[PDF] Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e. V





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Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in

19-Nov-2004 gemeinsam mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (im folgenden ... für die Errichtung von Baulichkeiten in Kleingartenanlagen.



Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen e. V

Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen e. Außer dieser Baulichkeit darf in jedem Kleingarten ein Gewächshaus bis 12 m² und einer max.



4. MERKBLATT Baulichkeiten in Kleingärten

Kleingartenanlagen kann unter folgenden Schutz der Baulichkeiten möglich dürfen aber in ... Bezirksverband erteilt werden.



Richtlinien für die Abschätzung von Baulichkeiten Außenanlagen

(gilt nur bei Unterpächterwechsel). Name des Unterpächters. Kleingartenanlage. Kleingarten-Nr. Beseitigungskosten für nicht gestattete bauliche Anlagen oder 



Einfluss der Fachberatung auf die Vorstandsarbeit

31-Oct-2014 Hand in Hand für die Zukunft Kleingarten. Welche Bedeutung hat die. Fachberatung im Verein? Welchen Einfluss nimmt sie.



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gemeinsam mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (im folgenden Bezirks- verband genannt) eine Richtlinie für die Errichtung von Baulichkeiten 



Baurichtlinien für die Errichtung von baulichen Anlagen im

11-Nov-2019 Baulichkeiten erarbeitet. Sie sind für Kleingartenanlagen im Bereich der Stadt. Osnabrück die den Bezirksverband angeschlossen sind



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Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen e. Außer dieser Baulichkeit darf in jedem Kleingarten ein Gewächshaus bis 12 m² und einer max.



Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e. V

20-Oct-2016 Zt. 15000 € jährlich an den Bezirksverband zu zahlen



Was kostet ein Kleingarten – wie lange muss ich warten

Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e.V.. Um Ihnen eine Übersicht der Kosten eines Kleingartens zu geben haben wir eine Bei- spielrechnung für Sie 

Stand 20.10.2016

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Unterpachtvertrag

§ 1 Pachtgegenstand

Berlin der Gartenfreunde e.V., verpachtet aus seinem mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossenen Zwischenpachtvertrag

über das in Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf,Ortsteil Charlottenburggelegene Grundstück der Kleingartenanlage

Kolonie: ________________________________________________________________________________ Parzelle: _______________________Vorgangsnummer: ____________________

5 = geschieden/verwitwet/6 = Kind zu 1.1.

28. Februar 1983 (BGBl I, S. 210) in der jeweils geltenden Fassung. Einzelheiten regeln die Gartenordnung und die Beschlüsse des

Bezirksverbandes.

2. Gegenstand des Unterpachtvertrages sind auch die nachfolgend bezeichneten Anlagen:

§ 2 Zahlungsverpflichtungen

§ 3 Pachtdauer

und ist befristet bis________________________

1 Zahlungsverpflichtungen dieses Vertrages verwiesen.

1.1.geborene/rgeb. amFam.-Stand:

1.2.geborene/rgeb. amFam.-Stand:

(beide) wohnhaft: wohnhaft: 1.1. wohnhaft: 1.2.

Stand 20.10.2016

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Kleingarten zu pflegen. Daraus kann keine Fortsetzung des Vertrages abgeleitet werden. unberührt.

Verpflichtung zur Zustimmung besteht nicht.

1.1mit der Entrichtung des Pachtzinses für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist/sind und nicht innerhalb von zwei Monaten nach

1.2oder von ihm/ihr/ihnen auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere

zugemutet werden kann; oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert/verweigern.

4.Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Fortsetzung des Gebrauchs der Pachtsache über den Kündigungstermin hinaus bewirkt keine

§ 6 Bauliche Anlagen

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauproduktenhergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht

auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die

bauliche Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

1.Die Laube darf nur nach Maßgabe der geltenden Gesetze errichtet werden. Selbst wenn danach keine Baugenehmigung erforderlichist,

müssen die materiellen Vorschriften der Bauordnung für Berlin-BauO Bln.-vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 522) in der jeweils geltenden

Fassung beachtet werden. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit und nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden

Wohnen geeignet sein.

werden.Weiteres regeltdie Bauordnung,die Bestandteil des Vertrages ist.

Stand 20.10.2016

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§ 6 a Bauordnung

Die Bauordnung regelt für alle Kleingartenanlagen die Errichtung und Erhaltung baulicher Anlagen sowie deren Beseitigung.

24 m²überschreitet. Jedwede Instandsetzungsmaßnahme, insbesondere die ganze oderauch teilweise Erneuerung von tragenden Bauteilen

reduziert.

2.1.Die Lauben dürfen nur eingeschossig sein.

innerhalb der Laube angelegt werden.

Sattel-, Zelt-oder Walmdach:

Die Maße gelten ab Fußbodenoberkante. Die Fußbodenoberkante darf bis zu 0,25 müber dem Kleingartenniveau liegen.

sein.

werden. Der Teich darf nicht aus Beton oder sonstigem Mauerwerk errichtet werden und muss für eine Bepflanzung geeignet sein.

Stacheldraht ist untersagt.

Chemietoiletten dürfen nur verwendet werden,wenn dafür vorgesehene Entsorgungseinrichtungenauf dem Pachtgrundstück

durchbrochen werden, Einfahrten für Kraftfahrzeuge sind in jedem Fall verboten.Pflanzenwuchs jeglicher Art muss-gegebenenfalls durch

Rückschnitt-von der Außeneinfriedung ferngehalten werden. beantragen muss/müssen.

