[PDF] INHALTSVERZEICHNIS 2009 Marktzeuln-Michelau vom 20.11.





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WSG-VO Michelau

de Michelau vom18.06.1999 (Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 6 vom 29.06.1999). Baumschulen und forstliche Pflanzgärten. •. Zierpflanzenanbau.



Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes

Baumschule "Saathainer. Mühle". 04932. Röderland Baumschule Jörg Vogel ... Michelau. 0100 7. Gemeinde Neufra. 72419. Neufra. 5190 7. Gemeinde Osburg.



Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes

Baumschule Kirschner. Pflanzenhandel. 01558. Großenhain /. OT Folbern Lülsfeld. 0738 7. Gemeinde Michelau i. Stgw. 97513. Michelau ...



INHALTSVERZEICHNIS 2009

Marktzeuln-Michelau vom 20.11.2009 Marktzeuln-Michelau für das Haushaltsjahr 2009 ... Baumschulen und forstliche Pflanzgärten.



WSG-VO Neuensee

Michelau Landkreis Lichtenfels für die öffentliche Wasserversorgung des Ortsteils Neuensee Gemüseanbau. •. Baumschulen und forstliche Pflanzgärten.



Bulletin communal 01-2006

Michelau. Conseiller. Agnes Marcel. Schlindermanderscheid. Conseiller. Baulisch Raymond. Michelau. Conseiller Baumschulen im Ösling herangezogen wurden.



Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen

96247 Michelau. Telefon: 09574 65373110. Telefax: 09574 65373115. Wefa GmbH - Carl-Link-Haus. Werkstatt für psychisch behinderte Menschen. (Reg.-Nr. 7/67).



5. Lichtenfelser Flechtkulturlauf

Korbstadt Lichtenfels und das Korbmuseum in Michelau unterstreichen diese Deutschlandpremiere in Michelau. ... Baumschule ist so ein verbindungsrei-.



Pfingsten

5 Geldner Alexander





Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes

Baumschule Kirschner. Pflanzenhandel. 01558. Großenhain /. OT Folbern. 6009 3. Elsner PAC Michelau. 0773 7. Gemeinde Üchtelhausen. 97532. Üchtelhausen.

- Seite 1 - INHALTSVERZEICHNIS

ZUM AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS LICHTENFELS

2009

Inhalt Seite Nr.

A Satzung zur Änderung (2. Änderung) der Verbands- satzung des Abwasserzweckverbandes Markt- zeuln-Michelau 14 5

Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

Marktzeuln-Michelau vom 20.11.2009

41 12

Satzung zur Aufhebung der Beitragssatzung zur

schlüsse (BSGA-EWS) des Abwasserzweckver- bandes Marktzeuln-Michelau

47 13

satzung (BGS-EWS) des Abwasserzweckverban- des Marktzeuln-Michelau

47 13

Aufgebot eines Sparkassenbuches der Sparkasse

Coburg - Lichtenfels 23 7

B am 31.12.2008 25 8

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -

(BKmSchG); Antrag der Firma Rießner-Gase

GmbH & Co. KG auf Genehmigung einer 400 m

3 - Flüssiggas-Versorgungsanlage auf der Fl.Nr. 269 der Gemarkung Seubelsdorf

43 12

D Allgemeinverfügung vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth; Vollzug der Düngeverord- nung; Verschiebung der Sperrfrist für die Ausbrin- gung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf

Gründland

43 12

H

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes

Marktzeuln-Michelau für das Haushaltsjahr 2009

25 8
Haushaltssatzung des Landkreises Lichtenfels für das Haushaltsjahr 2009 15 6

Haushaltssatzung des Schulverbandes Altenkun-

stadt, Landkreis Lichtenfels, für das Haushaltsjahr 2009
13 5

Inhalt Seite Nr.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Redwitz a.

