[PDF] Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur





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Satzung über die Vermeidung Verwertung und Beseitigung von

nung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. folgende (7) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich ...



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Richtlinien der Stadt Neumarkt-Sankt Veit für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im. „Neumarkter Einheimischen-Modell“. Stand 18.12.2018. Präambel.



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Oct 12 2019 Nachzertifizierung des Qualitäts wanderweges Jurasteig im Bayerischen Jura. Seite 29 ... ein Grundstück oder Balkon mit einfachen Maß-.



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Mar 8 2021 Die Grundstücke mit den Fl. Nr. 1118/2 und 1118/18

Beitrags- und Gebührensatzung zur

der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. (BGS-EWS) vom 30.10.2009 i.d.F. vom 23.11.20 20

Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. folgende

Beitrags

(BGS-EWS):

§ 1 Beitragserhebung

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung

§ 2 Beitragstatbestand

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich besteht oder

2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung (§ 7 EWS)

- an die

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld

1) Die Beitragsschuld entsteht mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes.

der Maßnahme.

2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor

dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit

Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 4 Beitragsschuldner

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist (Art. 5 Abs. 6 KAG).

§ 5 Beitragsmaßstab

vorhand unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 3-fache der

Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt.

oder die an die Schmutzwasserab leitung nicht angeschlossen werden dürfen Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wen n und soweit sie über die oder die für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Ver- gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinne des Satzes 1.

Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere,

6) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 4 festgesetzt

Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde.

§ 6 Beitragssatz

2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf,

Der Beitrag wird einen Monat nach

Bekanntgabe d

§ 9 Gebührenerhebung

gebühren und Niederschlagswassergebüh ren. Die Erhebung der Schmutzwassergebühren erfolgt dabei im Auftrag der Stadt durch das Stadtwerke Neumarkt Kommunalunternehmen

§ 10 Schmutzwassergebühr

angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

1,81 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der

Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten

Wassermengen abzüglich

der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehalten en Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ermittelt.

Wasserverbrauch nicht angibt.

dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 Kubikmeter pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. mit Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt

eigene Kosten fest zu installieren hat.

Bei landwirtschaftlichen

Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 18 Kubikmeter pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.

4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen :

a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. Wasserverbrauch 35 Kubikmeter pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten

§ 11 Niederschlagswassergebühr

1) Maßgeblich für den Anteil des jeweiligen Grundstücks an der Niederschlags-

reduzierte Grundstücks- geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durchschnittlich vorhandenen Anteil der bebauten serungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. entsteht keine

Niederschlagswassergebühr.

Zone I: 0,1

Zone II : 0,2

Zone III: 0,3

Zone IV: 0,45

Zone V: 0,7

Zone VI: 0,9

Die Zuordnung der Grundstücke zur jeweiligen Zone wird im Gebührenbescheid festgesetzt. Der für das jeweilige Grundstück maßgebliche Gebietsabflussbeiwert ergibt sich aus den Eintragungen in der Gebietsabflussbeiwertkarte, die Bestandteil

Besucherverkehr im

Rathaus, Beitrags- und Gebührenamt, eingesehen werden kann. Wird von einem Grundstück, das in einem Gebiet liegt, für das kein

Gebietsab-

abfließt.

3) Die Vermutung des Absatz 1 kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird,

richtung eingeleitet wird oder abfließt, um mindestens 20 % oder um mindestens 300 Quadratmeter von der nach Absatz 1 eingehen, werden ab dem Veranlagungszeitraum, in dem der Antrag eingeht, berücksichtigt. Der Nachweis ist dadurch zu führen, dass der Antragsteller anhand eines Lageplans Ni ederschlagswasser eingeleitet wird, genau

4) Bei Grundstücken, von denen das anfallende Niederschlagswasser über eine

werden im Rahmen der Gebührenbemessung auf entsprechenden Antrag mit

Kubikmeter Stauraum der Zisterne 30 m²

zugrunde zu Speichervolumen von 1 Kubikmeter je angefangene 50 m² reduzierter Grundstücks- sprechend des Grundstückes, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass die für das die Gebühr erhoben wird, oder, wenn die Gebührenpflicht erst im Laufe des maßgebend. t auch für künftige unaufgefordert bekannt zu geben.

Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

§ 1

2 Entstehen der Gebührenschuld

1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Schmutzwasser in die

2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den

Zeitpunkt der b

etriebsfertigen Herstellung des

Anschlusses folgt. Der Tag wird im

erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden

§ 13 Gebührenschuldner

1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld

Nutzung des Grundstücks

dinglich berechtigt ist.

2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen

Betriebs.

3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Dies gilt auch, soweit

Wohnungseigentümer gemeinsam haften.

§ 1

1) Die Schmutzwassergebühr wird von dem Stadtwerke Neumarkt

Wasserlieferung abgerechnet. Die Schmutz-wassergebühr wird einen Monat nach

Bekanntgabe

2) Auf die Schmutzwasser-Gebührenschuld sind zum 02.02., 02.03., 02.04., 02.05.,

02.06., 02.07., 02.08., 02.09., 02.10., 02.11., 02.12. und zum 02.01. des Folgejahres

Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so

setzt das Stadtwerke Neumarkt

Kommunalunternehmen

01.07. jeden Jahres erhoben. Wird eine Neuveranlagung oder Änderung nach dem

nach der Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten

§ 1

5 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner

Unterlagen - Auskunft zu erteilen.

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