Stand 20.10.2016

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§ 7 Bewirtschaftung, Ver-und Entsorgung

Bezahlung aller in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen.

3.Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Umlagen für Gemeinschaftsanlagen.

§ 8 Pflichten

3.die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen;

abstumpfenden Stoffen zu streuen. Streusalz und andere Auftaumittel dürfen nicht verwendet werden (siehe auch § 9Ziffer4.).

auf Verlangen vorzulegen; die Haftung zu übernehmen;

8.Handlungen, die zu Verunreinigungen der Umwelt(Boden, Wasser, Luft)führen, zu unterlassen, widrigenfalls Schadenersatz zu leisten; der

9.sich an Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege bestimmter Teile von Natur und Umwelt, die im Zusammenhang mit dem Kleingarten

stehen, zu beteiligen.

§ 9 WeitereRechte undPflichten

leisten und sich an der Gemeinschaftsleistung zu beteiligen.

Gemüseanbaus Ersatz zu pflanzen.

durch eine Beschilderung kenntlich zu machen.

im Rahmen einer Kostenerstattungsverpflichtung gegenüber dem Bezirksverband zubeteiligenund zwarbezogen auf alle

Stand 20.10.2016

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Regelungen bedürfen der schriftlichen Form.

pflichtigen geltend zu machen und in Empfang zu nehmen. Die Vorschriften der §§ 317 bis 319 BGB finden entsprechend Anwendung.

Im Falle der Kündigung des Zwischenpachtvertrages gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleingG endet dieser Unterpachtvertrag. Die Anwendung

des § 10 Abs. 2 BKleingG bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Zutritt, Betreten

Zutritt zum Kleingartenund den Baulichkeitengestattet werden. soweit er diese verursacht ggf. verschuldet hat.

§ 13 Pfandrecht

werden kann, und die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

§ 15 Änderungen

getroffen.

§ 16 Mehrere Vertragspartner

Grundes widerrufen.

§ 17 Beendigung durch Tod

2.Bei einemgemeinschaftlichenUnterpachtvertrag(mehr als ein Vertragspartnergem. Nr.1.1. bis1.2.) wirdbeim Todeines Vertragspartners

der Unterpachtvertrag mit den/mÜberlebenden fortgesetzt, sofern dieser nicht, bei mehreren Vertragspartnern diese nicht,binnen

Kosten eine Wertermittlung zu dulden.

Wird bei derkostenpflichtigenWertermittlung ein Vertragsverstoßinsbesonderehinsichtlich der Baulichkeiten festgestellt, hat das die

Pflicht zur Reduzierungzur Folge,sowohlseitens des überlebenden Vertragspartners bzw. der Erben.

Stand 20.10.2016

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§ 18Übergangsregelungen, Sonstiges

2.Die Anlage2, bauliche Anlagenund Beseitigungsauflagen sowie Bauskizze, geltenhiermit alsvereinbart.

§19Gartenordnung

Bestimmungen.

die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst-und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen

(Schadstoffbelastungen).

2.Der Kleingarten ist angemessen zu bepflanzen; hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen.Hochwachsende und

Spindelobst und Spalierobst0,50 m

Vogelschutz.

die nach der Gefahrstoffverordnung als sehr giftig oder giftig eingestuft wurden oder eine Wasserschutzgebietsauflage haben,istverboten.

7.Das Jauchen, auch mit Brennnesseljauche,istnicht gestattet.

müssen, ist verboten. sind Veranstaltungen der Kolonie, zu der die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen eingeholt wurden.

Stand 20.10.2016

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14.Der Kleingarten muss mit der,vom Wegaus deutlich,sichtbaren Kleingartennummergekennzeichnet sein.

beteiligen.

16.Die-auch nur vorübergehende-Haltung von Großvieh oder Katzen im Kleingarten ist nicht gestattet.

17.Die Haltung von Kleintieren (z. B. Hühner und Kaninchen, nicht jedoch Tauben) ist in geringer Anzahl bis zu 5 Tieren gestattet.Hundesind

kann begrenzt werden.

19.Es gelten diegesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes.

Wasserverbrauch zu beachten und den auf seinen Kleingarten umgelegten besonderen Wasseranteil (z. B. durch Wasserverlust im

Rohrleitungssystem außerhalb des Kleingartens) zu bezahlen.

21.Alle zur gemeinsamen Nutzung dienenden Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. An der Unterhaltung dieser Anlagen

Rettungsfahrzeuge befahrbar gehalten werden.

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten und ausdrücklich genehmigten Stellen geparkt werden.Der Vorstand des

laufende Pflegeder Parzelle, wie auch dieInstandhaltung der Baulichkeiten.Die Parzelleist stets frei von Unrat, Gerümpel und

Rahmen der Gartenbegehung durch den Kolonievorstand oder den Bezirksverband Charlottenburg jederzeit überprüft werden kann und dabei

auch die Laube betreten werden darf. Bei Verletzung dieser Pflichten hat nach erfolgter Abmahnung eine entsprechende Beseitigung der

§20Anlagen

Beseitigungsauflagen),Anlage3 (Skizze) und ggf. bei KanalisationsanschlussAnlage4einschließlich

Berlin,____________________

________________________________

Kenntnis genommen(Kolonievorstand)

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