d. Rodach, Landkreis Lichtenfels, für das Haus- haltsjahr 2009 7 3

Haushaltssatzung des Schulverbandes Unnersdorf-

Grundfeld jetzt Bad Staffelstein und Lichtenfels

(Landkreis Lichtenfels) für das Haushaltsjahr 2009 27 9

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft

Hochstadt-Marktzeuln für das Haushaltsjahr 2009 22 7

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft

Redwitz a. d. Rodach, Landkreis Lichtenfels, für das Haushaltsjahr 2009 8 3

Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes

Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken

4 1

Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes

für das Haushaltsjahr 2009 28 9

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Konvent-

bau Klosterlangheim für das Haushaltsjahr 2009 22 7

Haushaltssatzung 2009 und Änderung der Ver-

bandssatzung des Zweckverbandes für Rettungs- dienst und Feuerwehralarmierung Coburg 4 1

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Was-

serversorgung der Banzer Gruppe für das Haus- haltsjahr 2009 32 10

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Was-

Haushaltsjahr 2009

26 8

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Was-

serversorgung der Mannsgereuther Gruppe für das

Haushaltsjahr 2009

50 13

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Was-

serversorgung der Rothmannsthaler Gruppe für das

Haushaltsjahr 2009 29 9

L

Bericht des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 82

Abs. 3 LkrO über seine Beteiligungen an Unter-

nehmen in Privatrechtsform für das Jahr 2008 47 13 P

Fachtagung im Personenstandswesen 7 3

- Seite 2 -

Inhalt Seite Nr.

S Satzung zur Änderung der Satzung des "Zweckver- band Sparkasse Coburg - Lichtenfels" vom 29.

September 2009 32 10

T

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung

des Zweckverbandes Thermalsolbad Bad Staffel- stein 11 4

Vollzug des Tierseuchenrechts; Anordnung der

Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen

gegen die Blauzungenkrankheit 5 2

Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der

Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung der Be-

10 4 W

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. Sep-

tember 2009;

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahl-

kreises 240 Kulmbach vom 26.01.2009 1 1

Inhalt Seite Nr.

Bundestagswahl am 27.09.2009; zugelassene

27 9

Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Deutschen

Bundestag am 27. September 2009 im Wahlkreis

240 Kulmbach

31 10

Verordnung des Landratsamtes Lichtenfels zur

Änderung von Wasserschutzgebietsverordnungen

vom 19.10.2009

33 11

Verordnung des Landratsamtes Lichtenfels über das

Wasserschutzgebiet für den Flachbrunnen

der Banzer Gruppe im Landkreis Lichtenfels

36 12

Verordnung des Landratsamtes Lichtenfels zur

Aufhebung der Verordnung des Landratsamtes

Lichtenfels über das Wasserschutzgebiet Zilgen- dorf, Stadt Staffelstein, vom 09.11.2009

36 12

Verordnung des Landratsamtes Lichtenfels über das Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen I Külmitz- berg in der Gemeinde Altenkunstadt für die Zusatz- der Gemeinde Altenkunstadt 17 7 1 A M T S B L A T TA M T S B L A T TA M T S B L A T TA M T S B L A T T

DES LANDKREISES LICHTENFELS

Nummer 1 Freitag, 6. Februar 2009

H e r a u s g e b e r : Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 28 - 30, 96215 Lichtenfels Öffnungszeiten Landratsamt: Infothek: Konten:

Mo.-Mi. 7.45 - 16.00 Uhr Mo.-Do. 7.30 - 17.00 Uhr Sparkasse Coburg - Lichtenfels Do. 7.45 - 17.00 Uhr Fr. 7.30 - 13.00 Uhr Kto.-Nr. 83 (BLZ 783 500 00) Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Postbank Nürnberg Kto.-Nr. 1129-859 (BLZ 760 100 85)

Telefon: Telefax: Internet: E-Mail:

09571/18-0 Vermittlung 09571/18-300 www.landkreis-lichtenfels.de lra@landkreis-lichtenfels.de

h

Nachrufh

h

TerrhTermannhNemmerth

h ist am 28. Dezember 2008 verstorben.

