[PDF] Deckblatt Handreichung hBF 2. Auflage 2009-04-29





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Berufsbildende Schule Wissen

- Einblick in verwandte Arbeitsfelder. - Erwerb von Managementqualifikationen. Abschluss: STAATLICH GEPRÜFTE/R FACHWIRT/IN FÜR. ORGANISATION UND FÜHRUNG –.



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Organigramm Ref 31_02_04_2013

Apr 2 2013 BbS. Grundschulen



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Organigramm der SchülerInnenvertretung Innen jederzeit wissen was im Augenblick läuft



Berufsbild Schulleitung - Niedersächsisches Kultusministerium

Übergeordnetes Ziel in diesem Handlungsfeld ist es dass sich Schule als lernende Organisation begreift. Es ist Auftrag der Schulleiterinnen und Schulleiter



Deckblatt Handreichung hBF 2. Auflage 2009-04-29

Soweit die vorliegende Handreichung Nachdrucke enthält wurden dafür nach bestem Wissen und. Gewissen Lizenzen eingeholt. Sollten dennoch in einigen Fällen 

Handreichung zur

Berufsfachschule

fachdidaktischen Diskussion aufbereitet wurden. Mit ihnen sollen Anregungen gegeben werden, wie in den Schulen auf der Grundlage von Durchführung zu bereichern und den Schulen Impulse für ihre Weiterentwicklung zu geben. finden Sie auch im Internet auf dem Landesbildungsserver unter folgender Adresse: http://pz.bildung-rp.de

Herausgeber:

Europaplatz 7 - 9, 55543 Bad Kreuznach

Postfach 2152, 55511 Bad Kreuznach

Telefon: (0671) 84088-0

Telefax: (0671) 84088-10

E-Mail: pz@pz.bildung-rp.de

URL: http://pz.bildung-rp.de

Autoren:

Jürgen Bach, Berufsbildende Schule Wirtschaft, Trier Volker Buchert, Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße, Bad Bergzabern Dr. Rembert Gügel, Berufsbildende Schule, Cochem Peter Marz, Berufsbildende Schule, Neustadt/Weinstraße Gerd Zimmermann, Berufsbildende Schule Wirtschaft, Idar-Oberstein Martina Strubel, Berufsbildende Schule, Lahnstein (für Kapitel 5)

Redaktion:

Martin Lützenkirchen

Skriptbearbeitung:

Marliese Kirchner, Martin Lützenkirchen

Urheberrechte Bilder (Umschlag):

IKO - fotolia.com

fderib - fotolia.com von 3,00 Euro zzgl. Versandkosten abgegeben.

Verpackungs- und Versandkosten 5,00 Euro.

