnet. Die Schmutz-wassergebühr wird einen Monat nachBekanntgabe
2) Auf die Schmutzwasser-Gebührenschuld sind zum 02.02., 02.03., 02.04., 02.05.,
02.06., 02.07., 02.08., 02.09., 02.10., 02.11., 02.12. und zum 02.01. des Folgejahres
Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so
setzt das Stadtwerke NeumarktKommunalunternehmen
01.07. jeden Jahres erhoben. Wird eine Neuveranlagung oder Änderung nach dem
nach der Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten§ 1
5 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
Unterlagen - Auskunft zu erteilen.
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