Kreistag des Landkreises Lichtenfels an.

der Gemeinde Michelau i. OFr. - fand hohe Anerkennung. Für seinen besonderen Einsatz im

kommunalen und ehrenamtlichen Bereich sowie für sein unternehmerisches Geschick als Firmengründer

wurde Herr Nemmert im Jahre 1981 mit der Kommunalen Dankurkunde und im Jahre 1996 mit dem

Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

Der Landkreis Lichtenfels wird Herrn Hermann Nemmert stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Lichtenfels, den 9. Januar 2009 Für den Landkreis Lichtenfels

ReinhardhLeutnerh

Landrat

h

Nachrufh

hTerrhKlaushNisth h ist am 28. Dezember 2008 verstorben.

Herr Nist trat am 01.09.1983 seinen Dienst beim Landkreis Lichtenfels an. Nach Abschluss seiner Ausbil-

dung war er bis 1992 als Sachbearbeiter in der Sozialverwaltung und im Bereich der kommunalen Abfall-

Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Lichtenfels, den 7. Januar 2009

Für den Personalrat Für den Landkreis Lichtenfels

TeikohStedlerhReinhardhLeutnerh

Vorsitzender Landrat

2

Inhaltsverzeichnis: Seite

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September

2009; Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des

Wahlkreises 240 Kulmbach vom 26.01.2009

1 Haushaltssatzung 2009 und Änderung der Verbands- satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und

Feuerwehralarmierung Coburg

4 Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes Abfallwirt- schaft in Nordwest-Oberfranken 4

BEKANNTMACHUNG Der Kreiswahlleiter

200-0041

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters

des Wahlkreises 240 Kulmbach

Vom 26. Januar 2009

Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1288, ber. S. Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl I S. 2378), fordere ich hiermit die Parteien

23. Juli 2009, 18.00 Uhr

schriftlich einzureichen. Die zur Entgegennahme von befindet sich im Landratsamt Kulmbach, Konrad-Adenauer-Str. 5,

95326 Kulmbach, Zimmer-Nr. 134.

A. Voraussetzungen für die Einreichung von Kreiswahlvor- Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten einge- reicht werden. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.

2. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Land-

tag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahl- am 29. Juni 2009 dem Bundeswahlleiter (Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahl- ausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvor- stands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellver- Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vor- stand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stel- le des Bundesvorstands. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nach- sind der Anzeige beizufügen.

1. Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Be-

werbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag be- nannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

2. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der An-

lage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Ge- burtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwoh- nung) des Bewerbers, h

Nachrufh

h

Am 18. Januar 2009 verstarb

TerrhMichaelhSeelmannh

Herr Seelmann war von 1964 bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 1995 beim Kreisbauhof Bad Staffel-

In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von einem fleißigen und pflichtbewussten Mitarbeiter.

Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Lichtenfels, den 20. Januar 2009

Für den Personalrat Für den Landkreis Lichtenfels

TeikohStedlerhReinhardhLeutnerh

Vorsitzender Landrat

3 b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie

eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei deren Kennwort.

3. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und An-

schriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden

Vertrauensperson enthalten.

drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, ne Partei in Bayern keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreis- des einreichenden Vorstands genügen, wenn er inner- halb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landes- wahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende teien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlbe- lich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Un- terzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung ge- geben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvor- schlags nachzuweisen. handschriftlich unterzeichnet sein (§ 20 Abs. 3 BWG), Nr. 5 Satz 2 gilt entsprechend. Hierbei haben drei Unter- zeichner ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvor- schlag selbst zu leisten.

7. Muss ein Kreiswahlvorschlag nach den vorhergehenden

Nummern 5 und 6 von mindestens 200 Wahlberechtig-

ten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf Beachtung des § 34 Abs. 4 BWO zu erbringen. Für den Wahlkreisbewerber kann eine Erreichbarkeitsanschrift angegeben werden, falls die Voraussetzungen nach § 38 Satz 4 BWO vorliegen. Auf jedem Formblatt für einequotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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