ISSN 0938-748X

PZ-Information 2/2009

Handreichung zur

Rheinland-Pfalz

Bad Kreuznach

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort 1

schule 2

2 Praktika 3

2.1.1 Bedeutung des Praktikums 3

2.1.2 Dauer und zeitliche Einbettung 3

2.1.4 Anleitung durch die Schule 5

2.1.5 Beurteilung durch die Betriebe 6

2.1.6 Vorgehensweise bei Nichtbestehen 6

2.1.7 Hausarbeit 6

2.1.9 Auslandspraktikum 8

2.1.10 Besonderheiten einzelner Fachrichtungen 8

2.2 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife 9

2.3. Fachpraktischer Nachweis als Zulassungsvoraussetzung zur Kam-

merprüfung 10

3 Abschlussprüfung 11

3.1 Zulassungsvoraussetzungen 11

3.2 Projektarbeit 11

3.2.1 Zeitliche und organisatorische Einbettung 12

3.2.2 Anforderungen und Dokumentation 16

3.2.4 Bewertung 17

3.3 Schriftliche Prüfungen 18

3.3.1 Prüfung im Fach Berufsbezogener Unterricht 18

3.3.3 Anrechnung der Fachhochschulreifeprüfung auf die Assistenten-

prüfung 19

3.3.4 Abschließende Leistungsfeststellung 19

3.4 Notenermittlung 20

3.4.1 Ermittlung der Noten im Fach Berufsbezogener Unterricht 20

3.5 Mündliche Prüfungen 21

3.6 Ermittlung der Durchschnittsnote der Fachhochschulreifeprüfung 22

4 Versetzung und Wiederholung 23

4.1 Versetzung ins zweite Schuljahr 23

4.2 Nichtbestehen der Assistentenprüfung 23

4.3 Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung 24

5 Projektmanagement 25

8 Zusatzqualifizierender Unterricht 28

9 Anlagen 29

9.1 Fachrichtungsübergreifende Anlagen 30

9.1.1 Leitfaden zur Erstellung einer Praktikumsmappe 30

ren Berufsfachschule 38

9.1.3 Beurteilung der Teilnahme am Praktikum durch die Betriebe 40

Fachhochschulreife 42

der Fachhochschulreife 44

9.1.6 Kriterien für die Genehmigung eines Auslandspraktikums im Rah-

9.1.8 Ablaufplanung Projektarbeit Schülerinnen und Schüler 47

9.1.9 Anforderungsprofil der Projektarbeit für Schülerinnen und Schüler 48

9.1.10 Anschreiben Mitteilung der Themenstellung 55

9.1.12 Bewertungsprotokoll Projektarbeit 57

9.2 Anlagen Fachrichtung Hauswirtschaft 62

9.2.1 Hinweise zur Durchführung der Praktika als Voraussetzung für die

Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirt- schafter/in 62 ren Berufsfachschule Fachrichtung Hauswirtschaft 67 1

Vorwort

ten Bedingungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt angepasst und damit zu- kunftsfest werden. worden. Beispiele dafür sind die Orientierung der neuen 20 Fachrichtungen an Aus- lungsfeldern in den Lernbereichen des Berufsbezogenen Unterrichts. zung der neuen Landesverordnung auftreten, wurde diese Handreichung im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur unter Federführung dazu, Probleme, die in allen Fachrichtungen und an allen Standorten auftreten, auf- Rechtsvorschrift, sondern als Empfehlung zu verstehen. Bei der intensiven Diskussion der Inhalte dieser Handreichung war es besonders von Vorteil, dass die Arbeitsgruppe zur Erstellung der Handreichung aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulen bestanden hat, die für ihre Kolleginnen und Kollegen ben eines Bildungsgangteams zu verstehen und gleichzeitig ein Nachschlagewerk organisatorischen und situativen Bedingungen angepasst werden. Inhaltlich nehmen in der Handreichung die Praktika und die Bestandteile der Ab- ne Muster, die als Anregungen für die Umsetzung an den Schulen zu verstehen sind. Die Muster sind das Ergebnis der Ideen, die von verschiedenen Schulen in die Hand- reichungsgruppe eingeflossen sind. Den beteiligten Schulen ist an dieser Stelle aus- drücklich für ihre Kooperation zu danken. erst noch gesammelt werden müssen, laden wir Sie ein, an der Weiterentwicklung mitzuwirken. Schicken Sie uns ihre Kommentare, Anregungen, Ideen und Fragen und bringen Sie sich ein! luetzenkirchen@pz.bildung-rp.de 2 rufsfachschule notwendigen beruflichen und allgemeinen Kompetenzen von Schülerinnen und Schü-

Erwerb der Fachhochschulreife vor.

basieren auf der Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen, wodurch ein fachschule sind konsequent an den Anforderungen der berufstypischen Arbeits- und Integration von Theorie und Praxis im Rahmen der Lernbereiche, dem Vermitteln von steuertes Lernen und der Einsatz von erworbenem Wissen bei der Bearbeitung un- Die beschriebenen Intentionen der Neustrukturierung drücken sich in verschiedenen Gestaltungselementen des Bildungsganges aus, wie zum Beispiel in der Ausweitung der verpflichtenden Praktika, der Einführung einer Projektarbeit als Bestandteil der Abschlussprüfung oder der Abdeckung der zugeordneten Ausbildungsordnungen in Auf diese Landesverordnung wird in dieser Handreichung wiederholt Bezug genom- men. 3

2 Praktika

2.1.1 Bedeutung des Praktikums

Praktika vorgesehen, die aus mehreren Gründen einen hohen Stellenwert besitzen. Für die Schülerinnen und Schüler dienen die Praktika in erster Linie dazu, neben der schulischen Ausbildung auch Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die Verknüp- fung der in der Schule erworbenen Kompetenzen mit realen Situationen im betriebli- chen Umfeld ist von elementarer Bedeutung für die Lernprozesse der Schülerinnen bereits für die Themenfindung geben. ben auf sich aufmerksam machen und durch Interesse und Leistung signalisieren, dass sie an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sind. Die genannten Vorteile der Praktika sollten den Schülerinnen und Schülern bereits frühzeitig und wiederholt verdeutlicht werden. Insbesondere muss die Schule darauf werden. Angabe des Zeitumfangs im Abschlusszeugnis auszuweisen.

2.1.2 Dauer und zeitliche Einbettung

Schule durchzuführen. Dabei gelten für die Fachrichtungen verschiedene Bestim- mungen. Die Bestimmungen für die Fachrichtungen Hauswirtschaft, Sozialassistenz Ausbildung in der Fachrichtung Hotelmanagement wird dort thematisiert. In allen anderen Fachrichtungen ist nach § 7 (3) der LVO hBF "ein mindestens acht- leisten". orientieren. die Unterrichtszeit fallenden Teil des Praktikums unmittelbar vor oder nach den 4 Schulferien zu terminieren und die ganze Lerngruppe für diese Zeit vom Unterricht zu Einige Argumente sprechen dafür, das Praktikum in einem Block am Ende des ers- ten Schuljahres vier Wochen vor und vier Wochen in den Sommerferien durchzufüh- ren. Vielfach liegt die Erfahrung vor, dass Unternehmen zu diesem Zeitpunkt eher nehmen als zu Zeiten, in denen auch allgemein bildende Schulen vermehrt Praktika durchführen. Hinzu kommt, dass in dem Zeitraum vor den Sommerferien der Unter- richt ohnehin durch Prüfungen, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen beein- Polizeidienst und Verwaltung, Tourismusmanagement). Es ist aber zu berücksichti- gen, dass dies zur Konsequenz hat, dass das Praktikum geteilt werden muss, da au- ßer den Sommerferien keine vier Wochen Schulferien im Block zur Verfügung ste- hen. Auch entstehen dadurch für die Lernenden relativ lange Zeiten ohne Ferien. Von der Durchführung der Praktika im zweiten Schuljahr ist abzuraten, da dort durch die Abschlussprüfungen bereits eine große Termindichte besteht und die zur Verfü- sind. Hinzu kommt, dass die Praxiserfahrungen ihre volle Wirkung dann entfalten rinnen und die Schüler ein bis zwei Wochen ihres Praktikums erst im letzten Schul- Dies kann sich insbesondere für die Fachrichtung Sozialassistenz als sinnvoll erwei- jekt in engem Kontakt mit einer Einrichtung zu erarbeiten bzw. dort praktisch umzu- setzen. das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dies hat eine Zeitersparnis zur Folge, die dazu führen kann, dass ein Studium evtl. bereits nommen werden kann. Aus diesem Grund ist der Zeitumfang des Praktikums im

Zeugnis auszuweisen.

den, um so weitere Praktikumszeiten zur Anrechnung auf das Praktikum zum Erwerb 5 hochschulreife angerechnet werden. lassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist.

Beispiel:

drei Monate Praktikum unmittelbar nach der Assistentenprüfung die Fachhochschul- reife bereits zum folgenden Semesterbeginn erlangt haben. Die Anrechnung erfolgt durch Entscheidung der Schule. Maßstab sollte dabei sein,

2.1.4 Anleitung durch die Schule

Kapitel 2.1.10 dargestellten Regelungen in einigen Fachrichtungen keine weiteren

Vorgaben formuliert.

Die Schulen haben die Aufgabe, den Praktikantinnen und Praktikanten eine inhaltli- che Orientierung zu geben. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass die Schülerinnen und Schüler das Praktikum strukturiert angehen, die gesammelten Erfahrungen reflektieren und somit für die dene Instrumente wie Praktikumsmappen oder Praktikumsberichte genutzt. Die führung des Praktikums nachzuvollziehen. Ein Beispiel für eine Anleitung zur Erstel- lung einer Praktikumsmappe befindet sich im Anhang. Die Schule unterstützt die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Anbahnung und Durchführung des Praktikums, indem sie z. B. Formulare zur Verfügung stellt, die von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Wichtig ist dabei eine zwischen dem Praktikanten bzw. der Praktikantin und dem Praktikumsbetrieb zu schließende schriftliche Praktikumsvereinbarung, in der die wesentlichen Bedingungen der Zusammenarbeit fixiert werden. Insbesondere bei einem Auslandspraktikum ist diese Vereinbarung unabdingbar. Ein Muster befindet sich im Anhang. Praktikantinnen und Praktikanten und vermitteln bei Problemen. Besuche der Lehr- Eine allgemeine Kontaktpflege zu den Betrieben steht für die Schulen im Vorder- 6 fiehlt es sich, in einer Bildungsgangkonferenz einheitliche Regelungen festzulegen.

2.1.5 Beurteilung durch die Betriebe

Die Praktikumsteilnahme wird ausschließlich von den Betrieben beurteilt. Der Praktikumsbetrieb erstellt eine Praktikumsbescheinigung, in der die Teilnahme am Praktikum beurteilt wird. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, ob das Ver- halten und die Durchführung des Praktikums mit mindestens ausreichend beurteilt wurde. Um sicherzustellen, dass die Beurteilungen durch die Betriebe anhand transparenter, empfohlen, den Betrieben einen Beurteilungsbogen zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte der Arbeitsaufwand für die Beurteilung gering gehalten werden. Es empfehlen entsprechendes Muster befindet sich im Anhang.

2.1.6 Vorgehensweise bei Nichtbestehen

Wird von einem Betrieb die Teilnahme am Praktikum mit nicht ausreichend beurteilt, ausreichende Beurteilung zu ermitteln. Die Schule muss daraufhin das weitere Vor- zu lassen. Die Schule entscheidet im Einzelfall, ob das gesamte oder nur ein Teil des

Praktikums wiederholt werden muss.

rungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgelegt werden.

2.1.7 Hausarbeit

kein Praktikum abgeleistet wird, sollte von den Schulen nur in absoluten Ausnahme- · nicht mit ausreichend beurteilter Teilnahme am Praktikum; · dem Nachweis, dass kein Praktikumsplatz gefunden werden kann. Wird in Ausnahmen die Anfertigung einer Hausarbeit genehmigt, so muss darauf ge- achtet werden, dass die Praktikantinnen und Praktikanten nicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die eine Hausarbeit anfertigen, benachteiligt werden. Der Umfang und die Bearbeitungszeit der Hausarbeit müssen entsprechend bemes- sen sein. 7 Schülerinnen und Schüler, die in der Unterrichtszeit kein Praktikum absolvieren, sind schulpflichtig. Inhaltlich soll die Hausarbeit die bis dahin unterrichteten Lernbereiche des Berufsbe- forderungen und die Bewertungskriterien sind schulintern festzulegen. Sozialassistenz sowie Polizeidienst und Verwaltung. die gesetzliche Unfallversicherung nach § 2 (1) Nr. 8b Sozialgesetzbuch VII, wenn das Praktikum organisatorisch und rechtlich im Verantwortungsbereich der Schule durchgeführt wird. Davon ist auszugehen, wenn schulische Veranstaltung im Sinne des Schulgesetzes durchgeführt werden; · die Schule über die Eignung der Betriebe entscheidet und die Schülerinnen · die Schule entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Praktikums bezüg- lich Dauer, Ausbildungsinhalten und gegenseitigen Pflichten nimmt;

· der Vertrag durch die Schule genehmigt wird;

· die Leistungen im Praktikum in die Gesamtbewertung einfließen. Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, sind auch im Ausland durchge- führte Praktika unfallversichert. Praktikums ein Entgelt an die Praktikantin oder den Praktikanten zahlt. Wird eine Praktikumvergütung gezahlt, ist für das Praktikum vorrangig Versicherungsschutz nach § 2 (1) Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII anzunehmen mit der Folge, dass für dieses wieweit eine solche Praktikumsvergütung gezahlt wird, ist im Einzelfall bei den Versi- cherten zu erfragen. Es empfiehlt sich, die Praktikumsbetriebe über diesen Sachver- halt zu informieren. Abschluss eines Praktikumsvertrages, der von der Schule im Einzelfall überprüft und genehmigt wird, unbedingt zu empfehlen. Ein Muster befindet sich im Anhang. Bei weiteren Fragen und für rechtsverbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach (www.ukrlp.de). 8

2.1.9 Auslandspraktikum

trieb durchgeführt werden. Für die Genehmigung von Auslandspraktika empfiehlt es sich, eine einheitliche Ver- vor Beginn in schriftlicher Form beantragt werden. Die Praktikumsvereinbarung sollte rechtzeitig vor Praktikumbeginn in deutscher Sprache vorliegen. Ebenso ist die Praktikumsbescheinigung in deutscher Sprache oder in einer amtlichen Übersetzung vorzulegen. geringer ist, sollte die Schule Kriterien formulieren, die für eine Genehmigung der · ob der Betrieb die Aufsicht über die Praktikantin oder den Praktikanten über- nehmen kann; · ob der Praktikant oder die Praktikantin die Landessprache oder eine ortsübli- che Verkehrssprache hinreichend beherrscht; · ob die Kommunikation mit dem Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb per Te- Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte sind darauf hinzuweisen, dass sie selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu Sorgen haben (ins- besondere Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Reiseversiche- Den Schülerinnen und Schülern sowie den Betrieben sollte dazu von der Schule ein Merkblatt für Auslandspraktika an die Hand gegeben werden. Ein Beispiel finden Sie im Anhang.

2.1.10 Besonderheiten einzelner Fachrichtungen

wovon vier Wochen in den Schulferien liegen, in Abstimmung mit dem für die Polizei beigefügt. Schülerinnen und Schüler der Fachrichtung Hauswirtschaft, die beabsichtigen, die vier Wochen in den Schulferien zu liegen haben. Das Praktikum besteht aus drei je- pflege und Instandhaltung sowie Hausreinigung und -gestaltung in geeigneten Be- 9 trieben unter Anleitung der Schule zu absolvieren sind. Entsprechend den Anforde- vorzulegen. Ein Merkblatt zur Durchführung der Praktika als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in befindet sich im Anhang. Wochen in den Schulferien zu liegen haben, nachzuweisen. Inland und im Ausland abgeleistet werden. Das Praktikum soll die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen in berufliche Handlungsprozesse umsetzen. kumsbetriebes zu belegen. Am Ende des jeweiligen Praktikumsabschnittes ist von der Schülerin oder dem Schüler ein schriftlicher Bericht zu erstellen und der Schule vorzulegen.

2.2 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Um die Fachhochschulreife zu erlangen, ist neben der erfolgreichen Teilnahme an einem entsprechenden Zeugnis nachzuweisen. Erst der Nachweis des Praktikums oberschule II oder eines Studiums. über die duale Berufoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht vom

26.01.2005 folgenden Vermerk:

,,Mit diesem Zeugnis wird in Verbindung mit dem Zeugnis über den erfolgreichen Ab- /Arbeitszeugnis vom .......... die Fachhochschulreife verliehen. Entsprechend der gen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils gelten-

Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."

gig sein muss. Weitergehende Vorschriften gibt es nicht und werden auch in Zukunft ken. Trotzdem kann die Schule Anforderungen formulieren, die erfüllt sein müssen, damit 10 Daneben ist ein Praktikantenvertrag abzuschließen und nach dem abgeleisteten führung des Praktikums bescheinigt wird. Ein Muster befindet sich im Anhang.

2.3 Fachpraktischer Nachweis als Zulassungsvoraussetzung zur

Kammerprüfung

In der gemeinsamen Vereinbarung zur Umsetzung des Berufsbildungsreformgeset- zes in Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2006 wird in Kapitel 5.1 als Ziel formuliert, Ab- zuzulassen, wenn die Ausbildungsinhalte des Bildungsganges einem dualen Ausbil- des entsprechenden Berufs 12 bzw. 18 Monate. schluss an einen fachpraktischen Nachweis nach § 43 (2) Berufsbildungsgesetz bzw. § 36 (2) der Handwerksordnung zur Kammerprüfung zugelassen werden. Die aktuelle Liste finden Sie im Internetangebot des Ministeriums für Bildung, Wis- senschaft, Jugend und Kultur (http://berufsbildendeschule.bildung- rp.de/recht/sonstiges.html). Vor einer entsprechenden Beratung mit dem Hinweis auf eine eventuelle Kammer- prüfung ist es daher dringend erforderlich, dass sich die Schule über die betroffenen Fachrichtungen und die Schulstandorte in der aktuellen Entsprechungsliste infor- miert, um Fehlinformationen zu vermeiden. Die Schülerinnen und Schüler sind zudem darauf hinzuweisen, dass die Anerken- rekt dort einzuholen sind. In den anderen Fachrichtungen ist eine Zulassung zur Kammerprüfung auf diesem Weg noch nicht vereinbart. Die bisher bereits bestehenden Regelungen zu einer ex- fragen. 11

3 Abschlussprüfung

rufsfachschule die Landesverordnung über die Prüfungen an den berufsbildenden Fachhochschulreifeprüfung die Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht vom 26. Januar 2005. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Projektarbeit und eine schriftliche und mündliche Prüfung.

3.1 Zulassungsvoraussetzungen

In der LVO hBF werden drei Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung ge- nannt: · der Besuch des zweiten Halbjahres des zweiten Schuljahres; · der Nachweis der Absolvierung der in den Fachrichtungen vorgeschriebenen

Praktika;

· mindestens ausreichende Beurteilung der Teilnahme am Praktikum im Bericht

3.2 Projektarbeit

In der LVO hBF heißt es zur Projektarbeit in § 10 (1): " ... Im Lernbereich Abschluss- projekt fertigen die Schülerinnen und Schüler eine Projektarbeit, indem sie zu einer planen, die zur Realisierung notwendigen Maßnahmen durchführen und das Ergeb- che Handlungskompetenz verdeutlichen und im Fach Berufsbezogener Unterricht lernbereichübergreifend angelegt sein. Sie baut auf den im Verlauf des Bildungsgan- ges abgeschlossenen Lernbereichen auf und steht zu den Lernbereichen, die zur Projektarbeit zeitgleich unterrichtet werden, in einem fachlichen Zusammenhang. Die

Projektarbeit ist zu dokumentieren."

Die Projektarbeit kann einzeln oder in Gruppen von bis zu vier Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Wird eine Projektarbeit von einer Gruppe durchge- führt, ist bei der Themenstellung sicherzustellen, dass die individuellen Leistungen Thematisch ist die Projektarbeit also eng an den Berufsbezogenen Unterricht anzu- lehnen. Daneben besteht eine enge Verbindung zum Fach Projektmanagement, in wird das Fundament für die Durchführung der Projektarbeit gelegt. 12 lichkeit dabei auch auf die in den Praktika gewonnenen Erfahrungen und Kontakte Schülerinnen und Schülern bereits frühzeitig vorgestellt werden und damit transpa- rent sind. Eine frühzeitige Planung aller Rahmenbedingungen ist daher zu empfeh- len. schrieben.

3.2.1 Zeitliche und organisatorische Einbettung

sechs Wochen, die in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Bildungsgan- ges liegen müssen. Da in dem betroffenen zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres ohnehin eine hohe Termindichte durch die weiteren Teile der Abschlussprüfung be- den. Es bietet sich an, diese unmittelbar nach der Halbjahreskonferenz starten zu lassen. In den folgenden Wochen dürfte die Termindichte für die Schülerinnen und fungen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Das Thema, die Bearbei- tungsdauer und der daraus folgende Abgabetermin werden von den betreuenden Es gilt zu beachten, dass je nach Fachrichtung und Themenstellung vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Projektarbeit überhaupt durchführen minvereinbarungen mit außerschulischen Partnern etc.). jektarbeiten einer Klasse von nur einer Lehrkraft betreut werden. Themenstellung und Betreuung sollten daher auf mehrere Kolleginnen und Kollegen, die Lernberei- che des Berufsbezogenen Unterricht unterrichten, verteilt werden. Für die Betreuung der Abschlussprojekte stehen 80 Stunden zur Verfügung, die in allen Fachrichtungen als letzter Lernbereich des Berufsbezogenen Unterrichts aus- gewiesen sind. Es bietet sich daher stundenplantechnisch an, die Betreuung auf zwei Kolleginnen oder Kollegen pro Klasse zu verteilen. Für die Organisation und zeitliche Einbettung der Projektarbeitsdurchführung und wird, um die Projektarbeit durchzuführen. Dies muss auch bei der Gestaltung des Stundenplans berücksichtigt werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass den 13

Modell 1

Schülersicht

Den Schülerinnen und Schülern wird zwei Wochen lang die gesamte Unterrichtszeit zur Bearbeitung der Projektarbeit zur Verfügung gestellt (Blockarbeitsphase). Es fin- Geht man von der Stundentafel mit 34 Wochenstunden aus, so stehen in dieser Blockarbeitsphase insgesamt 68 Unterrichtsstunden zur Projektbearbeitung zur Ver- nerhalb des Berufsbezogenen Unterrichts bzw. des Lernbereichs Abschlussprojekt angeboten. Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern somit etwa die in den Vorzugsweise sollte der Beginn der Blockarbeitsphase nicht direkt zu Beginn der

Lehrersicht

Die in der Stundentafel vorgesehenen 80 Unterrichtstunden für den Lernbereich Ab- ten zweiten Schuljahr mit insgesamt zwei Wochenstunden eingeplant. rend dieser beiden Wochenstunden in ihren sonstigen Lernbereichen des Berufsbe- zogenen Unterrichts. Sie ziehen damit Unterricht der sonstigen BBU-Lernbereiche aus dem zweiten Halbjahr in das erste Halbjahr vor. rinnen und Schüler. In den vier verbleibenden Wochen der Bearbeitungsphase ste-

Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

falls innerhalb ihrer Unterrichtszeit des BBU-Unterrichts bzw. des Lernbereichs Ab- schlussprojekt abnehmen. Dadurch wird die Zeit, die im ersten Halbjahr im Lernbereich Abschlussprojekt den 14

Modell 2

richt die Betreuung der Projektarbeiten in einer Klasse. Der Berufsbezogene Unter- richt wird das ganze Schuljahr über mit den in den Stundentafeln vorgesehenen 22 Wochenstunden eingeplant, d. h., die zwei Wochenstunden für die Projektarbeit wer- den mit in den Stundenplan der Klasse aufgenommen. Lernbereichen unterrichteten Stunden den Schülerinnen und Schülern für die Bear- beitung der Projektarbeit zur Verfügung gestellt.

Beispiel (vergleiche auch Tabelle 1):

Die Kollegen A und B unterrichten im zweiten Schuljahr in der gleichen Klasse je- weils 6 Stunden Lernbereiche des Berufsbezogenen Unterrichts und teilen sich die Betreuung des Lernbereichs Abschlussprojekt. Sie werden beide mit 7 Wochenstun- den im Stundenplan der Klasse für das ganze Schuljahr vorgesehen. Bis zur Projektarbeit unterrichten sie jeweils 7 Wochenstunden ihre BBU- Lernbereiche. Bis zum angenommenen Beginn der Bearbeitungszeit für die Projekt- arbeit nach der 19. Unterrichtswoche haben sie somit 19 x 2 = 38 Stunden in den

BBU-Lernbereichen vorgearbeitet.

Stunden zuzüglich der in diesen Wochen im Stundenplan für das Abschlussprojekt somit 50 Stunden für die Betreuung zur Verfügung. Vorzugsweise wird bereits bei der Stundenplangestaltung berücksichtigt, dass zu- beitungszeit dieser Wochentag für die Projektarbeit komplett zur Verfügung und kann z. B. für notwendige Betriebsbesuche sinnvoll genutzt werden. lichst wenig zu behindern. 15 Modell 2: Stundenplan der HBF im 2 Schuljahr (zugewiesene Stunden laut Plan) Stunde Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 BBU A D M BBU C Ph

2 BBU A D M BBU C Ph

3 BBU A BBU C BBU A Re BBU A (AP)

4 BBU A BBU C BBU A Re BBU B (AP)

5 BBU B E BBU B BBU D M

6 BBU B E BBU B BBU D E

7 BBU B BBU D

8 BBU B BBU D

Modell 2: Stundenplan der HBF im 2 Schuljahr: vor und nach der Projektarbeitsphase Stunde Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 BBU A D M BBU C Ph

2 BBU A D M BBU C Ph

3 BBU A BBU C BBU A Re BBU A

4 BBU A BBU C BBU A Re BBU B

5 BBU B E BBU B BBU D M

6 BBU B E BBU B BBU D E

7 BBU B BBU D

8 BBU B BBU D

sentationen/Kolloquien Stunde Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 AP D M BBU C Ph

2 AP D M BBU C Ph

3 AP BBU C BBU A Re BBU A

4 AP BBU C BBU A Re BBU B

5 AP E BBU B BBU D M

6 AP E BBU B BBU D E

7 AP BBU D

8 AP BBU D

Tabelle 1: Stundenplanverteilung Modell 2

16

Modell 3

In Abwandlung von Modell 2 werden die zwei Stunden für das Abschlussprojekt nicht das ganze Schuljahr über im Stundenplan vorgesehen, sondern im zweiten Halbjahr

4-stündig. Dadurch ist es nicht notwendig, den Berufsbezogenen Unterricht teilweise

in das erste Halbjahr zu verlagern, und es steht im zweiten Halbjahr mehr Zeit für Unterricht und Leistungsnachweise im Berufsbezogenen Unterricht zur Verfügung.

3.2.2 Anforderungen und Dokumentation

Das Anspruchsniveau der Projektarbeit ist den Leistungsanforderungen entspre- Im Vergleich mit den Projektarbeiten in den Fachschulen ist das Anspruchsniveau somit deutlich niedriger zu gestalten. Dies beruht einerseits darauf, dass die Fach- schüler in der Regel Projekte aus ihrer betrieblichen Praxis bearbeiten. Diese Praxis-

Hintergrund bei der Erstellung der Projektarbeit.

Die Anforderungen an die Projektarbeit werden sich in den Fachrichtungen vonein- Themenstellung umzusetzen sind, werden in anderen Fachrichtungen die theoreti- Um die Anforderungen an Durchführung und Dokumentation verbindlich und transpa- rent zu gestalten, sollten diese in einem Prozess durch die in einer Fachrichtung ver- erste Durchführung mit Hilfe der gesammelten Erfahrungen weiterentwickelt werden. · Wie soll die Dokumentation der Projektarbeit gestaltet werden? Dabei ist insbesondere zu definieren, wie umfangreich die Dokumentation sein soll, welche formalen Kriterien einzuhalten sind und welche Elemente aus dem Projektmanagement verwendet werden sollen (vgl. Anlage). · Welche Hilfestellungen erhalten die Schülerinnen und Schüler? Hier ist eventuell ein Leitfaden bzw. eine Checkliste zu erstellen, die bereitsquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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[PDF] BB_29.05 - Biel Bienne

[PDF] BB_33.08 - Biel Bienne

[PDF] BB_43.05 - Biel Bienne

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